Xenon für meine 1200GS?

Diskutiere Xenon für meine 1200GS? im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ich möchte Xenon-Brenner für meine 1200GS Baujahr 2001 einbauen. Brauche ich 2 Vorschaltgeräte für die beiden Brenner? Kann ich die Lichtfarbe...
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happydriver

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Ich möchte Xenon-Brenner für meine 1200GS Baujahr 2001 einbauen.

Brauche ich 2 Vorschaltgeräte für die beiden Brenner? Kann ich die Lichtfarbe wählen?
Führt der Wechsel zu einer Fehlermeldung bei meiner BMW 1200GS?
Wo kriege ich ein LED Positionslicht ohne Fehlermeldung.



Irgendein Tipp? :confused:



Gruss
Jochen
 
D

dmartinez

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WG08 Kit

Hallo Jan

Die BMW 1200GS braucht einen Spezialkit, um die Fehlermeldung zu vermeiden.

Es ist eines der wenigen Motorräder, wenn nicht das einzige, dass durchgebrannte Birnen erkennt.
Der passende Kit ist der WG08
(1x Glühbirne und 1x Vorschaltgerät)
www.welldonehid.com/Xenon-WG08-Motorrad


(2x Glühbirne und 2x Vorschaltgerät)
www.welldonehid.com/Xenon-WG08


Um die Fehlermeldung einer durchgebrannten Birne zu vermeiden benötigst du ebenfalls eine spezielle LED:
www.welldonehid.com/w5w-CANBUS


Alle Xenon-Einheiten brauchen 1 Vorschaltgerät pro Xenon-Brenner. Es ist nicht möglich 2 Brenner mit einem Vorschaltgerät zu betreiben.


Hier noch ein Video über den Einbau:



Gruss,
Daniel
 
J

jonnyy-xp

Gast
Nein ich kann dir leider nicht dazu raten, ich möchte dich davor warnen.

Zuerst fand ich das megahelle Licht auch megageil, AAAABER:

Ich hatte ca. 1 Jahr lang Xenon verbaut und in Betrieb. Danach zeigten sich im Reflektor oberhalb des Brenners komische "Schmauchspuren" die den Reflektor erblinden lassen und Streulicht verursachen. Irgendwas gast da aus dem Brenner aus und schlägt sich am Reflektor nieder. Ich habs heute wieder zurückgebaut, weil ich wg. TÜV keinen Bock habe für ca. 300.- einen neuen Scheinwerfer zu kaufen.
 
Matzepuma

Matzepuma

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S1000XR(K10); R 1250 GS Adv 2020
Fahre jetzt auch 1 Jahr mit dem Brenner von lichtex in der Lichtfarbe 6000k. Würde es immer wieder so machen, dann allerdings in 4300k.
Die Montage ist easy und das HID Vorschaltgerät ist einfach mit zwei Kabelbindern seitlich im Schnabel (2008'er GS) untergebracht. Letzte Woche ist sie so ohne Beanstandungen getüvt worden.

Die Scheinwerferscheibe ist immer noch unverändert klar. Keine Eintrübungen.
 
Hansemann

Hansemann

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Ich hab seit über 100 000 km nen Brenner von xenon-blitz.de drin. (Kein onlineshop, musste anrufen) ist immer noch der erste, weder explodiert noch den Reflektor verändert. Jonny-xp hat da wohl ein China-Plagiat erwischt und ist die regelbestätigende Ausnahme. Ich bin auch schon 2 x problemlos über den Tüv gekommen, denke aber daran zurückzubauen. Bisher hätte das beim "Erwischtwerden" 25 Euro gekostet und mal vorfahren, seit 01.06.2012 hat sich aber was mit dem Bußgeld beim Erlöschen der Betriebserlaubnis geändert, kostet jetzt richtig Kohle (135 € + Gebühren) und gibt Punkte. Andererseits waren die Nebelscheinwerfer an der fetten Silberaddi nur noch für die Galerie, man sieht nur am kleinen grünen Licht des Schalters ob die an sind, bzw. man kriegt Lichthupe, wenn die NSW an sind, nur mit Xenon alleine nicht.
 
Foo'bar

Foo'bar

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Ich hab seit über 100 000 km nen Brenner von xenon-blitz.de drin. (Kein onlineshop, musste anrufen) ist immer noch der erste, weder explodiert noch den Reflektor verändert. Jonny-xp hat da wohl ein China-Plagiat erwischt und ist die regelbestätigende Ausnahme. Ich bin auch schon 2 x problemlos über den Tüv gekommen, denke aber daran zurückzubauen. Bisher hätte das beim "Erwischtwerden" 25 Euro gekostet und mal vorfahren, seit 01.06.2012 hat sich aber was mit dem Bußgeld beim Erlöschen der Betriebserlaubnis geändert, kostet jetzt richtig Kohle (135 € + Gebühren) und gibt Punkte. Andererseits waren die Nebelscheinwerfer an der fetten Silberaddi nur noch für die Galerie, man sieht nur am kleinen grünen Licht des Schalters ob die an sind, bzw. man kriegt Lichthupe, wenn die NSW an sind, nur mit Xenon alleine nicht.
Und, inzwischen wieder zurückgerüstet?
 
cpt.mo

cpt.mo

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Hansemann

habe ich auch seit 2007 drin. Und auch seit 60tkm keine Probleme.

