Kein Mitverschulden bei Unfall ohne Motorradstiefel

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AmperTiger

AmperTiger

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Mit Sicherheit sterben auch Radfahrer, die einen Helm tragen. Der macht ja nicht unverwundbar und hilft wenig, wenn man von einem rechtsabbiegenden Sattelzug überrollt wird (was hier leider häufig zu tödlichen Unfällen führt :()
ups stimmt, von 14 tödlichen im Jahr 2014 wurden 6 durch abbiegende LKW verursacht und denen allen hätte ein Helm auch nix genutzt. Die Zahl der tödlichen Fahrradunfälle in Berlin ist stark gestiegen, bundesweit geht sie weiter zurück
 
Zörnie

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ups stimmt, von 14 tödlichen im Jahr 2014 wurden 6 durch abbiegende LKW verursacht und denen allen hätte ein Helm auch nix genutzt. Die Zahl der tödlichen Fahrradunfälle in Berlin ist stark gestiegen, bundesweit geht sie weiter zurück
Ja, aber das sind die spektakulären Fälle. Hunderte verletzte Radler und bestimmt auch tödlich verunglückte, weil ohne Feindeinwirkung, tauchen nur in der Statistik und nicht in den Medien auf.

Grüße
Steffen
 
joreku

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Ich bin auf's höchste verwirrt: Wird hier ernsthaft Motorradfahren und Fahrradfahren direkt miteinander verglichen. Jetzt warte ich nur noch darauf, das die Fußgänger auch noch in's Spiel kommen :confused:
 
Zörnie

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Ich bin auf's höchste verwirrt: Wird hier ernsthaft Motorradfahren und Fahrradfahren direkt miteinander verglichen. Jetzt warte ich nur noch darauf, das die Fußgänger auch noch in's Spiel kommen :confused:
Gurtpflicht für Fußgänger? ;)

Warum nicht motorisierte und unmotorisierte Zweiradfahrer in Punkten vergleichen, wo dies möglich ist? Die Überlegungen, Abwägungen uund Begründungen der Gerichte dürften ähnliche sein.
 
Larsi

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... Der Schutz muss wirksam, anerkannt, für den Durchschnittsfahrer erschwinglich und beim Gebrauch zumutbar sein, d.h. das Fahren auch nicht unnötig einschränken oder gar davon abhalten.
...
das ist ein ziemliches gummiband, was du da anführst.

klar, radfahren ist gesund und belastet die umwelt nicht.
allerdings bin ich mir sicher, falls es zu einer helmpflicht für radfahrer kommt, werde ich den erlös des fahrrades und die eingesparten helmkosten in einen roller investieren.
mich hält das tragen eines fahrradhelms ziemlich sicher von der nutzung eines fahrrades ab.

Ich bin auf's höchste verwirrt: Wird hier ernsthaft Motorradfahren und Fahrradfahren direkt miteinander verglichen. Jetzt warte ich nur noch darauf, das die Fußgänger auch noch in's Spiel kommen :confused:
gerade wo es nicht um alleinunfälle, sondern um schadenersatz im falle von fremdeinwirkung geht, sehe ich fußgänger als ebenso gefährdet an wie radfahrer.
daher sollte für fahrradhelmträger auch die nutzung eines fußgängerhelms im strassenverkehr obligatorisch sein.

im übrigen danke ich Schlonz für die vertretung einer in meinen augen gesunden sichtweise.
 
GS Bär

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Schleierhaft ist mir nur, warum du dann die Verantwortlichkeiten des Zweiradfahrers immer noch nicht nachvollziehen kannst.

Grüße
Steffen
Ganz einfach, weil es bei der Schutzkleidung ausschließlich darum geht, MICH selbst zu schützen und nicht meinen Schädiger von monetären Forderungen zu entlasten.

