Altöl Rücknahme

Diskutiere Altöl Rücknahme im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Dass du keine Probleme mit den anfallenden Kosten hast, kann ja so nicht ganz stimmen. Warum willst du denn das Altöl unbedingt mitnehmen, wenn es...
MysticHealer

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Genau wie Kowalski schreibt, darum geht es
Ich hab überhaupt kein Probleme mit den anfallenden Kosten.

Wie will jemand überhaupt sein online gekauftes Öl entsorgen können
,wenn der Händler das getauschte Öl nicht rausrückt :banghead:
Darum gehts und nichts anderes

Gruß Micha
Dass du keine Probleme mit den anfallenden Kosten hast, kann ja so nicht ganz stimmen. Warum willst du denn das Altöl unbedingt mitnehmen, wenn es die Werkstatt schon für dich entsorgt? Wozu dann der ganze Aufwand?
Und ganz ehrlich: was erwartest du? Das Altöl landet im großen Behälter, und nun sollen die für dich die alte Plörre auch noch in 1 Liter-Gebinde abfüllen? Spätestens jetzt würde ich mir als Werkstatt das Abfüllen bezahlen lassen.
 
Uli G.

Uli G.

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Unglaublich welche cleveren Antworten und Glaskugel Weisheiten hier gepostet werden. :banghead:

Die Einzig relevante Frage ist bei dem Thema mit angeliefertem Öl.

" ...... Altöl vom gemachten Ölwechsel darf nicht an den Privatmann zurückgeben werden" ?

Was ist an der Frage nicht zu verstehen ? oder wo liegt das Problem.

Micha
 
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Verkaufen die Werkstätten nicht ihr Altöl an Aufkäufer ?

Wird dann nicht doppelt kassiert ?
 
TTTom

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Unglaublich welche cleveren Antworten und Glaskugel Weisheiten hier gepostet werden. :banghead:

Die Einzig relevante Frage ist bei dem Thema mit angeliefertem Öl.

" ...... Altöl vom gemachten Ölwechsel darf nicht an den Privatmann zurückgeben werden" ?

Was ist an der Frage nicht zu verstehen ? oder wo liegt das Problem.

Micha
Im Bürokratieland Deutschland gibt es für alles ein Gesetz oder eine Verordnung:

Altölverordnung (AltÖlV)
 
KOWALSKI

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Unglaublich welche cleveren Antworten und Glaskugel Weisheiten hier gepostet werden. :banghead:

Die Einzig relevante Frage ist bei dem Thema mit angeliefertem Öl.

" ...... Altöl vom gemachten Ölwechsel darf nicht an den Privatmann zurückgeben werden" ?

Was ist an der Frage nicht zu verstehen ? oder wo liegt das Problem.

Micha
Das schreibt der ADAC:
1694885744763.png

Hier liegt das Problem:
Du bist keine entsprechende Altöl-Annahmestelle - somit darf dir der Händler kein Altöl aushändigen!

Gruß
Kowalski
 
MysticHealer

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@Roadbasti04 : Du bist doch nicht erst seit gestern hier im Forum und solltest wissen, wie sich ein Thread entwickeln kann, also warum diese Aufregung? In den seltensten Fällen bleibt es (speziell bei der Thematik) bei den Antworten nur bei einem Kommentar zur gestellt Frage.
Finde dich damit ab.
 
Uli G.

Uli G.

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Verkaufen die Werkstätten nicht ihr Altöl an Aufkäufer ?

Wird dann nicht doppelt kassiert ?
Seit Jahren wird vom Altölsammler für die Abfuhr des Altöles kassiert. War früher anders, da gab es Geld für das alte Öl.

Das schreibt der ADAC:
Anhang anzeigen 618652
Hier liegt das Problem:
Du bist keine entsprechende Altöl-Annahmestelle - somit darf dir der Händler kein Altöl aushändigen!

Gruß
Kowalski
Ich habe mir die alte Ölverordnung ;) jetzt mehrfach durchgelesen und nirgends lesen können, das von mir angeliefertes Öl, bzw. Altöl in gleicher Menge, nicht an mich zurückgegeben werden darf. Lediglich zur Entsorgung, also Verbrennung, o. Wiederaufarbeitung, darf es nur einer Altölsammelstelle übergeben werden. Ich würde das für eine kleinliche Auslegung des Aufdrucks auf dem Ölbehälter halten (den in der Werkstatt eh niemand liest).
Text auf der Rechnung an den Kunden:
"Das zum Ölwechsel erforderliche Öl, sowie der Ölfilter, wurde von Hern/Frau xxxx angeliefert. Eine gleich große Menge Altöl, sowei der gebrauchte Ölfilter wurden Herrn/Frau xxxx bei Abholung der Maschine ausgehändigt".

