Verlust der Gewährleistungsansprüche bei Umbauten?

Diskutiere Verlust der Gewährleistungsansprüche bei Umbauten? im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo, ein Bekannter möchte seine F 800 GS tiefer legen. Er hat sich privat die Teile für Gabel und Fahrwerk gekauft und möchte nun selber...
desertbeast

desertbeast

Themenstarter
Dabei seit
30.06.2006
Beiträge
57
Ort
Calvia/Spanien
Modell
R 1200 GS
Hallo,

ein Bekannter möchte seine F 800 GS tiefer legen. Er hat sich privat die Teile für Gabel und Fahrwerk gekauft und möchte nun selber umbauen.

Meine Bedenken sind, das er dabei die Gewährleistungsansprüche verliert.
Uns kann somit auch keine Garantieverlängerung erwerben.

Dar Motorrad ist Baujahr 05/2009.

Hat da jemand Erfahrung?

Vielen Dank

Harald
 
gsforever

gsforever

Dabei seit
17.05.2008
Beiträge
209
Ort
Düsseldorf
Modell
R 1200 GS (2008), R 1200 GS Rallye (2017)
Hi,

ich hatte dieses meinen Händler auch gefragt, bevor ich meinen Zubehörauspuff eingebaut habe. Er sagte, dass es kein Problem sei, wenn man Zubehör- oder Umbauteile verwendet, die von Markenherstellern stammen und natürlich auch für das Mopped freigegeben sind (ABE, Gutachten). Auf diese Umbauteile erstreckt sich die Garantie natürlich nicht.

Ich würde das konkrete Vorhaben aber bei dem in Frage kommenden Händler nochmals ausdrücklich nachfragen, dann weiß er es in jedem Fall. Oder aber er lässt die Arbeit gleich von der Händlerwerkstatt druchführen, was ja wohl kein Problem sein sollte, wenn es sich um Original BMW-Teile handelt.
 
philofax

philofax

Dabei seit
30.08.2007
Beiträge
1.396
Ort
LK München
Modell
R 1200 GS
Hallo,

ein Bekannter möchte seine F 800 GS tiefer legen. Er hat sich privat die Teile für Gabel und Fahrwerk gekauft und möchte nun selber umbauen.

Meine Bedenken sind, das er dabei die Gewährleistungsansprüche verliert.
Uns kann somit auch keine Garantieverlängerung erwerben.

Dar Motorrad ist Baujahr 05/2009.

Hat da jemand Erfahrung?

Vielen Dank

Harald
Wichtig sind wahlweise ABE (sofern vorhanden) oder fuer eintragungspflichtige
Teile eine Anbaubestaetigung des TUEV (zumindest in D). Sind also nur fuer
Das Kraftfahrzeug geeignete Anbauteile und / oder von Fachwerkstaetten
Teile verbaut oder hat sich ein Sachverstaendiger den ordnungsgemaessen
Anbau angesehen und abgenickt (TUEV/DEKRA/KUES), kann das Fahrzeug
und damit der Halter, keinen Nachteil erleiden.

Ist jedoch ein ausgetauschtes Bauteil kausal fuer einen Defekt verantwortlich,
der ueber Garantie/Gewaehr behandelt werden soll, kann der Hersteller darauf
abstellen, dass der ursprungszustand hergestellt werden muss damit der
Nachweis erbracht werden kann, das bemaengelte Bauteil waere auch ohne
die Modifikation defektiv geworden/gewesen.

Das kann in A/CH alles ganz anders aussehen .. aber mit einfachen Worten,
bau halt nicht grad den letzten Chinascheiss dran.

;)
 
gerd_

gerd_

Dabei seit
17.04.2004
Beiträge
18.173
Hi
Wenn der Gewährleistungsgebende bei einem Federbeindefekt sagt „Das Federbein wurde durch das Tieferlegen anders belastet als vorgesehen“ hat man eher schlechte Karten. Ich halte es zwar für eine Ausrede, aber das Gegenteil dürfte schwer (=teuer) nachzuweisen sein.
Explodiert der Motor oder fallen die Bremsen ab wird es keine Ausreden geben.
Ähnliches gilt für z.B. Ölwechsel in einer Nicht-BMW-Werkstatt. Weist man nach, dass das sachlich richtig durchgeführt wurde (von wem auch immer) ist das kein Grund für ein Hemmnis.

