Falscher Strafzettel

Diskutiere Falscher Strafzettel im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hi, heute lag bei mir im Briefkasten ein Strafzettel. Mir wird vorgeworfen, mit meinem "Leichtkraftrad" :rolleyes: BMW in einer 30er Zone 38 km/h...
Schorsch

Schorsch

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Hi,
heute lag bei mir im Briefkasten ein Strafzettel.
Mir wird vorgeworfen, mit meinem "Leichtkraftrad" :rolleyes: BMW in einer 30er Zone 38 km/h gerast zu sein. Als Beweis wird ein Frontfoto sowie ein Zeuge Herr XY aufgeführt. Dafür soll ich 15 EUR zahlen.

Aber:
zu der angegebenen Zeit saß ich im Büro und
mein "Leichtkraftrad" BMW :D stand verschlossen in der Garage.:p

Wie verhält man sich da richtig? :cool:
Wie kann ich denen mitteilen, dass sich der Zeuge XY mal seine Sehstärke neu justieren lassen soll?
 
dr.musik

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Hi Schorsch!

Hm, komisch das. Also ich geh jetzt mal davon aus, dass du WIRKLICH im Buro gesessen bist.
Hast du nen Anhörbogen bekommen? Dann schau mal, was da als "Beweis" steht. Wenn es nur der Herr XY ist, ist das m.E. zu wenig. Es müssten eigentlich ZWEI Personen als Beweis sein. Ausser der XY hat das Radargerät bedient. Dann genügt glaub eine Person.
Falls ein Bild als Beweis angefügt ist, dann fordere das Bild an! Also ich gehe jetzt mal davon aus, dass geblitzt wurde, wie kommt man sonst auf diese 38km/h. Ist schwer so eine Geschwindigkeit zu schätzen.

Was ist mit deinem Kennzeichen? Liegt da evtl. ein Ablesefehler vor?

Du warst im Büro. Ok, hast du Zeugen dafür? Hast du einen Beleg, dass du im Büro warst? Nen Kundentermin, Fahrtenbuch oder ne elektronische Zeiterfassung?

Schreib in den Anhörbogen, dass du
1. nicht gefahren bist
und füge
2. Beweise für deinen Büroaufenthalt bei. Als Beweis zählen auch Kollegen, die bezeugen können, dass du zu dem Zeitpunkt im Büro warst. Du musst soviel Beweise dagegen sammeln um die Luft aus den Segeln zu nehmen!

Falls jemand anders mit der Q gefahren ist kannst du davon ausgehen, dass die Behörde weitere Ermittlungen anstellen wird.


Hoffe das hilft dir etwas weiter?!

Gruss,

dani
 
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QgelQ

QgelQ

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ei gude schorsch,

ich empfehle dir: mach´s wie ich bisher schon mit 2 solchen schreiben gemacht habe - entsorge das papier ordentlich und warte, bei mir ist nie mehr was gekommen.
 
vision1001

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Also das mit Zeugen und Beweislage wurd mir vor kurzem mal (in einem total anderen Zusammenhang) erklärt:

DU bist beschuldigter, HerrXY ist Zeuge... hast DU jetzt KEINEN Entlastungszeugen, so hat die "Anklage" einen Zeugen XY und Du keinen... ist der gute Herr auch noch Ordnungsbeamter (Also Stadt oder Laubfrosch is da eher wurscht) siehts selbst bei einem Entlastungszeugen noch eher schlcht für einen aus... die Gerichte gehen erstmal davon aus, daß der Staatsdiener Dich nicht kennt, keine Vor-/Nachteile daraus hätte wenn er lügt und er halt mit bestem Wissen und Gewissen hadelt blabla...

Warum man davon ausgeht, daß denen beim schnellen aufschreiben nicht auch mal ein Fehler passiert weiß ich NICHT... vorallem wo die bei Motorradfahrern dann echt auf Zack sein müssen... das spricht bei Beamten aber... naja lassen wir das ;)

Ein Foto, wenn auch von vorn, würd ich auf jeden Fall verlangen.

Zumindest ist man in De ja unschuldig, bis einem gegenteiliges nachgewiesen wird... Deine normalen Bürozeiten sollten da schon als "Anzweifelungsgrund" reichen...

