das ist rechtlich nicht halbar, da die EU-Typgenehmigungen und die STVZO keinen hessischen Alleingang dulden. Das es bestimmte Prüfer ablehnen diffizile Abnahmen zu machen, steht auf einem andern Blatt. Viele haben Angst, vor Regreß, sollte so ein Motorradfahrer verunfallen. Was natürlich Quatsch ist
Hier liegt möglicherweise ein Mißverständnis vor.
TÜV Hessen trägt natürlich Teile ein für die ein Gutachten vorliegen. Oft ist dieses Gutachten sogar vom TÜV Hessen erstellt. Das ist allerdings nicht zwingend. Die Eintargung des MC High an der Baghi ging beispielsweise problemlos. Auch das nachträgliche Eintragen meiner MS-Bereifung an der GS oder auch die TT-Fußrasten an der kleinen GS. Ohne Probleme.
Die genannten Probleme bezogen sich auf Reifen, die in der ABE des Fahrzeugs nicht aufgeführt sind und für die weder eine Reifenfreigabe noch ein Gutachten vorliegt. Ich hatte den Fall, daß ich für einen Bekannten auf einer älteren F650 mit eingetragenen Reifen in Sondergröße keinen typgleichen Ersatz mehr bekommen habe. Die Reifen gab es einfach nicht mehr. Die Frage der Eintragung eines bauartgleichen Reifens eines anderen Herstellers (der halt lieferbar war) wurde vom TÜV Hessen schlichtweg abgelehnt. Über meinen Reifenhändler hatte ich mir schließlich eine einmalige Freigabe des Herstellers besorgt (ein Internet-Händler macht sowas vermutlich nicht). Das war dann in Ordnung.
Den zweiten Fall hatte ich ebenfalls mit bauart- und größengleichen, jedoch nicht eingetragenen Reifen für eine XVS1100, für die es leider auch keine Reifenfreigabe gab. Obwohl diese Reifen sogar mit höherer Traglast und höherem Speedindex ausgeführt waren, war eine Eintragung seitens des TÜV Hessen nicht machbar. Die erzählten mir was von Gutachten, Fahrversuchen, drei Reifensätzen und lauter so Zeugs. In Mannheim, dürfte der TÜV Süd gewesen sein, bekam ich die Reifen anschließend anstandslos eingetragen.
Das zum TÜV Hessen. Und von anderen hatte ich ähnliches gehört. Bei Reifen scheint der tatsächlich ein Problem zu haben. Sicherlich wegen Haftungsgründen, warum auch sonst.
Gruß Tom