ZACH e-nummer "e4 2152" = Freigabe für 08er Mü ?

Diskutiere ZACH e-nummer "e4 2152" = Freigabe für 08er Mü ? im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo zusammen, hier fahren ja einige einem Zach ESD. Kann mir einer von euch sagen, ob diese e-Nummer "e4 2152" die EG-Genehmigung für die...
mr.pi

mr.pi

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Hallo zusammen,

hier fahren ja einige einem Zach ESD.

Kann mir einer von euch sagen, ob diese e-Nummer "e4 2152" die EG-Genehmigung für die R1200GS mit 77KW/7500 beinhaltet?

Und somit eine Freigabe für meine 2008er Mü.

Ich würde mir gerne solch einen ESD (gebraucht) anschaffen aber ich hatte bislang keine EG-Prüfgenehmigung im Detail gefunden.

Wenn ja, wäre schön wenn mir einer den ensprechenden Abschnitt hier rein stellt.

Danke und Gruß
 
GS Peter

GS Peter

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Hallo Namenloser,

probiere es doch einfach bei Herrn Zach

www.zach-auspuff.de

Er ist sehr hilfsbereit und löst dein Problem bestimmt.
 
mr.pi

mr.pi

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Hab ich schon gemacht, dachte nur hier weis das ggf. auch wer.
 
michl741

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Hallo,

der Zach "e4 2152" geht auch für die MÜ. Der ist für die R 12 zugelassen. Hab ihn auf meiner auch drauf.

Gruß, Michl
 
mr.pi

mr.pi

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Hallo Michl,

das der ESD auf die R12 paßt und ne Freigabe für eine GS hat, das weis ich schon.

Leider gibt es zwischenzeitlich verschiedene Motorvarianten von der GS und aus der EG-Betriebserlaubnis (siehe Anhang) geht nicht hervor für welche GS diese erteilt wurde.

Oder hast Du die EG-Prüfgenehmigung im Detail vorliegen, aus der die Freigabe für die MÜ mit 77KW/7500 mit dieser e-Nummer dokumentiert ist.
Wenn Ja, dann bitte ne Info wo ich die bekommen kann.

Ich hatte mehrere Angebote von SR - Sebring wo sich leider im nachhinein herausgestellt hat, dass die Freigaben nur für GSen mit 72KW od. 74KW erteilt wurden.
Die 77KW Variante war nicht dokumentiert und somit nicht mit der auf dem ESD eingestanzten e-Nummer freigegeben.

Das dumme dabei ist, bei einer Kontrolle in welcher die Zuordnung zur e-Nummer geprüft wird und "Dein" Bike nicht in diesem Dokument gelistet ist bleibt das Bike stehen und du kannst es mit einem Hänger abholen.

Nicht gerade toll aber hier bei uns gibt es solche Kontrollen hin und wieder.

Und da ich darauf keinen Bock hab, möchte ich auf Nummer sicher gehen.

Mal sehn was die Fa. Zach hierzu schreibt. Wenn die Freigabe für MÜ bestandteil der EG-Prüfgenehmigung ist, dann werd ich mir wohl einen ZACH besorgen :D
 

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mr.pi

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Hallo zusammen,

260 klicks und keiner dabei der eine detailierte EG-Genehmigung von Zach hat wo nachzulesen ist für welche Motorisierung der GS der ZACH ESD freigegeben wurde :confused:

Eine Frage an die ZACH Fahrer:
Was gibt euch die Gewissheit, dass der Zach ESD genau für euere GS eine EG-Genehmigung hat, wenn das nicht dokumetiert ist.

Die Karte kann es ja nicht sein, die gibt diese Information letztendlich nicht her. :eek:
 
michl741

michl741

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Hallo,

hab auch nur die Karte. Mehr hab ich auch noch nicht rausgefunden.
Musst wohl auf die Antwort vom Zach warten.

Wäre nett, wenn du dann hier reinschreibst, was da rauskam. Würd mich nämlich jetzt auch interessieren.

