Schöne neue Tüv Richtlinien ........

Diskutiere Schöne neue Tüv Richtlinien ........ im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Gestern war es soweit. Die MM war seit 9 Monaten Tüv abgelaufen. Gestern ne Plakette für 2Jahre erhalten:) Nix mit Rückdatieren ....... Hat 20%...
sk1

sk1

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Gestern war es soweit. Die MM war seit 9 Monaten Tüv abgelaufen. Gestern ne Plakette für 2Jahre erhalten:) Nix mit Rückdatieren .......

Hat 20% mehr gekostet. In meinem Fall war es mir das Wert. Sonst hätte ich wieder nach 1Jahr und 3Monaten zu Tüv gemusst ...........

Gruß Stefan
 
Scampijoe

Scampijoe

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War auch am Freitag mit meiner Triumph beim TÜV, letzte HU 2/10 :rolleyes:

Schlappe 59€ mit neuem 6/14 Stempel :D
 
juekl

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Hat 20% mehr gekostet.
Hi
da kassieren die Gierigen einfach wieder nur ab, mit welcher Begründung etwa Mehraufwand?
Das ist einfach nur unverschämt und unsittlich.
Gruß
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Hi
da kassieren die Gierigen einfach wieder nur ab, mit welcher Begründung etwa Mehraufwand?
Das ist einfach nur unverschämt und unsittlich.
Gruß
Um zu verhindern, dass die Geizigen den Termin jedes Mal überziehen um ein paar Euros zu sparen ;)
 
RunNRG

RunNRG

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So isses...:D

Die Geizigen können aber trotzdem sparen....bis 2 Monate Überziehung ist der "erhöhte Prüfumfang" mit den entspr. 20% Aufschlag nicht fällig, erst ab dem 3. Monat Überziehung.

Also immer schön 26 Monate ausnutzen, dann klappts auch mit dem TÜV zu den "normalen" Tarifen. :)
 
B

Baumbart

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sorry, hab ich mich noch mal schlau gemacht, der arme TÜV ist erfüllungsgehilfe und muss die höhere Gebühr auf staatliche Anweisung eintreiben, der TÜV Rheinland weiß es genau:
Weiterer Änderungspunkt bei den Neuregelungen der HU: Die Rückdatierung wird abgeschafft. Das heißt: Künftig wird eine Plakette für einen Pkw grundsätzlich 24 Monate gültig sein, auch wenn die Prüffrist um mehr als 2 Monate überzogen wurde. Dies betrifft rund acht Prozent der Fahrzeuge, die bei TÜV Rheinland geprüft werden. Ist die Prüffrist um mehr als zwei Monate überzogen (und nur dann), hat der Gesetzgeber eine neue Gebühr eingeführt, die um 20 Prozent höher als die der normalen HU liegt. Beim Pkw macht das einen Zuschlag aus, der zwischen fünf und acht Euro liegt. Die erhöhte Gebühr für die Ergänzungsprüfung wird nach Angaben der Bundesregierung erhoben, weil Prüforganisationen bei solchen Fahrzeugen verpflichtend eine Ergänzungsprüfung durchführen müssen. Der Grund dafür ist die zunehmende Anzahl der Mängel, je länger die Prüftermine auseinander liegen. Aber Achtung, denn wie bisher gilt: Die HU darf nicht überzogen werden. Sanktionen und Bußgelder für eine Fristüberziehung bleiben gleich: Bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern kostet eine Überziehung von zwei bis vier Monaten derzeit 15 Euro. Bei mehr als acht Monaten kassiert der Sünder zwei Punkte in Flensburg und muss 40 Euro zahlen.
die Argumentation ist aber haarsträubend :eek: :mad:
 
sk1

sk1

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sorry, hab ich mich noch mal schlau gemacht, der arme TÜV ist erfüllungsgehilfe und muss die höhere Gebühr auf staatliche Anweisung eintreiben, der TÜV Rheinland weiß es genau:
die Argumentation ist aber haarsträubend :eek: :mad:
Ups da hatte ich ja Glück, dass mich kein Grüner auf dem Weg zum Tüv kontrolliert hatte ..........
 
