Neues vom TÜV

Diskutiere Neues vom TÜV im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hat da eigentlich mal jemand gegen geklagt und verloren? Der ADAC vielleicht? Es ist nun einmal wirklich nur Abzocke, wenn das Fahrzeug zum...
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Beste Bohne

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Hat da eigentlich mal jemand gegen geklagt und verloren? Der ADAC vielleicht?

Es ist nun einmal wirklich nur Abzocke, wenn das Fahrzeug zum Prüfzeitpunkt OK ist, man aber trotzdem weniger als zwei Jahre bekommt.

Lobbyismus pur halt. A...löcher! :mad:
 
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FTC

Gast
Auch in hessen läßt sich mal ein Motorradurlaub verbringen, bzw. auf dem Weg in den Urlaub kann man ja auch gleich 'nen TÜV-Termin ausmachen. Wenn man schon freie TÜV-Wahl hat....
 
Bart

Bart

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Auch in hessen läßt sich mal ein Motorradurlaub verbringen, bzw. auf dem Weg in den Urlaub kann man ja auch gleich 'nen TÜV-Termin ausmachen. Wenn man schon freie TÜV-Wahl hat....
Dann wirst du nen Transporthänger einkalkulieren müssen, dann es geht ja um überzogenen HU.:(
Wenn Du den Termin nur kurz überziehst mag das ok sein.
 
AMGaida

AMGaida

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Letztlich lässt sich das Problem umgehen, wenn man einfach fristgemäß zur vorgeschriebenen Hauptuntersuchung fährt. Wenn es aber schon eine Fristenregelung gibt, macht es keinen Sinn, die Technische Unbedenklichkeit um die Frist zu beschränken, sondern es wäre nur logisch, die vollen 2 Jahre anzuerkennen, solange man sich noch innerhalb der Frist befindet.
 
F

FTC

Gast
Dann wirst du nen Transporthänger einkalkulieren müssen, dann es geht ja um überzogenen HU.:(...
Wo kein Kläger da kein Richter, wenn schon unabsichtlich überzogen, dann kommt es auf den einen oder anderen Tag auch nicht mehr an. Das Problem ist das schlechte Gewissen und die Angst vor Sanktionen jetzt nachdem man es weis. Also eher ein psychologisches Problem als ein *Transportanhängereinkalkulierproblem* ;)
 
B

Baumbart

Gast
Also eher ein psychologisches Problem
[FONT=Arial, Helvetica]Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
[/FONT]
Also ab 8 Monaten würd ich mal den Hänger einkalkulieren. Und sag nicht das gibt's nicht, hab gerade letzte Woche einen aufgeregten Anruf von einer Frau bekommen die meinte sie wollte ihr Mopped mal aus der Garage holen (nach knapp 2 Jahren :eek:) und ihr war aufgefallen dass die im November 08 zum TÜV gemusst hätte. Hab ich ihr die Nummer ihres örtlichen Dealers gegeben.
 
Moni70

Moni70

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XC / GS Rallye
Den fälligen TÜV Termin verpennen passiert nur Mädchen.
muss ich definitiv widersprechen :D:D:D:D TÜV noch nie vergessen :p
Die gesparte Kohle investiere ich lieber das ganze Jahr über in SKY:p.
:cool::cool: dafür wäre mir das Geld zu schade..... lieber schön essen gehen....

Den fälligen Termin hierfür habe ich schon seit November im Hinterkopf;).
Plakette im Hinterkopp eingestanzt:confused::D ...ich gugg auf mein Nummerschild :D:D

sorry.... bin scherzig unterwegs und konnt's mir nicht verkneifen Deine Worte zu kommentieren, was ich sonst gar nicht mache :rolleyes:
 
scubafat

scubafat

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Ich bin da eher das Mädchen. Letztes Jahr wurde ich wegen verfallenden TÜVs angehalten :) War das Mädchenmopped meiner Frau.
 
K

Kustom

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Hallo Bennoline,;););)
dan hat der Tüv Prüfer einmal in die eigene Tasche gesteckt. Der Aufwand der Abgegolten werden muss ist ja nicht zweimal. Habe mal den Händer meines Schwagers mit zwei überzogenen Jahren vorgefahren. Wenn das Fahrzeug steht und nicht in Verkehr teilnimmt ist das ja kein vergehen.