Gruß, Michl
 
mr.pi

mr.pi

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Antwort der Fa. Zach bezügl. EG-Genehmigung

Meine Anfrage_01:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige bitte die Information, ob der Zach ESD für die BMW R1200GS mit der Benennung BMW R-12 ED
und der e-Nummer [e4] 2152 die Freigabe gem. EG-Genehmigung für die R1200GS mit 77KW/7500 beinhaltet.

Ist es Ihnen möglich mir einen Auszug zu dieser Info oder das EG-Genehmigungsdokument als PDF-File
zu zusenden aus welchem diese Information eindeutig hervor geht.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Mit freundlichem Gruß

Peter XXX
-------------------------

Antwort_01:



28.02.2011 09:31

Sehr geehrter Herr XXX,

die Auspuffanlage mit der EG-ABE [e4] 2152 ist für die Modelle R 1200 GS bis Baujahr 2009 zugelassen.
Ab Baujahr 2010 gibt es eine neue Auspuffanlage mit einer neuen EG-ABE da dieses Modell erheblich mehr
Leistung hat und eine stärkere Schalldämmung erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Das Zach Team
--------------------------

Anfrage_02

28.02.2011 09:50

Hallo Zach Team,

zunächst Danke für Ihre Antwort.

Senden Sie mir bitte eine Kopie der EG-Gehemigung(PDF) für die e-Nummer 2152 zu in der die detailierte
Information für die Freigabe der R1200GS mit 77KW/7500U/min. dokumentiert ist.

Vielen Dank


mit freundlichem Gruß
Peter XXX
--------------------------

Antwort_02

28.02.2011 10:54

Sehr geehrter Herr XXX,

eine Kopie der Genehmigungsunterlagen können wir Ihnen leider nicht senden. Dies ist uns vom
Kraftfahrzeugbundesamt untersagt um etwaige Kopierversuche von potenziellen Drittanbietern zu unterbinden.
Sollten Sie bei einer Straßenkontrolle aufgehalten werden, kann die Polizei anhand der EG-ABE sich alle
nötigen Unterlagen vom Kraftfahrzeugbundesamt zukommen lassen.

Mfg

Das Zach Team
-------------------------------------------

Anfrage_03

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie kommt es, dass alle anderen Hersteller von Zubehör ESD's kein Problem damit haben eine Kopie
oder einen Auszug der EG-Genehmigung zu senden.

Der Hintergrund ist der, dass mir zwischenzeitlich mehrere Angebote vorlagen wo sich leider im
nachhinein heraus gestellt hat, dass genau meine BMW (Model 2008) nicht bestandteil der
EG-Genehmigung zur vorhandenen e-Nummer war.

Deshalb möchte ich dies gerne dokumentiert haben. Ich denke nicht, dass ein Ausdruck dieses
Schriftwechsels einen Kontrolleur beeindruckt.

Sollte Ihr Unternehmen nicht in der Lage oder willens sein eine solche Dokumentation öffentlich
zugänglich zu machen, muss ich wohl auf einen ESD aus Ihrem Haus verzichten.

Ich werde die Infomation, dass Ihr Haus keine Detailinformationen zur EG-Genehmigung
ausstellt in entsprechenden Foren, wo ich mich bereits nach einer solchen erkundigt habe,
weiter geben.

Ich bin nicht davon überzeugt, dass es Ihnen per KFBA untersagt ist diese Information zu teilen,
da diese auschließlich auf Ihre e-Nummer referenziert.

mit freundlichem Gruß
Peter XXX
------------------------
Antwort_03

28.02.2011 14:10

Sehr geehrter Herr XXX,

in der Vergangenheit war es auch kein Problem die EG-Genehmigung auszuhändigen.
Doch bekommen wir immer die aktuellsten Auflagen als zertifizierter Betrieb zugesendet und müssen
uns dran halten. Auch wir sind über diese Regelung nicht erfreut da dies unser Geschäft
außerhalb des EU-Bereichs schwer einschränkt (z.B. Schweiz).

Des weiteren Stehen wir aber für unsere Produkte bis in die letzte Instanz gerade.
Sollten Sie aufgrund unseren Produktes Schwierigkeiten bei der Polizei haben, so werden wir selbst dieses Problem beheben.
Auch eine Rückgabe des Endschalldämpfers zum vollen Kaufpreis würden (ohne jegliche Abzüge für
Benutzung oder Einlagerungskosten) wir Ihnen anbieten sollte es ein Problem dieser Art geben.

