GS umgefahren - Fahrerflucht

Diskutiere GS umgefahren - Fahrerflucht im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Der Unterhaltungswert vom Transenreiter ist durchaus gegeben. Wenn`s nicht zum Buchautor reicht vielleicht zum Komiker?
Slipperman

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Der Unterhaltungswert vom Transenreiter ist durchaus gegeben.
Wenn`s nicht zum Buchautor reicht vielleicht zum Komiker?
 
Theo.Turnschuh

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In der Rechtssprechung gibt es das sehr wohl. Und erst Recht im Strafrecht.

Nur als Beispiel siehe hier OLG Brandenburg Urteil vom 14.09.2006 - 12 U 21/06 - Das Verlassen der Unfallstelle stellt stets eine Verletzung der Aufklärungs- und Obliegenheit in der Kaskoversicherung dar
Diesen Gedanken aht der BGH entwickelt. Hatte ich aber - glaube ich - schon zitiert.
Rechtssprechung ist aber immer eine EINZELFALLENTSCHEIDUNG. Die Polizei zeigt an und verfolgt, egal ob er Schaden 10 € oder 10000 € ist. Das Verhalten (Verlassen der Unfallstelle) stellt also den Verdacht einer Straftat dar, unabhängig wie hoch der Schaden ist. Und nur darauf wollte ich hinaus. Also nix Bagatellschaden, das interessiert die Polizei nicht!

Das Urteil, welches Du im übrigen anführst ist kein Urteil aus dem Bereich des Strafrechts, sondern aus dem Bereich des Zivilrechts. So steht es schon in der Überschrift. Hier geht es (in erster Linie) nicht darum ob jemand eine Straftat begangen hat, sondern ob dieses Verhalten eine Verletzung der Pflichten eines Fahrzeugführers im Sinne er Versicherung begangen hat und die Versicherung zahlen muss oder nicht.

Zitat:

Aus den Entscheidungsgründen:

"... Dem Kläger steht ein Anspruch auf Auszahlung der Versicherungsleistung in Höhe von 9.223,45 € aus § 1 VVG i.V.m. dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Versicherungsvertrag und § 12 Abs. 1 AKB nicht zu.
 
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Gast
Rechtssprechung ist aber immer eine EINZELFALLENTSCHEIDUNG. Die Polizei zeigt an und verfolgt, egal ob er Schaden 10 € oder 10000 € ist. Das Verhalten (Verlassen der Unfallstelle) stellt also den Verdacht einer Straftat dar, unabhängig wie hoch der Schaden ist. Und nur darauf wollte ich hinaus. Also nix Bagatellschaden, das interessiert die Polizei nicht!

Das Urteil, welches Du im übrigen anführst ist kein Urteil aus dem Bereich des Strafrechts, sondern aus dem Bereich des Zivilrechts. So steht es schon in der Überschrift. Hier geht es (in erster Linie) nicht darum ob jemand eine Straftat begangen hat, sondern ob dieses Verhalten eine Verletzung der Pflichten eines Fahrzeugführers im Sinne er Versicherung begangen hat und die Versicherung zahlen muss oder nicht.

Zitat:

Aus den Entscheidungsgründen:

"... Dem Kläger steht ein Anspruch auf Auszahlung der Versicherungsleistung in Höhe von 9.223,45 € aus § 1 VVG i.V.m. dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Versicherungsvertrag und § 12 Abs. 1 AKB nicht zu.
Ich glaube wir reden aneinander vorbei…
Klar ist das ein Offizialdelikt.
Klar ist das eine ZvR Entscheidung
Aber der Begriff des Bagatellschadens wirkt sich sehr wohl strafrechtlich aus.
Auch die Polizei kann und soll nicht die Höhe des Schadens bewerten.
Der Staatsanwalt bewertet das dann sehr wohl und spätestens der Richter beendet das Verfahren wenn der Schaden nur 20 Ökken (zB) beträgt.
Die zivilrechtliche Seite ist natürlich eine völlig selbstständige und andere Sache.
 