Mfg
 
Rubberduckxi

Rubberduckxi

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R1200GSA TB 2013 Öl/Luft (TÜ)
Ich grab den Fred aus aktuellem Anlass im Rally-Fred aus…
Wie sieht das eigentlich für die Schweizer aus wenn die Xenon verbauen? Wie viele Jahre Knast kriegen wir da?
Nein ernsthaft, ist wohl verboten oder?

So Xenon-Scheinwerfer und die LED-Zusatzleuchten würden wohl farblich sehr gut aussehen...
 
A

Angsthase

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Wie heisst es so schoen " wer lange fragt, geht lange irr" kauf die 5000k xenon, bau ein, und kein mensch merkt es ausser dir, beim fahren in der nacht.
lg
 
Foo'bar

Foo'bar

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Bei der Angabe der Farbtemperatur scheint es wohl große Schwankungen zu geben. Ich habe einen HID-Brenner im Hauptscheinwerfer drin mit angeblich 4300 Kelvin. Der kommt der Farbe der LED-Nebelscheinwerfer schon sehr nahe, fast schon eine Spur zu blau. Jedenfalls sollte, wenn man nicht auffallen will, 5000 Kelvin der absolute Höchstwert sein. Die Lichtausbeute ist bei tieferen Farbtemperaturen sowieso besser.

Aber etwas niedrigeres als 4300 gibt es doch auch nicht, oder?

Verboten ist das alles sowieso. Aber wenn schon, dann eben so unauffällig wie möglich.
 
A

Angsthase

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R 1200 GS TB
XenonScala.jpgNach meinem "halbwissen" und verschieden versuchen mit unterschiedlichen brennern,gibts xenon erst ab 4300k, die beste lichtausbeute sollen aber 6000k sein denn dass ist annaehernd weisses licht (aber eben schon als "xenon" erkennbar). darueber wirds dann blau bis c. 8000k und dann violett bis 12000k. aber wie gesagt bis 5000k sollte es nicht auffallen da dies noch im bereich des gelben lichtes ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
maxp

maxp

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R1200GS Rallye
Ich hab letztes Wochenende bei meiner Rallye und bei einer ADV das Kit verbaut.
Hab mich beim Kauf für 6000K entschieden - unter anderem deshalb, weil es von vielen Herstellern als "Xenonweiß" betitelt wird.
Auf einer Internetseite hab ich mal gelesen, dass billige 5000K Kits auch sehr blau sein können (find gerade den Link nicht mehr).
Das Kit, dass ich verbaut habe ist zwar schon etwas bläulich, aber eben so, wie es bei einer Xenonlichtquelle auch ist. Habe selber festgestellt, dass die blaue Farbe auf Bildern immer viel deutlicher rüberkommt als es in Natura ist.
Als Beispiel das Xenon eines 5er BMW´s:

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/63/Xenon211008.jpg

Das sieht in Natura bei weitem nicht so blau aus!
Kann leider noch nichts zur Haltbarkeit meines Kit´s sagen, habe aber beim Kauf darauf geachtet, dass es zumindest halbwegs hochwertig aussieht (Garantie hat man ja leider bis zuletzt kaum eine ob es ein China - Bomber ist). Mein Kit hat ein E - Prüfzeichen .... natürlich ist aber die Verwendung im Straßenverkehr nicht erlaubt.
Habe hier bestellt:
Led4Car - LED Angel Eyes, Standlicht, Tagfahrlicht, Xenon Brenner, uvm.
 
PD_klaus

PD_klaus

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R100GS PD, R1150GS Adv, R1200GS Adv
....Mein Kit hat ein E - Prüfzeichen .... natürlich ist aber die Verwendung im Straßenverkehr nicht erlaubt.
Hallo,
mich irritiert diese Aussage ein bisschen. Darf ich mal dumm fragen: Wenn die Xenon-Anlage als komplette funktionierende Anlage (also nicht nur Brenner, oder nicht nur Glas, oder nicht nur Vorschalt, sondern komplett..) vom TÜV abgenommen ist, und deren Forderungen bzw. Vorschriften entspricht, dann erlischt doch meine Betriebserlaubnis nicht. WEnn ich auf ganz sicher gehen möchte, dann könnte ich die Anlage ja eintragen lassen.

Helft mir bitte mal in leicht verständlichen laien-deutsch nach. Was kapier ich da nicht, bzw. was versteh ich da falsch?..

