Von Linksabbieger gerammt worden ...

Diskutiere Von Linksabbieger gerammt worden ... im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo zusammen Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit, ist's passiert: Im allmorgendlichen Berufsverkehr eine Kolonne überholt, ein Fahrer in der...
gerry-h

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Hallo zusammen

Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit, ist's passiert:
Im allmorgendlichen Berufsverkehr eine Kolonne überholt, ein Fahrer in der Kolonne nach links ausgeschert um auf einen Supermarkt-Parkplatz links zu fahren, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Er hat mich ziemlich genau in Höhe des rechten Zylinders getroffen. Da ich höchstens 20 km/h gefahren bin und er auch nur kurz rausgezuckt ist, hat's mich nicht hingelegt !
Die ganze Sache ist auch sehr gesittet abgelaufen (nicht wie bei Marc).
Jetzt bin ich mal gespannt, was mein BMW Händler heute abend sagt, was neben den sichtbaren Spuren noch so alles auf den Kostenvoranschlag kommt.

Auf jeden Fall Schweinchen gehabt.

Gruss
gerry
 

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gerry-h

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Glück gehabt!

Sehe ich es richtig, dass der Motorschutzbügel nicht in Funktion trat?
Ich glaub, der Einschlag war nach dem Bügel, sprich, der war schon vorbei.
Aber nur knapp, er hat noch nen Kratzer abgekriegt. Kann aber auch vom entlangschrammen am Kotfügel sein....
Es ging so schnell, ich weiss nicht mal, ob ich das Auto an der Tür oder am Kotfügel oder am Reifen getroffen hab.

Gruss
gerry
 
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Dobs

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Wenigtens ist nichts schlimmeres passiert....und der PKW hat ne tolle Erinnerung...
 
MacDubh

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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
glück gehabt. Trotzdem: nur Lackreste, oder? Wegwischen und gut is.

Schwamm drüber, der PKW ist schlimmer dran.
 
eques vaccae

eques vaccae

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Hallo Gerry,

weil du von Verletzungen nicht berichtest, gehe ich davon aus, dass du unverletzt bist?! Wenn ja, Glückwunsch.
Die Beschädigungen am Auto lassen eigentlich darauf schliessen, dass du schwere Beinverletzungen hättest davon tragen müssen. Wenn dem nicht so ist, zeigt das die hervorragende Wirkung der Schutzbügel.

Die Bilder von deiner Kuh zeigen eigentlich auch keine grösseren Schäden, ausser den Kratzern an den Schutzbügeln und dem Gummiabrieb (Autoreifen?) am Zylinderschutz. Ich wünsche dir, dass der Meister nicht mehr feststellt...

Glück auf,
Volli
 
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BMW R 1200 GS
Hallo Gerry,

zuerst einmal sind wir alle froh, dass Dir nichts passiert ist.

Du schreibst, Du hast eine Kolonne überholt. Wer von uns macht das nicht auch selber! :rolleyes: Jetzt kommts aber, wer zahlt die Schäden. :confused: Ich vermute, dass Du mindestens Deinen Schaden selber zahlen muss und eventuell auch den Schaden am gegnerischen Wagen, denn, soviel ich weiss, ist es offiziell verboten, an einer Kolonne vorbei zu fahren. :o Lass uns wissen, wie das ausgegangen ist.

Viele Grüße

Jochen
 
Larsi

Larsi

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Honda NT1100 DCT, Harley Davidson Street Glide Police, R1150GS (RoGSter), R1200S,
...
Die Beschädigungen am Auto lassen eigentlich darauf schliessen, dass du schwere Beinverletzungen hättest davon tragen müssen. Wenn dem nicht so ist, zeigt das die hervorragende Wirkung der Schutzbügel.
...
das ding heisst ZYLINDER. ;)


ansonsten meinen glückwunsch zum ausgang des unfalls :)
 
gerry-h

gerry-h

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! Jetzt kommts aber, wer zahlt die Schäden. Ich vermute, dass Du mindestens Deinen Schaden selber zahlen muss und eventuell auch den Schaden am gegnerischen Wagen, denn, soviel ich weiss, ist es offiziell verboten, an einer Kolonne vorbei zu fahren.
Seit wann ist es verboten innerorts zu überholen ?
Es war kein Überholverbot, keine durchgezogene Linie.

