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Gast38655
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Verhüllungsverbot
Nicht zulässig ist es in Zukunft auch, Masken, Schleiern und Hauben zu tragen, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken. Ein Vorstoß gegen die Vorschrift wird vorsätzlich begangen, weshalb die Strafe 60 Euro beträgt. Ziel der Neuregelung in der StVO ist es, eine effektive – heute vermehrt automatisierte – Verkehrsüberwachung zu gewährleisten, indem die Identität des Kraftfahrzeugführers feststellbar ist.
Nicht verboten sind hingegen reine Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen (zum Beispiel Hut, Kappe, Kopftuch). Zulässig sind auch Gesichtsbemalung, -behaarung oder Gesichtsschmuck wie etwa Tätowierung, Piercing, Karnevals- oder Faschingsschminke. Ebenso erlaubt sind die Sicht erhaltende oder unterstützende Brillen (zum Beispiel Sonnenbrille), die nur geringfügige Teile des Gesichts umfassen. Gestattet ist ferner das Tragen von Schutzhelmen für Kraftradfahrer.
Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 19.10.2017
https://www.juris.de/jportal/portal...=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA171005501
Hm, nur wie schauts aus mit integrierten Sonnenblenden oder Vollgetöntes Visier?
Nicht zulässig ist es in Zukunft auch, Masken, Schleiern und Hauben zu tragen, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken. Ein Vorstoß gegen die Vorschrift wird vorsätzlich begangen, weshalb die Strafe 60 Euro beträgt. Ziel der Neuregelung in der StVO ist es, eine effektive – heute vermehrt automatisierte – Verkehrsüberwachung zu gewährleisten, indem die Identität des Kraftfahrzeugführers feststellbar ist.
Nicht verboten sind hingegen reine Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen (zum Beispiel Hut, Kappe, Kopftuch). Zulässig sind auch Gesichtsbemalung, -behaarung oder Gesichtsschmuck wie etwa Tätowierung, Piercing, Karnevals- oder Faschingsschminke. Ebenso erlaubt sind die Sicht erhaltende oder unterstützende Brillen (zum Beispiel Sonnenbrille), die nur geringfügige Teile des Gesichts umfassen. Gestattet ist ferner das Tragen von Schutzhelmen für Kraftradfahrer.
Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 19.10.2017
https://www.juris.de/jportal/portal...=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA171005501
Hm, nur wie schauts aus mit integrierten Sonnenblenden oder Vollgetöntes Visier?