Zulassung jetzt, Saisonkennzeichen 3/11, TÜV??

Diskutiere Zulassung jetzt, Saisonkennzeichen 3/11, TÜV?? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo liebe Gemeinde, folgende Frage: Wenn ich am 2. Januar eine neue GS erstmals zulasse (dies deshalb, um gegen Diebstahl versichert zu sein)...
Mikele

Mikele

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Hallo liebe Gemeinde,

folgende Frage: Wenn ich am 2. Januar eine neue GS erstmals zulasse (dies deshalb, um gegen Diebstahl versichert zu sein), aber ein Saisonkennzeichen 3/11 beantrage, wann bitte muss die Maschine dann erstmals zum TÜV? :confused:
 
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Anonym3

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holzweg

Mikele schrieb:
Hallo liebe Gemeinde,

(dies deshalb, um gegen Diebstahl versichert zu sein) :confused:
..stimmt nicht...um versichert zu sein bietet jede "moderene ":p Versicherung eine sog. Ruheversicherung an..einzige Bedingung...das Fahrzeug muß in einem " befriedetem " Umfeld stehen..soll heißen..nicht gerade Tag und Nacht für jeden zugänglich in der Füßgängerzone..sondern Diebstahl geschützt..glaube mir..ich spreche aus Erfahrung..

..Grüße vom Wohnzimmerparker...
 
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Anonym3

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Mikele schrieb:
Hallo liebe Gemeinde,

folgende Frage: Wenn ich am 2. Januar eine neue GS erstmals zulasse (dies deshalb, um gegen Diebstahl versichert zu sein), aber ein Saisonkennzeichen 3/11 beantrage, wann bitte muss die Maschine dann erstmals zum TÜV? :confused:

..mikele..daß wäre im Allgäu der Supergau;) ...im Januar zum TÜV..macht kein Mensch..da die Kiste aber zugelassen ist..du darftst die Kiste von 11 bis 03 nicht bewegen..schraubst du ein rotes Kennzeichen hin ist sie doppelt versichert..also fährst du im April zum TÜV bekommst aber den Stempel für Januar!!!!!! ....3 Monate verschenkt.

..Hertzi..
 
GS Peter

GS Peter

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Hertzi schrieb:
..stimmt nicht...um versichert zu sein bietet jede "moderene ":p Versicherung eine sog. Ruheversicherung an..einzige Bedingung...das Fahrzeug muß in einem " befriedetem " Umfeld stehen..soll heißen..nicht gerade Tag und Nacht für jeden zugänglich in der Füßgängerzone..sondern Diebstahl geschützt..glaube mir..ich spreche aus Erfahrung..

..Grüße vom Wohnzimmerparker...

Ja Hertzi,

Du hast Recht, insoweit, dass jede Versicherung eine Ruheversicherung anbietet.

Aber die tritt erst in Kraft, wenn das Fahrzeug einmal angemeldet und somit versichert war. Da spreche ich aus Erfahrung. ;)
 
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Anonym3

Gast
GS Peter schrieb:
Ja Hertzi,

Du hast Recht, insoweit, dass jede Versicherung eine Ruheversicherung anbietet.

Aber die tritt erst in Kraft, wenn das Fahrzeug einmal angemeldet und somit versichert war. Da spreche ich aus Erfahrung. ;)
..ja wie..ist dann nach Deiner Meinung bei einem Händler jedes Neufahrzeug schon einmal zugelassen gewesen? Wie sind denn die Kisten dort versichert????? Also bei mir steht keine Halter im Brief..schon mal darüber nachgedacht....und bevor hier irgend jemanden die Dollarzeichen in den Augen leuchten...Billig ist die Ruheversicherungssache sicherlich nicht..aaaaaber eine Haltereintragung und der beginn der Gesetzlichen Garantiezeit mit dem Tag der Erstzulassung:p :p :p :p ???? Wenn ich im Allgäu erst im April fahren kann habe ich 3 Monate Garantie verschenkt:p :p :p :p .

Nachtrag: Selbstverständlich insgesamt bei 2 Jahren Garantiezeit..2x.. ( von Januar bis April )also 6 Monate hergeschenkt!!!!
..Hertzi..
 
