übern haufen gefahren.. | ablauf?

Diskutiere übern haufen gefahren.. | ablauf? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Klaro AmperTiger - sehe ich genauso! Letztlich zahlen wir ALLE das mit unseren Versicherungsbeiträgen... Wobei, wenn man noch NIE, oder eben ganz...
robota

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nanana sind wir in D wirklich schon so weit, dass wir für sowas immer gleich "nimm dir einen Anwalt" brauchen??
ich spreche ausdrücklich nicht von solchen Unfällen, wie der von Hans, wo man dann etliche Meter weiter unterm Motorrad im Vorgarten liegt.
Klaro AmperTiger - sehe ich genauso! Letztlich zahlen wir ALLE das mit unseren Versicherungsbeiträgen... Wobei, wenn man noch NIE, oder eben ganz SELTEN mit solchen Sachen zu tun hat, sollte man sich in kompetente Hände begeben - ich spreche aus Erfahrung (ich hab sooooviel verschenkt, weil ich es einfach nicht wusste und dann bin ich einfach auf den Kosten sitzen geblieben... - fällt unter die Kategorie "Eigene Blödheit")

Wie ich hier irgendwo schon gelesen hab, Recht haben und Recht bekommen sind leider bei den Versicherungen immer zwei Paar Schuhe - und wenn die lieben Versicherungen von allein, einfach das zahlen würden, was dem Unfallopfer zusteht... bräuchten die keinen Anwalt - aber das machen die leider nicht.

Ich bin auch ein Verfechter von minimalen Kosten - möchte aber das bekommen, was mir meinen Schaden eben komplett ausgleicht - ich hab mein Möppie je eben nicht selbst umgeboxt... Und wenn ich erst die Versicherung anrufen muss wg. der Kostenpauschale und die sagen: "huch, haben wir vergessen", platzt mir echt die Hutschnur - als ob das der erste Unfall war, den die regulieren müssen... und das war ne große Versicherung...

na, in dem Sinne

Marco
 
AmperTiger

AmperTiger

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lass die Abwicklung des Schadens auf alle Fälle über einen Rechtsanwalt, am besten Fachanwalt für Verkehrsrecht, laufen, denn sonst läufst du Gefahr, vom gegnerischen Versicherer gnadenlos über den Tisch gezogen zu werden.
halte ich für maßlos übertrieben, nichts davon ist durch diesen Bagatellunfall, wie Tanja ihn schildert begründet. Das treibt nur die Kosten nach oben und wird im Endeffekt nichts bringen. Im Normalfall wird nämlich von den Versicherungen korrekt abgerechnet.
Sie schrieb nichts davon, dass es Probleme gibt, dass der Unfallverursacher blockt oder die Schuld von sich weist.
Das Motorrad in einer Werkstatt checken lassen (auch das zahlt die gegnerische Versicherung) und den Schaden reparieren lassen. Wenn sie nur umgefallen ist (im Stand) dann sind wahrscheinlich ihre Klamotten auch nicht in Mitleidenschaft gezogen, wenn doch, ein Foto an die Versicherung schicken.
 
GS Bär

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nanana sind wir in D wirklich schon so weit, dass wir für sowas immer gleich "nimm dir einen Anwalt" brauchen??
ich spreche ausdrücklich nicht von solchen Unfällen, wie der von Hans, wo man dann etliche Meter weiter unterm Motorrad im Vorgarten liegt.

ich hatte in den letzten 30 Jahren einige Unfälle und IMMER wurde das ohne Anwalt zu meiner Zufriedenheit geregelt, auch wenn ich Schuld hatte.
Wenn sie verletzt wurde, ist die Polizei gekommen und die hat sicher alle Daten des Unfallgegners. Der ist am dransten und dessen Versicherung zahlt.
Sollte es doch Ärger geben, den Versicherungen nicht lösen können, kann man sich als letzte Option immer noch einen Anwalt nehmen.
Und ein Helm muss und wird sicher nicht bei jedem Klopfer getauscht. Dann müßtet ihr euren Helm ja auch tauschen,wenn er von der Sitzbank auf die Straße fällt, wer tut das???
richtig hingegen ist, dass es bei der Schutzkleidung von Motorradfahrern keinen Zeitwert gibt, weil die ihre Funktion im neuen, ungebrauchten Zustand erfüllt.
Sorry Tiger,