- - - Aktualisiert - - -

@GS-Bär: Brauchst Du für alles Gesetze? Schon 'mal etwas von EIGENVERANTWORTUNG gehört?
@ joreku: Wenn mich einer über den Haufen fährt und mich verletzt, richtet sich der Schadenersatzanspruch nun mal nach dem Gesetz und nicht nach EIGENVERANTWORTUNG. Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

- - - Aktualisiert - - -

Um das mal auch für meine Position klarzustellen: Natürlich geht es nicht darum, bei fehlender Schutzkleidung (oder Helm bei Radlern) eine generelle Mitschuld oder einen grundsätzlichen Abzug beim Schmerzensgeld anzunehmen. Ein Zusammenhang zwischen der Verletzung oder ihrer Schwere und dem Fehlen des Schutzes muss bestehen. Aber die Radfahrerin erlitt eben Kopfverletzungen, die nach der Auffassung des Gerichts durch das Tragen eines Helm minder schwer ausgefallen wären.

Grüße
Steffen
Und hätte der Autofahrer sie nicht über den Haufen gefahren, wäre sie gar nicht verletzt worden.
 
Zörnie

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Und hätte der Autofahrer sie nicht über den Haufen gefahren, wäre sie gar nicht verletzt worden.
Und würdest du endlich mal die Urteile lesen, wüsstest du auch die Details. Die Radfahrerin ist gegen eine Autotür gefahren, die unachtsam geöffnet wurde. Das sind zwar nur grobe Feinheiten, zeigt aber, dass du nichts gelesen hast und ständig Sachen durcheinander wirfst.

Grüße
Steffen

Sclonz hat hier seine Meinung vehement und standhaft vertreten, aber entscheidend ist nicht hier in der Kabine, sondern draußen auf dem Platz. Die normative Kraft des Faktischen sozusagen :(

Grüße
Steffen
 
beiker

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Und würdest du endlich mal die Urteile lesen, ....
Manche Urteile kommen einfach zustande weil die nur die Argumente der beiden Parteien berücksichtigt wird.
Manche Urteile kommen zustande, weil ein Richter auch mal contra Fahrrad oder contra Motorrad sein kann..
Manche Urteile kommen zustande, weil auch mal Richter realitätsfremd sein können....

Das ist doch nicht nur in Amerika so;)
 
GS Bär

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Und würdest du endlich mal die Urteile lesen, wüsstest du auch die Details. Die Radfahrerin ist gegen eine Autotür gefahren, die unachtsam geöffnet wurde. Das sind zwar nur grobe Feinheiten, zeigt aber, dass du nichts gelesen hast und ständig Sachen durcheinander wirfst.

Grüße
Steffen
Oh Mann Steffen, bist aber sehr empfindlich, wenn es einer mal wagt, deine Auffassungen und Anschauungen in Frage zu stellen. Ich empfehle dir einen Blick ins Gesetz, denn der erspart dir viel Geschwätz. Lies mal § 14 StVO.

§ 14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

(1) Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.
(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.


Ob er sie nun umgefahren, oder mittels der unachtsam geöffneten Autotür zu Fall gebracht hat, ändert überhaupt nichts !!
 
Zörnie

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Oh Mann Steffen, bist aber sehr empfindlich, wenn es einer mal wagt, deine Auffassungen und Anschauungen in Frage zu stellen. Ich empfehle dir einen Blick ins Gesetz, denn der erspart dir viel Geschwätz. Lies mal § 14 StVO.

§ 14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

(1) Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.
(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.


Ob er sie nun umgefahren, oder mittels der unachtsam geöffneten Autotür zu Fall gebracht hat, ändert überhaupt nichts !!
Schön schön, copy & paste kannst du also, aber was ist jetzt neu an Mitverschuldensanteilen?

Grüße
Steffen
 
GS Bär

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..... was ist jetzt neu an Mitverschuldensanteilen?

Grüße
Steffen
Wenn du diese Frage ernsthaft stellst, ist der Inhalt der hier geführten Diskussion offensichtlich an dir vorbei gegangen. Zusammenfassend für dich: Es geht um die Frage, ob das Nichttragen einer gesetzlich nicht vorgeschriebenen Schutzkleidung bei alleiniger Unfallverursachung durch den Schädiger eine Mithaftung des Geschädigten nach § 254 BGB auslösen kann, oder nicht. Es geht hier nicht um die Fälle, in denen ein Mitverschulden des Geschädigten aufgrund eines eigenen Verstosses gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. StVO) vorliegt.
 