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billy

billy

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R1200GS Triple Black Früher: R1100GS, Kawasaki Zephyr 750, Yamaha XS400DOHC, Yamaha RD250LC2
Die Lösung

Bei einer neuen Maschine ist die Sache doch ganz einfach:
Ich würde die Maschine zum 01.04.2007 kaufen, also im Kaufvertrag das Datum vermerken. Solange bleibt die Maschine in Händen und Besitz des Händlers. Fertig! Keine Probleme mit der Garantie, Hauptuntersuchung oder Diebstahl. Und diese Diskussion ist überflüssig...

Einzige Schwierigkeit:
Man muß sich die Gedanken machen, bevor man eine neue Maschine kauft! :)
 
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Gast1990

Gast
Hertzi schrieb:
..ja wie..ist dann nach Deiner Meinung bei einem Händler jedes Neufahrzeug schon einmal zugelassen gewesen?
Der Händler hat für seine Ausstellungsfahrzeuge und alle anderen Waren
eine Inventarversicherung. Eine Fahrzeugversicherung braucht er nicht.
 
G

Gast1990

Gast
Mikele schrieb:
Hallo liebe Gemeinde,

folgende Frage: Wenn ich am 2. Januar eine neue GS erstmals zulasse (dies deshalb, um gegen Diebstahl versichert zu sein), aber ein Saisonkennzeichen 3/11 beantrage, wann bitte muss die Maschine dann erstmals zum TÜV? :confused:
Im März. Guggstu hier beim Tüff. Seite 4, unten rechts.
 
Adi

Adi

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1200GS
Hi, ich hab eine "Heimatunterstellversicherung" gemacht (50,- Euro im Jahr ?), die tritt schon sofort in Kraft. Bei der gleichen Versicherung wie später, dann konnten die restlichen Monate verrechnet werden.
Also spätere Zulassung - besserer Tüv Termin.
Die Garantie dürfte aber mit dem Rechnungsdatum zusammenhängen.
 
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Ulf

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Mikele schrieb:
aber ein Saisonkennzeichen 3/11 beantrage, wann bitte muss die Maschine dann erstmals zum TÜV? :confused:
Der Termin verschiebt sich nach hinten: Ich hatte mein gebrauchtes Motorrad (TÜV im Januar ein Jahr später) Anfang Januar mit 3/10 Kennzeichen angemeldet. Ein Jahr später im März mußte ich dann zum TÜV.

Aber wie hier schon vorgeschlagen wurde, weils ein Neufahrzeug ist: Kaufe die Maschine doch am 1. März 2007!
 
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xs111

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Die Garantie dürfte aber mit dem Rechnungsdatum zusammenhängen.

Theoretisch ja, aber kontrolliert wird immer nur der Anmeldetermin im Schein. Ich brauchte noch nie eine Rechnung vorlegen, es wurder immer das Datum der EZ genommen
 
Wolfgang

Wolfgang

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Der Holzweg ist aber ganz schön dick!

Hertzi schrieb:
....aaaaaber eine Haltereintragung und der beginn der Gesetzlichen Garantiezeit mit dem Tag der Erstzulassung:p :p :p :p ???? Wenn ich im Allgäu erst im April fahren kann habe ich 3 Monate Garantie verschenkt:p :p :p :p .

Nachtrag: Selbstverständlich insgesamt bei 2 Jahren Garantiezeit..2x.. ( von Januar bis April )also 6 Monate hergeschenkt!!!!
..Hertzi..
Hallo Christoph!

Ich mache da für Dich mal eine andere Rechnung auf: Neues Mopped kaufen und zwei Jahre nicht zulassen und fahren = 24 Monate Spaß verschenkt! :eek: :eek: :eek: :p :p :p

Darüber hinaus hinkt Deine Begründung. Ob jetzt mit Saisonkennzeichen oder ohne - hier im Allgäu kannst Du, daß ist Fakt, mindestens 3 Monate im Jahr das Mopped nicht bewegen. Was spielt es dann für eine Rolle für die Garantiezeit, wann ich zulasse? In zwei Jahren sind immer zwei Winter mit drin. :eek:
 
Wolfgang

Wolfgang

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billy schrieb:
Bei einer neuen Maschine ist die Sache doch ganz einfach:
Ich würde die Maschine zum 01.04.2007 kaufen,

Einzige Schwierigkeit:
Man muß sich die Gedanken machen, bevor man eine neue Maschine kauft! :)
Ulf schrieb:
...Aber wie hier schon vorgeschlagen wurde, weils ein Neufahrzeug ist: Kaufe die Maschine doch am 1. März 2007!

