Interessant wäre: Warum fragst du?
Da ich als
bei den Nutzfahrzeugen eines grossen Deutschen Herstellers tätig bin mal aus meiner Sicht und Erfahrung:
Wenn ich einer Werkstatt einen Auftrag zu einer Reparatur erteile, muss ich diesen auch unterschreiben, damit erteile ich ja der Werkstatt den Auftrag zur
Reparatur. Dies ist völlig unabhängig davon wer bezahlt!
Als Werkstatt brauche ich gegenüber dem Hersteller ja auch einen Nachweis
dass der Kunde eine Benstandung hatte, sonst laufe ich Gefahr meine Leistung nicht bezahlt zu kriegen.
Der Hersteller verlangt das aus meiner Sicht völlig zu Recht:
Du bringst mir dein Mopped (um beim Thema zu bleiben) zur Inspektion als Beispiel, weil ich ein böser Bube bin und meine Werkstatt gerade nicht so gut läuft mache ich deine Kupplung neu weil ja der böse Simmering undicht ist und sie rutscht, deine Bremse weil die Wirkung ungleichmässig ist und noch dies und jenes...
Meine Kunden kriegen keine Leistung ohne Unterschrift, falls ein Kunde unsicher ist kläre ich ihn über die Risiken auf (Gewaltschäden oder Überlastungsschäden welche für mich nicht erkennbar sind mit meinen Prüfmittteln etc.) und dann kann der Kunde entscheiden ob er die Reparatur wünscht oder nicht.
Abgesehen von den Formalitäten setzte ich mich aber immer für eine Regulierung im Sinne des Kunden ein, ich möchte ja dass er weiterhin
mein Kunde ist