chlöisu
aus dem regnerischen Pott, wann kommt der versprochene Sommer
Thema : Betriebserlaubnis
Alex hat es zutreffend formuliert. 1. OWi 2. Haftung der Versicherung nur dann nicht wenn Ursache des Erlöschend der BE auch causa für Unfall. 3. Bei weniger als 8% Änderung der Übersetzung kein automatisches Erlöschen der BE.
Nur wenn auch Geschwindigkeit sich in diesem Rahmen ändert ist eine Eintragung insofern nötig. Ebenso wie bei Geräusch.
Alles auszuführen würde zu weit führen.
Bei der 650 sollte es unproblematisch sein.
Danke Di@k für die klärenden Worte. Damit könnten wir doch die Schulmeisterei "zu Gunsten" von Sophie abschliessen und sie das Ritzel montieren lassen, oder es bleiben lassen, wie es ihr beliebt , da die ganze Sache mit einer Veränderung von knapp 6% ohnehin eher von akademischem Belang war.
Schönen Tag allen, hier scheint die Sonne vom wolkenlosen Himmel