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somit ist motortuning extrem möglich auch geräuschwerte dürfen höher sein!!!
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Leider so nicht ganz richtig !
Motortuning, extrem oder light, ist ohne "TÜV-Segen" immer illegal, weil es einen unerlaubten Eingriff in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs darstellt !!
Für die Geräuschemissionen gelten klare gesetzliche Obergrenzen, die sich mit dem Datum 01.01.1989 nicht geändert haben. Desweiteren hat Dein Fahrzeughersteller die Geräuschwerte für Dein Fahrzeug im Rahmen der gesetzlichen Höchstwerte in der Fahrzeug-ABE festgelegt und in Deinem Fahzzeugbrief ausgewiesen.
Angeführt werden Stand- und Fahrgeräusch, wobei Du das Fahrgeräusch im Rahmen von Fahrzeugkontrollen getrost erstmal vergessen kannst, denn der wichtigere Wert ist das sogenannte Standgeräusch, welches nicht die Geräusche bei Standgas wiedergibt, sondern einen Vergleichswert für eine sogenannte Nahfeldmessung, bei der Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit.
Die R100GS ist z.Bsp. mit 89P dB (A) angegeben und das ab Bj. 1987 !!!
Das P steht hier für proximete, aus der Nähe gemessen, das bedeutet keine zusätzliche Messtolleranz bei der Nahfeldmessung. Und die läuft folgendermaßen ab: Man benötigt eine freie Fläche um das Fahrzeug, Durchmesser min. 3 m auf der die Schallwellen weder reflektiert noch geschluckt werden können, ein Parkplatz tut´s.
Zunächst werden die Umgebungsgeräusche gemessen um verfälschte Messwerte auszuschließen, dann wird der geeichte Geräuschpegelmesser in 50cm Entfernung im 45-Grad-Winkel zur Auspufmündung aufgebaut.
Gemessen werden die Geräuschwerte bei halber Nenndrehzahl ( die Drehzahl bei der das Fahrzeug seine Nennleistung erreicht) also bei der R100GS bei 3500 U/min.
Der jetzt ermittelte Wert darf max. bei 89dB(A) plus 3dB Gerätetoleranz liegen.
Übrigens der gleiche Wert für eine 1988er wie für eine 1989er !
Auch eine 1978er hat ein Standgeräusch eingetragen, allerdings mit dem Kürzel N für National, mit der Messtoleranz (ich habs nicht genau im Kopf) von über 20 dB(A), die aber ohne Auspuff auch geknackt werden dürfte, mal ganz abgesehen davon das mit ohne Auspuff wieder den illegalenEingriff in die Fzg-ABE darstellt (s.o.)!
Grüße Guido