Verbot Hells Angels / Bandidos

Diskutiere Verbot Hells Angels / Bandidos im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Jeder der in einen dieser MC´s geht ,weiss das Genau. Ein jahr Hangaround, ein weiteres (min.)als Prospekt. Danach Member mit allen Rechten und...
Mike 13

Mike 13

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Jeder der in einen dieser MC´s geht ,weiss das Genau. Ein jahr Hangaround,
ein weiteres (min.)als Prospekt. Danach Member mit allen Rechten und Pflichten. So etwas ist genau überlegt. Ich selbst bin 20jahre in einem MC als Member unterwegs gewesen. Der zusammenhalt unbeschreiblich. Als sich die Strukturen änderten habe ich 1996 für mich entschlossen das mir meine Familie wichtiger ist. Wenn ich heute die alten Brüder sehe ist das ohne Groll.
Jeder kann für sich entscheiden ob er bei der einen oder anderen Aktion mitmacht. Deswegen sind nur 50% vorbestraft. Wenn ich unterwegs bin und sehe einen Motorradfahrer ob mit oder ohne Kutte der eine Panne hat halte ich an und frage ob er hilfe braucht. Das wird sich auch nicht ändern. Ob Vorbestraft oder nicht sehe ich auch nicht anhand der Kutte, ändert aber auch nichts an der Tatsache das er eine Panne hat. Ist mir egal.
 
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hbokel

Gast
Ich gehe auch nicht zur Mafia, wenn ich in Ruhe und Frieden mit meiner Familie hier leben will.
Hallo Schrauber,

mit etwas Suchen wirst Du im Web vermutlich rührselige Stories finden, warum bedauernswerte Menschen nur deshalb zur Mafia gestoßen sind, weil es dort ein warmes Süppchen und echte Männerfreundschaft gab. Sowas bekamen sie in dieser kalten, rauhen Welt sonst nirgends geboten. Und von all den sonstigen Aktivitäten der ehrenwerten Gesellschaft haben diese bedauernswerten Menschen selbstverständliche nie etwas gewusst.

Bei solch rührenden Geschichten fällt mir dann immer ein Zitat von Max Liebermann ein (click).

Gruß
Heinz

P.S. Der Begriff Sippenhaft aus dem Ursprungs-Posting ist unzutreffend. Weil es diesen Begriff in unserem Strafrecht nicht gibt, habe ich auch nicht darauf geantwortet. Selbst als es im Mittelalter und bei den Nazis noch Sippenhaft gab, galt sie nur für Familienangehörige - nicht für Mitglieder von Organisationen.
 
Mike 13

Mike 13

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Fun GS 1150
@Heinz ,
du bist ja ganz doll bei Wiki und auf anderen Seiten unterwegs , rechnen kannst du auch ,ganz toll. Aber kennst welche von den Jungs ? Oder schreibst du was du woanderst aufschnappst ? Hast du dich mal von PC wegewagt um die Leute die du verurteilst zu treffen , in Darmstadt ist ein Charter von Red&White . Wir können uns dort gerne mal Freitags auf ein Bier treffen. Hat übrigens einer Zahlen über Vorbestrafte Volksvertreter??
Heinz google doch mal.;)
 
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confidence

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F 800S und K1300GT davor F650GS als Wiedereinstieg und dann 1200GS
Mich ärgert die Anzahl der Beiträge zu diesem Thema.
Dieses Unwesen hätte nicht soviel Beachtung verdient !!
Es wird auf diese Weise unnötig aufgewertet !
 
H

hbokel

Gast
Hast du dich mal von PC wegewagt
...
Heinz google doch mal.
Ja was nun ?

kennst welche von den Jungs ?
Ich hatte über Kriminelle geschrieben. Meinst Du die? Nein, da kenne ich mich nicht aus. Muss ich wohl auch nicht, oder?

Oder meinst Du Red&White? Den Klub kenne ich nicht. Sind das Motorradfahrer? Meine Motorradfreunde habe ich bisher auch ohne organisatorische Hilfe gefunden.

Gruß
Heinz
 
H

hbokel

Gast
Mich ärgert die Anzahl der Beiträge zu diesem Thema.
Dieses Unwesen hätte nicht soviel Beachtung verdient !!
Es wird auf diese Weise unnötig aufgewertet !
Die Anzahl der Beiträge ist sicherlich unangemessen hoch. Andererseits möchte ich die Verharmlosungen auch nicht einfach auf sich beruhen lassen, denn das wäre stillschweigende Zustimmung.

Das Problem mit der schweigenden Mehrheit ist immer wieder dasselbe - sie schweigt.

Gruß
Heinz
 
T

TomTom-Biker

Gast
Das Problem mit der schweigenden Mehrheit ist immer wieder dasselbe - sie schweigt.

Gruß
Heinz
Das stimmt so nicht!

Auch die, die schweigen haben eine Meinung. Nur denke ich, daß dieses Forum mit Sicherheit nicht der geeignete Platz ist diese Meinung unbedingt kund zu tun und dieser Thread, wie übrigens andere andere auch, zu nichts anderem führt als nur heiße Luft zu produzieren oder sich selbst darzustellen.

So, das war jetzt auch eine Art von Selbstdarstellung, allerdings eine kurze, der auch keine weitere folgen.

Gruß
Thomas
 
L

Lutz

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In dubio pro reo ......Gilt das nicht für alle????

