Falscher Strafzettel

Diskutiere Falscher Strafzettel im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; ...aber wer zahlt für Zeit und Porto ???:p
michel110

michel110

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@ Di@k wieso im wartezimme .. ich brauche nach den mandantengespräce regelmäßig seelsorgerischen Beistand .... :D

@ Motoduo und wie soll die Behörde es merken, dass Sie sich geirrt hat wenn er sich hier nicht erklärt ... oder gehörst Du auch zu denen die nie Fehler machen und dieer Irrtum daher für Dich undenkbar ist ????

Zu einem solchem Verhalten haben die Gerichte übrigens mittlerweile auch eine sehr deutliche Haltung, wenn so etwas in den Prozess läuft, passiert es regelmäßig dass das ganze zwar mit einer Einstellung / Freispruch endet aber der "unschuldige" Beschuldigte seine Kosten dann selber tragen darf ... eben weil er auf die Aufforderungen sich zu erklären meinte nicht reagieren zu müssen ....

also noch einmal ein kurzes Anschreiben, papier und 55 cent investieren und ab dafür ...

Frohes Fescht ...
 
M

Motoduo

Gast
also noch einmal ein kurzes Anschreiben, papier und 55 cent investieren und ab dafür ...

dafür würde ich je nach zeitaufwand 40-60 Euro nehmen (zzgl. 55 Cent:))

Für meine "Fehler" stehe ich finanziell zu 100% ein...und tatsächlich ich mache auch welche...:eek:
 
C

crashdaddy

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Antwort

Hi,
heute lag bei mir im Briefkasten ein Strafzettel.
Mir wird vorgeworfen, mit meinem "Leichtkraftrad" :rolleyes: BMW in einer 30er Zone 38 km/h gerast zu sein. Als Beweis wird ein Frontfoto sowie ein Zeuge Herr XY aufgeführt. Dafür soll ich 15 EUR zahlen.
Hallo Schorsch
Hilfreich für eine Nachfrage zu einem behördlichen Schreibens ist die genaue Bezeichnung.
So dürfte sich der " Strafzettel " sicher eine schriftliche Verwarnung und / oder Anhörung des Strassenverkehrs- oder Landratsamtes sein.
Es soll Dir Gelegenheit gegeben werden zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen.

Der Verwarnung- oder/und dem Anhörungsbogen ist immer eine Belehrung beigefügt bzw. werden Angaben zur Person und sollen Angaben zur Sache erhoben werden.

Solltest Du die Verwarnung ablehnen und nicht bezahlen wollen, steht Dir zur Sache das Ankreuzfeld " der Verkehrverstoß wird nicht zugegeben " zur Verfügung.

Die Rücksendung sollte eine Woche ab Zugang des Schreibens nicht überschreiten.

Es liegt nunmehr im Ermessen der bearbeitenden behördlichen Stelle ein Verfahren einzuleiten, z.B. einen Bußgeldbescheid gegen Dich zu erlassen oder das Verfahren einzustellen.

Insoweit sind deine Angaben in der Anhörung sicher so zu ergänzen, daß unter der Berücksichtung deiner Angaben entschieden werden kann, das das Verfahren eingestellt wird, z.B.
- Fahrzeugbescheibung und angeführtes amtl. Kennzeichen sind nicht identisch
- Das Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen stand zum angegebenen Zeitpunkt ...
- der Halter des Fahrzeugs mit dem angegebenen amtl. Kennzeichen ging der beruflichen Beschäftigung in.....................nach.

Es bedarf zunächst keines Gegenbeweises deinerseits.
 
michel110

michel110

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also noch einmal ein kurzes Anschreiben, papier und 55 cent investieren und ab dafür ...

dafür würde ich je nach zeitaufwand 40-60 Euro nehmen (zzgl. 55 Cent:))

???? schreibst Du dir selbst Rechnungen ??? :eek: kann man die dann absetzen ???? was sagt dein Finanzamt dazu ????
 
T

Tapsy

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hi,

ganz einfach die persönlichen daten ausfüllen.

bei den anmerkungen reinschreiben, ich war es nicht und unfrei in den briefkasten und warten was dann passiert
 
B

beak

Gast
Ich persönlich würde jetzt da gar nicht mehr lange fakeln. Widerspruch schriftlich einlegen (wurde uns damals auch von der zuständigen Polizeidienststelle geraten). Ich würd soweit gehen, das Teil erst zu faxen, natürlich nur, wenn entsprechende Nummer angegeben ist, dann in ein Kuvert stecken, 55 Cent-Briefmarke drauf papen (wer ganz sicher gehen will, per Einschreiben), aber unfrei würd ich das auf keinen Fall machen (stellt die Post das überhaupt heut zu Tage noch "unfrei" zu?) Und gut is!
LG
Gabi
 
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orange

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Ich sehe das genauso wie Tobias. Die Angaben zur Person vervollständigen und ankreuzen, dass der Verstoss nicht zugegeben wird. Man kann ja dann noch sachdienliche Hinweise machen, dass freut den Bearbeiter.
Hatte vor Jahren mal einen Fall mit Blitzgerät und mangelnder Eichung. Leider hatte ich keine Rechtsschutz und ein befreundeter Anwalt sagte das kann teuer werden und die Chancen stehen fifty-fifty.
Seitdem habe ich eine Rechtsschutz und diesen nie mehr gebraucht.

