Durchfahrt verboten?

Diskutiere Durchfahrt verboten? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Moin, mal ne Frage an die Wissenden (oder die, die sich dafür halten). Seit geraumer Zeit fällt mir auf, dass es partiell Abzweigungen von...
Andi#87

Andi#87

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Moin,

mal ne Frage an die Wissenden (oder die, die sich dafür halten).

Seit geraumer Zeit fällt mir auf, dass es partiell Abzweigungen von Straßen gibt, hinein in Feldwege, an denen kein Zeichen 250 steht.
durchfahrt-verboten-zeichen-250.jpg
Ein Beispiel: Die L528 hinter Neuenhaus Richtung Kierspe (51.15631, 7.553662)

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich dann mit meiner GS dort einfahren darf und meine Offroad skills trainieren?
 
Larsi

Larsi

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Offroad skills: nein, du musst auf den Wegen bleiben.

Generell ist das Einfahren bei Feldwegen mW erlaubt.
Führt der Weg in den Wald, sieht es ggf anders aus, dort kann das jeweilige (Landes)Waldgesetz etwas anderes vorschreiben. Aber auch hier gibt es teilweise schwammige Regelungen wie sinngemäß "das Fahren im Wald ist verboten". Die Frage ist dann, ist der Waldweg Wald oder Weg.
Ob die Gemeinde für Feldwege auch irgendetwas erlassen kann ohne mit Schildern auf ein Verbot hinzuweisen ... keine Ahnung.

Ein nicht vorhandenes Schild ist zumindest eine gute Diskussionsgrundlage.
 
BommiADV

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Wenn da kein Schild steht und idealerweise der Weg einen Namen hat und an der Einmündung auf die Landstraße z.b. ein Vorfahrt achten Schild steht, darfst du da fahren. Dann ist es ein offizieller Fahrweg. Ich würde eventuell noch nachsehen ob du dich in einem Naturschutzgebiet befindest. Das könnte unter Umständen zu Problemen führen wenn du den Weg mal verlassen mußt.
 
Jogibaer2705

Jogibaer2705

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Hast Du keinen Steinbruch in der Nähe? Wenn ja, dann frag doch dort nach ob Sie dich etwas fahren lassen.
 
Kurvenkratzer1200

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Die Oberfläche (Straßenbelag) hat keine Aussagekraft, ob man da fahren darf.

Ich Schottere nach der Devise,kein Schild vorhanden --> einfahrt erlaubt.

Bei mir in der Region gibt es einige offizielle Gemeindestraßen die Legal zu fahren sind (sogar mit Wegweiserschild) und geschottert. Wie soll ich da als Normaler Bürger den Unterschied erkennen.
Die Gründlichkeit der Behörde ist ja ohne Fehl und Tadel, d.h. das Schild wird ja nicht einfach fehlen....

Schild da, keine Einfahrt (meistens)

Beim Schild mache ich in der Regel keinen Unterschied ob es der Rote Kreis oder das Grüne Rechteck ist.

Bin bisher mit mündlichen Verwarnungen davongekommen
 
Batschiwilli

Batschiwilli

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Das Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ ist ein Vorschriftszeichen in runder Form (Ronde) mit rotem Rand und weißer Mitte. Bedeutung: Das Zeichen 250 verbietet allen Fahrzeugen die Verkehrsteilnahme, ausgenommen Handfahrzeugen. Motorisierte Räder und Fahrräder dürfen geschoben werden.