RunNRG

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Ob es nun vom "Staat" kommt (wer ist das....:cool:) oder vom TÜV...es bleibt Lobbyismus!
 
grummi

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Ups da hatte ich ja Glück, dass mich kein Grüner auf dem Weg zum Tüv kontrolliert hatte ..........
solange du auf dem direkten weg zum tüv bist - kann dir die rennleitung gar nix:cool:

wie solls denn sonst auch gehen - kauf mir doch deswegen nicht extra nen anhänger:eek:

gruß edgar
 
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agustagerd

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MM Granpasso weg, jetzt wieder 1200 GS 30Jahre mit allem was geht....
mich würde interessieren wie die "Ergänzungsprüfung" aussieht!
 
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Baumbart

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solange du auf dem direkten weg zum tüv bist - kann dir die rennleitung gar nix:cool:
das würde ich ohne Not nicht drauf ankommen lassen, mindestens musst Du einen termin nachweisen, und auch dann muss die Rennleitung mindestens ein Auge zukneifen. Was die dir kann oder nicht sagen die dir dann schon :rolleyes:
 
grummi

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der zusammenhang ist:
du fährst mit (d)einem kfz
_a) das kfz hat tüv -> alles o.k.
_b) das kfz hat kein TÜV
___1) du bist mit dem kfz auf dem direkten weg zum TÜV (oder sonstige abnahmestelle) -> alles o.k.
___2) du fährst aus GEIKEL einfach nur so rum (was übrigens generell auch nicht gestattet ist vgl. §30 Abs. 1 StVO) -> 40 teuro + punkt(e)

gruß edgar
 
Uli G.

Uli G.

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'91 H-D Fatboy (~160Tsd km), '08 Fatbob, NSU Konsul II +Steib S350, Victoria V35 "Bergmeister"
sorry, hab ich mich noch mal schlau gemacht, der arme TÜV ist erfüllungsgehilfe und muss die höhere Gebühr auf staatliche Anweisung eintreiben, der TÜV Rheinland weiß es genau:

Weiterer Änderungspunkt bei den Neuregelungen der HU: Die Rückdatierung wird abgeschafft. Das heißt: Künftig wird eine Plakette für einen Pkw grundsätzlich 24 Monate gültig sein, auch wenn die Prüffrist um mehr als 2 Monate überzogen wurde. Dies betrifft rund acht Prozent der Fahrzeuge, die bei TÜV Rheinland geprüft werden. Ist die Prüffrist um mehr als zwei Monate überzogen (und nur dann), hat der Gesetzgeber eine neue Gebühr eingeführt, die um 20 Prozent höher als die der normalen HU liegt. Beim Pkw macht das einen Zuschlag aus, der zwischen fünf und acht Euro liegt. Die erhöhte Gebühr für die Ergänzungsprüfung wird nach Angaben der Bundesregierung erhoben, weil Prüforganisationen bei solchen Fahrzeugen verpflichtend eine Ergänzungsprüfung durchführen müssen. Der Grund dafür ist die zunehmende Anzahl der Mängel, je länger die Prüftermine auseinander liegen. Aber Achtung, denn wie bisher gilt: Die HU darf nicht überzogen werden. Sanktionen und Bußgelder für eine Fristüberziehung bleiben gleich: Bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern kostet eine Überziehung von zwei bis vier Monaten derzeit 15 Euro. Bei mehr als acht Monaten kassiert der Sünder zwei Punkte in Flensburg und muss 40 Euro zahlen.

