Metzler Tourance Next für GS freigegeben?

Diskutiere Metzler Tourance Next für GS freigegeben? im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Irgendwie scheint hier eine Leseblockade vorzuliegen...anbei nochmal der Auszug aus dem Metzeler Schreiben..welches keine Interpretationen...
Spark

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Irgendwie scheint hier eine Leseblockade vorzuliegen...anbei nochmal der Auszug aus dem Metzeler Schreiben..welches keine Interpretationen zulässt: Metzeler empfiehlt die Verwendung des TN auf der GSA erst nach positiv abgeschlossenen Tests.
Zitat aus dem Schreiben:
"....da wir erst nach den abgeschlossen und positiven Testergebnissen die Reifen für Ihr Modell empfehlen und ein entsprechendes Zertifikat („Reifenempfehlung“, bei Fahrzeugen ohne Reifen-Profilbindung) erstellen können....."

Damit hat Metzeler eine eindeutige Einschränkung (Waiver) der Produkthaftung bei Verwendung des TN auf der GSA bis zur erfolgten Empfehlung seitens Metzeler ausgesprochen.

so..und nun wieder Feuer frei..
 
G

Gast 35536

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Tourance-crop.JPG
Dann müssten die aber bei der Freigabe den Fahrzeugtyp ändern,denn R12W steht für die K50 und die K51,weil R12W steht ja scheinbar auch in den Papieren der K51...
 
Spark

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Dann müssten die aber bei der Freigabe den Fahrzeugtyp ändern,denn R12W steht für die K50 und die K51,weil R12W steht ja scheinbar auch in den Papieren der K51



Das stimmt !!
Wie schon mehrmals geschrieben ist es keine Freigabe da die laut Zulassungsbescheinigung /COC nicht erforderlich ist, soweit Dimension, Geschw-Index, Tragkraft etc. übereinstimmen. Es handelt sich lediglich um eine "Empfehlung" von Metzeler.
Metzeler hat da einen kleinen Trick angewandt, oder Versäumnis begangen und in der Bereifungsempfehlung(s. Anhang) den Fahrzeugtyp gemäß Ziffer D2 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit R12W angegeben...das entspricht aber nicht dem originalem Eintrag welcher für die GSA (K51) gemäß Zulassungsbescheinigung wie folgt lautet : R12W 0A02 A...und für die GS (K50) :R12W 0A01 .
Die Vermutung das R12W für beide Modelle (K50 & K51) steht, ist gemäß schriftlicher Mitteilung von Metzeler (s. vorheriger Beitrag) zumindest die GSA (K51) betreffend, nicht zutreffend...oder anders ausgedrückt ist die Typangabe in der "Bereifungsempfehlung" von Metzeler nicht mit den Angaben in den offiziellen Fahrzeugpapieren identisch, leider...hätten die die komplette offizielle Fahrzeugtypbezeichnung übernommen wäre der Fall eindeutig.
Fakt ist und bleibt das Metzeler bis zum positiven Abschluss der Tests keine Empfehlung für die Nutzung des TN auf der GSA erteilt.

Anhang anzeigen K50 Tourance Next -Karoo 3.pdf
 
Hansemann

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Ja Dirk, ich geb Dir ja Recht. Aber Metzeler erfasst mit der "Reifenempfehlung" nun mal auch die K51. Das einzige, was sich möglicherweise nach "wochenlangen Erprobungsfahrten" ändert, könnte sein, dass im Metzeler Reifenfinder der Next auch bei der K51 auftaucht.
 
oerst

oerst

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Also bedeutet das jetzt was? Im Falle von:

A) ich werde mit einer K51 angehalten von den blau-weißen
B) der Reifen macht Probleme
 
Hansemann

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a) keine Probleme, da die K50 und die K51 keine Reifenbindung haben.

b) Raum für Spekulation. Du musst die Beanstandung an den Verkäufer richten. Je nachdem, wie der sich verhält, kann natürlich der Rückzug auf die fehlende Empfehlung des Reifenherstellers kommen. Hat er beim Verkauf darauf hingewiesen, haste meiner Rechtsauffassung nach schlechte Karten. Hat er das nicht, tja dann kann/könnte man nen ewigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang anfangen.

c) Der Reifen macht keine Problem -> fahren bis Glatze :cool: (zumindest fast, weil unter 1,6 mm müsste man unter a) sagen Bußgeld uU höher als Reifenpreis für nen neuen)
 
Pendeline

Pendeline

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Zu B) schau doch einfach mal, welches Kleingedruckte Du ausdrücklich akzeptierst, wenn du dir eine Reifenfreigabe/Empfehlung von der Webseite des Reifenherstellers runterlädst.