Vielleicht sollte der ein oder andere mal sich diesen Text durchlesen, bevor er über ihm nicht bekannte Menschen oder Gruppen von Personen, einen Generalverdacht ausspricht....

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Rechtliche Grundlagen
Seine universellste Anerkennung findet der Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
In den Ländern des Europarats wird er darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6
Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Inhalt der Unschuldsvermutung [Bearbeiten]

Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.
Zur Durchsetzung der Unschuldsvermutung sind strafrechtliche Verbote (Verfolgung Unschuldiger, falsche Verdächtigung, Verleumdung, üble Nachrede) und je nach Sachlage verschiedene zivilrechtliche Abwehr- und Ausgleichsansprüche (Anspruch auf Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung, Schadensersatz, Geldentschädigung, Unterlassung) vorgesehen.
Die Vermutung der Unschuld endet mit der Rechtskraft der Verurteilung.
Inwieweit die Unschuldsvermutung über das Strafverfahren hinaus auch eine Ausstrahlungswirkung hat, z. B. für die Massenmedien, die über ein Strafverfahren berichten, ist in den Einzelheiten streitig und wird von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Unschuldsvermutung Ziffer 13 des Pressekodex gewidmet: "Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse."
Unschuldsvermutung im Ermittlungsverfahren [Bearbeiten]

Durch die Unschuldsvermutung werden aber Maßnahmen der Strafverfolgung auf Grund eines bestimmten Verdachts nicht ausgeschlossen. So ist insbesondere die vorläufige Festnahme und die Untersuchungshaft aufgrund dringenden Tatverdachts auch ohne den endgültigen Beweis der Schuld des Beschuldigten möglich.[1] Den Ermittlungsmethoden kommt wegen der Unschuldsvermutung nämlich keine strafende Wirkung zu, obwohl die Untersuchungshaft und die Verbreitung dieser Tatsache über Presse und Bekanntenkreis des Betroffenen eine rufschädigende Vorverurteilung mit sich bringen können, die sich mit rechtlichen Vorgaben nur schwer abwenden oder beseitigen lassen. Die Maßnahmen im Ermittlungsverfahren sind wegen der Unschuldsvermutung aber auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ohne Anfangsverdacht darf überhaupt kein Strafverfahren eingeleitet werden.
Bei der öffentlichen Fahndung muss eine Güterabwägung getroffen werden und bei behördlicher Unterstützung der Publikation einer strafrechtlichen Beschuldigung muss Zurückhaltung gewahrt werden.
Unschuldsvermutung im Gefahrenabwehrrecht [Bearbeiten]

Im Gefahrenabwehrrecht findet die Unschuldsvermutung grundsätzlich keine Anwendung. Das Gefahrenabwehrrecht folgt insoweit anderen Maßgaben als das Strafprozessrecht. Maßnahmen der Gefahrenabwehr sind unabhängig von einer „Schuld“ im juristischen Sinne; auch findet hier keine formalisierte Beweisaufnahme statt, und es kommt nicht zu einem Schuldspruch. Eingriffe im Zusammenhang mit Gefahrenabwehrmaßnahmen sind aber grundsätzlich nur möglich bei Vorliegen einer Gefahr im polizeirechtlichen Sinne und dürfen grundsätzlich nur gegen einen Gefährder angewendet werden. Liegt keine Gefahr vor, besteht aber ein Gefahrenverdacht, so sind aufgrund der bestehenden Zweifel aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf der Rechtsfolgenebene lediglich Gefahrerforschungseingriffe zulässig,[2] also Maßnahmen, die nicht auf die Beseitigung des Gefahrenzustands abzielen, sondern der Ermittlung des notwendigen Umfangs der endgültigen Gefahrenabwehrmaßnahmen dienen.[3]

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Hier noch 2 Links für die , die sich mal informieren möchten....

http://de.wikipedia.org/wiki/Hells_Angels

http://de.wikipedia.org/wiki/Bandidos
 
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Roter Oktober

Roter Oktober

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Mich ärgert die Anzahl der Beiträge zu diesem Thema.
Dieses Unwesen hätte nicht soviel Beachtung verdient !!
Es wird auf diese Weise unnötig aufgewertet !
Is ja nicht wirklich viel was Du hier einbringst. Es für mich nicht erkennbar, warum die Anzahl der Beiträge eine Aufwertung des Themas sind. Manche Beiträge ziehen den Level doch eher nach unten.
 
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confidence

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@ Roter Oktober



....mach mal lieber weiter " Guten Morgen "
biste besser aufgehoben !
 
HvG

HvG

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1200 GSA, jetzt riacht se nimma frisch
Das stimmt so nicht!

Auch die, die schweigen haben eine Meinung. Nur denke ich, daß dieses Forum mit Sicherheit nicht der geeignete Platz ist diese Meinung unbedingt kund zu tun und dieser Thread, wie übrigens andere andere auch, zu nichts anderem führt als nur heiße Luft zu produzieren oder sich selbst darzustellen.

So, das war jetzt auch eine Art von Selbstdarstellung, allerdings eine kurze, der auch keine weitere folgen.

Gruß
Thomas

da kann ich dir nur zustimmen...man siehts ja was daraus passiern kann...

und weil ich solche Sachen schon in andere Foren negativ mitgemacht habe, halte ich mich lieber raus
 
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Trabbelju

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Das ausgerechnet in diesem Thread der "MC Guten Morgen" brav seine Mitglieder verteidigt hat schon irgendwie eine besondere Komik.
 
Thema:

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