Plötzlich Veranstalter !

Diskutiere Plötzlich Veranstalter ! im Reise Forum im Bereich Unterwegs; In der Motorrad Abenteuer (November/Dezember 2017) fand ich einen Artikel , der mein Interesse besonders fesselte . Geht es darin darum wie...
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Gast43163

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[FONT=Arial, sans-serif]In der Motorrad Abenteuer (November/Dezember 2017) fand ich einen Artikel , der mein Interesse besonders fesselte . [/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Geht es darin darum wie schnell der Einzelne zum „Veranstalter“ werden kann. [/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Wer kennt es nicht – der Eine kümmert sich um die Organisation und die Anderen fahren mit und schon ist der Organisator auch der Veranstalter,und der trägt die Verantwortung .[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Alles ist gut, solange nichts geschieht. Denn Versicherungen wie Haftlicht-,Unfall- und Krankenversicherungen geben ggf. anfallende Kosten gerne weiter und der „Veranstalter/Organisator“ haftet.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Also beim Organisieren von Ausfahrten immer schön unverbindlich bleiben, niemals für andere Hotels mit buchen, kein Geld einsammeln , ich erledige das für Euch usw., kann gefährlich werden.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Wer sich nach außen hin als Boss darstellt, kann im Schadensfall, von Versicherungen schnell zum „Veranstalter“ gemacht werden.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Also das eigene Ego herunter schrauben , die Gruppe gemeinsam entscheiden und jeden das (ggf. vorgeschlagene) Hotel allein buchen,lassen.[/FONT]

[FONT=Arial, sans-serif]Was als Freundschaftsdienst beginnt, kann im Schadens- / Unfall manchmal als Fiasko mit ungeahnten Folgen enden.

https://motorradabenteuer.de/aktuelleausgabe/index.html
https://motorradabenteuer.de/heftvorschau/2017/novemberdezember/service-reisen-organisieren/
[/FONT]
Gruß aus dem :cold::cold::cold::cold:Norden
 
GummiQ-Treiber

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Kenne ich, wie Du sagt vollkommen richtig. Wir organsierten zu viert als reine Interessengemeinschaft Ausfahrten und Treffen mit bestimmten älteren Mokicks. Rein aus privaten Interesse der gemütlichen Zusammenkunft von Gleichgesinnten. Reine Interessengemeinschaft.

Es gab einen unerfreulichen Vorfall. Ruckzuck wurde die Frage gestellt, wer ist hier Verantwortlich. Letztendlich mussten wir die Ausfahrten und Treffen versichern, anmelden etc....

Es kam noch besser, wir hatten Abends auch Musik laufen, Ruckzuck hatte die Gema angeklopft.

Wir hatten das dann einen Zeit noch betrieben und stellten uns irgendwann die Frage warum man mit Haftung seines Privatvermögens, Haus und Hof haften sollte.

Ergo, fand es nicht mehr statt.
 
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Gast38655

Gast
Das Heft werde ich mir Heute kaufen. Finde dies sehr interessant da ich selbst auch ein jährliches Treffen organisiere.
Aus rein privaten Interessengemeinschaft/-gründen ohne kommerziellen Hintergrund.

Schade aber, das jegliche Treffen, Zusammenkommen so vermiest werden. Woanders interessiert das keinem, wenn sich Gruppierungen bilden - solange diese nicht gewalttätig werden.
 
Eckart

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In der Motorrad Abenteuer (November/Dezember 2017)
...
Geht es darin darum wie schnell der Einzelne zum „Veranstalter“ werden kann.
Ich habe auch schon bei solchen Sachen mitgemischt, bisher ohne dass jemand versucht hätte, Ansprüche anzumelden. Solche Fragen waren aber auch schon Diskussionsgegenstand.
Allerdings sind Ratschlägge wie
jeden das (ggf. vorgeschlagene) Hotel allein buchen,lassen.
nicht für jeden Veranstaltungscharakter sinnvoll umsetzbar.
Gleichwohl gehört zu jedem Anspruch eine Grundlage und nur die Tatsache, irgend etwas zu veranstalten, bedeutet noch nicht, dass man allen anderen die Verantwortung abnimmt.