Gruss
gerry
 
LD_1200

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vorbeifahren an Kolonne

Genau das hab ich vor kurzem die Rennleitung gefragt.
Normalerweise darf man ja nicht "von hinten" überholen, sondern wohl nur, wenn nur ein einziger Wagen vor einem ist.
Was aber, wenn vorne ein LKW fährt, und keiner der dahinter fahrenden PKW Anstalten macht zu überholen?
Antwort des freundlichen Beamten: klar darf ich auch von hinten überholen, aber wenn dann doch einer ausschert, dann trag ich die Schuld, wenn deswegen was passiert...

Würde also bedeuten, dass dir wohl die Schuld am Unfall gegeben wird.

MfG Kurt
 
Zörnie

Zörnie

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Genau das hab ich vor kurzem die Rennleitung gefragt.
Normalerweise darf man ja nicht "von hinten" überholen, sondern wohl nur, wenn nur ein einziger Wagen vor einem ist.
Was aber, wenn vorne ein LKW fährt, und keiner der dahinter fahrenden PKW Anstalten macht zu überholen?
Antwort des freundlichen Beamten: klar darf ich auch von hinten überholen, aber wenn dann doch einer ausschert, dann trag ich die Schuld, wenn deswegen was passiert...

Würde also bedeuten, dass dir wohl die Schuld am Unfall gegeben wird.

MfG Kurt
Den Beamten würde ich aber auch schnellstens mal zur Schulung schicken. :eek:

Grüße
Steffen
 
Hansemann

Hansemann

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Der Abbiegende hat wohl seine Rückschaupflicht vor dem Abbiegen vernachlässigt, sonst wäre er ja nicht abgebogen.

Die 20 km/h-Angabe glaube ich nicht, der Schaden am PKW der ja selbst schon losgefahren ist, ist ja recht lang. Es sei denn der wär ausgerechnet in dem Moment als Du exakt neben ihm warst, ausgeschert, dann hätte es Dich aber auch auf die linke Seite geschmissen.

Wie die Haftung ausgehen mag, na ja, will nicht spekulieren, aber mMn wirste nicht ganz davon kommen, die Betriebsgefahr würde ich bei dem geschilderten Unfallhergang nicht außer acht lassen, es war kein für Dich unvermeidliches Ereignis.
 
gerry-h

gerry-h

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...Es sei denn der wär ausgerechnet in dem Moment als Du exakt neben ihm warst, ausgeschert, dann hätte es Dich aber auch auf die linke Seite geschmissen.
Ziemlich genau so muss es aber gewesen sein. Ich denk auch, dass die schwarzen Streifen auf dem Ventildeckelschutz vom Reifen sind.
Dass es mich nicht gelegt hat, freut und wundert mich am meisten.

Gruss
gerry
 
gerry-h

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Kostenvoranschlag

Also, war eben beim BMW Händler.
Es ist nicht Grösseres dazu gekommen. Kostenvoranschlag beläuft sich trotzdem auf 1058 Eu. Da ist aber das komplette obere Bügelteil und der Zylinder-Schutzbügel recht dabei. Würde ich nur wechseln, wenn die gegnerische Versicherung alles zahlt.
Das einzige was wirklich zwingend ersetzt werden muss, ist die Aluschutzhaube vor dem Ventildeckel. Der Ventildeckel hat auch Kratzer abgekriegt, würd ich aber unter Kampfspuren verbuchen, wenn ich's selber zahlen muss.
Jetzt mal abwarten, was die gegnerische Versicherug meint. Gemeldet hat sie sich schon um mir die Bearbeitungsnummer zu nennen.
So oder so, extrem glimpflich abgelaufen, wieder ein Schutzengelchen verbaucht....:o

Ach ja, bevor ich's vergesse: Hat jemand ne Aluhaube rechts für ne ADV abzugeben?? :D