Diese E-Mail können Sie gerne aufheben oder mit an Ihren Forums-Beitrag hängen,
denn wenn Sie sich ein bisschen Zeit nehmen werden Sie anhand der Berichte der anderen
Forumsmitglieder feststellen das wir unser Wort immer halten.

Es wäre zutiefst bedauerlich wenn wir Sie als Kunden aufgrund einer neuen Verordnung verlieren.

Kleine Hintergrunds Erklärung:

Eine vollständige EG-ABE-Genehmigung enthält die kompletten Zeichnungen mit jeglichen
notwendigen Maßangaben zum Bau der Auspuffanlage. Dies hat in den letzten Jahren zu einer heftigen
Produktion von Plagiaten geführt (auch wir durften beim KBA schon zwei Mal Plagiate unserer Produkte melden).
Jetzt wird seitens der Regierung gehandelt, und zwar so das jedwede Polizeistelle vollen Zugriff auf die
Unterlagen des KBA erhält. So das eine Mitfuhr sämtlicher Papiere nicht mehr erforderlich ist, da anhand der ABE-Nummer sofort nachkontrolliert werden
kann ob der Auspuff für Ihr Motorrad zugelassen ist oder nicht.

Natürlich wird nicht darauf geachtet ob eine solche Abänderung den Verkauf unserer Produkte behindert.
Wir können sie nur weiterhin mit unserem Service wie zum Beispiel unserer Zufriedenheitsgarantie
überzeugen. Sie können gerne bei Ihrer Ortsansässigen Polizeistelle feststellen lassen ob dieser Dämpfer für
dieses Motorrad zugelassen ist, auch dort werden wir Sie tatkräftig unterstützen, indem wir selbst Kontakt mit Ihrer Polizeistelle aufnehmen.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die neue Saison und hoffen sie demnächst als Kunde bei uns begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Zach Team
---------------------------

Mein Fazit:

Ob es eine EG-Genehmigung für die GSen bis 2009 gibt oder nicht kann ich nicht beantworten.
Man kann den Angaben glauben schenken oder auch nicht. Oder man läßt es darauf ankommen.

Ich hab für mich den Entschluss gefasst keinen Zach zu montieren, da ich keine Lust auf Diskussionen
habe hinter der ich nicht zu 100% stehen kann.

Ich habe EG-Genehmigungen von SR, Sebring und Remus als PDF vorliegen woraus eine Zuordung
zum Bike eindeutig möglich ist. Auch wenn es nicht immer gepaßt hat aber das war wenigstens eindeutig.

Das man dieses Dokument nicht mehr mitführen muss ist wohl war, aber wenn ich bei einer Kontrolle
auf treu und glauben eine Überzeugungsarbeit leisten soll, dass der ESD bestimmt für mein Bike ein
Freigabe hat hört es für mich auf.
 
S

sabiner1200gs

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;-) selten so gelacht........

Hallöle,

da macht sich einer Gedanken um eine Genehmigung.........hahahaha
Über einen Auspuff der wahrscheinlich 1000 fach auf der GS verbaut wurde.
Und jede Wette: Keiner der Gs Fahrer schraubt seinen Sportauspuff ab bevor er zum Tüv fährt.

Gut dass ich im Freundeskreis einen habe der beim Sportclub grün weiß (blau) arbeitet.
Tatsächlich haben die Zugang zu den Daten des KBA.
Will heißen: Die Angaben von der Fa Zach stimmen wahrscheinlich. Außerdem würden die sich dann nicht so aus dem Fenster lehnen.

Mal angenommen ein Mr. Pi kauft sich so einen Zach oder sogar einen anderen, wie z.B. Sebring, oder Remus. Fährt damit 20 tausend Kilometer. Vielleicht verbrennt die Dämmwolle im Auspuff etwas..... Er wird lauter als zugelassen....Was nun? Was wird Mr. Pi nun machen?
Weil ER und nur ER ist für den Auspuff verantwortlich! Also auch für den Zustand und somit die Lautstärke.