Das bedeutet im Umkehschluß wenn kein Schild vorhanden ist ist auch keine Durchfahrt verboten
 
gerd_

gerd_

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Hi
ich habe diesbezüglich eine Anfrage an das BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) gestellt und folgende Antwort erhalten:

Zitat

...
Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Feld- und Waldwege sind solche Straßen, die zumindest überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben.
Befahrbar sind alle dem öffentlichen Straßenverkehr dienende Flächen, somit auch Feld- und Waldwege, wenn sie der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen, bei straßenrechtlicher Widmung oder bei Gemeinbrauch mit Zustimmung des Berechtigten auch ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse.
Durch Anordnung des Verkehrszeichens 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) kann das Befahren öffentlicher Feld- und Waldwege jedoch verboten werden. Ist an der Zufahrt das Verkehrszeichen 250 nicht ordnungsgemäß angebracht und ist Ihnen eine entsprechende Anordnung aufgrund fehlender Ortskenntnis nicht bekannt, dürfen Sie öffentliche Feld- und Waldwege befahren.
Wenn es sich jedoch um Wege handelt, die nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind, dürfen Sie diese nur befahren, falls Sie eine Erlaubnis der Forstverwaltung oder des Eigentümers besitzen. Das Befahren von Waldwegen kann zudem nach landesrechtlichen Vorschriften verboten sein.
Der Straßenzustand (Asphaltierung/Schotter) ist jedoch kein geeignetes Kriterium, um die Befahrbarkeit festzustellen.


Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
...




Ich schließe für mich daraus: kein Schild (250, 255, "Privatweg" oder ähnliches), keine Schranke etc. => kein Fahrverbot.
Auch wenn ein Landesgesetz irgendetwas verbietet, so ist das nur die juristische Grundlage um ein Schild aufstellen zu können.
Niemand kann verlangen, dass z.B. ich die Landesgesetze aller Bundesländer kenne. Das kann nicht einmal ein Jurist obwohl die ja "nichts besseres" zu tun haben.
Ich z.B. bin mir nicht sicher ob ich Ortsdurchgangsstrassen in Brandenburg mit einem in Bayern zugelassenen Mopped befahren darf.

gerd
 
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BommiADV

BommiADV

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Hi
ich habe diesbezüglich eine Anfrage an das BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) gestellt und folgende Antwort erhalten:

Zitat

...
Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Feld- und Waldwege sind solche Straßen, die zumindest überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben.
Befahrbar sind alle dem öffentlichen Straßenverkehr dienende Flächen, somit auch Feld- und Waldwege, wenn sie der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen, bei straßenrechtlicher Widmung oder bei Gemeinbrauch mit Zustimmung des Berechtigten auch ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse.
Durch Anordnung des Verkehrszeichens 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) kann das Befahren öffentlicher Feld- und Waldwege jedoch verboten werden. Ist an der Zufahrt das Verkehrszeichen 250 nicht ordnungsgemäß angebracht und ist Ihnen eine entsprechende Anordnung aufgrund fehlender Ortskenntnis nicht bekannt, dürfen Sie öffentliche Feld- und Waldwege befahren.
Wenn es sich jedoch um Wege handelt, die nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind, dürfen Sie diese nur befahren, falls Sie eine Erlaubnis der Forstverwaltung oder des Eigentümers besitzen. Das Befahren von Waldwegen kann zudem nach landesrechtlichen Vorschriften verboten sein.
Der Straßenzustand (Asphaltierung/Schotter) ist jedoch kein geeignetes Kriterium, um die Befahrbarkeit festzustellen.


Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
...




Ich schließe für mich daraus: kein Schild (250, 255, "Privatweg" oder ähnliches), keine Schranke etc. => kein Fahrverbot.
Auch wenn ein Landesgesetz irgendetwas verbietet, so ist das nur die juristische Grundlage um ein Schild aufstellen zu können.
Niemand kann verlangen, dass z.B. ich die Landesgesetze aller Bundesländer kenne. Das kann nicht einmal ein Jurist obwohl die ja "nichts besseres" zu tun haben.
Ich z.B. bin mir nicht sicher ob ich Ortsdurchgangsstrassen in Brandenburg mit einem in Bayern zugelassenen Mopped befahren darf.