Gruss
gerry
 

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alex37

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R 1200 GS Adventure Air12
Rechtskundeunterricht für Verrückte

Hallo Gerry

erstmal am Allerwichtigsten: Dir ist nichts passiert...

in Beantwortung Deiner Anfrage andernorts (dort wo Toeffsüchtige ihr Unwesen treiben) komme ich zu folgendem Ergebnis:

Erstmal müsste man wissen:
Stehende Kollonne überholt oder fahrende Kollonne?
Stehende Kollonnen dürfen Motorradfahrer in der CH auf einspurigen Strecken nicht überholen. Sie müssen ihren Platz in der Kolonne beibehalten. (Soviel zur Theorie. Ich halte mich auch nicht drann, naja nicht immer.).

Fahrende Kollonnen darf man überholen, solange kein Überholverbot besteht (sprich kein entsprechendes Verbotsschild, keine durchgezogene Sicherheitslinie, keine Kuppe kommt, keine unübersichtliche Kreuzung oder Kurve kommt und solange das Wiedereinspuren möglich ist usw.).

Für Überholende in der CH gilt Art. 35 Strassenverkehrsgesetz und hier insbesondere Absatz 3:

Art. 35

Kreuzen, Überholen

1 Es ist rechts zu kreuzen, links zu überholen.

2 Überholen und Vorbeifahren an Hindernissen ist nur gestattet, wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird. Im Kolonnenverkehr darf nur überholen, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können.

3 Wer überholt, muss auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich auf jene, die er überholen will, besonders Rücksicht nehmen.

4 In unübersichtlichen Kurven, auf und unmittelbar vor Bahnübergängen ohne Schranken sowie vor Kuppen darf nicht überholt werden, auf Strassenverzweigungen nur, wenn sie übersichtlich sind und das Vortrittsrecht anderer nicht beeinträchtigt wird.

5 Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden, wenn der Führer die Absicht anzeigt, nach links abzubiegen, oder wenn er vor einem Fussgängerstreifen anhält, um Fussgängern das Überqueren der Strasse zu ermöglichen.

6 Fahrzeuge, die zum Abbiegen nach links eingespurt haben, dürfen nur rechts überholt werden.

7 Dem sich ankündigenden, schneller fahrenden Fahrzeug ist die Strasse zum Überholen freizugeben. Wer überholt wird, darf die Geschwindigkeit nicht erhöhen.


Soviel mal zu Deiner Seite.

Aber auch die Autolenkerin hat Pflichten gemäss Art. 34 Abs. 3 SVG:


Art. 34

1 Fahrzeuge müssen rechts, auf breiten Strassen innerhalb der rechten
Fahrbahnhälfte fahren. Sie haben sich möglichst an den rechten Strassenrand
zu halten, namentlich bei langsamer Fahrt und auf unübersichtlichen
Strecken.

2 Auf Strassen mit Sicherheitslinien ist immer rechts dieser Linien zu
fahren.

3 Der Führer, der seine Fahrrichtung ändern will, wie zum Abbiegen,
Überholen, Einspuren und Wechseln des Fahrstreifens, hat auf den
Gegenverkehr und auf die ihm nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu
nehmen.

4 Gegenüber allen Strassenbenützern ist ausreichender Abstand zu
wahren, namentlich beim Kreuzen und Überholen sowie beim Neben und
Hintereinander fahren.


Art. 39

Zeichengebung

1 Jede Richtungsänderung ist mit dem Richtungsanzeiger oder durch deutliche Handzeichen rechtzeitig bekannt zu geben. Dies gilt namentlich für:

a.
das Einspuren, Wechseln des Fahrstreifens und Abbiegen;
b.
das Überholen und das Wenden;
c.
das Einfügen eines Fahrzeuges in den Verkehr und das Anhalten am Strassenrand.