Anders sieht das aus wenn die gesetzliche Gewährleistungszeit vorbei ist oder es um Garantie (=freiwillige Leistung des Garantiegebers!) geht. Für Vereinbarungen nach dieser Zeit können vertragliche Absprachen getroffen werden (nur bei BMW-Werkstätten; nur in MEINER Werkstatt; etc)
War der Umbau zum Vertragszeitpunkt bekannt, dann gibt’s auch dazu keine Ausrede.
gerd
 
M

Mortenhh

Dabei seit
17.06.2009
Beiträge
527
Ort
Hamburg
Modell
F 800 GS
1. Explodiert der Motor oder fallen die Bremsen ab wird es keine Ausreden geben.

2. Ähnliches gilt für z.B. Ölwechsel in einer Nicht-BMW-Werkstatt. Weist man nach, dass das sachlich richtig durchgeführt wurde (von wem auch immer) ist das kein Grund für ein Hemmnis.

3. Anders sieht das aus wenn die gesetzliche Gewährleistungszeit vorbei ist oder es um Garantie (=freiwillige Leistung des Garantiegebers!) geht. Für Vereinbarungen nach dieser Zeit können vertragliche Absprachen getroffen werden (nur bei BMW-Werkstätten; nur in MEINER Werkstatt; etc)
War der Umbau zum Vertragszeitpunkt bekannt, dann gibt’s auch dazu keine Ausrede.
gerd
1. In diesem fall wird bei einem Motorrad von 05/09 ehr die Garantie
greifen, da bei der Gewährleistung der Mangel schon beim Kauf vorhanden sein muss und die Beweislast beim Kunden liegt.

Gewährleistungsansprüche gelten kraft Gesetzes (§ 437 BGB) und nur für ursprüngliche Mängel. Innerhalb der ersten sechs Monate spricht eine so genannte "gesetzliche Vermutung" dafür, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Nach Ablauf dreht sich die Beweislast um und der Kunde muss beweisen das der Mangel schon beim Kauf bestand, dies ist nah zu Unmöglich.

2. Betrifft nur die Gewährleistung, eine Garantie ist, wie von Gerd erwähnt an Bedingungen knüpfbar (z.B. nur in einer Vertragswerkstatt).

3. Begriffliche Erklärung:
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers und/oder des Herstellers und gilt anders als die Gewährleistung auch für später entstehende Fehler. Es wird etwas Garantiert, eine Funktion, eine Haltbarkeit oder anderes, Garantien immer durchlesen.
Es gibt Garantien mit der Bedingung der Neuwertigkeit, also wird nichts Garantiert aber das sieht man eventuell zu Spät!

Gesetzliche Mängelansprüche gelten immer, z.B. auch bei Reduzierter Ware.

Die freiwillig gewährte Garantie ist zu beschränken (z.b. keine Garantie bei Reduzierter Ware).

Des weiteren sind meist die Anspruchsgegner verschieden (bei BMW direkt natürlich nicht).

Bei einer Gewährleistung ist der Verkäufer, bei einer Garantie meist der Hersteller Anspruchsgegner gegenüber dem Käufer.

Das die meisten Händler Garantieansprüche für ihre Kunden abwickeln ist also ein Service.
 
qtreiber

qtreiber

Dabei seit
26.01.2005
Beiträge
16.731
Ort
Ostfriesland
Modell
R1300GS / Ex: V2S Multi - V4 Pikes Peak - R1250GS - XCountry - Multi1260S - R1200R - ff
BMW bietet bei Neufahrzeugen "Gewährleistung" und verzichtet während der ersten 24 Monaten auf die Beweislast durch den Kunden.
 
M

Mortenhh

Dabei seit
17.06.2009
Beiträge
527
Ort
Hamburg
Modell
F 800 GS
BMW bietet bei Neufahrzeugen "Gewährleistung" und verzichtet während der ersten 24 Monaten auf die Beweislast durch den Kunden.
BMW muss die Gewährleistung bitten da sie Gesetzlich vorgeschrieben ist und die Gewährleistung beträgt per Gesetz vierundzwanzig Monate.