Grüßle
Klaus
 
G

GSler_Mirko

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R1200GS Adventure MJ2010
Theoretisch ja - nur wird Dir NIEMAND einen Xenonbrenner eintragen, der in einen, für H7 konzipierten Scheinwerfer eingebaut ist.

Von der fehlenden automatischen Leuchtweitenregulierung ganz abgesehen.... NIEMAND
 
PD_klaus

PD_klaus

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R100GS PD, R1150GS Adv, R1200GS Adv
Ich möchte die Frage nochmal stellen:
Laut Aussage vom TÜV bedarf es der (automatischen) Leuchtweitenregulierung bei älteren nicht. Da genügt eine manuelle. Die hat doch z.B. eine 1150er, Bj. 2003.
Und wenn ich doch einen TÜV habe, der mir die Anlage abnimmt, oder anders, der mir mit dieser eingebauten Anlage bei der HU keine Mängel des Fahrzeugs bescheinigt, dann ist doch alles in Ordnung. Oder nicht!

Ich bitte um Antworten, die mir wirklich weiterhelfen. Also Aussagen von echten Fachleuten. Bitte nicht falsch verstehen Mirko: Allein Deine Aussage bzgl. der fehlenden autlomatischen Leuchtweitenregulierung sagt mir eben, dass Du da halt doch nicht ganz up to date informiert bist. Nicht böse sein.
Aber selbsternannte Fachleute helfen mir bei dieser Frage nicht weiter.

Es geht mir darum, ob ich ruhigen Gewissens eine 1150er Bj 2003 kaufen kann, in der ein Xenon-Abblendlicht verbaut ist. Laut Vorbesitzer ist er mit dem Motorrad 2x beim TÜV ohne Beanstandung durchgekommen.
Fuhr der dann ohne Betriebserlaubnis?.. Kann er sich als "Laie" nicht auf die Prüfung durch die Fachleute beim TÜV verlassen?
Danke für Eure qualifizierten Antworten.
Klaus
 
Silverrider

Silverrider

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R1200GS '07
Nur weil der TÜV etwas nicht bemängelt heisst das noch lange nicht dass das auch in Ordnung ist.
Im Prinzip fährt der Mensch mit dem Xenonbrenner ohne gültige Betriebserlaubnis.

Ausser der Brenner hätte eine ABE für das Fahrzeug oder ein e-Kennzeichen. Was anderes ist es wenn ich mir vom TÜV oder anderen Stellen den Brenner abnehmen lasse. Dann habe ich eine gültige Zulassung des Brenners für dieses Fahrzeug.

Eine halbwegs gute Analogie ist eine Leistungssteigerung. Ich kann das Bike tunen (bspw. 20 PS mehr) und der TÜV wird mir anstandslos die Plakette geben, da er von der Leistungssteigerung nichts mitbekommt. Hab ich aber einen Unfall und die Maschine wir untersucht, dann bin ich in einen Unfall verwickelt mit einem Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis. Was da die Gerichte und Versicherungen sagen sollte bekannt sein.

Kann er sich als "Laie" nicht auf die Prüfung durch die Fachleute beim TÜV verlassen?
Nein. Weil die nur eine allgemeine Prüfung auf die Verkehrstüchtigkeit machen.
Auch hier kenne ich ein Beispiel aus dem Autobereich. Ein Auto wurde beim TÜV vorgefahren und ohne Mängel "geprüft". Auto verlässt TÜV Gelände und baut kurze Zeit später einen Unfall weil die Bremse versagte (Ich meine Bremsschlauch gerissen oder ähnliches). Der Halter wollte den TÜV haftbar machen und hat vor Gericht verloren weil der TÜV nur eine Sichtprüfung macht und diese mit der Plakette dokumentiert.

Also nur weil der TÜV die Augen zuhält und die Plakette klebt ist das Fahrzeug noch lange nicht "gut".

Gruß
 
Foo'bar

Foo'bar

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Es geht mir darum, ob ich ruhigen Gewissens eine 1150er Bj 2003 kaufen kann, in der ein Xenon-Abblendlicht verbaut ist.
Klare Antwort: nein.

Wenn es Dein Gewissen belastet, dann bau den Scheinwerfer wieder auf H7 zurück. Bei einer Verkehrskontrolle im jetzigen Zustand, deren Wahrscheinlichkeit proportional mit der Farbtemperatur des verbauten Xenonbrenners steigt, bist Du mit einem Bußgeldbescheid über 50 Euro und 3 Punkten dabei.

Mit einer sofortigen Zwangsstilllegung des Krads während der Verkehrskontrolle durch die Polizei, und das wäre die einzige logische Konsequenz beim Erkennen auf Erlöschen der BE, brauchst Du mit Xenon jedoch nicht zu rechnen, solange die Scheinwerfer korrekt eingestellt sind und deshalb eine konkrete Blendung (und damit Gefährdung) anderer Verkehrsteilnehmer nicht vorliegt.

Muss jeder selber wissen, was ihm die Dinge wert sind.
 
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