...
Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Feld- und Waldwege sind solche Straßen, die zumindest überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben.
Befahrbar sind alle dem öffentlichen Straßenverkehr dienende Flächen, somit auch Feld- und Waldwege, wenn sie der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen, bei straßenrechtlicher Widmung oder bei Gemeinbrauch mit Zustimmung des Berechtigten auch ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse.
Durch Anordnung des Verkehrszeichens 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) kann das Befahren öffentlicher Feld- und Waldwege jedoch verboten werden. Ist an der Zufahrt das Verkehrszeichen 250 nicht ordnungsgemäß angebracht und ist Ihnen eine entsprechende Anordnung aufgrund fehlender Ortskenntnis nicht bekannt, dürfen Sie öffentliche Feld- und Waldwege befahren.
Wenn es sich jedoch um Wege handelt, die nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind, dürfen Sie diese nur befahren, falls Sie eine Erlaubnis der Forstverwaltung oder des Eigentümers besitzen. Das Befahren von Waldwegen kann zudem nach landesrechtlichen Vorschriften verboten sein.
Der Straßenzustand (Asphaltierung/Schotter) ist jedoch kein geeignetes Kriterium, um die Befahrbarkeit festzustellen.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
...
Ich schließe für mich daraus: kein Schild (250, 255, "Privatweg" oder ähnliches), keine Schranke etc. => kein Fahrverbot.
<<<<<<<<
Zitatende
Bei uns ist es im Prinzip genauso geregelt.
Die Schwierigkeit in der Praxis is, dass man
vor Ort oftmals nicht erkennt, ob öffentlich
oder privat und daher nicht absehen kann,
ob eine Besitzstörung (Hausfriedensbruch)
oder ein "Knöllchen"
droht.
Exakte Auskunft darüber, ob öffentlich, privat,
erlaubt oder net, gibts bei uns nur im
Gemeindekataster, nur wer schaut dort scho nach!
Detto findet man bei uns viele Verbotstafeln,
die nur zum Zweck des Ausschlusses der
Haftung passieren. Der Eigentümer kann
es aber durchaus tolerieren, wenn man ab und zu mal
einen Feldweg entlangfährt.
Fazit: Die jeweilige Situation vor Ort abschätzen
und im Zweifelsfall mal eher umkehren, als
jemanden zu verärgern.
Gehard