Gruß - Pendeline
 
Nemiz

Nemiz

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Eure - übrigens sehr spannende - Diskussion läßt mich zu folgendem Schluß kommen:

- Es ist legal, die GSA (und übrigens jedes andere Motorrad ohne Reifenfabrikatsbindung) mit laut Fahrzeugschein bzw. COC-Papieren passenden Reifen zu bewegen. Bei einer Kontrolle kann einem nichts passieren.
- Es KÖNNTE Probleme mit der Versicherung geben, die sich ggf. im Schadensfall auf die Position zurückziehen wird, dass keine Reifenempfehlung des Herstellers vorliegt.

Ich fahre zwar keine GSA, weiß aber, dass Versicherungen ohnehin jedes erdenkliche Schlupfloch nutzen werden, wenn es darum geht, Zahlungen zu vermeiden. Selbst in der Rechtssprechung ist es mittlerweile üblich, einem Motorradfahrer per se eine Teilschuld zu geben, da alleine das Nutzen eines Motorrades bereits ein Risiko darstellt. Wer im Schadensfall heute noch damit rechnet, ohne einen guten Anwalt auszukommen, ist selbst schuld. Ob da eine Reifenempfehlung eine wesentliche Verbesserung darstellt, wage ich zu bezweifeln.
 
IamI

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Eure - übrigens sehr spannende - Diskussion läßt mich zu folgendem Schluß kommen:

a) - Es ist legal, die GSA (und übrigens jedes andere Motorrad ohne Reifenfabrikatsbindung) mit laut Fahrzeugschein bzw. COC-Papieren passenden Reifen zu bewegen. Bei einer Kontrolle kann einem nichts passieren.
b) - Es KÖNNTE Probleme mit der Versicherung geben, die sich ggf. im Schadensfall auf die Position zurückziehen wird, dass keine Reifenempfehlung des Herstellers vorliegt.

Ich fahre zwar keine GSA, weiß aber, dass Versicherungen ohnehin jedes erdenkliche Schlupfloch nutzen werden, wenn es darum geht, Zahlungen zu vermeiden. Selbst in der Rechtssprechung ist es mittlerweile üblich, einem Motorradfahrer per se eine Teilschuld zu geben, da alleine das Nutzen eines Motorrades bereits ein Risiko darstellt. Wer im Schadensfall heute noch damit rechnet, ohne einen guten Anwalt auszukommen, ist selbst schuld. Ob da eine Reifenempfehlung eine wesentliche Verbesserung darstellt, wage ich zu bezweifeln.
Ser's,

zu a): Genau so ist es
zu b): Nein, denn die Versicherung kann sich nur bei grob fahrlässigem Verhalten rauswinden (also zB Glatzerte Reifen, betrunkener Fahrer, ....). Die Verwendung von Reifen, die in der COC angeführt sind ist definitiv nicht fahrlässig.
Und der Verweis auf eine "Empfehlung" wird wohl nicht ausreichen aus der Verpflichtung zu kommen.
Gesetz geht über Empfehlung.

Es kann eine Versicherung auch nicht sagen "ich zahle nicht", wenn einer bei Schnee und Eis gefahren ist, solange alle gesetzlichen Rahmenbedingungen gegeben und eingehalten sind - obwohl es keine "Empfehlung" gibt bei Eis und Schnee mit dem Motorrad zu fahren, oder bei unter Null Grad.

Gibt's in D eigentlich noch Menschen mit dem Mut zur Eigenverantwortung, oder wird nur mehr der Obrigkeit (welcher Art auch immer) gefolgt?
Mir fällt bei den Fragen hier (Reifenfreigaben, ABE bei Pipifax, ...) immer der Hauptmann von Köpenig ein.

Liebe Grüße

Wolfgang
 
B_P

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Ser's,

zu a): Genau so ist es
zu b): Nein, denn die Versicherung kann sich nur bei grob fahrlässigem Verhalten rauswinden (also zB Glatzerte Reifen, betrunkener Fahrer, ....). Die Verwendung von Reifen, die in der COC angeführt sind ist definitiv nicht fahrlässig.
Und der Verweis auf eine "Empfehlung" wird wohl nicht ausreichen aus der Verpflichtung zu kommen.
Gesetz geht über Empfehlung.