Wenn man dann mit den 55c für Porto und einer Stunde Arbeit wegkommt, ist das wohl der Preis den man für einen Rechtsstaat zahlt...

Viele Grüße
 
fichti

fichti

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@schorsch und alle anderen

ich glaube dir , was da geschehen ist.
mein freund hat das selbe durchgemacht dieses jahr. der hammer hier:
er hat eine ordnugswidrigkeit begangen noch bevor sein bike auf ihn zugelassen wurde!!!!!! angeblich auch zu schnell gefahren:D es wurde schrifltich widerspruch eingelegt. antwort kam prompt - entschuldigung usw. und so fort ausserdem wurde das verfahren der ordnungswidrigkeit eingestellt. aber die beiden weiblichen zeugen (politessen) oder sonst wer, haben sich wohl angepisst gefühlt. es wurde keine ruhe gegeben. jetzt wurde wegen kennzeichenbetrug ermittelt!!!!! mein freund wurde vorgeladen bei der polizei!!:mad: so - dort wurden uns dann die bilder gezeigt. auf den ersten ungenauen blick mussten wir stutzen. klapphelm offen-vollbart-untersetzt, wie mein kumpel, dann noch kurze hosen, badelatschen und NE GT!!! er aber fährt ne 1200er RT:p. der polizeiakte lagen sogar prospekte von bmw bei mit bildern der RT drauf. und dann lassen sie ihn antanzen um auf dem bild einen GT Fahrer zu sehen.
ich sag euch: die wollten einfach nicht eingestehen, dass sie einen fehler machten, beide damen waren wohl kurzsichtig, das kennzeichen war nicht klar und eindeutig zu lesen.
mein freund ist jetzt zwar aus dem schneider, doch ich verstehe nicht, dass er das so ohne weiteres gefallen liess.

wäre mir das passiert (also das ab der vorladung), hätte ich aber ein radau gemacht.

fazit: lasst euch bilder kommen! macht alles schriftlich; was anderes zählt nicht.
 
GS Bär

GS Bär

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Lauter gute Ratschläge und wieder einmal verderben viele Köche den Brei, denn bei all den unterschiedlichen Meinungen weiß ja der Initiator dieses Themas gar nicht mehr, was er tun soll. Nun geb ich auch mal meinen Senf dazu:

1. Es dürfte sich angesichts der geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung um ein Verwarnungsgeld und nicht um ein Bußgeld handeln.

2. Schweigen ist Gold !! Nicht Du als Betroffener mußt Dich rechtfertigen, sondern die Bußgeldbehörde muß Dir den Verstoß nachweisen.

3. Deine Identifikation als Fahrer dürfte angesichts der in Deutschland geltenden Helmpflicht der Bußgeldbehörde schon Schwierigkeiten machen.

4. Zu prüfen wäre gegebenenfalls auch, mit welchem Messgerät die Messung durchgeführt wurde und ob die Messung auch den von der Rechtsprechung festgelegten Vorgaben entspricht.

Ergo: Ich empfehle allen, lieber nix zu sagen und schon gar nicht zu schreiben, sondern einen Anwalt (am besten Fachanwalt für Verkehrsrecht) zu konsultieren und sich vernünftig beraten bzw. vertreten zu lassen. Für alle die mehr wissen wollen: http://www.verkehrsanwaelte.de (ist die Homepage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein DAV)

Gruß
Andreas
 
michel110

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Lauter gute Ratschläge und wieder einmal verderben viele Köche den Brei, denn bei all den unterschiedlichen Meinungen weiß ja der Initiator dieses Themas gar nicht mehr, was er tun soll. Nun geb ich auch mal meinen Senf dazu:

1. Es dürfte sich angesichts der geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung um ein Verwarnungsgeld und nicht um ein Bußgeld handeln.

2. Schweigen ist Gold !! Nicht Du als Betroffener mußt Dich rechtfertigen, sondern die Bußgeldbehörde muß Dir den Verstoß nachweisen.

3. Deine Identifikation als Fahrer dürfte angesichts der in Deutschland geltenden Helmpflicht der Bußgeldbehörde schon Schwierigkeiten machen.