2 Die Zeichengebung entbindet den Fahrzeugführer nicht von der gebotenen Vorsicht.

Nun zur Subsumption (davon sprechen Juristen, wenn sie das Gesetz auf die Sachlage knallen):

Betrachten wir uns den Fall, so stellen sich diverse Detailfragen:
Hat die Autolenkerin geblinkt und wenn ja, wann? Wie lange bevor Du bei ihrem Fahrzeug eingetroffen bist? Und hätte diese Zeit gereicht, damit Du abbremmsen kannst? Vermute mal aufgrund der Spuren, dass das nicht der Fall ist. Du hast sie nicht von hinten gerammt (also das Fahrzeug mein ich:D ), sondern sie hat Dich seitlich gerammt.

Das beweist, dass Du auf gleicher Höhe warst, als sie ausgeschert ist.
Wenn es jetzt nicht so war, dass Du Ihr Blinken (nein nicht das der Augenwimpern) viel früher gesehen hast oder hättest sehen können und müssen und dann noch auf die schnelle vorbeiziehen wolltest,
und wenn Du dort an dieser Stelle überholen durftest (siehe Art. 34)
und wenn Du deine Geschwindigkeit im Bereich des erlaubten gehalten hast (auch zum Überholen darf man nicht schneller, als erlaubt!)
und wenn Du keine erkennbaren Anzeichen hattest, dass sie unaufmerksam sein oder einen Fehler begehen wird
und wenn Du ... naja es gibt immer noch Details, die man kennen müsste, aber das wären mal die Wichtigsten

dann, ja dann wärst Du meiner bescheidenen Meinung nach raus aus dem Schneider.:rolleyes:

Grund: Bestraft wird Fahrlässigkeit. Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt zu der er in der entsprechenden Situation fähig war, nicht beachtet. Das setzt voraus, dass die Kollision für Dich voraussehbar war und dass sie für Dich vermeidbar war.
Wenn das alles nicht zutrifft, kann man Dir keine Sorgfaltspflichtsverletzung vorwerfen.

Vorausgesetzt, Du durftest an der entsprechenden Stelle überholen, trägt die gute Dame die alleinige Verantwortung.
Sie konnte und musste sich zuerst vergewissern, dass von hinten kein Verkehr kommt, bevor sie abbiegt.
Sie musste auch dem Gegenverkehr den Vortritt lassen.
Was sie nicht musste: Sie musste nicht mit einem Motorradfahrer in Überschallgeschwindigkeit rechnen, der es schafft aus dem Nichts aufzutauchen, nachdem sie den rückwärtigen Verkehr inklusive Seitenblick bereits korrekt überprüft, den Blinker gestellt hatte und sich anschickte, abzubiegen. Denn sie kann nicht zeitgleich nach Hinten und nach Vorne schauen.

Ein ganz ähnliches Beispiel, das Dir weiterhelfen könnte, falls Du mal Aussagen machen musst, findest Du vom höchsten Schweizer Gericht hier:
http://relevancy.bger.ch/php/clir/h...IV-83%3Ade&number_of_ranks=12878&azaclir=clir

So wer bis hierher gelesen hat, hat meine Bewunderung. Ich lese es nicht nochmals durch...

Gruss
alex37
 
gerry-h

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Hallo Gerry

erstmal am Allerwichtigsten: Dir ist nichts passiert...

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Ciao Alex

Also mir hilft das sehr weiter, denn der Vorfall war in Zürich-Affoltern :)

Danke, Gruss
gerry
 
Charly-R1200GS

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Hallo Kumpel

Musste das sein?
Gott sei Dank ist dir nichts passiert.
Das ist das Wichtigste überhaupt.

Wurde die Polizei gerufen?
War der Dosenfahrer ein Schweizer?
Falls ja, muss die Polizei den Unfall aufnehmen, weil du Ausländer bist.

Auf jeden fall ist das einfach nur Scheixxe.

