Touche mit einer Dose

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sk1

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Heute ist es nach vielen Tausend Kilometern unfallfrei auch mir passiert. Beim Überholen von zwei Dosen, ist die vor mir fahrende Dose auch zum Überhholen ausgeschert und hat mich am rechten Zylinder touchiert :(

Zum Glück bin ich nicht gestürzt und es ist nur der schöne schwarze Ventildeckel verkratzt. Irgendwie hat der Zylinder wie ein Rambock die Dose von mir ferngehalten :). Die Dose hatte sich dabei die Stoßstange an der linken Seite abgerissen.

Konnte nach kurzer Aufnahme durch die Rennleitung meine Runde weiterfahren. PUUUHHHH

Gruß Stefan
 
Lawman

Lawman

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Herzlichen Glückwunsch :)

Das hätte ganz schön ins Auge gehen können :rolleyes:
 
RUSH

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Dose geküßt...

Hallo Stefan,

prima das nicht mehr passiert ist!

Ob Du es glaubst oder nicht, genau das gleiche Ereignis habe ich
vor gut 4 Wochen gehabt - der PKW sah ziemlich übel aus, meine GS
hat einen kaputten Ventildeckelschutz und eine schwarz verfärbten Ventildeckel (Plastik der Stoßstange)

Auch mir ist nix passiert und nach kurzem bürokratischen Aufwand, ging
die Fahrt weiter...

Alles Gute für die Zukunft
 
AMGaida

AMGaida

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Ui, da hab ich schon öfter dran gedacht, ist mir aber glücklicherweise noch nie passiert. :)

Wie ist bei sowas denn die Schuldfrage, vorausgesetzt es herrscht kein Überholverbot und die zul. Höchstgeschwindigkeit wurde auch nicht überschritten? :D
 
GGG

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Ui, da hab ich schon öfter dran gedacht, ist mir aber glücklicherweise noch nie passiert. :)

Wie ist bei sowas denn die Schuldfrage, vorausgesetzt es herrscht kein Überholverbot und die zul. Höchstgeschwindigkeit wurde auch nicht überschritten? :D
Hei Andreas,

grundsätzlich muss entsprechend der StVO derjenige der zum Überholen ausscheren will Verschiedenes beachten:

1. Verkehrsbeobachtung - Gegenverkehr und rückwärtiger Verkehr
2. Fahrrichtungsanzeiger setzen wenn der Verkehr es zulässt und 3 - 5 mal blinken lassen
3. Nochmalige Verkehrsbeobachtung mit Schulterblick
4. Erst danach kann - wenn es die Verkehrslage zulässt - ausgeschert werden.

Das wäre erst mal auf den PKW Fahrer bezogen.
Wenn dies in der Reihenfolge gemacht wird, dann könnt Ihr - bei einem Blinkintervall von rd. 1,0 s, davon ausgehen dass mindestens 4 - 8 s dauert. Ist aber leider heute eher die Ausnahme! Für viele bedeutet: Wenn ich blinke, dann darf ich auch fahren:(:(:(.


Der Motorradfahrer muß natürlich den gleichen Ablauf durchlaufen haben.
Zusätzlich muß er einen ausreichenden seitlichen Abstand zum FZ das er überholen möchte einhalten. Die Rechtsprechung tendiert dabei zu 1,5 m.

Ich empfehle immer noch zusätzlich Folgendes:
1. Gangwahl anpassen, also ggf. weit genug runterschalten, damit im Notfall ein möglichst hohes Beschleunigungsvermögen zur Verfügung steht
2. Schon vor Beginn des eigenen Überholvorganges sich Gedanken über die Absichten des Vorausfahrenden zu machen. Will der ggf. auch überholen?
3. Der Finger liegt bei mir beim Überholen immer auf der Hupe. Das hat mir schon etliche Male geholfen ... Und bei meiner 120 Dezibel Hupe wird garantiert jeder wach ;):D.
4. Ich versuche den Autofahrer über seinen Spiegel während des Überholens zu beobachten, um sein Verhalten besser einschätzen zu können.

In dem Fall dass der Mopedfahrer von dem Autofahrer z. B. in Höhe der Fahrertür getroffen wird, sollte der Motorradfahrer "Recht bekommen". Allerdings ist die Beweisführung nicht immer so einfach ...... :o:o:o Zeugen sind da sehr, sehr wichtig!

