Noch zwei Arbeitswochen werden benötigt die Kreisstraße 173 „Colle della
Assietta“ fertigzustellen.(1.Juli 2009)
Danach tritt die Sommerregelung ein.
Vom 22 Juli bis Ende August dürfen Mittwochs und Samstags keine Verkehrsmittel
durch, außer am Piemont Fest und an der „Tour dell‘Assietta“.
Turin hat die Schließung der Kreisstraße von Colle Assietta durchgeführt und
verlängert und zwar für die Winterzeit (vom 31 Oktober bis 31 Mai).
Die Verlängerung bis zum 17. Juli betrifft nur den Abschnitt vom 16. Km bis zum
33. Km, das heißt, von Casa Cantoniera del Colle bis Pian dell’Alpe.
Dort werden noch heute Hydraulikarbeiten vorgenommen, z. B.: Wiederaufbau der
Stützmauer, Bearbeitung der Straße, die durch starken Schneefall
und Lawinen (im Winter 2008/2009)beschädigt wurde. Das aufgehobene Fahrverbot
gilt nur für Wirtschaftliche und Landwirtschaftliche Aktivitäten.
Nachdem die Straßenarbeiten abgeschlossen sind, wird die Provinciale Assietta
ordnungsgemäß gesperrt vom km 5+200 bis km 36 (das heißt,
von Colle Basset bis Pian dell’Alpe di Usseaux) am Mittwoch und am Samstag in
den Monaten Juli und August. Und zwar an folgenden Tagen:
Mittwochs 22. / 29. Juli, Samstags 1. / 8. / 15. / 22. /29. August, Mittwochs
05. / 12. / 19. / 26. August. Ausgeschlossen sind die Samstage
vom 18. Und 25. Juli, denn da findet das „Piemont Fest all’Assietta“ und die
„Tour dell’Assietta“ statt.
Anlässlich dieser Festlichkeit, werden am Sonntag den 19. Juli Einbahnstraßen
eingerichtet um den Zufluss zum Fest zu gewähren.
Die Zufahrt zur Colle dell’Assietta erfolgt in Richtung Aufstieg von Pian
dell’Alpe zum Colle von 06:00 bis um 12:00 Uhr, der Abstieg von Colle
dell’Assietta
wird von Colle al Pian dell’Alpe von 13:00 bis 20:00 Uhr möglich sein.
Anlässlich der „Tour dell’Assietta“, wird am Sonntag den 16. Juli, der
Abschnitt, der für den Wettkampf benötigt wird geschlossen. Für die gesamte
Sommerzeit gilt: auf die Kreisstraßen 173 dell’Assietta und 172 del Colle delle
Finestre die Geschwindigkeits-begrenzung von 30 Km/h. Fahrverbot
gilt für Fahrzeuge über 3,5 t und die breiter als 2 m sind. Außerdem gilt ein
Überholverbot und ein Halteverbot außerhalb der vorgeschriebenen
Parkplätze. (1.Juli 2009)