Weiterhin gute Fahrt.
Liebe Grüsse
Charly

Schau das deine Q ganz bleibt - wir fahren nächstes Jahr noch ein paar mal zusammen. ;):D
 
gerry-h

gerry-h

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Wurde die Polizei gerufen?
War der Dosenfahrer ein Schweizer?
Falls ja, muss die Polizei den Unfall aufnehmen, weil du Ausländer bist.
Polizei haben wir keine gerufen. Bin nicht sicher, ob jeder (kleine Blech-)Unfall mit ausländischer Beteiligung zwingend von der Polizei aufgenommen werden muss. Die gegnerische Versicherung hat z.B. diesbezüglich keinen Ton gesagt. Der Dosenfahrer hatte sogar ein Warnkennzeichen hinten drauf, hab ich nur zu spät gesehen: AG, Achtung Gefahr...hehe

Schau das deine Q ganz bleibt - wir fahren nächstes Jahr noch ein paar mal zusammen. ;):D
Das musst du deinen Landsleuten sagen.... :D

Gruss
gerry
 
Charly-R1200GS

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Der Dosenfahrer hatte sogar ein Warnkennzeichen hinten drauf, hab ich nur zu spät gesehen: AG, Achtung Gefahr...hehe

Ja jetzt wundert mich gar nix mehr.;);)
Die AG sind mit Abstand die schlechtesten Autofahrer in der Schweiz.
Bitte nicht verweGSeln mit AR.:eek::D
 
G

gs69

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Hallo Gerry

erstmal am Allerwichtigsten: Dir ist nichts passiert...

in Beantwortung Deiner Anfrage andernorts (dort wo Toeffsüchtige ihr Unwesen treiben) komme ich zu folgendem Ergebnis:

Erstmal müsste man wissen:
Stehende Kollonne überholt oder fahrende Kollonne?
Stehende Kollonnen dürfen Motorradfahrer in der CH auf einspurigen Strecken nicht überholen. Sie müssen ihren Platz in der Kolonne beibehalten. (Soviel zur Theorie. Ich halte mich auch nicht drann, naja nicht immer.).

Fahrende Kollonnen darf man überholen, solange kein Überholverbot besteht (sprich kein entsprechendes Verbotsschild, keine durchgezogene Sicherheitslinie, keine Kuppe kommt, keine unübersichtliche Kreuzung oder Kurve kommt und solange das Wiedereinspuren möglich ist usw.).

Für Überholende in der CH gilt Art. 35 Strassenverkehrsgesetz und hier insbesondere Absatz 3:

Art. 35

Kreuzen, Überholen

1 Es ist rechts zu kreuzen, links zu überholen.

2 Überholen und Vorbeifahren an Hindernissen ist nur gestattet, wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird. Im Kolonnenverkehr darf nur überholen, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können.

3 Wer überholt, muss auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich auf jene, die er überholen will, besonders Rücksicht nehmen.

4 In unübersichtlichen Kurven, auf und unmittelbar vor Bahnübergängen ohne Schranken sowie vor Kuppen darf nicht überholt werden, auf Strassenverzweigungen nur, wenn sie übersichtlich sind und das Vortrittsrecht anderer nicht beeinträchtigt wird.

5 Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden, wenn der Führer die Absicht anzeigt, nach links abzubiegen, oder wenn er vor einem Fussgängerstreifen anhält, um Fussgängern das Überqueren der Strasse zu ermöglichen.

6 Fahrzeuge, die zum Abbiegen nach links eingespurt haben, dürfen nur rechts überholt werden.

7 Dem sich ankündigenden, schneller fahrenden Fahrzeug ist die Strasse zum Überholen freizugeben. Wer überholt wird, darf die Geschwindigkeit nicht erhöhen.


Soviel mal zu Deiner Seite.

Aber auch die Autolenkerin hat Pflichten gemäss Art. 34 Abs. 3 SVG:


Art. 34

1 Fahrzeuge müssen rechts, auf breiten Strassen innerhalb der rechten
Fahrbahnhälfte fahren. Sie haben sich möglichst an den rechten Strassenrand
zu halten, namentlich bei langsamer Fahrt und auf unübersichtlichen
Strecken.

2 Auf Strassen mit Sicherheitslinien ist immer rechts dieser Linien zu
fahren.

3 Der Führer, der seine Fahrrichtung ändern will, wie zum Abbiegen,
Überholen, Einspuren und Wechseln des Fahrstreifens, hat auf den
Gegenverkehr und auf die ihm nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu
nehmen.