Sorry, aber behaupten, dass der Prüfer sich die Gebühren einmal in die eigene Tasche steckt geht mal gar nicht....ich persönlich finde die doppelte Bezahlung der gesamten HU auch übertrieben. Aber eine geringe Gebühr von 10,- ist (Hätte der Motorsportverein Grün/Weiss euch angehalten würde es deutlich teuerer werden) find ich, für den Mehraufwand (Schreibkram, Siegel im Schein etc.), drin. Ich würde es unter Lehrgeld verbuchen :D


Mal ein kleiner Auzug aus der StVZO §29:

(1) Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

2.1 Die Fahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen; Krafträder 24 Monate


2.3 Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen.

2.6 Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. (...) Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung.



Also ist das Zurückdatieren sogar laut StVZO gewollt. Und solange die ganze Verkehrsgeschichte nicht eindeutig über ein EU-Recht geregelt wird, bleibts halt so.
 
Torsten77

Torsten77

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müssen mittlerweile eigentlich auch 50ccm kräder zum tüv????
 
Uli G.

Uli G.

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...........

Mal ein kleiner Auzug aus der StVZO §29:

...

2.1 Die Fahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen; Krafträder 24 Monate


2.3 Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen.

...

Also ist das Zurückdatieren sogar laut StVZO gewollt. Und solange die ganze Verkehrsgeschichte nicht eindeutig über ein EU-Recht geregelt wird, bleibts halt so.
Klar!
Und seit wann ist's so?
War früher (im letzten Jahrhundert:o) immer so, daß eine Plakette für den Folgezeitraum von zwei Jahren zugeteilt wurde, wenn denn die nötigen Voraussetzungen erfüllt waren.
Gibt es irgendeinen triftigen Grund dafür, daß ein KFZ, welches "verspätet" zur HU vorgeführt wird und die Prüfung besteht, nicht den normalen Freigabezeitraum von zwei Jahren bekommt? Das würde bedeuten, daß ein 23 Monate (+28/29/30 Tage) überzogenes KFZ zwar eine Überprüfung besteht, anschließend aber verdächtig ist, innerhalb des verbleibenden 1-Monats (-28/29/40 Tage) Zeitraumes bis zur nächsten (im Sinne der StVZO) Untersuchung derartig abzubauen, daß eine Neuuntersuchung nach erwähntem Monat zwingend fällig ist:confused::confused::confused:.
Völlig absurd, Geldschneiderei par excellence.
Nicht einmal kalibrationspflichtige Messgeräte für die deutlich streng überwachte Pharmaindustrie unterliegen derartigen Restriktionen. Wird das Messgert kalibriert, gibt's 'nen zulässigen Nutzungszeitraum. Ist dieser überschritten, darf das Gerät nicht mehr für prozessrelevante Messungen verwendet werden. Wird das Ding dann irgendwann wieder kalibriert, ist der Kalibrationszeitraum wieder ein Jahr (oder was auch immer vorgeschrieben ist), beginnend zum Zeitpunkt der Prüfung.
Würde ich diese schwachsinnige (o. nicht? Eher intelligente, im Sinne der "Regler" bzw. deren Lobbyisten?) Regelung auf meine Zulassung für Kernkraftwerke anwenden, müsste ich jetzt etwa zwölf Strahlenschutzuntersuchungen (kostenpflichtig) über mich ergehen lassen, um nur für Mai 2010 gewappnet zu sein. Für Juni wär ich wieder dran, das war mein Termin für den Check. Zwölf Dosimeter müsste ich jetzt wohl auch noch tragen/abliefern, zwölf -gleichzeitig gezogene- Blutentnahmen über mich ergehen lassen, zwölfmal pinkeln -Urinprobe ist wichtig- ;), zwölfmal die Fragen nach den Kinderkrankheiten u. aktuellen o. chronischen Beschwerden über mich ergehen lassen ... Nur um ggfs. für genau einen Tag eine Zulassung zum Betreten eines KKWs zu erlangen (u. dann 12mal die Sicherheitsbelehrung von ca. 2h, 12mal durch den Monitor -hin u. zurück,! Nat.-).

:confused::confused::confused:


Grüße
Uli
 
bernyman

bernyman

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Den fälligen TÜV Termin verpennen passiert nur Mädchen. Mir ist das in 28 Jahren kein einziges Mal passiert. Und worin beseht die Aufregung:confused:?? Meine sämtlichen Kärren sind über den Winter abgemeldet. Die gesparte Kohle investiere ich lieber das ganze Jahr über in SKY:p. Den abgezogenen TÜV Zeitraum bekommen eh nur die ständig zugelassenen Fahrzeuge. Abgemeldete Fahrzeuge bekommen den Monat in welchem sie beim TÜV vorfahren:p:p.