Achja, ein Gericht spricht ein Urteil und kein Recht! Das meint jedenfalls ein befreundeter Rechtsanwalt.
 
pip

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Vor einigen Jahren ist mir Aehnliches passiert, und der Autofahrer bekam die volle Schuld zugesprochen:

Hinter einem LKW zuckelte eine Reihe von Autos ueber eine Landstrasse. Ich war mit vollem Gepaeck unterwegs und war in gemuetlichen, kleinen Spruengen bis auf ein Auto an den LKW herangekommen. Als eine lange Gerade kam, blieb ich erst zurueck, um dem PKW vor mir ueberholen zu lassen. Als nichts passierte, machte ich einen Schlenker zur Mitte hin, um in seinen Rueckspiegel zu kommen und setzte gleichzeitig den Blinker. Schulterblick, Runterschalten, und dann im Beschleunigen links vorbei.
Dachte ich.
Er kannte sich aus, und wollte links auf einen schraeg abzweigenden Feldweg, der von der Strasse quasi nicht zu sehen war. Dafuer brauchte er bei Tempo 60 nicht einmal bremsen - und Blinken wohl auch nicht.
Jedenfalls knallte mir in die Seite und warf mich ab. Das Auto hinter mir war eine Fahrschule, die mir als Zeugen beistanden und tadelloses Verhalten attestierten.
Der Autofahrer hatte angegeben, geblinkt zu haben - allerdings war ich da wohl schon fast neben ihm und habe das nicht mehr gesehen. Fuer die Schuldfrage war das unerheblich.


Gasgeben oder schnelle Reaktionen haetten nichts gebracht. In solchen Faellen ueberhole ich jetzt immer mir grossem Bogen. Und ich veraergere den einen oder anderen Autofahrer durch Licht- oder normale Hupe - noch bevor ich neben ihm bin. Es kann auch hilfreich sein, einen 'aggressiven' Eindruck zu machen (wedeln, kurz auffahren), damit der Fahrer vor einem nicht vergisst, einen Motorradfahrer hinter sich zu haben.
Bei jap. Motorraedern steht am Lichthupenschalter uebrigens i.d.R. 'Passing', und das hat seinen Grund.

Gruss,

Pip
 
Quhpilot

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Kumpel von mir wurde vor vier Wochen genauso abgeschossen, allerdings
von einem LKW. Abflug in den Graben. Mopped Schrott, er hatte nur Prellungen.
Rennleitung machte ihm den Vorwurf: "Bei unklarer Verkehrslage sollte man
nicht überholen oder den Überholvorgang abbrechen".
Wenn jemand rumschleicht hat das seinen Grund. Da kann man nicht einfach
überholen. Vielleicht will er abbiegen, oder er sucht was, oder das 1. Fahrzeug
hinter ihm ist unschlüssig ob ER überholen will. Da muss man im Zweifelsfall
zurückstecken.

Kumpel den Sachverhalt an den Anwalt weitergereicht.

Wenn die Meinung der Polizei so gängig ist dann werden Verkehrsrichter wohl
kaum von dieser Linie abweichen. Ich halte das für Hahrspalterei. Wozu
ist dann überholen überhaupt noch erlaubt. Warum dann nicht ein permanentes Hintereinanderherfahrgebot ?
Unser Rechtssystem lähmt uns, das Land, die Wichtigen und die Unwichtigen.:eek::mad:
 
pip

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Kumpel von mir wurde vor vier Wochen genauso abgeschossen, allerdings von einem LKW. [...] Rennleitung machte ihm den Vorwurf: "Bei unklarer Verkehrslage sollte man nicht überholen oder den Überholvorgang abbrechen".[...]
Ein LKW darf nicht schneller als 60km/h fahren - was man bereits als 'Schleichen' wahrnehmen kann. Wenn er deutlich langsamer war, verstehe ich das mit der 'unklaren Verkehrslage'. Vielleicht gaebe das eine Teilschuld?
So oder so, es stellt sich die Frage, ob wir die Umstaende gut genug kennen, um uns ein Urteil bilden zu koennen ...
 
GGG

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Kumpel von mir wurde vor vier Wochen genauso abgeschossen, allerdings
von einem LKW. Abflug in den Graben. Mopped Schrott, er hatte nur Prellungen.
Rennleitung machte ihm den Vorwurf: "Bei unklarer Verkehrslage sollte man
nicht überholen oder den Überholvorgang abbrechen".
Wenn jemand rumschleicht hat das seinen Grund. Da kann man nicht einfach
überholen. Vielleicht will er abbiegen, oder er sucht was, oder das 1. Fahrzeug
hinter ihm ist unschlüssig ob ER überholen will. Da muss man im Zweifelsfall
zurückstecken.

Kumpel den Sachverhalt an den Anwalt weitergereicht.

Wenn die Meinung der Polizei so gängig ist dann werden Verkehrsrichter wohl
kaum von dieser Linie abweichen. Ich halte das für Hahrspalterei. Wozu
ist dann überholen überhaupt noch erlaubt. Warum dann nicht ein permanentes Hintereinanderherfahrgebot ?
Unser Rechtssystem lähmt uns, das Land, die Wichtigen und die Unwichtigen.:eek::mad:
Das sind die Punkte die mich immer am meisten ärgern!