gerd
Ich Handhabe das ähnlich.
Aber wie heißt es doch, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Solange man auf dem Weg bleibt kann man mit dem fehlenden Schild auch gut argumentieren. Verläßt man allerdings den Weg, um z.B. eine große Pfütze zu umfahren wird es problematisch. Dann ist man nämlich im Wald/ und oder auf Privatgrund. Und das ist eindeutig verboten.
Wenn ich so durch die Natur fahre Versuche ich mich zu benehmen und vermeide es die Wege mit viel Leistung durchzuwühlen. Dann ist die Chance hoch das da Morgen auch kein Schild steht.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Nicht immer schützt Unwissenheit nicht.
Wir alle haben (hoffentlich) einen Führerschein und in der Fahrschule alle Verkehrszeichen und deren Bedeutung gelernt ( ähem). Ist also nichts beschildert, so braucht man auch nichts beachten was man nicht in der FS gelernt hat.
Bei uns war nicht die Rede von Landesvorschriften, mein FS gilt erst mal bundesweit, ist in allen Ländern der EU anerkannt und wird von fast allen Ländern der Welt toleriert.
So man die Texte aller Gesetze der Bundesländer kennen müsste, hätte niemand einen FS.

In anderen Ländern ist das ähnlich. Es gibt in Frankreich ein Schild das sagt "Gesperrt für Fahrzeuge aller Art, ausser sie erfüllen die Lärmvorschriften gemäss xy". Weiss jemand ob seine BMW diese Vorschrift erfüllt? Antwort: Nein, sie müsste zumindest einen E-Antrieb haben und auch damit betrieben werden. Auch viele Hybridfahrzeuge erfüllen die Voraussetzung nicht! Klare Regelung: Erst mal darf keiner. Und wenn man nicht weiss ob sein Fahrzeug das "ausser" erfüllt, darf man eben nicht. Macht man es dennoch, lernt man "Gebühren" kennen die uns gigantisch erscheinen.
Die Bestimmung "man darf nicht durch den Wald fahren" bedeutet nicht, dass man einen legalen Weg durch einen Wald nicht benutzen darf (spassig wenn eine Autobahn durchführt). Sondern "nur", dass man nicht Slalom zwischen den Bäumen zu fahren hat. Auch nicht mit einem Dirt-Bike! Es sei denn es ist ein Kinderrad und der "Pilot" ist jünger als 10. Dann ist es ein "Spielzeug".
Rückegassen sind keine Wege sondern Rückegassen. Falls jemand einen Harvester in der Garage hat: Auch mit einem solchen Teil darf man nur dann rein, wenn man einen Auftrag dazu hat.

Meine Erfahrung ist, dass es offensichtlich Behörden gibt die Rabatt bei Schilderherstellern bekommen wenn sie mehr als 500 gleiche abnehmen. Damit nageln sie dann jegliche Einmündung zu. Bei der Nachbargemeinde verwenden sie die Kohle für Sinnvolleres.
Wenn dann nicht "Landwirtschaft frei" darunter steht, kann man sich den Spass machen und jeden einfahrenden Trecker anzeigen. Dem passiert natürlich nichts, aber der Honk der die Schilder ohne Zusatzschild hinstellte hat ein Problem.
Gleiches gilt für den bei uns beliebten Zusatz "5 to". Ein üblicher Trecker schafft das vielleicht gerade solo, nicht aber mit einem Ladewagen. Geerntet wird nicht mit dem Mähdrescher sondern mit einer Sense? Wer um Himmels Willen, ausser einem ansässigen Landwirt, fährt denn mit einem Fahrzeug über 5 to in einen unbefestigten Weg?
Selbst in Versmold (war ich mal 3 Monate beruflich), wo lauter betonierte Miniautobahnen zwischen den Feldern verlaufen, glaube ich nicht, dass bei "5to" kein Erntegespann mit 35 to unterwegs ist. Claas, ein bekannter "Kleingerätehersteller" ist in der Nachbarschaft. . . .
gerd
 
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