Frag doch erstmal höflich per Einspruch (ist wehen den Fristen ja nötig) nach, ob da ein Irrtum vorliegen könnte, da Du zu der Zeit im Büro warst... ggf. Ausdruck vom Zeitkonto beilegen ... oder wirklich Sekretärin/Chef/Kollegen als Zeugen benennen. Wir stark die sein würden, wenn in 2 Jahren Verhandlung ist, ist fraglich (wer kann sich da dann noch erinnern)... aber hier geht's ja auch nicht um Fahrverbot oder Mord ;) Wahrscheinlich wirds das Verfahren dann eingestellt wegen "Kleinigkeit" (mir Fällt das Amts-Wort jez nicht ein... grml)
Edit: Verhältnissmäßigkeit... jetzt hab ichs... für 8,- EUR und wenns nicht bei Dir auffällig oft vorkommt, ist der Aufwand unverhältnissmäßig =)
 
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dr.musik

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Vorweg....Schorsch ist Betroffener, kein Beschuldigter. Es liegt lediglich ne geringfügige Ordnungswidrigkeit vor, nicht mal ne OrdnungswidrigkeitenANZEIGE. Eine Anklage, bzw. Gerichtsverhandlung liegt erst mal gaaaaaaaaaanz weit enfernt.

Aber apropos Fristen: Schorsch, schau mal auf den Tattag. Eine OWi verjährt nach 3 Monaten!

Schönen A'md noch!

dani
 
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Schorsch

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Hm,
Tat-Tag ist vor vier Wochen an einem Montag um 14:10 Uhr angegeben.:cool:

Nicht das ihr das falsch versteht:
ich war wirklich im Büro und meine Maschine stand in der verschlossenen Garage mit eingerastetem Schloss.
Der Zeuge XY hat ein falsches Kennzeichen notiert und das wurmt mich, dass ich jetzt die Rennerei habe, weil ein städtischer Angestellter Tomaten auf den Augen hatte.
 
BoGSer63

BoGSer63

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Hallo Schorsch,

in der Tat, jetzt hast Du die Rennerei.... bzw. Schreiberei.

Zunächst einmal, gilt beim fließenden Verkehr (so nennt man das wenn einer fährt :D ) grundsätzlich nicht die Halterhaftung wie im ruhenden Verkehr.

Das heißt, dass zunächst nur der Fahrer des Fahrzeuges belangt werden kann. Im Gegensatz zum ruhenden Verkehr, bei welchem, wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist, grundsätzlich der Halter haftet.

Sodele, jetzt aber zu Deinem speziellen Fall:

Mit der schriftlichen Verwarnung hast Du mit Sicherheit auch die Möglichkeit erhalten dich in irgend einer Art und Weise schriftlich zu äußern.
Wenn Du definitiv nicht gefahren bist und es wirklich auszuschließen ist, dass Dein Mopped bewegt worden ist (von wem auch immer Ehefrau / Freundin / Sohn / bester Kumpel etc.) Mach einen schriftlichen Einspruch so bald als möglich mit dem entsprechenden Hinweis nicht gefahren zu sein und dies auch belegen zu können. Bitte weiterhin darum das Bild einsehen zu dürfen.

Wenn Du wirklich nicht gefahren bist und auch niemand Dein Kennzeichen evtl. mißbräuchlich benutzt hat (schau mal in der Garage ob es noch dran ist) kann ja eigentlich nichts schief laufen und das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Dich wird eingestellt.

Hoffe Dir geholfen zu haben.
 
Raubritter

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Hi,
. Als Beweis wird ein Frontfoto sowie ein Zeuge Herr XY aufgeführt. Dafür soll ich 15 EUR zahlen.
Was ist auf dem Foto zu erkennen? Dein Motorrad oder eine Honda MBX ???
Wenn es Dein Moped, Dein Helm, Deine Klamotten sind, dann solltest Du Dich im Internet über Alzheimer informieren.

Wenn das offensichtlich ein anderes Moped ist, dann schriftlich Widerspruch einlegen und auch mal die Belehrung lesen, die sicherlich hinten drauf klein abgedruckt ist.
Rechtsschutzversichert?
Anwalt in der Bekanntschaft?
Di@k, was meinst Du?
 
Mister Wu

Mister Wu

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Ruf einfach mal an !
Da ist ja auch eine Telefonnummer bei.
Dann erklärst du Deine Zweifel und läßt die von der anderen Seite beschreiben was auf dem Foto zu sehen ist.
Wenn Du dann sicher bist kannst Du ja anbieten das jemand das Motorrad auf dem Foto mit deinem vergleichen darf.

