Führerscheinfrage

Diskutiere Führerscheinfrage im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ich habe da mal eine Frage, wir haben einen 16 Jahre alten Roller geschenk bekommen und ich hab Ihn gerade zum laufen gebracht. Unser kurzer...
N

Niko1

Themenstarter
Dabei seit
26.11.2009
Beiträge
17
Ich habe da mal eine Frage,

wir haben einen 16 Jahre alten Roller geschenk bekommen und ich hab Ihn gerade zum laufen gebracht.

Unser kurzer (auch 16 jahre alt) möchte einen Autofürhereschein machen.(Begleitetes Fahren)
Der Autoführerschein beinhaltet die Klasse M

In den Rollerpapieren steht:
Fahrzeugart: Kleinkraftrad Roller bis 50km/h
Höchtsgeschwindigkeit: 50km/h

Frage: Darf der kleine den Roller mit seinem Autoführerschein Fahren? Klasse M geht ja nur bis 45km/h.

Gruss
Niko
 
Roter Oktober

Roter Oktober

Dabei seit
18.04.2008
Beiträge
20.713
Ort
Freie Hansestadt Bremen
Modell
Gisèle Red R 1200 GS TBRed 09/2011
Wieviel Hubraum und wieviel PS hat dat Dingen, das ist die alles entscheidene Frage Niko1:cool:
 
Dieziege

Dieziege

Dabei seit
19.02.2008
Beiträge
267
Ort
Olsberg
Modell
R 1150 GS
Wenn das ein 50er Roller mit dem kleinen Versicherungskennzeichen ist sollte das kein Problem sein. Ich hab mit meiner Klasse M, damals alles fahren dürfen was das kleine Versicherungskennzeichen hatte. Sogar die alten Simson 50er die mit 60 km/h eingetragen waren.
 
Roter Oktober

Roter Oktober

Dabei seit
18.04.2008
Beiträge
20.713
Ort
Freie Hansestadt Bremen
Modell
Gisèle Red R 1200 GS TBRed 09/2011
Anna macht jetzt den A1, einfach mal mit der Fahrschule wg. den Gebühren schnacken. Wir konnten für den A1 und B + BE eine einmalige Gebührenzahlung für alle drei Klassen vereinbaren
 
Dobs

Dobs

Dabei seit
24.09.2011
Beiträge
1.582
Ort
Freie Hansestadt Bremen
Modell
R1200AGS TÜ DOHC DB Mod. 2012
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Ansonsten 45 km/k, so liest man.

...Behörde fragen...
 
N

Niko1

Themenstarter
Dabei seit
26.11.2009
Beiträge
17
so ich habs jetzt auch dank Andreas im Internet gefunden

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#M

Klasse M:

ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
 
Thema:

Führerscheinfrage

Führerscheinfrage - Ähnliche Themen

  • Führerscheinfragen

    Führerscheinfragen: Mein Trabant wird in diesem Jahr 15 und möchte erstmal einen Mofaschein machen. Soweit ist das ja alles ganz einfach. Natürlich ist er scharf...
  • Führerscheinfragen - Ähnliche Themen

  • Führerscheinfragen

    Führerscheinfragen: Mein Trabant wird in diesem Jahr 15 und möchte erstmal einen Mofaschein machen. Soweit ist das ja alles ganz einfach. Natürlich ist er scharf...
  • Oben