Das mit dem Verzicht auf die Beweislast von BMW war mir nicht bekannt, ich habe aber auch weder in einem Kaufvertrag noch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Hinweis gelesen/gefunden.


Dieser Verzicht bedarf der Schriftform.
 
gerd_

gerd_

Dabei seit
17.04.2004
Beiträge
18.173
Hi
Dieser Verzicht steht zum Beispiel im Internet und in so ziemlich allen Prospekten. Sicherlich auch irgendwo im Kleingedruckten
gerd
 
Thema:

Verlust der Gewährleistungsansprüche bei Umbauten?

Verlust der Gewährleistungsansprüche bei Umbauten? - Ähnliche Themen

  • Vibrationen und Verlust Beschleunigung ab ca. 3500U/min

    Vibrationen und Verlust Beschleunigung ab ca. 3500U/min: Hallo Community, ich habe ganz aktuell ein Problem mit meiner GS1150 (Bj. 2002, 97 TKM) gleich bei der ersten Fahrt, nachdem ich sie aus dem...
  • Kühlwasser Verlust

    Kühlwasser Verlust: Moin erstmal 😊 Da die bmw Werkstatt keine Zeit für mich hat 😡, dann frage ich hier mal nach. Die letzen 700 km die ich gefahren bin ist mir...
  • Benzingeruch bzw Verlust

    Benzingeruch bzw Verlust: Hi zusammen, ich hab da mal ne Frage, die Suche hat mir nur zum Teil geholfen, deshalb mal ein neues Thema. Am vergangen Wochenende hab ich mit...
  • BMW R 1250 GS Style HP; Baujahr 5/2020 Verlust Typenschild and more...

    BMW R 1250 GS Style HP; Baujahr 5/2020 Verlust Typenschild and more...: Hallo Forum, hatte meine R 1250 R HP Style sehr gut verkaufen können......dafür jetzt die BMW R 1250 GS Style HP mit allen Paketen und noch...
  • Getriebeöl Verlust Getriebeausgang

    Getriebeöl Verlust Getriebeausgang: Hallo liebe Forumsgemeinde, vielleicht kann mir jemand von euch behilflich sein. Bin mit der GS(Baujahr 2009, 40.000km) in Spanien unterwegs und...
  • Getriebeöl Verlust Getriebeausgang - Ähnliche Themen

  • Vibrationen und Verlust Beschleunigung ab ca. 3500U/min

    Vibrationen und Verlust Beschleunigung ab ca. 3500U/min: Hallo Community, ich habe ganz aktuell ein Problem mit meiner GS1150 (Bj. 2002, 97 TKM) gleich bei der ersten Fahrt, nachdem ich sie aus dem...
  • Kühlwasser Verlust

    Kühlwasser Verlust: Moin erstmal 😊 Da die bmw Werkstatt keine Zeit für mich hat 😡, dann frage ich hier mal nach. Die letzen 700 km die ich gefahren bin ist mir...
  • Benzingeruch bzw Verlust

    Benzingeruch bzw Verlust: Hi zusammen, ich hab da mal ne Frage, die Suche hat mir nur zum Teil geholfen, deshalb mal ein neues Thema. Am vergangen Wochenende hab ich mit...
  • BMW R 1250 GS Style HP; Baujahr 5/2020 Verlust Typenschild and more...

    BMW R 1250 GS Style HP; Baujahr 5/2020 Verlust Typenschild and more...: Hallo Forum, hatte meine R 1250 R HP Style sehr gut verkaufen können......dafür jetzt die BMW R 1250 GS Style HP mit allen Paketen und noch...
  • Getriebeöl Verlust Getriebeausgang

    Getriebeöl Verlust Getriebeausgang: Hallo liebe Forumsgemeinde, vielleicht kann mir jemand von euch behilflich sein. Bin mit der GS(Baujahr 2009, 40.000km) in Spanien unterwegs und...
  • Oben