4. Zu prüfen wäre gegebenenfalls auch, mit welchem Messgerät die Messung durchgeführt wurde und ob die Messung auch den von der Rechtsprechung festgelegten Vorgaben entspricht.

Ergo: Ich empfehle allen, lieber nix zu sagen und schon gar nicht zu schreiben, sondern einen Anwalt (am besten Fachanwalt für Verkehrsrecht) zu konsultieren und sich vernünftig beraten bzw. vertreten zu lassen. Für alle die mehr wissen wollen: http://www.verkehrsanwaelte.de (ist die Homepage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein DAV)

Gruß
Andreas
... und der Autor dieses Beitrages übernimmt dann, wenns für dich schiefgeht, die Kosten ???

und Anwalt finde ich persönlich ne dolle Idee - zumal ich slbst einer bin - nur wer trägt dann die Kosten ??? Aber vielleicht hilft Andreas auch hier weiter ....
 
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Schorsch

Schorsch

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Ich habe denen zunächst mitgeteilt, daß weder ich noch mein Fahrzeug sich zu der angegebenen Zeit an dem angegebenen Ort befand.
Ferner habe ich mir einen Hinweis darauf erlaubt, daß BMW keine Leichtkrafträder baut.
Mal sehen was als nächstes folgt.:rolleyes:


P.S.
In meinem Fall ist es ein geringer Betrag, aber was wäre wenn der eigentliche Fahrer mit 80 km/h zu schnell gewesen wäre, zufällig die gleiche Maschine hat und ich aus irgend welchen Gründen nicht beweisen könnte wo ich zu dem Zeitpunkt war? Horror!:eek:
 
michel110

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Ich habe denen zunächst mitgeteilt, daß weder ich noch mein Fahrzeug sich zu der angegebenen Zeit an dem angegebenen Ort befand.
Ferner habe ich mir einen Hinweis darauf erlaubt, daß BMW keine Leichtkrafträder baut.
Mal sehen was als nächstes folgt.:rolleyes:


P.S.
In meinem Fall ist es ein geringer Betrag, aber was wäre wenn der eigentliche Fahrer mit 80 km/h zu schnell gewesen wäre, zufällig die gleiche Maschine hat und ich aus irgend welchen Gründen nicht beweisen könnte wo ich zu dem Zeitpunkt war? Horror!:eek:

da muss ich ja jetzt dem Vorvorredner recht geben ... ganz so einfach ist es für die Behörden dann auch nicht ... wenn Zweifel an der Identität bestehen gibts nen Freispruch bzw. vorher ne Einstellung ....

Das beduetet aber nicht, dass man auf seinem Hintern sitzen bleiben sollte und nix unternehmen sollte wein ein solcher Anhörungsbogen kömmt.
In dem Falle droht einem, dass man selbst bei Freispruch die eigenen Kosten (z. B. die des eigenen Rechtsanwalts selber tragen darf) ... diejenigen die Steuern zahlen kennen das ... irrt sich das Finanzamt und man legt mit Hilfe eine Rechtsanwalts/Steuerberaters Einspruch gegen den Bescheid ein, wird der Bescheid korrigiert und die Kosten des Anwalts trägt man selber .... erst im gerichtlichen Verfahren ändert sich dies ... und genauso sehen die Gerichte dies bezüglich der Anhörung in Bußgeldverfahren ....aber jetzt bloß keine Panik, eine Bananrepublik haben wir nich nicht .... :o
 
GS Bär

GS Bär

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Finde ich eine echt klasse Idee, dem Betroffenen den Rat zu geben, sich ohne Kenntnis des Akteninhalts schon mal in der Sache selbst zu äußern:mad: Vielleicht sollte er auch gleich alles zugeben:confused::mad: Na dann hat er wenigstens Anwaltskosten gespart, Fahrverbot und Punkte kassiert und die Geiz-ist-geil Mentalität voll ausgelebt. :D:D:D
 
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Finde ich eine echt klasse Idee, dem Betroffenen den Rat zu geben, sich ohne Kenntnis des Akteninhalts schon mal in der Sache selbst zu äußern:mad: Vielleicht sollte er auch gleich alles zugeben:confused::mad: Na dann hat er wenigstens Anwaltskosten gespart, Fahrverbot und Punkte kassiert und die Geiz-ist-geil Mentalität voll ausgelebt. :D:D:D
wer gibt denn solche Ratschläge ????

Unser "Opfer" hat nach seinen Angaben nicht nur den Verkehrsverstoß nicht begangen ... das beobachtete Fahrzeug existiert auch nicht .... Insofern ist eine Einlassung dahingehend nicht nur unverfänglich sondern tatsächlich auch kostensparend ... wie gesagt ansonsten droht, auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben.....und von zugeben oder in der sache äußern war keine rede (bei mir jedenfalls nicht) er soll lediglich klarstellen, dass er weder Halter noch Führer des Fahrzeuges war ...

