Wie messe ich beim Z6 die Profiltiefe?

Diskutiere Wie messe ich beim Z6 die Profiltiefe? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo, habe seit ca. 8000km, sehr zufrieden, den Z6 montiert. Jetzt stellt sich die interessante Frage, wie lange ich ihn noch fahren kann. Auf...
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leiter

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Hallo,

habe seit ca. 8000km, sehr zufrieden, den Z6 montiert. Jetzt stellt sich die interessante Frage, wie lange ich ihn noch fahren kann. Auf der Hauptlauffläche gibt es ja gar kein Profil, d.h. da kann ich nicht messen. Wenn ich eine Münze in die erste Profilnase links bzw. rechts von der Hauptfläche halte, sind es vielleicht noch 1.5mm. Aber dann geht es sehr schnell runter auf 2-3mm. Wo ist jetzt die "richtige" Messstelle?

Was meint ihr? Woran würdet ihr die Laufleistung festmachen?

Viele Grüße
Leiter
 
nypdcollector

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StVZO §36 Abs.2 Satz 4: "Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt."

Ausserdem hat jeder reifen einen TWI (Tread-Wear-Indicator). Das ist eine kleine Gummierhöhung in den Profilrillen. Wenn der bündig mit der Lauffläche ist, dann ist auch der reifen verschlissen. Der normale Verwender von Reifen kann sich auf diesen TWI verlassen (obwohl die beim Motorrad niemals 1,6 mm betragen :rolleyes:).
 
koala

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Beim TWI-Steg bist du leider schon in den Punkten.

Normalerweise beim Motorrad leider nur noch 1 mm.

Gruß Jürgen
 
nypdcollector

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Beim TWI-Steg bist du leider schon in den Punkten.
Korrektur: Der normale Verwender (also Du und ich) dürfen sich auf den TWI verlassen, ohne Konsequenzen befüchten zu müssen. Hierzu gibt es einschlägige Urteile. :)
 
koala

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Korrektur: Der normale Verwender (also Du und ich) dürfen sich auf den TWI verlassen, ohne Konsequenzen befüchten zu müssen. Hierzu gibt es einschlägige Urteile. :)
Hoffe Du hast recht ;).

Fahre meine Reifen in der Regel auch an den Steg, außer mein Hinterteil meldet mir frühzeitiges Unwohlsein.

Habe übrigens zur Zeit auch den Z6 drauf.

Ich denke wo keine Rille ist, ist auch kein Richter :D .

Jürgen
 
nypdcollector

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Deswegen ist der Z6 doch so super: man kann nicht auf der letzten Rille fahren... ;)
 
BadenRT

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Korrektur: Der normale Verwender (also Du und ich) dürfen sich auf den TWI verlassen, ohne Konsequenzen befüchten zu müssen. Hierzu gibt es einschlägige Urteile. :)

So ein Urteil würde mich doch schon mal brennend interessieren. Bisher dachte ich, dass 0,8 mm eindeutig zuwenig sind, um ohne Knöllchen davon zu kommen. :o
 
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So ein Urteil würde mich doch schon mal brennend interessieren. Bisher dachte ich, dass 0,8 mm eindeutig zuwenig sind, um ohne Knöllchen davon zu kommen. :o
Die Grundlage ist, dass man dem Endverbraucher zwar die Aufgabe der Profilkontrolle aufgibt, dieser aber auf die vorhandenen Hilfsmittel (TWI) vertrauen darf (Rechtsgrundsatz "In gutem Glauben"). Zusatzausrüstung kann nicht unabdingbar vorausgesetzt werden, um die Profiltiefe zu messen.
 
Kurvenparker

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...und ich dachte unser Rechtssystem funktioniert nach dem Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" :rolleyes::rolleyes:

Wo finde ich denn ein entsprechendes Urteil?
 
nypdcollector

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Prinzipiell richtig, nur wenn du deiner Kontrollpflicht nachgekommen bist (Check des TWI), dann kann dir auch keiner mehr an den Karren fahren.
Der TWI ist so definiert, dass er die Abfahrgrenze angibt, darauf muss der Endverbraucher vertrauen können. Sonst müsste auch jedes andere Messgerät in Zweifel gezogen werden.
 
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stefan81

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... egal was ihr macht... wenn er mal so aussieht habt ihr definitiv zu lange gewartet mit dem neuen Reifen: :eek:

 
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