1. Explodiert der Motor oder fallen die Bremsen ab wird es keine Ausreden geben.
2. Ähnliches gilt für z.B. Ölwechsel in einer Nicht-BMW-Werkstatt. Weist man nach, dass das sachlich richtig durchgeführt wurde (von wem auch immer) ist das kein Grund für ein Hemmnis.
3. Anders sieht das aus wenn die gesetzliche Gewährleistungszeit vorbei ist oder es um Garantie (=freiwillige Leistung des Garantiegebers!) geht. Für Vereinbarungen nach dieser Zeit können vertragliche Absprachen getroffen werden (nur bei BMW-Werkstätten; nur in MEINER Werkstatt; etc)
War der Umbau zum Vertragszeitpunkt bekannt, dann gibt’s auch dazu keine Ausrede.
gerd
1. In diesem fall wird bei einem Motorrad von 05/09 ehr die Garantie
greifen, da bei der Gewährleistung der Mangel schon beim Kauf vorhanden sein muss und die Beweislast beim Kunden liegt.
Gewährleistungsansprüche gelten kraft Gesetzes (§ 437 BGB) und nur für ursprüngliche Mängel. Innerhalb der ersten sechs Monate spricht eine so genannte "gesetzliche Vermutung" dafür, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Nach Ablauf dreht sich die Beweislast um und der Kunde muss beweisen das der Mangel schon beim Kauf bestand, dies ist nah zu Unmöglich.
2. Betrifft nur die Gewährleistung, eine Garantie ist, wie von Gerd erwähnt an Bedingungen knüpfbar (z.B. nur in einer Vertragswerkstatt).
3. Begriffliche Erklärung:
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers und/oder des Herstellers und gilt anders als die Gewährleistung auch für später entstehende Fehler. Es wird etwas Garantiert, eine Funktion, eine Haltbarkeit oder anderes, Garantien immer durchlesen.
Es gibt Garantien mit der Bedingung der Neuwertigkeit, also wird nichts Garantiert aber das sieht man eventuell zu Spät!
Gesetzliche Mängelansprüche gelten immer, z.B. auch bei Reduzierter Ware.
Die freiwillig gewährte Garantie ist zu beschränken (z.b. keine Garantie bei Reduzierter Ware).
Des weiteren sind meist die Anspruchsgegner verschieden (bei BMW direkt natürlich nicht).
Bei einer Gewährleistung ist der Verkäufer, bei einer Garantie meist der Hersteller Anspruchsgegner gegenüber dem Käufer.
Das die meisten Händler Garantieansprüche für ihre Kunden abwickeln ist also ein Service.