Es kann eine Versicherung auch nicht sagen "ich zahle nicht", wenn einer bei Schnee und Eis gefahren ist, solange alle gesetzlichen Rahmenbedingungen gegeben und eingehalten sind - obwohl es keine "Empfehlung" gibt bei Eis und Schnee mit dem Motorrad zu fahren, oder bei unter Null Grad.

Gibt's in D eigentlich noch Menschen mit dem Mut zur Eigenverantwortung, oder wird nur mehr der Obrigkeit (welcher Art auch immer) gefolgt?
Mir fällt bei den Fragen hier (Reifenfreigaben, ABE bei Pipifax, ...) immer der Hauptmann von Köpenig ein.

Liebe Grüße

Wolfgang

Stimmt, in Deutschland gibt es viel zu Viele Bedenkenträger und Erbsenzähler. Schrecklich !:opa:
 
Maxell63

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Eure - übrigens sehr spannende - Diskussion läßt mich zu folgendem Schluß kommen:

- Es ist legal, die GSA (und übrigens jedes andere Motorrad ohne Reifenfabrikatsbindung) mit laut Fahrzeugschein bzw. COC-Papieren passenden Reifen zu bewegen. Bei einer Kontrolle kann einem nichts passieren.
- Es KÖNNTE Probleme mit der Versicherung geben, die sich ggf. im Schadensfall auf die Position zurückziehen wird, dass keine Reifenempfehlung des Herstellers vorliegt.

Ich fahre zwar keine GSA, weiß aber, dass Versicherungen ohnehin jedes erdenkliche Schlupfloch nutzen werden, wenn es darum geht, Zahlungen zu vermeiden. Selbst in der Rechtssprechung ist es mittlerweile üblich, einem Motorradfahrer per se eine Teilschuld zu geben, da alleine das Nutzen eines Motorrades bereits ein Risiko darstellt. Wer im Schadensfall heute noch damit rechnet, ohne einen guten Anwalt auszukommen, ist selbst schuld. Ob da eine Reifenempfehlung eine wesentliche Verbesserung darstellt, wage ich zu bezweifeln.
in diesem Fall müsste die Versicherung belegen. dass mit einem anderen, dem "richtigen" Reifen der Unfall nicht passiert wäre...

diese Sorge ist aus meiner Sicht vollkommen zu vernachlässigen
 
M

moppede

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Nach 8 forumsseiten kommt nun jemand drauf das mal hier einzustellen! Danke!
Alles wird gut nun könnt ihr beruhigt kaufen!

P.s. ich fahr den auf meiner 2013 schon immer, war ab Werk drauf und find ihn super!

MFG.
 
Spark

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Nach 8 forumsseiten kommt nun jemand drauf das mal hier einzustellen! Danke!
Alles wird gut nun könnt ihr beruhigt kaufen!

P.s. ich fahr den auf meiner 2013 schon immer, war ab Werk drauf und find ihn super!

MFG.
Guten Morgen !...war bereits in Beitrag #5 eingestellt...
 
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moppede

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Tja auch guten morgen, denn da war er nur für die normale GS und noch nicht für die adventure wie jetzt.

MFG.
 
svabo70

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Da kommt aber bei der ADV immer noch "Keine Suchergebnisse"... :confused:
 
IamI

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Noch immer nix begriffen:

ES KENNT'S EUCH EIRE BLEDE FREIGABE SONSTWOHIN STECKEN - DIE BRAUCHT MAN NICHT!!!!!
 
oerst

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Schrei nicht so rum.
 
apfelrudi

apfelrudi

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mal hier, mal dort
Noch immer nix begriffen:

ES KENNT'S EUCH EIRE BLEDE FREIGABE SONSTWOHIN STECKEN - DIE BRAUCHT MAN NICHT!!!!!
aber wenn ich doch gerne eine mitnehmen möchte?
freudig damit wachelnd dem Kappelständer entgegenlaufen, bei Sonnenuntergang, gegen die Sonne....... ich stell mir das grad als Endszene eines Bikerfilms vor.....

;)
 
Thema:

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