aber aus meiner täglichen Praxis kann ich deine Aussage nicht bestätigen. Wenn mir als Geschädigtem das Recht zusteht, einen Anwalt, der sich mit der Materie auskennt auf Kosten des gegnerischen Versicherers zu beauftragen, warum sollte ich das nicht tun ? Geiz ist nicht geil und wer den Gang zum Anwalt scheut, macht eventuell bei der Abwicklung des Schadens Fehler, die dann auch der versierte Anwalt nicht mehr ausbügeln kann. Warum sollte ich als Geschädigter das Risiko auf mich nehmen, im Ergebnis noch Geld zu verlieren.

Deine Aussagen hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Ersatzbeschaffung von Helm und Schutzkleidung sind zwar zutreffend, werden jedoch von den Versicherern ganz und gar nicht so gesehen, geschweige denn akzeptiert.

Als juristischer Laie kann ich heut zu Tage keinen Unfall mehr selbst abwickeln, es sei denn, ich will auf meinem Schaden sitzen bleiben.
 
AmperTiger

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Andreas, ich hatte schon wirklich alle Arten von Unfällen, Wildunfall (zahlte die eigene Versicherung korrekt bis auf den Selbstbehalt) einen unverschuldeten Unfall, auch hier korrekt abgerechnet von der gegnerischen Versicherung, auch verschuldete Unfälle, die mich als Verursacher keine Minute Schlaf gekostet haben.
Jeder Schaden am Fzg wurde durch eine Werkstatt oder einen Gutachter (wie die Versicherung das lieber will) begutachtet und danach korrekt bis auf den Cent abgerechnet.
Wenn es mal Unstimmigkeiten gibt, kann man immer noch auf einen Anwalt zurückgreifen, in meinem Fällen genügte ein Telefonat mit der Versicherung.
 
GS Bär

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halte ich für maßlos übertrieben, nichts davon ist durch diesen Bagatellunfall, wie Tanja ihn schildert begründet. Das treibt nur die Kosten nach oben und wird im Endeffekt nichts bringen. Im Normalfall wird nämlich von den Versicherungen korrekt abgerechnet.
Sie schrieb nichts davon, dass es Probleme gibt, dass der Unfallverursacher blockt oder die Schuld von sich weist.
Das Motorrad in einer Werkstatt checken lassen (auch das zahlt die gegnerische Versicherung) und den Schaden reparieren lassen. Wenn sie nur umgefallen ist (im Stand) dann sind wahrscheinlich ihre Klamotten auch nicht in Mitleidenschaft gezogen, wenn doch, ein Foto an die Versicherung schicken.
Solche Aussagen spielen den Versicherern in die Hände. Mach dich mal über das "Aktive Schadenmanagement" der Versicherer schlau, dann siehst du es evtl. nicht mehr durch deine rosarote Brille. Versicherer sind nun mal keine Wohltäter und kein Sozialverband, sondern denen geht es in erster Linie darum, im Schadenfall Geld zu sparen !!!:mad::mad:
 
gerd_

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Hi
Deiner Versicherung musst Du es melden weil der"Gegner" mit einer Regulierungsforderung kommen könnte.
Beauftrage sofort einen Sachverständigen. Wer zuerst dran ist hat Recht! Schickt die gegnerische Vericherung einen SV in die betreffende Werkstatt, dann kannst Du Deinen selber zahlen bis heraus ist weshalb der "Gegner" zu gnädig für seinen Auftraggeber schätzte.
Mein SV sagt immer "Ich kann vielleicht 5% zu Deinen Gunsten oder zu Gunsten der Versicherung schätzen. Eine grössere Differenz würde mich meine Reputation kosten. Allerdings verstehe ich nicht wie manche Versicherungen Blinde schicken können die praktisch immer kaum Schäden wahrnehmen. Ob es daran liegt, dass sie Angestellte sind und ich als Freiberufler auf die Anerkennung bei Gericht angewiesen bin:(?"
gerd
 
L

LGW

Gast
Jaja, Anwälte wollen auch leben... Bezahlen tun das nachher alle versicherten der gegnerischen V.-Gesellschaft. Scheints aber viele gucken aufs eigene Säckle.