die Argumentation ist aber haarsträubend :eek: :mad:
Na, dann weiß ich ja relativ genau, was mich 5 Jahre fehlender TÜV für meine (durchgängig angemeldete) Fatboy kosten:
ca. 5x 70 Euronen = 350€, abzgl. 40€ = etw. 310€ = 310€ Ersparniss. Angenehme zwei Pkt.e in FL. Ich will doch nicht, daß die rührigen Staatsdiener arbeitslos werden und "urplötzlich" keine Zahlen mehr zum umschaufeln haben (max. 7 Stunden/pro Tag intensiven Nichtstuns führen zu frühzeitigem Verschleiss -hauptsächlich geistig-, wobei die verkümmerte (kümmerliche:o) Sitzhaltung ein Übriges zum ungesunden Arbeitsklima beitut und den gemeinen Steuerzahler durch, allfällig für Kuren erforderliche Kosten, über jegliche, gesetzesmäßig anfallende Gebühr hinaus, belastet :eek:. Da ich da sonst nichts auf dem Konto habe, ist ein "PLUS" doch erfreulich (oder hab ich da was missverstanden:confused:?).
Aber, es ist dann wenigstens gesetzeskonform, denn als KFZ-Halter bin ich (nicht nur ich, warum eigentlich schon wieder ich:confused:) verpflichtet (warum auch immer), erwähntes KFZ regelmäßig zum TÜVen vorzuführen, spätestens alle zwei Jahre. Nun, ich habe das versäumt (quasi, weil nicht relevant für ein nicht bewegtes KFZ). Als, gelinde gesagt, völlig überflüssig betrachtet. Keine Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum (nichtmal im nicht öffentlichen, geht schwer mit ausgebauten Rädern), also auch kein kein TÜV erforderlich.
Fertsch!
Von Staates wg. ist man da (der Lobby muss Genüge getan werden, sehe ich ja ein:eek:) nat. hinter jedem Teuro hinterher, sachlich begründen kann's wohl eher niemand (schon keiner der genannten Staatsdiener, jedenfalls nicht wirklich schlüssig, aber solches würde ich von staatsdienenden Paragraphenreitern eh nicht erwarten, würde es doch unerwünschte Eigeninitative u. Verstehen des Vorganges vorraussetzen, nicht aber stumpfes Abarbeiten von irgendwelchen, zugunsten einer Organisation o. "des Staates" erlassener Vorschriften).

Grüße
Uli
 
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Batzen

Batzen

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Mal eine andere Sichtweise der Zusatzgebühr:

Jetzt wurden die Prüfvereine von Gesetz wegen dazu verpflichtet eine Zusatzgebühr zu verlangen. Rein rechtlich hätte bis jetzt bei z.B. 2 Jahren überzogener HU der TÜV z.B. bei einer dann durchgeführten Prüfung auch 2x Gebühren verlangen dürfen, obwohl nur einmal die Plakette erteilt wurde.
Glaubt´s nicht? steht so in der bisherigen Gebührenordung des TÜV mit drin, wurde nur nicht praktiziert, da bei solch einer Geschäftspraktik keiner mehr zum TÜV gegangen wäre sondern zur Konkurrenz.
Ich hatte das Thema vor 2-3 Jahren mal in einem Forum und mich dann mit einem Kumpel darüber unterhalten...er ist Sachverständiger beim TÜV-Süd und hat mir das so bestätigt....deshalb geh ich auch immer nicht zur Konkurrenz :p

Ich find´s absolut Ok, keine Rückdatierung mehr, dafür ein kleiner Aufschlag. Nach z.B. 3x 8 Monaten überziehen hast auch 2 Jahre raus geschunden (wenn man´s drauf anlegt) und dann gespart, ist doch ein Ansporn, oder? :cool:
 
E

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Ob es nun vom "Staat" kommt (wer ist das....:cool:) oder vom TÜV...es bleibt Lobbyismus!
Hallo zusammen
genauso ! Und es kommt noch schlimmer, denn a.) gibt es laut einem mir bekannten Dekra-Prüfer keine geringe Mängel mehr z.B.Blinkerbirne oder Kennzeichenleuchte defekt, das heißt kein Stempel und b,)das ist dann der nächste Schritt, Fahrzeuge wo älter als 6-7 Jahre sind müßen jährlich zum TÜV und AU. Ein Schelm, wer böses dabei denkt:o!
Grüße Eugen
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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das ist dann der nächste Schritt, Fahrzeuge wo älter als 6-7 Jahre sind müßen jährlich zum TÜV und AU. Ein Schelm, wer böses dabei denkt:o!
Das ist bei uns schon lange so.
Für PKW gilt nach 3 Jahren erste Untersuchung, 2 Jahre später die nächste und dann jedes Jahr.
Mopeds haben von Anfang an jedes Jahr eine Überprüfung.

Wenn man ein bisschen beobachtet mit welchen Defekten ältere Fahrzeuge ein Jahr nach der vorhergehenden Untersuchung zur nächsten kommen, finde ich das auch gar nicht so falsch.
 
Thema:

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