Leider kenne ich den Inhalt des Artikels nicht und solche Zeitschriftenartikel sind halt auch ungüstig für die Diskussion im Forum, weil nur wenige, nämlich die Leser dieser Zeitschrift, daran teilnehmen können. Natürlich ist klar, dass die Zeitschriften ihre Artikel nicht frei ins Netz stellen können, denn damit würden sie sich ja ihrer Geschäftsgrundlage berauben.
Aber vielleicht könntest Du wenigstens den einen oder anderen Dir wichtigen Aspekt daraus hier thematisieren, damit sich alle beteiligen können.

Eckart
 
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Gast43163

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Gleichwohl gehört zu jedem Anspruch eine Grundlage und nur die Tatsache, irgend etwas zu veranstalten, bedeutet noch nicht, dass man allen anderen die Verantwortung abnimmt.
Eckart
Genau darum geht es - die Versicherer und die Rechtsprechung teilen Deine Meinung leider nicht.Wie der Inhalt des nachfolgenden Posttees vor Augen führt.


Kenne ich, wie Du sagt vollkommen richtig. Wir organsierten zu viert als reine Interessengemeinschaft Ausfahrten und Treffen mit bestimmten älteren Mokicks. Rein aus privaten Interesse der gemütlichen Zusammenkunft von Gleichgesinnten. Reine Interessengemeinschaft.
Es gab einen unerfreulichen Vorfall. Ruckzuck wurde die Frage gestellt, wer ist hier Verantwortlich. Letztendlich mussten wir die Ausfahrten und Treffen versichern, anmelden etc....
Es kam noch besser, wir hatten Abends auch Musik laufen, Ruckzuck hatte die Gema angeklopft.
Wir hatten das dann einen Zeit noch betrieben und stellten uns irgendwann die Frage warum man mit Haftung seines Privatvermögens, Haus und Hof haften sollte.Ergo, fand es nicht mehr statt.
In dem Artikel wird unter anderem ein Beispiel genannt bei dem einer der Teilnehmer eines Ausfluges stürzte . Seine Krankenversicherung versuchte im Anschluss , an den deiner Meinung unbeteiligten "Veranstalter/Organisator " in Regress zunehmen.

ich denke das es zumindest eine Überlegung wert ob man sich diesem Stress unterwerfen will.
 
GummiQ-Treiber

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ich denke das es zumindest eine Überlegung wert ob man sich diesem Stress unterwerfen will.
Nein, möchten wir nicht mehr. Das ganze ist ein extrem heissen Eisen mit vielen Unbekannten, die man vorher auch schlecht einschätzen kann. Das ganze kann Ausmaße annehmen die sich viele garnicht vorher vorstellen können.
 
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Gast38655

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Ich habe mir den Artikel durchgelesen. Es geht darin um Haftung im Schadensfall und das man zur Rechenschaft gezogen werden könne.
Man müsse sogar (bei Treffen) darauf achten, dass alle Teilnehmer ihre Fahrzeuge Verkehrssicher sind und keine Gefahr darstellt.
Desweiteren geht's um Anfänger, die vielleicht überfordert sein könnten, nachher verunfallen oder dergleichen.

Wie schaut es dann aus u.s.w.? Das wird alles in diesem Artikel erläutert.
 
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Gast38655

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Deswegen sagte ich ja, es wird alles madig gemacht. Bloß anderen keinen Spaß gönnen.
Wenn einige Forenbetreiber sich das tatsächlich zu Herzen nehmen, gibt es bald gar nichts mehr.
Früher traf man sich, fuhr ne Runde und da sagte kein Mensch was.
Hauptsache alles was einem Freude bereitet ausrotten.

Ja....die Germanen.
 
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Alles easy so lange nichts passiert... wo kein Kläger da kein Richter. Wenn aber was passiert muss es schon aus eigenem Interesse auf sicheren Bein stehen.
Bei Zwischenfällen werden aus Freunden auch mal schnell Feinde vor Gericht.
Frei nach Rainald Grebe... "Seit ich einen Anwalt habe brauche ich ihn auch."