Zörnie

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Wenn du diese Frage ernsthaft stellst, ist der Inhalt der hier geführten Diskussion offensichtlich an dir vorbei gegangen. Zusammenfassend für dich: Es geht um die Frage, ob das Nichttragen einer gesetzlich nicht vorgeschriebenen Schutzkleidung bei alleiniger Unfallverursachung durch den Schädiger eine Mithaftung des Geschädigten nach § 254 BGB auslösen kann, oder nicht. Es geht hier nicht um die Fälle, in denen ein Mitverschulden des Geschädigten aufgrund eines eigenen Verstosses gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. StVO) vorliegt.
Um die Unfallverursachung ging es aber bei dem Verfahren, dass die Radfahrerin gegen die Kfz-Führerin und deren Versicherung angestrebt hat, gar nicht. Hier mal die Pressemitteilung des OLG. Es geht allein um die Unfallfolgen und in deren Umfang sieht das Gericht zwangsläufig ein Mitverschulden der Klägerin in Höhe von 20%.

Grüße
Steffen
 
Larsi

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... Es geht allein um die Unfallfolgen und in deren Umfang sieht das Gericht zwangsläufig ein Mitverschulden der Klägerin in Höhe von 20%.

Grüße
Steffen
zwangsläufig?

wie auch immer, ich halte dieses urteil für falsch.

heute ist es der nicht freiwillig getragene fahrradhelm, morgen die nicht freiwillig getragene warnweste, übermorgen die statt lederkombi getragene textilkleidung ...
weiss doch jeder moppedfahrer, dass leder widerstandsfähiger ist als textilschrott.
und nächste woche dann das statt eines autos benutzte motorrad.

ich fürchte, dass ich noch einiges davon erleben werde. :crying:
 
beiker

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Genau deswegen sind das auch immer nur "Einzel-Urteile"

Falls noch mehr solche Urteile entstehen wird es doch bald Pauschalen für Stoßstangenschäden und verbeulte Kotflügel geben müssen....

Wer teuer fährt ist selber schuld:cool:
 
sampleman

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Stichwort Verantwortung! Wenn körperliche Unfallfolgen durch eine zumutbare und allgemeine gebräuchliche Schutzkleidung

hätten geringer ausfallen können, darf auch in Richtung Unfallopfer mal die Frage nach der Verantwortung kommen. Aber eigentlich natürlich nicht, denn Verantwortung ist ja etwas, was immer nur die anderen haben.
Das Beispiel kann man beliebig hoch- und runterdeklinieren. Autos mit preisgünstig zu tauschenden, unlackierten Stoßfängern sind zumutbar und gebräuchlich. Dennoch muss mir ein anderer, der mir ins Auto fährt, meinen Metalliclack bezahlen, wenn ich welchen habe. C&A-Billiganzüge sind zumutbar und gebräuchlich, dennoch muss mir ein Restaurant meinen Armani-Anzug bezahlen, wenn der Kellner Bratensauce drüberkippt. Und die Richter haben IMHO völlig zu Recht erkannt, dass es gar nicht gesagt ist, dass das, was bei Louis als Motorradstiefel verkauft wird, immer unbedingt die Super-Schutzwirkung hat.

Aber das hat ja schon Geschichte, dass Versicherungen immer schon groß darin waren, mit dem vermeintlichen Fehlverhalten von Unfallopfern zu erklären, warum sie sich davor drücken, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Schäden ihrer Kunden zu regulieren. Und manchmal muss ihnen halt ein Gericht erklären, dass das so nicht geht.
 
Espaceo

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zwangsläufig?

wie auch immer, ich halte dieses urteil für falsch.

heute ist es der nicht freiwillig getragene fahrradhelm, morgen die nicht freiwillig getragene warnweste, übermorgen die statt lederkombi getragene textilkleidung ...
weiss doch jeder moppedfahrer, dass leder widerstandsfähiger ist als textilschrott.
und nächste woche dann das statt eines autos benutzte motorrad.

ich fürchte, dass ich noch einiges davon erleben werde. :crying:

Genau wirst Du... und wie immer wird es zu jeder Zeit um die Frage gehen was ist "angemessen" nach dem Stand der Technik.

Ein Fahrradhelm ist angemessen, Motorradkleidung evlt. mittlerweile sogar MIT Protektoren vermutlich bald auch...