4 Gegenüber allen Strassenbenützern ist ausreichender Abstand zu
wahren, namentlich beim Kreuzen und Überholen sowie beim Neben und
Hintereinander fahren.


Art. 39

Zeichengebung

1 Jede Richtungsänderung ist mit dem Richtungsanzeiger oder durch deutliche Handzeichen rechtzeitig bekannt zu geben. Dies gilt namentlich für:

a.
das Einspuren, Wechseln des Fahrstreifens und Abbiegen;
b.
das Überholen und das Wenden;
c.
das Einfügen eines Fahrzeuges in den Verkehr und das Anhalten am Strassenrand.

2 Die Zeichengebung entbindet den Fahrzeugführer nicht von der gebotenen Vorsicht.

Nun zur Subsumption (davon sprechen Juristen, wenn sie das Gesetz auf die Sachlage knallen):

Betrachten wir uns den Fall, so stellen sich diverse Detailfragen:
Hat die Autolenkerin geblinkt und wenn ja, wann? Wie lange bevor Du bei ihrem Fahrzeug eingetroffen bist? Und hätte diese Zeit gereicht, damit Du abbremmsen kannst? Vermute mal aufgrund der Spuren, dass das nicht der Fall ist. Du hast sie nicht von hinten gerammt (also das Fahrzeug mein ich:D ), sondern sie hat Dich seitlich gerammt.

Das beweist, dass Du auf gleicher Höhe warst, als sie ausgeschert ist.
Wenn es jetzt nicht so war, dass Du Ihr Blinken (nein nicht das der Augenwimpern) viel früher gesehen hast oder hättest sehen können und müssen und dann noch auf die schnelle vorbeiziehen wolltest,
und wenn Du dort an dieser Stelle überholen durftest (siehe Art. 34)
und wenn Du deine Geschwindigkeit im Bereich des erlaubten gehalten hast (auch zum Überholen darf man nicht schneller, als erlaubt!)
und wenn Du keine erkennbaren Anzeichen hattest, dass sie unaufmerksam sein oder einen Fehler begehen wird
und wenn Du ... naja es gibt immer noch Details, die man kennen müsste, aber das wären mal die Wichtigsten

dann, ja dann wärst Du meiner bescheidenen Meinung nach raus aus dem Schneider.:rolleyes:

Grund: Bestraft wird Fahrlässigkeit. Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt zu der er in der entsprechenden Situation fähig war, nicht beachtet. Das setzt voraus, dass die Kollision für Dich voraussehbar war und dass sie für Dich vermeidbar war.
Wenn das alles nicht zutrifft, kann man Dir keine Sorgfaltspflichtsverletzung vorwerfen.

Vorausgesetzt, Du durftest an der entsprechenden Stelle überholen, trägt die gute Dame die alleinige Verantwortung.
Sie konnte und musste sich zuerst vergewissern, dass von hinten kein Verkehr kommt, bevor sie abbiegt.
Sie musste auch dem Gegenverkehr den Vortritt lassen.
Was sie nicht musste: Sie musste nicht mit einem Motorradfahrer in Überschallgeschwindigkeit rechnen, der es schafft aus dem Nichts aufzutauchen, nachdem sie den rückwärtigen Verkehr inklusive Seitenblick bereits korrekt überprüft, den Blinker gestellt hatte und sich anschickte, abzubiegen. Denn sie kann nicht zeitgleich nach Hinten und nach Vorne schauen.

Ein ganz ähnliches Beispiel, das Dir weiterhelfen könnte, falls Du mal Aussagen machen musst, findest Du vom höchsten Schweizer Gericht hier:
http://relevancy.bger.ch/php/clir/h...IV-83%3Ade&number_of_ranks=12878&azaclir=clir

So wer bis hierher gelesen hat, hat meine Bewunderung. Ich lese es nicht nochmals durch...

Gruss
alex37
sag mal alex37, hast du nichts wichtiges zu tun? hier ellenlang alle zuzutexten?
 
Thema:

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