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monk0103

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Eingfach einen Zettel vor der Ausfahrt unterschreiben lassen, dass man keine Haftung übernimmt und der Mitfahrer auf eigene Gefahr mitfährt.

Dann kann sich jede VErsicherung brausen gehen, die Regress anstrebt
 
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Gast43163

Gast
Eingfach einen Zettel vor der Ausfahrt unterschreiben lassen, dass man keine Haftung übernimmt und der Mitfahrer auf eigene Gefahr mitfährt.
Dann kann sich jede VErsicherung brausen gehen, die Regress anstrebt
Nach der Aussage des Anwalts in dem Artikel - kann man das wohl vergessen.
 
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Eingfach einen Zettel vor der Ausfahrt unterschreiben lassen, dass man keine Haftung übernimmt und der Mitfahrer auf eigene Gefahr mitfährt. Dann kann sich jede VErsicherung brausen gehen, die Regress anstrebt
Nicht ganz, man kann in ein Formular Regeln für die Ausfahrt und für das Zusammenkommen auf einem Platz aufsetzen und unterzeichnen lassen. Leider stehen die Gesetzte über einem Formular und der Veranstalter haftet weiterhin.

Ganz Blöd wirds wenn sich zwei auf einem Platz, auf dem man zusammenkommt, sich ein Rennen liefern unter Zeitmessung, dann zählt das als Motorsportveranstaltung. Solch eine Versicherung kannst Du nur bezahlen wenn Du das professionell unter Einnahmen betreibst. Die liegen im 5 stelligen Bereich. Wenn nur so auf dem Platz rumgefahren wird, musst Du das auch versichern. Da gibt es janach was gemacht wird große Unterschiede.

Lässt Du Musik laufen steht die Gema auf der Matte, das kann richtig teuer werden wenn Du die Räumlichkeiten nicht beachtest. Schenkst Du alkoholische Getränke aus, brauchst Du von Ordnungsamt eine Ausschankgenehmingung und Toilette, die zuständige, Notrufleitstelle muss informiert werden über das Zusammenkommen, Wenn Du Essen servierts brauchst Du eine Lizenz wie die Imbissinhaber (Hygiene mit Lebensmitteln etc..), organisierst Du nur eine Ausfahrt musst die bei der Polizei "als geführte Ausfahrt" angemeldet werden. Wir sind mal in Hamburg gestopp worden von der Polizei. Das ging gottseidank gut aus weil wir das nicht wussten. Die Ausfahrt war nicht angemeldet. Wir wurden von mehreren Polizeikräften auf einen große Platz der Stadt geführt, so mit Ampelsperrung und so, von dort aus mussten wir in 10er Gruppen den Platz in Zeitabständen verlassen.

Eine Frage vermisse ich die ganze Zeit schon. "Darf ich denn keine private Party mehr mit 50 Leuten feiern?" Doch darf man. Wenn man das aber versucht als private Geburtstagsparty zu beschreiben, wird nachgeforscht ob die zusammentreffenden Leute sich kennen und Kontakt haben, es werden Namensstichproben Einzelverhöre etc... gemacht. Die erfreuliche Nachricht ist, meist kommt die Gesetzgebung damit nicht durch, weil es schwierig ist nachzuweisen das es keine private "bekanntschaftliche und "freundschalftliche" Zusammentreffen sind.

Und die Strafen, gerade Gema, da gehen manche ein Jahr dafür Arbeiten. Wenn sich einer Verletzt wird das sechstellig.

Alles Jahrelang praktiziert.

Leider ist das in DE so, die deutsche Gesetzgebung ist auf der einen Seite nicht verkehrt und gut geregelt, aber auf der anderen Seite oft anstrengend und kleinkariert.

Solange keiner Kontrolliert und nichts passiert ist alles gut.
 