War Heute wieder vorbildlich und auf den Monat genau, mit 2 Kärren intereinander beim TÜV. Den fälligen Termin hierfür habe ich schon seit November im Hinterkopf;).

.. tja dann bin ich wohl ein Mädchen, du aber ein Weichei oder Beamter, die geilen sich nähmlich an so Vorschriften auf!!! Ich kenne den Zustand meiner Q und brauche für eine sorglose Fahrt keine TÜV Plakette. Für mich ist das sowieso nur bürokratische Unsinn und ich mache es auch nur weil ich ärger aus dem weg gehen will. Wer nicht selbst in der Lage ist den verkehrssicherheittechnischen Zustand seiner Maschine zu beurteilen, der sollte lieber Fahrradfahren.

Gruß

Bernd
 
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gator

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Mal 'ne blöde Frage:

Kann ich eigentlich in einem anderen Bundesland die HU abnehmen lassen?

Gruss Gator
 
AMGaida

AMGaida

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Ja, hab ich mit NRW und Rheinland-Pfalz schon gemacht, ist kein Problem gewesen.
 
fwgde

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Klar!
Das würde bedeuten, daß ein 23 Monate (+28/29/30 Tage) überzogenes KFZ zwar eine Überprüfung besteht, anschließend aber verdächtig ist, innerhalb des verbleibenden 1-Monats (-28/29/40 Tage) Zeitraumes bis zur nächsten (im Sinne der StVZO) Untersuchung derartig abzubauen, daß eine Neuuntersuchung nach erwähntem Monat zwingend fällig ist:confused::confused::confused:.
..und ganz lustig wird es, wenn man die HU für 25 Monate überzieht! Dann bekommt man nämlich wieder eine Plakette für zwei Jahre nach der normalen HU.

Nachdem mir der Fachmann das eröffnet hatte, habe ich meine Karre, die genau 23 Monate drüber war, einfach noch 2 Monate stehen gelassen.

Gruß
Frank(ine)
 
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simon-markus

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Habe mal einen Roller gekauft, welcher 3 Jahre überfällig war (stand angemeldet in der Garage). Es wurden zwei TÜV-Zettel ausgefüllt, nur einen musste ich bezahlen. Bekam dann aber leider nur ein Jahr TÜV.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Eine 50er muss dann zum TÜV wenn sie ein grosses Nummerschild hat. Das muss dann ein relativer Oldtimer sein (Kreidler, "Sachs", Zündschlapp, Honda SS50...)

Als dieser Unsinn mit dem Rückdatieren eingeführt wurde, wollte der TÜV einem Freund dessen Wohnwagen nach laaaanger Zeit mal wieder vorgestellt wurde die 3-fache Gebühr berechnen. Daraufhin hat er gesagt "Ihr habt wohl einen Knall?" und weigerte sich diesen Blödsinn zu zahlen. Es hat dann noch einige Wochen gedauert (er fuhr mit einem anderen Caravan in den Urlaub) bis irgendwer entschied, dass es eine Plakette, einen Zettel, und eine Gebühr gibt.
Der ganze Schwachsinn diente ohnehin nur der Geldbeschaffung. Wenn der TÜVie feststellt, dass ein Fahrzeug voraussichtlich für die nächsten 2 Jahre verkehrssicher sein wird, dann ist es Unsinn die Plakette 23 Monate zurückzudatieren. Da könnte man die nächste Untersuchung um 1 Monat vorziehen und dann für 24 Monate kleben! Abgesehen vom Irrsinn glaube ich nicht, dass die TÜVie noch mal unter das Fahrzeug krabbelt um zu sehen ob sich in den letzten 20 Minuten Gravierendes verändert hat.
"Das ist halt gesetzlich so geregelt" ist ein schwachsinniger Spruch weil die Politkasper das, ohne das Hirn einzuschalten, dank irgendeinem Lobbyisten (ziemlich sicher nicht vom ADAC) so dusselig geregelt haben.
Jetzt zockt man mit der angeblichen Airbagprüfung ab. Was macht der TÜVie denn? Er schaut ob irgendwo "Airbag" steht. Sonst nix!
gerd
 
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