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Andaluz
Gast
Gewährleistung & Garantie
Die Begriffe "Gewährleistung" und „Garantie“ werden immer wieder verwechselt, falsch verstanden oder nicht richtig angewendet.
Hier eine Erklärung:
Die Gewährleistung (= Mängelhaftung, Mängelbürgschaft; engl.warranty) beschreibt die Rechtsfolgen und gesetzlichen Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufereine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gewährleistung bedeutet dabei,dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- undRechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zumZeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erstspäter auftreten.
Die Garantie (engl. guarantee) ist eine zusätzlich zurgesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbareDienstleistung des Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden (einHaltbarkeits- oder Funktionsversprechen). Die Garantiezusage bezieht sichzumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts)über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Warezum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeitfür einen bestimmten Zeitraum garantiert wird.
Die Begriffe "Gewährleistung" und „Garantie“ werden immer wieder verwechselt, falsch verstanden oder nicht richtig angewendet.
Hier eine Erklärung:
Die Gewährleistung (= Mängelhaftung, Mängelbürgschaft; engl.warranty) beschreibt die Rechtsfolgen und gesetzlichen Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufereine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gewährleistung bedeutet dabei,dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- undRechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zumZeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erstspäter auftreten.
Die Garantie (engl. guarantee) ist eine zusätzlich zurgesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbareDienstleistung des Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden (einHaltbarkeits- oder Funktionsversprechen). Die Garantiezusage bezieht sichzumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts)über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Warezum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeitfür einen bestimmten Zeitraum garantiert wird.
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