Mr. Pi gerät an einem schönen Sonntag in eine Polizeikontrolle. Und nun messen die Kollegen die Lautstärke........oh je, er ist lauter als genehmigt......Jetzt wirds interessant. Was nun?

Kleiner Rat an Mr. Pi: Lass einfach deinen originalen Auspuff drauf (Auspuffschelle ist nach Drehmoment festgezogen). Fahr immer die Geschwindigkeit die auf den Schildern steht (Bussgeld). Gib kein Zwischengas (belastet die Umwelt und die Kupplung). Leg die Gänge langsam ein (Getriebeschaden). Fahre den Motor immer erst 20 km warm (Motorschaden). Fahre nur bei Sonne und trockener Straße (Rostansatz Schrauben) usw.......

Hey Mr. Pi, wir leben.........wir fahren Motorrad!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Es gibt sogar ein links und rechts des Weges......

Danke dass es Akrapovic, Zach, Sebring, und alle anderen gibt die unserer GS zu einem anderen Ton verhelfen.


Viele Grüße

Sabine :D
 
mr.pi

mr.pi

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@sabiner1200gs,

Du hast nix verstanden.

Wenn der Groschen gefallen ist, sachste bescheid.
 
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awv2011

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Hallo Mr. Pi,

da biste ja echt abgegangen mit den Zach Leuten........

Grüße

Jürgen
 
S

sabiner1200gs

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;-)

bin zwar blond, aber nicht blöd...........

Warum kaufste dir eigentlich keinen Akrapovic? Den gelaserten von BMW.
Paßt ab Baujahr 2004 bis 2009. Ohne Änderung am Auspuff. Seltsam gelle......eben wie die Zachs, Remus und wie sie alle heißen......

Aber immer dran denken........der wird auch lauter........aber er ist ja legal :D

Bine



@sabiner1200gs,

Du hast nix verstanden.

Wenn der Groschen gefallen ist, sachste bescheid.
 
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awv2011

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Gude,

in dem Fall wäre der Akra sicher die beste Lösung.

Fakt ist aber auch dass jeder Auspuff in dem sich Dämmwolle befindet mit der Zeit etwas lauter wird. Der eine mehr, der andere weniger.

Und wenn man sich eine Billigtüte kauft kann es Tatsache bei einer Polizeikontrolle Ärger geben wenn er zu laut ist. ABE hin, ABE her!

Ich für meinen Fall kaufe mir eben so einen Auspuff wegen dem "besseren" Ton. Wenn er dann noch leichter ist und nicht so besch.... aussieht wie der originale, umso besser.

Vielleicht sollten wir mal ne Umfrage starten wer mit welchem Topf zum TÜV oder in einer Polizeikontrolle war und Ärger bekam?

Viele Grüße

Jürgen



bin zwar blond, aber nicht blöd...........

Warum kaufste dir eigentlich keinen Akrapovic? Den gelaserten von BMW.
Paßt ab Baujahr 2004 bis 2009. Ohne Änderung am Auspuff. Seltsam gelle......eben wie die Zachs, Remus und wie sie alle heißen......

Aber immer dran denken........der wird auch lauter........aber er ist ja legal :D

Bine
 
mr.pi

mr.pi

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Irendwie drängt sich mir der Eindruck auf, dass es darum gehen sollte ob der Zubehör ESD zu laut ist oder über die Zeit Lauter werden kann und dadurch bedingt eine, wenn vorhandene EG-Genehmigung, keine Gültigkeit mehr hat.

Nein, es ging mir als erstes darum, dass - wenn ich an mein Bike einen Zubehör ESD dranschraube (nicht des besseren Leistung wegen) dieser eine EG-Genehmigung für MEIN Bike haben muss.

Als Beispiel:
Ein Händler verkaufte mir einen Sebring Twister Titan mit dem Hinweis zulässig von 2004 - 2009 mit ABE.
Nun wird der ESD geliefert und was fehlt, genau - die schriftliche ABE.

So dacht ich mir is ja nicht schlimm, wendest Du dich an den Händler und alles wird gut.