Bei Personenschäden würde ich mir auch einen Anwalt nehmen, sonst aber nicht. Ich habe eine sehr gute Versicherung, die auch nie oben in den Geiz-ist-Geil-Listen auftaucht. Die haben bisher alle eigen- wie Fremdschäden einwandfrei abgewickelt. Die kennen auch gute Gutachter vor Ort. Also, wenn sie eine Vertretung vor Ort haben. Und geben Tipps für einen richtigen Ablauf.

Sollte es Probleme geben mit der anderen Versicherung, kann man ja noch einen Anwalt nachschieben.

Wer bei einer Versicherung ist der er zutraut, in so einem Fall nicht an den Versicherungsnehmer sondern an die andere Krähe zu denken... tut mir ein wenig leid.
 
GS Bär

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Andreas, ich hatte schon wirklich alle Arten von Unfällen, Wildunfall (zahlte die eigene Versicherung korrekt bis auf den Selbstbehalt) einen unverschuldeten Unfall, auch hier korrekt abgerechnet von der gegnerischen Versicherung, auch verschuldete Unfälle, die mich als Verursacher keine Minute Schlaf gekostet haben.
Jeder Schaden am Fzg wurde durch eine Werkstatt oder einen Gutachter (wie die Versicherung das lieber will) begutachtet und danach korrekt bis auf den Cent abgerechnet.
Wenn es mal Unstimmigkeiten gibt, kann man immer noch auf einen Anwalt zurückgreifen, in meinem Fällen genügte ein Telefonat mit der Versicherung.
Wann waren denn die Unfälle ?? Kennst du sämtliche Neuerungen im Schadensrecht ? Der Sachbearbeiter des Versicherers schon und die Werkstatt bestimmt nicht. Erst zum Anwalt zu gehen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, halte ich für grob fahrlässig. Gerade bei der Abrechnung des Schadens auf Gutachtenbasis gibt es in jüngster Zeit mannigfaltige neue Probleme aufgrund geänderter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der Nichtfachmann nicht kennen, geschweige denn lösen, kann. Meine (langjährige) Erfahrung ist, dass der Geschädigte, der nicht von Anfang an einen Anwalt einschaltet, sondern erst mal selbst rumwurschtelt, der Werkstatt die Abwiicklung überlässt oder (noch schlimmer) sich vertrauensvoll in die Hände des gegnerischen Versicherers begibt, am Ende immer draufzahlt. Ich möchte wetten, dass auch bei deinem fremdverschuldeten Unfall nicht alle dir zustehenden Schadenpositionen vollständig reguliert wurden.

By the way: Das "Kostenargument zu Lasten der Versichertengemeinschaft" ist völliger Nonsens. Man schaue sich die erheblichen Gewinne der Haftpflichtversicherer an und überlege dann mal, woher diese kommen. Nicht durch höhere Beiträge, sondern konsequente Kürzung berechtigter Ansprüche im Schadenfall !!!
 
GS Bär

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Jaja, Anwälte wollen auch leben... Bezahlen tun das nachher alle versicherten der gegnerischen V.-Gesellschaft. Scheints aber viele gucken aufs eigene Säckle.

Sorry, aber deine Aussage halte ich für grundlegend falsch. 1. Der Gutachter rechnet höhere Gebühren denn der Anwalt ab. 2. Die Beiträge steigen keineswegs, sondern Gewinnmaximierung lässt sich nur durch Kostenersparnis realisieren, d.h. Abbau von Personal in den Schadenabteilungen der Versicherer, längere Bearbeitungszeiten und Verzögerung der Regulierung (Zinsgewinn), Kürzung berechtigter Ansprüche. 3. Beitragserhöhungen führen zum Wechsel des Versicherers.

Also bitte erst informieren und nicht Sprüche klopfen.
 