Solch ein Anruf hat bei mir schon mal vor ein paar Jahren geholfen.
Ich konnte glaubhaft versichern das meine GS keine Vollverkleidung hat.
Die wiesen ja was Du fährst, und bekommen auch raus wie es aussehen muß.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall.
Alles schriftlich, anders ist es absolut nix wert.
So Du einen Zeugen hast der Deine Büroanwesenheit bestätigen kann, sag' es.
Ein Leichtkraftrad hat der Herr wohl gesehen, aber da gibbet keines von BMW.
Wenn es um Tempo geht, dann sollte es ein Foto geben auf dem der Fahrer zu erkennen sein sollte.
In Deinem Fall würde ein Foto genügen damit man sieht dass es nicht mal Dein Mopped war.
Nachdem die meisten "Blitzer" von vorne aufnehmen, wird das Kennzeichen von Hand notiert. Das deutet, zumindest in im Raum Mittelfranken auf einen privaten Service. Machen die Grünen Jagd auf Moppeds, so halten sie entweder gleich an oder machen sich die Mühe eine zweite Kamera für's Moppedkennzeichen zu installieren.
Wenn Du den Wisch einfach ignorierst, könnte es nachteilig sein.
gerd
 
Raubritter

Raubritter

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Dringende Bitte

Ignorieren = Kopf in den Sand stecken
ist die falscheste "Lösung des Problems" !!!!
Auch wenn ein Schreiber weiter oben gesagt hat, das habe bei ihm funktioniert.

Wenn, dann war das Zufall. Aber in 99% der Fälle sind die Behörden stur und im Zeitalter der Computer geht auch nichts mehr verloren.

Ich kann mir sogar Szenarien vorstellen, wie so ein Strafzettel erledigt wird, ohne dass der "Chef der Familie" das registriert..... ehrlich, ich habe schon Pferde vor die Apotheke kotzen sehen, und das nicht nur einmal.

Mach was - und zwar schriftlich !!!!
 
B

beak

Gast
Hi,
meinem Pa ist so was mal vor Jahren passiert, aber mit dem PKW. Das Auto stand schon längere Zeit. Auf Grund einer schweren Krankheit konnte mein Pa nicht mehr damit fahren (war aber noch angemeldet). Es kam da auch ein Schreiben, der Zeuge übrigens ein Polizei... Haupt.. Dingsbums (keine Ahnung), mit Angabe des Kennzeichens und und und, er hätte sich mehreren Vergehen im Straßenverkehr strafbar gemacht (Stoppschild überfahen, zu schnell gefahren usw.). Wir haben dann sofort reagiert, bei der zuständigen Polizeidienststelle angerufen und es hat nicht lang gedauert, da wurde uns mitgeteilt, dass die Anzeigen eingestellt wurden.
Also, Kopf in den Sand ist das schlechteste Vorgehen in solchen Fällen!!!!
LG
Gabi
 
G

Gast 7673

Gast
Vorweg....Schorsch ist Betroffener, kein Beschuldigter. Es liegt lediglich ne geringfügige Ordnungswidrigkeit vor, nicht mal ne OrdnungswidrigkeitenANZEIGE. Eine Anklage, bzw. Gerichtsverhandlung liegt erst mal gaaaaaaaaaanz weit enfernt.

Aber apropos Fristen: Schorsch, schau mal auf den Tattag. Eine OWi verjährt nach 3 Monaten!

Schönen A'md noch!

dani
Verfolgungsmaßnahmen (z.B. ansonsten siehe Katalog des § 33 OWiG) unterbrechen die Verjährung. Kann bis zu 6 Mon dauern mit der Verjährung § 33 II (2) OWiG.

IMMER EINSPRUCH/Stellungnahme (bei Anhörung) fristgemäß bei sowas, sonst wird mit großer Wahrscheinlichkeit Ärger drohen.
 
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G

Gast 7673

Gast
Was ist auf dem Foto zu erkennen? Dein Motorrad oder eine Honda MBX ???
Wenn es Dein Moped, Dein Helm, Deine Klamotten sind, dann solltest Du Dich im Internet über Alzheimer informieren.

Wenn das offensichtlich ein anderes Moped ist, dann schriftlich Widerspruch einlegen und auch mal die Belehrung lesen, die sicherlich hinten drauf klein abgedruckt ist.
Rechtsschutzversichert?
Anwalt in der Bekanntschaft?
Di@k, was meinst Du?

Grad erst gesehen !! Guckst DU Post davor :p
 
S

SPW 70

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Nix weiter tun, als schreiben, dass Du nicht der Halter eines Leichtkraftrades BMW bist.

Habe seinerzeit auch ein Knöllchen für meinen falsch geparkten Skoda bekommen und nur mitteilen brauchen, dass ich nur einen Fiat Uno habe.
 
Quhpilot

Quhpilot

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eine schwarze Quh,
Was ein Aufstand wegen 15,--€ ???:(

Zeugen ! Tatbestand ! Wir sind wirklich ne Bananenrepublik.:eek:

Klar, wenn Du wirklich im Büro warst, da würd ich mich auch wehren, glaub
die Rauchen heimlich was die Verkehrsüberwacher.

