Der Staat darf lügen

Diskutiere Der Staat darf lügen im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Dein Hinweis zum Zusatzzeichen ist zwar richtig, geht aber dennoch am Thema vorbei. Dem Kläger wurde ja vom OLG nicht vorgehalten, das Schild...
Zörnie

Zörnie

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Schneeflocke bedeutet "Gefahr unerwarteter Glatteisbildung", ist also ein Gefahrenhinweis, und zwar unabhängig von einer bestimmten Geschwindigkeitsbeschränkung. Wohl schon etwas länger her die Theorieprüfung, was...?
Ciao
Dein Hinweis zum Zusatzzeichen ist zwar richtig, geht aber dennoch am Thema vorbei. Dem Kläger wurde ja vom OLG nicht vorgehalten, das Schild inhaltlich falsch verstanden zu haben. Vom Gericht wurde nicht einmal dargestellt, dass die angezeigte Gefahr tatsächlich bestand. Der zuständigen Behörde wurde hier ein Freibrief erteilt, hinzuhängen und anzuzeigen, was sie wollen, wenn sie nur irgendwie das Tempolimit rechtfertigen wollen. Das können nächstens auch die Schilder 1007-33 für Amphibienwanderung oder 2304 für Schulweg kreuzt sein.

Grüße
Steffen
 
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Gast
... wie heißt es so schön; Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht ..... und bei uns "bricht" zur Zeit so einiges (zusammen).

Leider sollte es dann auch wieder "Aufbruch"-Stimmungen geben, die ich aber so nicht sehe - wir stecken also gerade mitten drin (... im Brunnen).

Ich erlaube von mir sagen zu können, dass ich gerade bei den Verkehrszeichen und -regeln zu denen gehöre, die nicht gerade unterbelichtet sind.
Aber bei der Fülle, von "Sonderregelungen" und erweiterten "Richter"-Ansichten, muss ich passen. Inzwischen kann ich dem Schilderwald nicht mehr folgen. Oft fahre ich eben nach "meinem" Gefühl :o.

Ich weiß auch oft nicht mehr wann, wo welches Schild gestanden ist, egal ob Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Überholverbot (.... verdeckt durch LKW´s, zugewachsen, oder ich schaute gerade in den Rückspiegel, aufs NAVI oder auf den Tacho...) Deshalb bin ich froh, wenn mein Navi mir hier bei den Geschw.begrenzungen Unterstützung liefert, leider nicht bei Überholverboten.

Doch auch hier sehe ich das Chaos, GARMIN kommt nicht mehr hinterher, diesen Tempowahnsinn zu aktualisieren. Und gerade in der Schweiz/Italien ist es schon ein Unterschied, ob ich laut NAVI 80 km/h fahre, oder eben lt. "NEUEM" Schild nur noch 70 km/h......... fahren darf.

Und wenn es hier ums Lügen geht - es ist leider so, dass oft Desinteresse, Inkompetenz und Gleichgültigkeit der zuständigen Personen / Richter / Polizisten / Beamte Alltäglichkeit wird, bei Entscheidungen. Man könnte auch sagen Dummheit - aber oft ist hier Intelligenz im Spiel, die gezielt ausloten will, ob die Bevölkerung sich "noch" wehrt.

Bzw. man reduziert die Geschwindigkeit an der Stelle X, damit z. B. Bevölkerungsstimmen ihre Ruhe geben (man hat dann weniger Arbeit) ......... und dann kommt morgen so ein oberschlauer und arbeitsgeiler neuer Sachbearbeiter, der dann dort ganz gezielt Kontrollen machen lässt..... Und an der Stelle X rutscht jemand aus - beschwert sich schriftlich - dann kommt dort eben einfach ein Zusatzschild hin, damit man seine Ruhe/Absicherung hat..... Und Verantwortung kann doch heute keine mehr übernehmen - bei diesem Chaos an Meinungen und Ansichten, ...... und Dank Rechtschutzversicherungen .....

Und so läuft es weiter ....... bis der Krug eben bricht ......

Ich habe es schon einmal geschrieben. Zu mir hat mal jemand gesagt: .... willst du Recht haben, oder Karriere machen. Also, Wahrheit, Recht, spielt hier nicht mehr die erste Geige, es geht ums Durchmogeln, Kuscheln mit allen, damit man immer ein Treppchen höher kommt. Und dann jemanden gezielt vorzuwerfen er lügt ..... den Beweis zu führen ist im normalen Leben fast unmöglich.

Und zum Lügen gehören immer 2 ...... nämlich der, der belogen werden will!

Gruß Kardanfan
 
QVIENNA

QVIENNA

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Nochmal für alle: vor Gericht gibt es Urteile aber nicht unbedingt Gerechtigkeit. Ich höre ganze Personengruppen (Richter, Staatsanwälte, Anwälte) laut lachen, wenn ein Uneingeweihter meint, es gäbe vor Gericht Gerechtigkeit.
 