Denkste.

Der Händler schreibt zurück er müsse sich erst mal bei MIZU informieren wie er an dieses Dokument kommt.

Letztendlich stellte sich heraus, dass der ESD eine e-Nummer hat diese aber "nur" für die GS bis 74KW gültigkeit hat.
Hätt ich mich auf die Aussage des Händlers verlassen, mein Pech. Oder ??

Der Händler hat den ESD näturlich zurückgenommen, aber auch er war der festen Überzeugung das der ESD eine Freigabe für die 2008er hätte.
Mit diesem Erlebnis hab ich dann nach anderen ESD's Ausschau gehalten. Und siehe da, ein angebotener SR laut EG... keine Freigabe für die 2008er Version. Dann der Zach, mitlerweile bekannt EG.... mit ???? nicht dokumentiert.

Lediglich einen Remus habe ich bis jetzt gefunden der definitiv für MEIN Bike mit 77KW/7500 U/min. eine Freigabe mit Dekra Gutachten dokumetiert hat.

So und wo bitte ist jetzt das Problem ?
 
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heikeotte

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.......

Hallöle Mr. Pi,

ohne Worte...
 
BigOneII

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mr.pi verstehentu....... :p

meine damals selige Z650 hatte auch zubehörauspuff dran (so gekauft).... angeblich für modell zugelassen - wie auch immer, papiere hatte ich keine passenden....

rennleitung: möppie noch auf der strasse stillgelegt, abschlepper verlangt, tüv-vorführung verlangt und und und .... :eek: konnt dem ganzen nur entgehen, indem ich auf der strasse ein paar tränchen ins auge gepresst hab - sonst wärs teuer geworden..... kam schließlich mit ner neuvorführung innerhalb 2 wochen davon....:p

gut, das ganze war schon ende der 80er und wohl strenge auslgung á la "lex bavariae" - aber den evtl. polizeiärger für kunden sollte ein hersteller mit bereithalten einer ABE schon von vornherein vermeiden helfen...

jedenfalls auch meine meinung.....
 
mr.pi

mr.pi

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@BigOneII,

da bin ich aber beruhigt, dass wenigsten einer versteht worum es hier eigentlich ging :rolleyes:
 
J

joergwl

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Hab meine 2008 GSA letzhin bein TÜV vorgestellt (mit Zach ESD) und NULL Kommentar dazu gehört. Bin dann mit dem Sport-DB-Killer noch ein Häuschen weiter gefahre wo die Jungs eine Gräuschmessung machen konnten und siehe da er ist nur knapp über den 90DB (91.2). Da bei der Messung noch 5DB als Tolleranz gegeben werden ist alles im grünen Bereich und der Sport-DB-Killer bleibt drinn :D

Ciao
Joerg
 
MaverikX

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Ich habe EG-Genehmigungen von SR, Sebring und Remus als PDF vorliegen woraus eine Zuordung
zum Bike eindeutig möglich ist. Auch wenn es nicht immer gepaßt hat aber das war wenigstens eindeutig.
Und genau diese EG Genehmigung wurde mir von der Firma SR Racing verweigert, mit der Ausage, diese geben sie nicht mehr raus.
Kannst du mir das PDF File senden??
 
mr.pi

mr.pi

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Hallo MaverikX,

wie ich geschrieben habe. "Auch wenn es nicht immer paßt..."

Bei dem mir angebotenen SR Racing war die Nutzung auf der MÜ nicht mit der vorhandenen e-Nummer des ESD freigegeben.

Aber diese Information war eindeutig.

Ich hab für mich die Entscheidung gefällt, keinen ESD dran zu schrauben, der nicht dokumentiert freigegeben ist.

Ich verlass mich nun mal nicht gerne nur auf Beteuerungen von Herstellern.
Wenn diese nicht gewillt sind einen Auszug der EG-Genehmigung in welchem die Freigabe dokumentiert ist an den Nutzer
weiter zu geben verzichte ich auf ein solches Angebot

Aber das muss jeder für sich entscheiden :rolleyes:
 
Thema:

ZACH e-nummer "e4 2152" = Freigabe für 08er Mü ?

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