Haben wir im Land nicht wirklich genug böse Dinge am laufen? Besoffen mit
der Dose unschuldige Fußgänger abmähen, das soll,muss verfolgt werden,
aber 8 km/h zu schnell ? Du Schwerverbrecher !!!!:cool: Anzeige !!! Zeugen !!!!

Ich wander aus auf die niederländischen Antillen, da darf man morgens schon
Caipirinia schlürfen.

Das Land hat wirklich andere Probleme....................................*kopfschüttel*

ein wegen Auftragslage und Rezession in zwangs-Weihnachtsurlaub ge-
schickter zukünftiger GS-Pilot.

Liebe Grüße an Alle Vollbeschäftigten hier:D
 
michel110

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ehemals ...R 100 GS Bauj. 1994 ! jetzt ... R 1200 GSA TÜ :-)
ich bin froh immer wieder zu lesen, dass offensichtlich nur mir Fehler pasieren während fast die ganze Restwelt fehlerfrei ist ...

da hat sich jemand verhau´n .. na und ... Fehler aufdecken, schriftlich, angeben dass man im Pürro war, eventuell Zeugen benennen ... und vor allem das Leichtkraftrad mal näher erläutern... das war es dann wohl ...

deswegen direkt den Untergang des Rechtsstaates vermuten halte ich fürn bisschen übertrieben ....

ach ja Herr Kollege .... guter Hinweis so lange die unserern Firumskollegen am haken haben verjährt für den jar nüscht ... nur der tatsächliche Übeltäter darf sich freuen .....


trust me I´m a lawyer ....
 
G

Gast 7673

Gast
ich bin froh immer wieder zu lesen, dass offensichtlich nur mir Fehler pasieren während fast die ganze Restwelt fehlerfrei ist ...

da hat sich jemand verhau´n .. na und ... Fehler aufdecken, schriftlich, angeben dass man im Pürro war, eventuell Zeugen benennen ... und vor allem das Leichtkraftrad mal näher erläutern... das war es dann wohl ...

deswegen direkt den Untergang des Rechtsstaates vermuten halte ich fürn bisschen übertrieben ....

ach ja Herr Kollege .... guter Hinweis so lange die unserern Firumskollegen am haken haben verjährt für den jar nüscht ... nur der tatsächliche Übeltäter darf sich freuen .....


trust me I´m a lawyer ....
Never trust a lawyer..! :cool:

;) jing ja auch nur um die generell aufgestellte 3 Monatsverjährungsbehauptung..:D:D:D Substanrtiierungswahn is doch unser Jeschäft Kollege ..:p;):D ODER ?......
 
michel110

michel110

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18.01.2008
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397
Modell
ehemals ...R 100 GS Bauj. 1994 ! jetzt ... R 1200 GSA TÜ :-)
ebet .... :D

in den kommenden Tagen kann es zu Störungen des Forumsbetriebes kommen. D.h. das Forum ist unter Umständen nicht zu ereichen. Die Störung hält maximal 24 Stunden an.

Ich bitte die Unannehmlichkeiten zu Entschuldigen.


das häng ich mir als Schild um .... :p
 
G

Gast 7673

Gast
ebet .... :D

in den kommenden Tagen kann es zu Störungen des Forumsbetriebes kommen. D.h. das Forum ist unter Umständen nicht zu ereichen. Die Störung hält maximal 24 Stunden an.

Ich bitte die Unannehmlichkeiten zu Entschuldigen.


das häng ich mir als Schild um .... :p
#


OFF TOPIC !:

Jute Idee... Ein Kollege hier im Kreis hat (völlig unauffälliig in Fettdruck :D) im Wartezimmer die Tel.Nr der Telefonseelsorge hängen gehabt :D:D:D
Is wieder wech, war aber m.E. n guter Gag..

ZUM THEMA

Auch wenn es nur 15 € sind ( das ist für den einen oder anderen, auch wenn er sich ein Moppett leisten kann) schon Geld und nich nur Peanuts...:rolleyes:
Für etwas zu zahlen, was ich nich verbrochen hab widerstrebt jedenfalls MIR sehr.
Bei Nichtreaktion wird es ziemlich sicher jedenfalls immer umständlicher und arbeitsintensiver aus der Nummer wieder rauszukommen.

Es gilt also das gesagte : SCHRIFTLICH Stellung nehmen !!! NIX Telefon. NIX Email... PAPIER per Post/Fax oder Boten.
 
Thema:

Falscher Strafzettel

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