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GSYoungster

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Dein Hinweis zum Zusatzzeichen ist zwar richtig, geht aber dennoch am Thema vorbei. Dem Kläger wurde ja vom OLG nicht vorgehalten, das Schild inhaltlich falsch verstanden zu haben. Vom Gericht wurde nicht einmal dargestellt, dass die angezeigte Gefahr tatsächlich bestand. Der zuständigen Behörde wurde hier ein Freibrief erteilt, hinzuhängen und anzuzeigen, was sie wollen, wenn sie nur irgendwie das Tempolimit rechtfertigen wollen. Das können nächstens auch die Schilder 1007-33 für Amphibienwanderung oder 2304 für Schulweg kreuzt sein.

Grüße
Steffen
1. Das OLG Hamm hat festgestellt, dass eine Schneeflocke unter einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht bedeutet, dass diese Begrenzung nur bei Schneefall oder möglicher Eisglätte gilt. Diese Feststellung stimmt mit der STVO überein, wie du ja selbst sagst. Insofern hat das OLG den Fahrer sehr wohl darauf hingewiesen, dass er eine Fehlinterpretation - nämlich einen inhaltlichen direkten Zusammenhang der beiden Schilder Geschwindigkeitsbegrenzung und Eisglätte/Schneefall - vorgenommen hatte.
2. Dass das OLG daneben noch etwas von "Akzeptanz" erzählt, tut dabei nichts zur Rechtslage: Die vom Fahrer vorgenommene Interpretation sieht die STVO (ohne zusätzlichen ausdrücklichen Hinweis) schlicht nicht vor. Das Urteil ist deshalb im Ergebnis korrekt.
3. Ein Urteil erwächst nur im Ergebnis (Urteilsspruch) in Rechtskraft, nicht jedoch seine Begründung; diese 'darf' durchaus fehlerhaft oder unvollständig sein.
4. Seit wann muss sich der Staat (im Rahmen von Gerichtsverfahren) für die verhängten Geschwindigkeitslimiten rechtfertigen? Er hängt hin, was er für korrekt hält und man hat sich als Verkehrsteilnehmer vorerst daran zu halten. Einzelfallprüfungen auf Angemessenheit etc. sind (zumindest bei uns) nicht vorgesehen; zur Abänderung von Verkehrsschildern sind andere Wege zu beschreiten (jedenfalls bei uns...).
Ciao
 
Frosch'n

Frosch'n

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passt scho .... siehe Signatur
 
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Hallo,
dann wäre dieser 60er auch für PKW oder???

https://ssl.panoramio.com/photo/72102121

Habe das heuer auch das erste mal gesehen.
dieses Zusatzzeichen heisst: "nur Krafträder", also gilt diese Geschwindigkeitsbeschränkung nur für Krads. Die Schneeflocke hat aber eine andere Bezeichnung und Bedeutung, sagt die STVO. Und die STVO zu kennen, kann nicht schaden - oder dann wenigstens nicht hinterher dem bösen Staat böse Absicht unterstellen.
 
Zörnie

Zörnie

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4. Seit wann muss sich der Staat (im Rahmen von Gerichtsverfahren) für die verhängten Geschwindigkeitslimiten rechtfertigen? Er hängt hin, was er für korrekt hält und man hat sich als Verkehrsteilnehmer vorerst daran zu halten. Einzelfallprüfungen auf Angemessenheit etc. sind (zumindest bei uns) nicht vorgesehen; zur Abänderung von Verkehrsschildern sind andere Wege zu beschreiten (jedenfalls bei uns...).
Ciao
Ja, wo kämen wir auch hin, wenn der Staat sich hier noch für Eingriffe rechtfertigen müsste? :eekek:
 
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GSYoungster

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genau. und das mit der Schneeflocke gilt dann eben auch nur für Schneeflocken...
nönö, Schneeflocke heisst gemäss STVO: "Gefahr unerwarteter Glatteisbildung" und hat dementsprechend keine weitere Bedeutung, als vor 'unerwarteter Glatteisbildung' zu warnen:) Mal ein Weiderholungskurs in Theorie fällig, was?:p
Ciao
 
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enduro43

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Hallo

80 Km/h mit Zusatzschild (Weis mit Schw. Schrift) Nässe/Regen = bei Trockenheit freie Fahrt (z.B. Landstr. 100 Km/h)

80 Km/h mit Zusatzschild (weis mit Schneeflocke) demnach Tempo 80 unter allen Bedingungen?

Dann können Sie die Schneeflocke auch weglassen und es herrscht Klarheit, typisch Deutsch!

Meine Pappe ist Ü 50 das verstehe wer will .......

Grüße Eugen
 
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Knulli88

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Hallo Leute,

meine Meinung zum Thema "der Staat darf lügen" ist folgende:

das Ganze hat doch System: es geht um Geld und nur darum!

Da haben wir z. B. in der näheren Umgebung Beschiderungen mit 30 km/h mit dem Schild "Schule" darunter. Diese Tempobeschränkung gilt aber auch z. B. Sonntag nacht um 22.30 Uhr - weil da Schulkinder unterwegs sind???

