ich hatte nun schon viele Sachverständige am Motorrad, keinen interesierte bei einem Schaden auch mit Personenschaden das HAG.
Die Reifengröße Profil KM Stand immer. Auch Anbauten wie Auspuff, Wilbers, Lenker..Scheibengedöns, an dem man sich verletzen kann.
Entscheidend ist für mich, ob die Geschwindigkeit gepasst hat, keine Überholverbote übertreten, nicht überholen bei Unklarer Verkehrssituation, solche Sachen führen ganz schnell zur Eigenhaftung+ Mitschuld trotz scheibar klarer Unschuld am Unfall.
Klar begibt man sich auf dünnes Eis mit solchen Umbauten. ABE erlischt ohne Eintrag. Eingetragen darf nicht werden ( Abgas und Geräuschgutachten unbezahlbar) es sei denn der Prüfer sieht es als Baukastenprinzip, wo eine geprüfte Konfig eben schon existiert, in ein / dein ansonsten gleiches Motorrad eingebaut wird.
Ein zu kurzes HAG Nervt, warum sollte ich das HAG auf 37:11 umbauen wenn die Mühle dann ausgedreht nur noch 185 Läuft? das kann ich auch mit dem Vorletzten Gang fahren, und für die BAB und cruisen einen übrig zu haben.
Grundsätzlich war ich immer der Meinung, dass ein Motorrad optimal übersetzt ist wenn es mit 2 Personen und Gepäck bis in den Bergrenzer drehen kann auf der Ebene und ohne viel "Gegenwind".