Unabhängig davon:
Wenn ein Kunde meint, die Altölentsorgungsgebühr nicht zahlen zu wollen, muss ich ihm das Altöl wieder in seinen Behälter abfüllen. Ev. erwartet er auch noch, daß ein Rest Frischöl aus dem Behälter ihm auch "frisch" übergeben werden muss. Das kostet Zeit, und die lasse ich mir zum üblichen Stundensatz bezahlen. Ist sicher teurer, als die Entsorgungsgebühr, aber des Kunden Wunsch .... ;).

Uli
 
Roadbasti04

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Hallo
es ist doch alles ok wenn der Händler für die Altölabfüllung in die angelieferten Flaschen etwas berechnen würde oder sich bestätigen lässt das die retournierte Menge Altöl fachgerecht entsorgt werden muß.
Es geht mir nicht um Gebühren oder andere Kosten, nur die Aussage ...... Altöl nicht an Privatkunden
( Ja Uli, den Satz gibt es nicht in der Verordnung 👍 )

Jeder ÖLOnline Händler muß dem Käufer die Möglichkeit eröffnen
"Rücknahme der gleichen Menge Altöl unter Vorlage des Kaufbeleges"
Entweder sein Firmensammelstelle ( die natürlich auch am Polarkreis sein kann :wink:)
Oder die Rücksendung als Gefahrgut.

Nur was nützen Dir alle Möglichkeiten " WENN DU DEIN ÖL NICHT BEKOMMST"

Für mich jetzt ,als entspanntes Fazit.:cool:
Einen Teufel werde ich tun mit dem Händler meines Vertrauens ein Streit zu seiner Aussage vom Zaun zu brechen.Wobei ragen werde ich trotzdem nochmal
Es gibt doch eine Bemerkung eines bekannten Fußballtrainer, jedenfalls in Hessen " Lebbe is zu kurz für ....

Also, allen ein noch schönes Wochenende

Gruß Micha
 
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Klausmong

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Jeder ÖLOnline Händler muß dem Käufer die Möglichkeit eröffnen
"Rücknahme der gleichen Menge Altöl unter Vorlage des Kaufbeleges"
Entweder sein Firmensammelstelle ( die natürlich auch am Polarkreis sein kann :wink:)
Oder die Rücksendung als Gefahrgut.

Nur was nützen Dir alle Möglichkeiten " WENN DU DEIN ÖL NICHT BEKOMMST"
Nur mal eine Vermutung, die Werkstatt weiß nicht das Du diese Möglichkeit hast.
Eventuell musst Du den Nachweis erbringen das Du dieses Öl zurückgeben kannst.

Kannst ja mal fragen ob es daran gescheitert ist.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ohne spitzfindig sein zu wollen: Umgekehrt wird ein Schuh draus. Wenn sie es nicht rausrücken, müssen sie eine Gebühr nehmen zwecks der ordnungsgemäßen Entsorgung. Rücken sie es raus, haben sie keine Kosten der Entsorgung und dementsprechend gibt es nichts zum berechnen.
Klugscheisser-Modus wieder aus.
Nee. "Ich" möchte es ja auf meine Kosten entsorgen! Wenn "Du" es mir nicht geben willst, dann kannst "Du" mir auch nichts berechnen!
Nur wenn ich es nicht haben will, so hast Du Entsorgungskosten und kannst diese selbstverständlich weitergeben.
Die kostenlose Entsorgung gilt nur für "Eigenöler". Man will vermeiden, dass Öl "in den Wald" gekippt wird. Deshalb sind die Ölverkäufer verpflichtet Öl in der gleichen Menge zurückzunehmen in der sie es verkaufen.
Auch der Hinweis: Bitte geben Sie es am Wertstoffhof ab (o.Ä.) ist nur eine Bitte. Wo man es kauft kann man es auch abgeben.
Nur: Jeder kann haushaltübliche Mengen an Altöl am Wertstoffhof abgeben, der Händler muss es kostenpflichtig entsorgen lassen. Und er haftet für die "Reinheit" des Altöls. So ein Kunde der Auffassung ist "Schmierig ist schmieirig, da schütte ich die Bremsflüssigkeit auch dazu", verlangt der Entsorger zusätzliche (saftige!) Gebühren wenn der Anteil an Fremdstoffen zu hoch ist.

Nur mal eine Vermutung, die Werkstatt weiß nicht das Du diese Möglichkeit hast.
Eventuell musst Du den Nachweis erbringen das Du dieses Öl zurückgeben kannst.
..............
Das kann der Werkstatt egal sein. Die allgemeinen Bedingungen sind bekannt. Und ob Du irgendeinen Beleg hast (und das Öl trotzdem hinter einen Busch kippst) ist uninteressant.
Die Sammelstelle der Versender befindet sich nicht am Polarkreis, sondern muss "in erreichbarer Nähe" sein.
Quelle: Fa. Altöl Schmidt
gerd
 
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