Fairnesshalber ist anzumerken, dass ich auch schon mal eine 30er-Beschränkung gesehen habe mit dem Zusatzschild "an Schultagen von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr". Das finde ich in Ordnung.

Oder:
Befindet sich die Schule an einen Stelle im Ort an dem kein Durchgangverkehr stattfindet wird dort in der Regel auch nicht kontrolliert. Grund (Info von einem mir bekannten kommunalen Verkehrsüberwacher): "Da gibt es kein Potentia!l" - Frage: Potential zu was? Zum Abkassieren??

Oder:
Gerade normale Landstrasse; ringsrum Felder; Sonntag nachmittag, 70 km/h für Autos; 40 !! km/h für Motorräder; sonst nichts!! Ca. 500 bis 600 m weiter: ein Gebüsch.
Hinter dem Gebüsch 2 "Landschaftsfotografen" in Zivil. Nein, ich habe nichts bezahlt. Ich hab's irgendwie gerochen.

Diese Auflistung ließe sich beliebig weiterführen.

Für mich sind das alles irgendwo "Lügen, Unwahrheiten, etc.", die von behördlicher Seite benutzt werden. Es geht ums Geld und es geht imho darum den Bürger dazu zu "erziehen" jede aber auch jede noch so unsinnige Einschränkung/Vorschrift zu befolgen.

Immer einen sonderkostenfreien Nachhauseweg wünscht Euch der

Johann
 
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der niederrheiner

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Ich geh sogar soweit zu behaupten, das der Staat, respektive dessen div. Verwaltungen in der Sache, damit rechnen, daß man ei ices missversteht. Früher war es so, das hinter einer Kreuzung/Einmündung ein Geschwindigkeitslimit automatisch aufgehoben wurde. Heute muß es explizit aufgehoben werden.

Gilt es eigentlich noch, daß nach einer Beschränkung, z.B. Baustelle, wenn kein Grund mehr dafür zu sehen ist, diese aufgehoben ist? Man also schon noch selber denken darf?

Jede Mutter/Vater kennt doch das Problem mit Verboten, irgendwann reicht als Begründung nicht mehr „Weil ich so will!" Und bei jedem Heranwachsenden, der das hinnimt, würd' ich mir Gedanken machen. . .
 
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GSYoungster

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Ich fasse dann mal als Zwischenergebnis zusammen:

- Etliche kennen die Bedeutung von Verkehrsschildern nicht (geht mir natürlich auch so; zufälligerweise jedoch nicht bei der Schneeflocke:)).
- Schuld daran ist der Staat. Weil er hat derart viele unterschiedliche Schilder mit unterschiedlichen Bedeutungen erfunden, in der Absicht, uns zu verwirren und zu Fehlern zu verleiten (sehe ich nicht so und entspricht nicht meiner Erfahrung; ich nehme gerne jede Schneeflocke als Warnhinweis zur Kenntnis...).
- Deshalb lügt der Staat, was sogar die Gerichte schützen (das Schneeflockenbeispiel eignet sich nicht für eine solche Schlussfolgerung; was selbstverständlich nicht bedeutet, dass die Organe unserer Staaten stets die Wahrheit sagen, hüstel).
- Und der Staat will uns alle sowieso einfach nur ABZOCKEN (kann man diskutieren, aber in diesem Zusammenhang hier nicht sachgerecht).
- Und überhaupt bin ich einfach grundsätzlich frustriert (bin ich manchmal tatsächlich, häufiger jedoch nicht. Mir hilft da Joggen, oder eine rassige Runde auf dem Moped oder noch viel, viel besser :slove:...).
Ciao!
 
*Topas*

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. . . . .🙈 - Moderator . . . . . 🍲🍲🍲🍲🍲🍲
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80 Km/h mit Zusatzschild (weis mit Schneeflocke) demnach Tempo 80 unter allen Bedingungen?
......
Meine Pappe ist Ü 50 das verstehe wer will .......

Grüße Eugen

Genau - 80 km/h ist hier V-max.... das Flöckchen warnt (als Goddie) den geneigten Fahrer - zusätzlich - vor plötzlicher Glätte - ist doch nett...:cool:

... das der Delinquent hier mit 125 km/h hier vorbeibrezelt, ist für mich in keinster Weise rechtfertigbar....
 
beiker

beiker

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Das ist ja auf einmal schön, wie bekannt die Schneeflocke doch gewesen ist.....
Wer denkt denn jetzt mal über den Sinn "Zusatz" in dem Wort "Zusatzschild " nach?

Ein Zusatzschild ist doch kein vollwertiges Verkehrsschild ;)

Gruss
Berthold
 
apfelrudi

apfelrudi

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und Schnee muss nicht unbedingt von Himmel fallen.....:grosse-augen:

den findet man auch hin und wieder auf Spiegeln und Geldscheinen
 
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