Frohes Fescht
 
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wer gibt denn solche Ratschläge ????

Unser "Opfer" hat nach seinen Angaben nicht nur den Verkehrsverstoß nicht begangen ... das beobachtete Fahrzeug existiert auch nicht .... Insofern ist eine Einlassung dahingehend nicht nur unverfänglich sondern tatsächlich auch kostensparend ... wie gesagt ansonsten droht, auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben.....und von zugeben oder in der sache äußern war keine rede (bei mir jedenfalls nicht) er soll lediglich klarstellen, dass er weder Halter noch Führer des Fahrzeuges war ...

Frohes Fescht
Also Halter des Fahrzeuges (wenngleich es auch kein Leichtkraftrad ist) muß er ja wohl sein, denn anders hätte die Bußgeldbehörde ihn wohl kaum anhand des Kennzeichens ermitteln können:D:D Bei der Bezeichnung als "Leichtkraftrad" handelt es sich offensichtlich um einen Fehler, der jedoch am eigentlichen Schuldvorwurf nix ändert. Noch zu klärende Fragen wären also evtl. Ablesefehler bezgl. Kennzeichen und wer war Fahrer. Mal schauen, ob der Sachbearbeiter in der Behörde vorweihnachtliche Milde walten lässt und das Verfahren einstellt, ohne die Polizei mit weiteren Ermittlungen vor Ort bei unserem "Opfer" zu beauftragen:D:D

Weihnachtsgrüße
Andreas

P.S. Wegen der Kosten - Advocard ist Anwalts Liebling;);):D:D
 
michel110

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Also Halter des Fahrzeuges (wenngleich es auch kein Leichtkraftrad ist) muß er ja wohl sein, denn anders hätte die Bußgeldbehörde ihn wohl kaum anhand des Kennzeichens ermitteln können:D:D Bei der Bezeichnung als "Leichtkraftrad" handelt es sich offensichtlich um einen Fehler, der jedoch am eigentlichen Schuldvorwurf nix ändert. Noch zu klärende Fragen wären also evtl. Ablesefehler bezgl. Kennzeichen und wer war Fahrer. Mal schauen, ob der Sachbearbeiter in der Behörde vorweihnachtliche Milde walten lässt und das Verfahren einstellt, ohne die Polizei mit weiteren Ermittlungen vor Ort bei unserem "Opfer" zu beauftragen:D:D

Weihnachtsgrüße
Andreas

P.S. Wegen der Kosten - Advocard ist Anwalts Liebling;);):D:D
na ja Halter irgendeines Fahrzweuges wird er sein ... sont würde er wohl nicht hier schreiben ... aber ob er Halter des fraglichen Fahrzeuges ist, ist hier Tatfrage.
Da es Bedenken gibt, ob das fragliche Fahrzeug in Kombination mit dem fraglichen Kennzeichen überhaupt existiert, gibt es meiner unmassgeblichen Meinung nach wohl auch erhebliche Zweifel an seiner diesbezüglichen Haltereigenschaft .....

aber egal ich bin sowieso eher für halterlose ...:cool:

ich muss jetzt noch zwei Kündigungen basteln und Weihnachtsgeschenke kaufen ....Strümpfe ???

Grüße
 
VoS

VoS

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R 1150 GS
na ja Halter irgendeines Fahrzweuges wird er sein ... sont würde er wohl nicht hier schreiben ... aber ob er Halter des fraglichen Fahrzeuges ist, ist hier Tatfrage.
Da es Bedenken gibt, ob das fragliche Fahrzeug in Kombination mit dem fraglichen Kennzeichen überhaupt existiert, gibt es meiner unmassgeblichen Meinung nach wohl auch erhebliche Zweifel an seiner diesbezüglichen Haltereigenschaft .....

aber egal ich bin sowieso eher für halterlose ...:cool:

ich muss jetzt noch zwei Kündigungen basteln und Weihnachtsgeschenke kaufen ....Strümpfe ???

Grüße
mit Halter gibts aber auch schöne...:):):)

Wenn der Herr Kollege hier im Forum schon in höchstem Maße gebührenfeindlich;) kostenlos fundierten Rechtsrat erteilt (und dies nicht zum ersten Mal), sollte man sich vielleicht in der Materie etwas auskennen, bevor man drauflos gallopiert. Es gibt auch Juristen, die wissen was sie tun und nicht nur an ihr eigenes Bankkonto denken.

Advokate Weihnachtsgrüße

Volker
 
Thema:

Falscher Strafzettel

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