Batterieversand als Privatperson möglich?

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Klausmong

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Wenn ich mir folgende Sachen so ansehe ( aus dem UPS verlinkten Artikel) ist es schon erlaubt:

Der Versand von Batterien kann sowohl US-amerikanischen als auch internationalen Sicherheitsvorschriften unterliegen. Verstöße gegen diese Vorschriften durch eine nicht ordnungsgemäße Versandverpackung können aufgrund der damit verbundenen potenziellen Gefahren Bußgelder oder andere Strafen zur Folge haben. Dieser anschauliche UPS Leitfaden soll Ihnen beim Verpacken und Versenden verschiedener Arten von Batterien behilflich sein. In einigen Fällen, wie z. B. bei Alkali- und bestimmten auslaufsicheren Blei-SäureBatterien, beschränkt sich die Verantwortung des Versenders u. U. auf die folgenden einfachen Schritte: Auswahl einer starken Außenverpackung, ausreichender Schutz der Batterieklemmen zur Vermeidung von Funkenbildung oder Kurzschlüssen sowie sorgfältige Vorbereitung der Innenverpackung, um Werkzeuge oder andere Metallgegenstände von der Batterie getrennt zu halten


Auslaufsichere Batterien (UN2800) Diese Batterien fallen nicht unter die Gefahrgutvorschriften, wenn sie die Anforderungen der Druck- und Vibrationsprüfungen gemäß 49 CFR 173.159 erfüllen und die Außenverpackung deutlich und dauerhaft mit den Worten „AUSLAUFSICHER“ bzw. „AUSLAUFSICHERE BATTERIE“ gekennzeichnet ist (siehe Abb. 3). Die Einhaltung von 49 CFR 173.159a ist obligatorisch, und die Batterien sind so für den Transport vorzubereiten, dass es nicht zu Kurzschlüssen oder unbeabsichtigtem Einschalten von Geräten im Paket kommen kann. Der Versand auslaufsicherer Säure- oder Alkali-Batterien gemäß den IATA-Gefahrgutvorschriften muss voll deklariert werden und den Anforderungen von Verpackungsanweisung 872 entsprechen. Für auslaufsichere Säure- oder Alkali-Batterien, die die Anforderungen bestimmter zusätzlicher Prüfungen erfüllen, gelten keine Vorschriften, sofern die Klemmen gegen Kurzschlüsse gesichert sind. Nach diesen zusätzlichen Anforderungen – 49 CFR 173.159a(d) und Sondervorschrift A67 in Abschnitt 4.4 der IATA-Vorschriften – darf die Batterie keine frei fließende Flüssigkeit enthalten, und bei 55 °C darf bei einem Riss im Gehäuse kein Elektrolyt austreten. Batterie und Paket sind mit den Worten „AUSLAUFSICHER“ bzw. „AUSLAUFSICHERE BATTERIE“ zu kennzeichnen.
 
MarinGS

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Wenn ich mir folgende Sachen so ansehe ( aus dem UPS verlinkten Artikel) ist es schon erlaubt:
Da gibt es nur einen Haken

Diese Batterien fallen nicht unter die Gefahrgutvorschriften, wenn sie die Anforderungen der Druck- und Vibrationsprüfungen gemäß 49 CFR 173.159 erfüllen und die Außenverpackung deutlich und dauerhaft mit den Worten „AUSLAUFSICHER“ bzw. „AUSLAUFSICHERE BATTERIE“ gekennzeichnet ist (siehe Abb. 3). Die Einhaltung von 49 CFR 173.159a ist obligatorisch,
Dieser Nachweis muss erbracht werden .... so steht es bei den anderen Anbietern auch.
Ohne vorgelegten Nachweis kein Versand.
 
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FlowRider

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Deswegen schrieb ich ja auch oben in Beitrag #2, dass es eigentlich was vom Hersteller auf seiner Webseite geben sollte.
 
MarinGS

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Da ich den "IST" Zustand nicht kenne, würde ich sowas als Hersteller nie tun.


Bei Kleinanzeigen wollte jemand eine beschädigte Batterie / Transportschaden verschicken.

Da fehlen auch einem die Worte ...
 
teileklaus

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das ist doch alles Theorie: Nachweis ..Der Hersteller wird sich doch keine Gefahr ans Bein binden, wenn der Privat Mann eine Gebrauchte Batterie versenden will, der Andere soll einfach eine Neue kaufen.
Eine Säurebatterie ist danach vom Transport ausgeschlossen, weil beim Gehäusebruch eben Säure auslaufen wird! Keine AGM nur GEL..nach meinem Verständnis.
Trotzdem werden Täglich über die Paketdienste Säurebatterien verschickt.

Eine verschlossene Batterie ist erst mal Füssigkeitsdicht. Das kann man prüfen. Batterie auf den Kopf stellen zusammendrücken. ( Druckprüfung! )
Der Nachweis nützt garnichts wenn es zu einem Transportschaden kommt.
Dann wird der Paket Dienst immer erst mal sagen , ja das hat den garantierten Sturz von 1 m vom Band nicht ausgehalten = Falsch oder ungenügend verpackt. Selbst schuld. Kein Ersatz.
Bei Säure außen am Karton auf dem Band! gibts Regress.
Dann kommt erst der Aufriss wegen nicht versendungsfähiger Waren.
Will man gegen den Batteriehersteller klagen dass dessen auslaufsicher Batterie doch beim Sturz undicht war?
Auslaufen kann zb eine GEL Batterie auch nicht wirklich.
Deswegen, einfach gut verpacken auch eine dichte Plastiktüte drum gegen Auslaufen, genügend saugfähiges Material reinpacken doppelten Karton verwenden oder passendes Styropur das die Batterieecken schützt.
Hat man solche Bedenken, dass man das in ein Forum schreibt , dann am Besten gleich bleiben lassen.

Was macht Polo Louis und die Batt Versender denn anders? Gut verpacken Polstern verschicken.
 
MarinGS

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Da waren wir schon:

Nicht versandfähig

Klasse 8 (Ätzende Stoffe), z. B. nicht auslaufsichere Batterien, UN-Nrn. 2794 und 2795

Versand möglich

Auslaufsichere: Vibrations- und Druckprüfung durch Hersteller und gesonderte Kennzeichnung

https://www.dhl.de/dam/jcr:33e7bcb7...p-dhl-gefahrgutregelungen-teil2-de-072023.pdf
 
teileklaus

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Das Leben ist Risikoreich schon beim Aufstehen, wie das Motorradfahren auch.
Man kann nach menschlichem Ermessen sorgfältig handeln aber nicht alles vielleicht Riskante ausschließen wollen, sonst stirbt man im Bett liegend.
 
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Fredl

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Servus Gemeinde,
ich habe gerade einen Batterie-Booster mit Hermes an Amazon zurück gesendet!
Die Rücksendung in der Originalverpackung war gar kein Problem:
Beim Adresseetikett war auch das Gefahrgutetikett dabei samt Anleitung zur Anbringung des Gefahrgutaufklebers.
Also kein Hexenwerk:up:
 
moldo29

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R1300GS Trophy, und einige weitere Spielzeuge.....
Nachdem ein neutraler Karton nicht durchsichtig ist kannst eigentlich alles gut einpacken und verschicken. Wer lang fragt, geht lange irr.
 
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