S

Schlonz

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ich habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, aber ich hatte schon einige, nicht selbst verschuldete, Unfälle und habe bislang ohne Anwalt immer das bekommen, was mir zustand.

Bei einem Personenschaden würde ich allerdings ins Überlegen kommen
 
L

LGW

Gast
Sorry, aber deine Aussage halte ich für grundlegend falsch. 1. Der Gutachter rechnet höhere Gebühren denn der Anwalt ab. 2. Die Beiträge steigen keineswegs, sondern Gewinnmaximierung lässt sich nur durch Kostenersparnis realisieren, d.h. Abbau von Personal in den Schadenabteilungen der Versicherer, längere Bearbeitungszeiten und Verzögerung der Regulierung (Zinsgewinn), Kürzung berechtigter Ansprüche. 3. Beitragserhöhungen führen zum Wechsel des Versicherers.

Also bitte erst informieren und nicht Sprüche klopfen.
Selber Nonsens. Ob der gegnerische Versicherer das nun vom Gewinn abzieht und dadurch die Beiträge nicht senkt, oder die Beiträge steigen weil der Versicherer nicht klarkommt...

lies bitte meinen Beitrag noch mal. Da stand NICHTS von Beitragserhöhung! ;) :D

Ich würde mich auch nicht in die Hände "einer Versicherung" begeben, sondern in die meines eigenen Versicherungsvertreters, der für mich in den letzten 15 Jahren alle Schäden sauber abgewickelt hat und immer für mich da ist.

Wer wg. zu hoher Beiträge zu einer Versicherung gewechselt hat, die nur noch Computerstimmen am Telefon hat, hat diese Möglichkeit natürlich nicht :o
 
Charly-R1200GS

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nanana sind wir in D wirklich schon so weit, dass wir für sowas immer gleich "nimm dir einen Anwalt" brauchen??

Guten Morgen Markus

Im Grundsatz gebe ich dir recht.
Ich bin der gleichen Meinung wie du - früher auf jeden Fall.:rolleyes:
Es ist aber auch so, dass die elenden Versicherungen in letzter Zeit als ersten Satz "Das bezahlen wir nicht, resp. ist nicht gedeckt" hervorbringen, bevor sie dich recht begrüsst haben.:mad::mad:
Das ist bei allen Versicherungen so, sei es eine Sozialversicherung oder eine Sachversicherung!!
Jeder will so viel wie möglich auf eine andere Stelle abschieben.
Und genau deshalb sind wir so weit, dass wir jeden "Furz" einem Anwalt übergeben müssen.
So weit sind wir gekommen.....:mad: Leider...
 
S

Schlonz

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ja klar bin ich mir da sicher. Es gab natürlich immer Versuche, Abzüge zu machen, aber gelungen ist ihnen das nie
 
S

Schlonz

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nö, ich sehe nur gern zu, wo ich bleibe und achte dementsprechend darauf. Ich bin aber evtl. einfach auch abgeklärter als viele andere, die durch die Situation stark gestresst sins. Würde es mich sehr nerven, würde ich aber auch einen Anwalt einschalten
 
GS Bär

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Wer wg. zu hoher Beiträge zu einer Versicherung gewechselt hat, die nur noch Computerstimmen am Telefon hat, hat diese Möglichkeit natürlich nicht :o
Hast du schon mal probiert, bei der Allianz (sicher nicht der günstigste Versicherer am Markt) eine/n Sachbearbeiter/in ans Telefon zu bekommen ???:p;):D
 
GS Bär

GS Bär

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ch bin aber evtl. einfach auch abgeklärter als viele andere, die durch die Situation stark gestresst sins.
Das sind die meisten Unfallgeschädigten aber gerade nicht und daher ist die Einschaltung des Anwalts, der die Sache objektiv beurteilt ohne Zweifel sinnvoll. Und warum soll ich als Geschädigter mich mit dem ganzen Papierkram rumärgern müssen ?

Außerdem habe ich es schon zu oft erlebt, dass Geschädigte den Fragebogen des gegnerischen Versicherers selbst ausgefüllt und hierbei elementare Fehler, z.B. bei der Formulierung des Unfallhergangs, gemacht haben und sich hierduch ein (fast) nicht mehr gut zu machendes Eigentor geschossen haben.