Theo.Turnschuh

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zum Begriff der "Öffentlichkeit" siehe auch hier Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Was ist öffentlicher Straßenverkehr?

Es ging nicht um den Ersatz eines Schadens, der natürlich nicht nur im BGB (Du meinst § 823 BGB) geregelt ist, sondern um Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (früher Fahrerflucht)
Nein, in dem Post ging es darum, dass

Zitat von svabo70
Weil beispielsweise der Hinweis "Hier gilt die Straßenverkehrsordnung." auf Betriebsgeländen oder Supermarktparkplätzen ungültig ist.
War nur eine Frage...
 
Theo.Turnschuh

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Auf keinen Fall Reparaturen durchführen. Wenn er sie nur eine private Haftpfl. evtl. einspringt will die erst einen Gutachter schicken. Erst muss der Schadenshergang geklärt werden.
Die private Haftpflicht springt bei Verkehrsunfällen, was das "Umfahren" darstellt gar nicht ein! Das ist Aufgabe der Haftpflichtversicherung des Kraftfahrzeuges.
 
Theo.Turnschuh

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Ich glaube wir reden aneinander vorbei…
Klar ist das ein Offizialdelikt.
Klar ist das eine ZvR Entscheidung
Aber der Begriff des Bagatellschadens wirkt sich sehr wohl strafrechtlich aus.
Auch die Polizei kann und soll nicht die Höhe des Schadens bewerten.
Der Staatsanwalt bewertet das dann sehr wohl und spätestens der Richter beendet das Verfahren wenn der Schaden nur 20 Ökken (zB) beträgt.
Die zivilrechtliche Seite ist natürlich eine völlig selbstständige und andere Sache.
Sorry und nicht persönlich nehmen!

Aber Du haust executive und judicative durcheinander und begründest einen Straftatverdacht mit Schadenshöhe und einem Urteil aus dem Zivilrecht. Das ist ein bunter Mix, der SO nicht möglich ist!
 
Nemiz

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Du hast nicht alle Latten am Zaun.
[...] ihm gehört mal richtig die ..... poliert.
ich glaub ihm mit dem buch ein paar mal eins über die rübe zu ziehen bringt mehr.
so ein dickes Buch gibt es nicht, um es auf seinen Schädel zu hauen, damit Verstand rein kommt ....
So groß der Unsinn auch sein mag, den manche von sich geben, ich schäme mich zutiefst für obige Reaktionen.

Und um OT zu bleiben: Gibt es denn mittlerweile schon neues zum Thema, Milhouse? Denn allen eifrigen Diskussionen zum Trotz würde mich schon interessieren, wie die Geschichte weitergegangen ist. Warst Du beim Anwalt? Ist der Verursacher kooperativ?
 
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mike61

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GS umgefahren - Fahrer flucht!

....und jetzt tun es schon mehrere!
 
Milhouse

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Moin,

hier ist ja was los.... ;o)

Kurzes Update:

Der Verursacher ist kooperativ, hat alles seiner Versicherung gemeldet und ein Schuldeingeständnis ausgesprochen. Die grundsätzliche Zusage seiner Versicherung habe ich.

Gestern war ich beim Freundlichen, um einen KVA einzuholen. Der Mitarbeiter hatte keinen Bock und wohl nicht geschnallt, dass es auch um seine Kohle geht. Alles hat er von sich aus nicht gesehen, den KVA erhalte ich vermutlich morgen.

Den Gang zum Anwalt werde ich wohl doch noch machen, evtl. kommt dann auch noch ein Gutachter. Das mache ich vom KVA abhängig. Leider ist meine Zeit etwas knapp...