Würde man unter normalen Umständen ja sicher auch machen, währe da nicht die Mehrwertsteuer- und Preiserhöhung zum 01.01.2007!
Stimmt ! Gedanken machen muß man sich.:confused:

@Mikele
Verheimlichst Du mir da vielleicht etwas? Dein Möppi ist doch erst wenige Monde alt, oooooder????
 
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Anonym3

Gast
Zurück in die Zukunft Teil 23

Wolfgang schrieb:
Hallo Christoph!



Darüber hinaus hinkt Deine Begründung. Ob jetzt mit Saisonkennzeichen oder ohne - hier im Allgäu kannst Du, daß ist Fakt, mindestens 3 Monate im Jahr das Mopped nicht bewegen. Was spielt es dann für eine Rolle für die Garantiezeit, wann ich zulasse? In zwei Jahren sind immer zwei Winter mit drin. :eek:
Servus Wolfgang

..ah warte ich versuche es anders....

..ich kaufe eine BMW die im Januar zugelassen wurde...sagen wir mal 21 Monate später...also im Herbst wohlgemerkt..da sind bei uns im Allgäu die Kisten am günstigsten:p :p :p :p ...ich freue mich ...noch Werksgarantie...

...wolfgang...weischtscho..was nützt die mir im Allgäu von September bis Januar:o ....garnix...wenn ich dann im Mai zum " Hase " komme wegen einem Garantiefall:D :D :D ..genauso wird er mich angrinsen.

..Frohes Fest..

..Christoph..
 
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Wolfgang

Wolfgang

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R 1150 GS Adventure
Hallo Christoph!

Schön - aber von einer Gebrauchten oder einer 21 Monate alten "Händlerzulassung" war ja nicht die Rede! Es ging doch um den Termin der Erstzulassung mit Saisonkennzeichen in dessen "Ruhephase", oder?

Am Rande! Wir sprechen hier immer von Garantie. Bei BMW gibt es aber nur die gesetzliche Gewährleistung, bei der die nach 6 Monaten eintretende Beweislastumkehr aufgehoben wurde. :o
 
Kroete

Kroete

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Wolfgang schrieb:
Hallo Christoph!

Schön - aber von einer Gebrauchten oder einer 21 Monate alten "Händlerzulassung" war ja nicht die Rede! Es ging doch um den Termin der Erstzulassung mit Saisonkennzeichen in dessen "Ruhephase", oder?

Am Rande! Wir sprechen hier immer von Garantie. Bei BMW gibt es aber nur die gesetzliche Gewährleistung, bei der die nach 6 Monaten eintretende Beweislastumkehr aufgehoben wurde. :o
Genau. NIX GARANTIE.
Es gilt eine Gewährleistung, d.h. es wird nachgebessert. BMW zahlt weder Verrtragssstrafen, Pönale oder sonstwas, sondern bessert nach.
 
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Anonym3

Gast
Probleme mit PISA

Mikele schrieb:
Hallo liebe Gemeinde,

folgende Frage: Wenn ich am 2. Januar eine neue GS erstmals zulasse (dies deshalb, um gegen Diebstahl versichert zu sein), aber ein Saisonkennzeichen 3/11 beantrage, wann bitte muss die Maschine dann erstmals zum TÜV? :confused:

Nur für Wolfgang..und alle Mikele`s die so etwas vorhaben ...

..ich gehe im Herbst mit meiner noch nicht zugelassenen Kiste ( Neufahrzeug und noch keine Haltereintragung im Brief ) zu meinem Versicherungsvertreter. Der gewährt mir eine Ruheversicherung ( wegen Diebstahl z.B. ) nur unter folgender Auflage: ich muß dieses Fahrzeug im Frühjahr auch bestimmt dort versichern. Und daß ich dort mehrere Sachen versichert habe ist ja wohl eh klar. Eine Versicherungsagentur welche mich nicht kennt wird das Vertragsverhältnis bestimmt nicht eingehen!!!!!!



...Hertzi...
 
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