Schlußendlich kann ich also zusammenfassen: Wer nicht hören will, muss fühlen ! :D;):D
 
G

Gast 7673

Gast
JA

wow, das geht ja schnell hier mal wieder :) besten dank!
ich werd mal schauen was ich morgen alles in die wege leiten kann. ich hab leider nicht die vers. des gegners, weil ich im rtw abtransportiert wurde...:rolleyes: hoffe also, dass die sich von sich aus melden!?
dazu noch am rande: muss ich mich denn wirklich auch bei meiner vers. melden?? auch wenn klar ist, dass ich nicht schuld war?

danke euch und nen schönen abend noch!

Auf jeden Fall auch der eigenen Vers melden !

Du hast die Möglichkeit alles über einen RA abwickeln zu lassen, die Kosten trägt (wenn Dich kein Verschulden trifft) die ggn Versicherung.

Polizei sollte den sog Unfallbogen haben für Dich, damit kann ein Anwalt alles weitere herausfinden.
Wir schon geschrieben denk an

Bekleidung
Helm
Pauschale (25,-)
Gutachter
Nutzungsausfall (sollte der Gutachter etwas dazu sagen können, sonst Anwalt)
Schmerzensgeld (Atteste etc !!)
evtl Haushaltsführungsschaden
 
W

wehretaler

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Anwalt?

Hallo Tanja,

zunächst einmal "gute Besserung", ich hoffe Deine Gesundheit ist nicht allzu stark in Mitleidenschaft gezogen worden.

Im KH wird man wohl alle notwendigen Untersuchungen vorgenommen haben und Du hast sicherlich einen "Brief" für Deinen Hausarzt bekommen. Hier stehen die Diagnosen zu Deinen Verletzungen. Ich würde mir hiervon zur Sicherheit eine Kopie anfertigen. Je nach Befund wird auch das Schmerzensgeld berechnet (HWS-Trauma ca. 500 €)

Zu den Beschädigungen an Deinem MR und Deiner persönlichen Schutzausrüstung sind alle wesentlichen Punkt genannt.

Wichtig ist aus meiner Sicht, den Unfall Deiner eigenen Versicherung umgehend zu melden (hast Du Vollkasko?), hier sind Fristen zu beachten.

Solltest Du VK haben, könntest Du ja auch überlegen, den Schaden über Deine Versicherung abzurechnen und als Schadensverursacher den Unfallgegner anzugeben. Deine Versicherung würde eigenes Interesse entwickeln, sich den Unfallschaden vom Verursacher zurückzuholen. Bei dieser Methode müsstest Du allerdings auf den Nutzungsausfall verzichten (der beträgt ca. 60 €/Tg.).

Nur wenn die Beschädigung am MR die "Geringfügikeitsgrenze" überschreitet, darfts Du als Geschädigte einen Gutachter wählen (allerdings nicht bei der Abwicklung über die eigene Kasko), diese Grenze ist von Versicherung zu Versicherung fließend, ich würde mal zwischen 500 und 1000 € schätzen.

Der Verursacher hat Dich in den Zustand, der vor dem Unfall geherscht hat, zu setzen, hier kann es auch zum "Abzug Neu für Alt" kommen. Dies gilt nicht für die PSA, weil diese nicht zum Zeitwert sondern zum Neuwert abgerechnet werden muss, da diese ja in der zukünftigen Schutzwirkung Risiken aufweisen könnte.

Ein Anwalt kann in allen Fällen hilfreich sein, wenn die Sachlage unklar erscheint oder aber der Unfallverursacher sich aus seiner Verantwortung ziehen will. Auch Du als Geschädigte bist zur Schadenminderung verpflichtet, oft wird dieser Sachverhalt ausgeblendet.

Ich würde je nach Verhaltensweise der (gegnerischen) Versicherung Hilfe anfordern. Erst man Ruhe bewahren, man muß ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.


Gute Besserung wünscht Dir der

wehretaler
 
Thema:

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