Gruß
Tobi
 
Theo.Turnschuh

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Also wenn der Verursacher feststeht und die Schuldfrage weitesgehend klar ist, würde ich niiieee auf den Gutachter verzichten! Und zwar einen der nicht nur zerkratzte Polos begutachtet. Der Werkstattmeister ist in der Regel kein Gutachter und berechnet Dir auch keine Wertminderung (da Unfallfahrzeug) bzw. Reparaturtage und somit Ersatzfahrzeug. Mag der Freundliche noch so freundlich sein ...
 
SLK

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Moin,

bei Schäden bis etwa 1.000,-- € reicht erstmal ein KVA, erst dann wird ein SV notwendig sein. Bei ganz kleinen Schäden (bis etwa 500,-- €) kann's massiven Ärger wegen der Schadenminderungspflicht geben, wenn ein SV beauftragt wurde. Seriöse SVs weisen dann allerdings darauf hin.
 
Theo.Turnschuh

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bei Schäden bis etwa 1.000,-- € reicht erstmal ein KVA, erst dann wird ein SV notwendig sein. Bei ganz kleinen Schäden (bis etwa 500,-- €) kann's massiven Ärger wegen der Schadenminderungspflicht geben, wenn ein SV beauftragt wurde. Seriöse SVs weisen dann allerdings darauf hin.
... und das kann Otto Normalverbraucher einschätzen?

Schilderung des Geschädigten:

Moin,
auf den ersten Blick sind folgende Teile betroffen:
- Sturzbügel links unten, Materialabtrag und verbogen. Dadurch evtl auch die Verbindung zum oberen Teil.
- Zylinderkopfschutz links verkratzt
- Kofferträger links verkratzt
- Fußraste links verkratzt
- Lenkerende/Handprotektor verkratzt
- Öl am linken vorderen Stehbolzen

Lenkerschiefstand und Lenkschloss muss geprüft werden.

Die Aufschlagstellen im Asphalt waren schon beeindruckend. Und das aus dem Stand.

Die GS war in neuwertigem Zustand und so soll es auch wieder werden. Billig wird der Teilewechsel nicht.
 
Milhouse

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Moin,

KVA ist eingetroffen: 860 Euro Brutto für Teile und Lohn. Aus meiner Sicht fehlen da aber noch zwei Positionen, das muss ich noch klären.

Gruß
Tobi
 
Theo.Turnschuh

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Ist da das Ersatzfahrzeug bzw. die Wertminderung schon mit eingerechnet?
 
IamI

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Ist da das Ersatzfahrzeug bzw. die Wertminderung schon mit eingerechnet?
Ser's,

Wertminderung gibt's doch nur, wenn der Originalzustand nicht wieder hergestellt werden kann?
Der Austausch von defekten Teilen stellt aber den Ur-Zustand wieder her- oder?

liebe Grüße

Wolfgang
 
Milhouse

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Moin,

die Auskunft habe ich vom Freundlichen jetzt auch erhalten: Es handelt sich um keine Unfallschäden, sondern um Umfallschäden. Die lassen sich durch den Austausch der Teile beheben, eine Wertminderung in Sinne einer Unfallmaschine liegt nicht vor. Das ist erst dann der Fall, wenn Rahmen, Gabel oder Felgen betroffen sind. Deshalb ist das Heranziehen eines Gutachters wohl möglich, der Schaden ist aber eigentlich zu gering. Die Übernahme durch die Versicherung ist deshalb fraglich.

Ich reiche den KVA jetzt bei der Versicherung ein, damit ich die GS endlich wieder herrichten lassen kann. Abrechnung erfolgt dann zwischen Werkstatt und Versicherung.

Gruß
Tobi
 
Nemiz

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Teurer Spaß. Aber zumindest scheint die Abwicklung ja zu Deiner Zufriedenheit zu laufen. Das ist schon mal die Hauptsache. Danke für die Rückmeldung und ich wünsche Dir noch viel Erfolg bei der Schadensbeseitigung. Wobei einem der Ärger - selbst wenn alles gut läuft - trotzdem leider nie erspart bleibt. Aber zummindest hast Du den ersten Kratzer dann schon hinter Dir... ;)
 
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