Die Polizei hat den Auftrag das Unfallgeschehen zu dokumentieren um dem Gericht die Urteilsfindung zu ermöglichen. Diese "Vorverurteilungen" sind mehr als anmaßend!:mad:

Zumeist hilft ein freundlicher Hinweis an den Polizisten, er möchte sich bitte auf die Wahrnehmung seiner Aufgaben konzentrieren!:eek:
 
AmperTiger

AmperTiger

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Die Polizei hat den Auftrag das Unfallgeschehen zu dokumentieren um dem Gericht die Urteilsfindung zu ermöglichen. Diese "Vorverurteilungen" sind mehr als anmaßend!:mad:
Zumeist hilft ein freundlicher Hinweis an den Polizisten, er möchte sich bitte auf die Wahrnehmung seiner Aufgaben konzentrieren!:eek:
das ist mal ein geiler Vorschlag :D kommt sicher gut als Verunfallter die unfallaufnehmenden Polizisten zurechtweisen.
im übrigen kann ich an der Bemerkung "bei unklarer Verkehrslage sollte man nicht überholen" keine Vorverurteilung erkennen.
da wir die Örtlichkeit und den Unfallhergang nicht kennen, ist wohl alles Spekulation.
 
sk1

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Bei mir, wie hier auch schon von anderen erwähnt, eindeutig. Dose 100% Schuld in der Sicht der Polizei. Die Dose hätte sich 100% überzeugen müssen (3 x schulterblick etc.) ob bei Ihrem Überholvorgang auch kein anderes Fahrzeug neben Ihr ist. Und ich war bereits auf Fahrertürhöhe.

Gruß
 
ChiemgauQtreiber

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Hallo SK1,

war bei mir ähnlich, ich war mit meiner Dose schon neben der Dose meiner Unfallgegnerin,
und auch die "Rennleitung" sagte (korrekt), Sie hätte "doppelte Umschaupflicht" gehabt....
Trotzdem Teilschuld :mad: - weil 8 Personen der Gruppe in 3 Autos ja nur ihren Blinker beobachtet hatten :eek: der "natürlich" korrekt gesetzt war.

zur Polizei:
- sind auch (nur) Menschen
- gibt ja gute ....und weniger gute
- welche die ihre Fachkompetenz aus der Uniform ableiten....

und mir dann 33 m Schleuderspur unterjubeln wollten :eek::eek::eek:
und die dann bei der Frage des Anwalts, ob Sie schon mal einen zwillingsbereiften Opel Ascona gesehen hätten :confused::confused::confused:
gar nicht mehr so gut aussagen und nicht nur ihre Kompetenz verloren hatten:D:D:D

deshalb auch immer etwas kritisch begutachten, was die da machen
 
GGG

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das ist mal ein geiler Vorschlag :D kommt sicher gut als Verunfallter die unfallaufnehmenden Polizisten zurechtweisen.
im übrigen kann ich an der Bemerkung "bei unklarer Verkehrslage sollte man nicht überholen" keine Vorverurteilung erkennen.
da wir die Örtlichkeit und den Unfallhergang nicht kennen, ist wohl alles Spekulation.
Bei unklarer Verkehrslage hast Du natürlich Recht. Das würde bedeuten dass er entweder selbst überholen wollte oder an einem Hindernis vorbeifahren wollte. Dann hätte er aber auch den Vorgang wie ich es vorher schon beschrieben habe ankündigen müssen! Dann wäre für den Mopedfahrer genügend Zeit verblieben seinen Überholvorgang abzuschließen!

Ich habe es leider mehrfach schon erleben müssen, dass die aufnehmenden Beamten gerade Motorradfahrer vor vornweg schon als Schuldige ansehen. Dementsprechend fällt dann Ihr Unfallaufnahmeprotokoll aus .....:eek:

Ein kleiner Hinweis, dass die Beamten zur Aufnahme und der Richter für das Urteil zuständig ist, bewirkt - aus mehrfacher eigener Erfahrung (aber nichts als direkt selbst Betroffener!:)) - dass sich der Beamte seiner Funktion erinnert.

So stand ich einmal nach einer Einparkübung mit einer Fahrschülerin hinter einem anderen KFZ. Das KFZ vor uns fuhr ohne Fahrrichtungsanzeiger und ohne Schulterblick in den Verkehr ein. Der Mopedfahrer mit seiner Sumo hatte keine Chance. Schon in dem 1. Satz stellte der Beamte den Mopedfahrer als Schuldigen hin ..... Ich habe mir seine Litanei angehört - ich erinnere mich noch an das immer breiter werdende Grinsen des Verursachers - und meine Fahrschülerin und mich als Zeuge gemeldet. Das Grinsen des Verursachers verschwand, als ich den Beamten an seine Pflichten erinnerte, und meine Aussage machte!:D

Natürlich sind Polizisten auch nur Menschen die Fehler machen können. Ich habe im Freundeskreis einige Polizeibeamte, mit denen ich sogar Moped fahre.
 
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