Das Kriterium ist allein die minimal erzielbare Höchstgeschwindigkeit, es gibt keine Forderung, die genannten 60km/h dann auch ständig zu fahren o. zu überschreiten (wie ärgerlich das auch für die Leute hinter dem Hindernis srein mag).
Unabhängig davon: Bei Abblendlichtreichweiten von 60-70m ist eine Geschwindigkeit von 170km/h weit jenseits des Akzeptablen. Der Einschlag in's "stehende" Hindernis ist erfolgt, bevor die einzelne, einsame Hirnzelle des "Rosselenkers" überhaupt wahrgenommen hat, daß da ein Hindernis ist
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Gefordert aber ist, sein Fzg innerhalb des Sichtbereiches vor einem Hindernis abbremsen zu können (notfalls bis zum Stillstand)!
Ähnliche Situationen, mit praktisch gleicher Geschwindigkeitsdifferenz erlebe ich häufig genug auf Landstraßen, wo's den meisten KFZ-Führern nur mit Müh u. Not gelingt, hinter langsamen (selbst auch schnellen) Radfahrern abzubremsen u. dabei auch noch nur annähernd ausreichenden Sicherheitsabstand zu wahren (Wisse: Oma u. Opa aus dem nächstgelegenen Heidedorf dürfen!!! mit ihrem alten Hollandrad die Landstraße mit 10km/h befahren!
Und sie müssen jederzeit darauf vertrauen dürfen, daß das von schnelleren Verkehrsteilnehmern berücksichtigt wird!!! Die Diskussion hatten wir doch schon an anderer Stelle, oder irre ich da?).
Der Mehrzahl der Führer von motorisierten KFZ (aber auch von unmotorisierten Fzgn) gehörte die Fahrerlaubnis angesichts ihres Unvermögens, Geschwindigkeitsdifferenzen selbst im moderaten Bereich einschätzen zu können (o. zu wollen
) bereits vorbeugend verweigert o. mindestens nachträglich entzogen. Das Unvermögen scheint sich leider auszubreiten
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Grüße
Uli