Der Gesetzgeber zieht dann irgendwann nach, wenn die Urteile zu unterschiedlich ausfallen.... und schafft eine neue Basis....

und alles geht wieder von vorne los....

(auf der anderen Seite haben wir dadurch auch demnächst ABS-Pflicht -- hätten wir sonst lang drauf warten können. :-))
 
sampleman

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(auf der anderen Seite haben wir dadurch auch demnächst ABS-Pflicht -- hätten wir sonst lang drauf warten können. :-))
Das ist aber eine andere Geschichte. Wenn du ein Produkt auf den Markt bringst, dann muss es sicher sein. Und Ausschüsse auf allen Ebenen beraten, welche Sicherheitsfeatures wünschenswert und sinnvoll sind. Unter Experten gilt es schon lange als ausgemacht, dass ABS-Bremsen Unfälle verhüten können. Bei solchen Diskussionen gibt es aber immer zwei Extrempositionen, nämlich diejenige, die alles ohne Rücksicht auf Verluste so sicher wie möglich haben will und die andere, die möglichst wenig Restriktionen und möglichst wenig Kosten haben will. Um Gesetze abzuwenden, die unter Umständen strenger sind als gewünscht, beschreitet die Industrie oft den Weg der freiwilligen Selbstbeschränkung. So hat sich die Auto-Industrie vor Jahren darauf verständigt, die meisten Autos bei 250 abzuriegeln und ABS überall einzubauen. Damit sind sie schärferen Regeln zuvorgekommen, schließlich würde aus Sicht der Verkehrssicherheit wenig dagegen sprechen Autos auf 160 zu begrenzen.

Vor Jahren hat sich die Motorradindustrie meines Wissens darauf geeinigt, den Ausrüstungsgrad mit ABS EU-weit auf 75% zu bringen. Dieses Ziel haben sie verfehlt, weil ABS im Süden wenig nachgefragt wird. Deshalb kommt jetzt das Gesetz. Es sind mir allerdings nur sehr wenige Bekleidungsvorschriften im Straßenverkehr bekannt. Diese gehen mir auch zu weit, sie stellen einen Eingriff in meine persönliche Freiheit dar.
 
Espaceo

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Das ist aber eine andere Geschichte. Wenn du ein Produkt auf den Markt bringst, dann muss es sicher sein. Und Ausschüsse auf allen Ebenen beraten, welche Sicherheitsfeatures wünschenswert und sinnvoll sind. Unter Experten gilt es schon lange als ausgemacht, dass ABS-Bremsen Unfälle verhüten können. Bei solchen Diskussionen gibt es aber immer zwei Extrempositionen, nämlich diejenige, die alles ohne Rücksicht auf Verluste so sicher wie möglich haben will und die andere, die möglichst wenig Restriktionen und möglichst wenig Kosten haben will. Um Gesetze abzuwenden, die unter Umständen strenger sind als gewünscht, beschreitet die Industrie oft den Weg der freiwilligen Selbstbeschränkung. So hat sich die Auto-Industrie vor Jahren darauf verständigt, die meisten Autos bei 250 abzuriegeln und ABS überall einzubauen. Damit sind sie schärferen Regeln zuvorgekommen, schließlich würde aus Sicht der Verkehrssicherheit wenig dagegen sprechen Autos auf 160 zu begrenzen.

Vor Jahren hat sich die Motorradindustrie meines Wissens darauf geeinigt, den Ausrüstungsgrad mit ABS EU-weit auf 75% zu bringen. Dieses Ziel haben sie verfehlt, weil ABS im Süden wenig nachgefragt wird. Deshalb kommt jetzt das Gesetz. Es sind mir allerdings nur sehr wenige Bekleidungsvorschriften im Straßenverkehr bekannt. Diese gehen mir auch zu weit, sie stellen einen Eingriff in meine persönliche Freiheit dar.
Ich denke wir meinen das gleiche - auch hinsichtlich der persönlichen Freiheit :-), die ich auch selber entscheiden mag - und genauso akzeptieren muss, wenn die Rechtsprechung hier die Grenzen verschiebt.... oder schärfer definiert.
 
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Kein Mitverschulden bei Unfall ohne Motorradstiefel

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