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Wolfgang.A

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Leider ist das in DE so, die deutsche Gesetzgebung ist auf der einen Seite nicht verkehrt und gut geregelt, aber auf der anderen Seite oft anstrengend und kleinkariert.
Für meinen Geschmack ist das schon "etwas" überreguliert, siehe auch die Reifenbidnungen.

Leider muss es halt zur Zeit für alles einen Verantwortlichen geben, es muss immer einer schuld sein können.
 
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Andererseits, wenn etwas passiert ist es doch besser zu wissen wer haftbar ist statt Willkür walten zu lassen.

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Gast38655

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Wenn man das aber versucht als private Geburtstagsparty zu beschreiben, wird nachgeforscht ob die zusammentreffenden Leute sich kennen und Kontakt haben, es werden Namensstichproben Einzelverhöre etc... gemacht. Die erfreuliche Nachricht ist, meist kommt die Gesetzgebung damit nicht durch, weil es schwierig ist nachzuweisen das es keine private "bekanntschaftliche und "freundschalftliche" Zusammentreffen sind.
Jetzt mal nachgefragt: Gibt ist diese Stichproben tatsächlich?
Wenn Ja finde ich das mehr als armseelig von unserer Regierung bzw. die solche Gesetze beschließen.
Früher hatte man den Nachbarn bescheid gesagt, dass am Abend etwas lauter/länger werden könnte. Damit wars gut, da hatte keiner bei der Polizei angerufen :rolleyes:
Heute ruft der Nachbar die Polizei an, weil jemand im Haus einen Furz gelassen hat.

Ich bin wieder an Silvester gepsannt wieviele wieder die Polizei anrufen, weil schon um 23:50 Uhr geböllert wird :grosse-augen:
 
nERDANZIEHUNG

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Armselig von unserer Regierung? Das sind Gesetze die bestehenden mitunter seit Jahrzehnten und du darfst ja gerne laut sein, aber eben nur so lange bis sich keiner gestört fühlt. Finde ich erstmal okay... gibt halt auf beiden Seiten Menschen die es übertreiben, aber das sollte unsere Gesellschaft aushalten können.
Wie man in den Wald hineinruft schallt es auch meist hinaus und die große Mehrzahl aller Partys und Feste verläuft doch völlig unproblematisch.

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Wolfgang.A

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Andererseits, wenn etwas passiert ist es doch besser zu wissen wer haftbar ist statt Willkür walten zu lassen.
Wenn es dich im Rahmen einer gemeinsamen Ausfahrt aus der Kurve trägt, weil du dein Können überschätzt hast, dann ist es gut, wenn jemand anderer dafür haftbar ist, weil der die Idee hatte gemeinsam auszufahren?

Ist das dein Ernst?
 
ChiemgauQtreiber

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Wenn eine Ausfahrt organisiert wird und gemeinsam irgendwo übernachtet wird, dann sollte der, der die Übernachtung für alle reserviert und dann ev. auch für alle pauschal vorab bezahlen muß, nicht für irgendwelche anderen Dinge haftbar gemacht werden können, nur weil er die Orga der Zimmer übernommen hat.

schwieriger kann es dann schon werden, wenn eine Ausfahrt geplant ist und auch Strecken dabei sind, die einige aufgrund ihrer (geringeren) Fahrfähigkeiten nicht sicher fahren können - was dann?
Da widerum geben sich ja viele (oder gar die meisten) bei der Frage nach dem eigenen Fahrkönnen als "Gute und geübte Fahrer" aus, wie soll das jemand im Vorfeld beurteilen können (da fällt mir grad
ein)

und vor allem:
wenn ich etwas nicht fahren kann oder nicht so schnell fahren kann / Möchte, dann muß ich halt so fahren, wie ich es kann oder möchte - da kann ich doch nicht wirklich andere verantwortlich machen, wenn ich über meine Verhältnisse fahre :mad:

aber so ist das: ich mach nichts (organisationsmässig z.B. ) aber dann andere Verantwortlich,
weil :
- die Tour zu schnell
- zu langsam
- zu kurvig
- zu viele Pausen
- zu wenig Pausen
- etc.
ist
 
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