Andalusienfan
Das ist Quatsch. Nur wenn die schweizer so hinter ihren Gesetzen stehen.dann macht es ihnen ja nix aus,wenn sie bei uns das selbe erwartet. Sorry aber das hat für mich nichts mit Strafe zu tun. Das ist abzocke.
Rudi, mach das nächste mal einen Umweg über Bern, ich zeig dir hier eine paar Ecken wo du die Stecker drauflassen kannst.Mit der "Abzocke" hast Du ja nicht unrecht, und von Verhältnismäßigkeit scheint die CH so weit weg zu sein, wie Nordkorea von freien Wahlen.
Trotzdem ist es ein schönes Land, die Schweizer, die ich kenne, sind auch ganz Nette. Brauchst ja nicht hinzufahren, ich werds wieder tun (und eine Zündkerze abstecken)
Alles halbwahr. Schade. Muss das sein?Ich fahre in die Schweiz eh nicht mehr. Strafe muss sein ganz klar. Aber das ist Abzocke im großen Stil. Die blitzen ab 51 km/h bei 50 ?
Ist das richtig? Wenn man innerorts mal mit 60 unterwegs ist statt mit 50 hat das nichts aber auch rein garnichts mit rasen zutun.
Vielleicht schaut man auch mal auf den Weg oder Verkehr, anstatt nur auf den Tacho. Einfach alle mal das Land meiden. Und Ihre Bürger genauso im Ausland behandeln .Ist doch fair oder ?
http://www.raserinitiative.ch/initiative.htmlVia Sicura (per 1. Januar 2013 gültig)
Definition des Raserstraftatbestandes:
Art. 90 Absatz 2bis
Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft wird, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.
Absatz 2bis ist in jedem Fall erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:
- mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt;
- mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt;
- mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt;
- mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 120 km/h beträgt.
Einzug von Rasern-Fahrzeugen:
Der Erlös aus der Verwertung des Fahrzeugs fällt an den Staat und dient insbesondere der Unterstützung von Verkehrsopfern. Vorbehalten bleiben schutzwürdige Interessen Dritter.
Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen:
Art. 90a
1 Das Gericht kann die Einziehung eines Motorfahrzeugs anordnen, wenn:
a. damit eine grobe Verkehrsregelverletzung in skrupelloser Weise begangen wurde, und
b. der Täter durch die Einziehung von weiteren groben Verkehrsregelverletzungen abgehalten werden kann.
2 Das Gericht kann die Verwertung des Motorfahrzeugs anordnen und die Verwendung des Erlöses, unter Abzug der Verwertungs- und Verfahrenskosten, festlegen.
Längerer Führerausweis-Entzug bei Rasern:
- bei Ersttaten: für mindestens 2 Jahre;
- im Wiederholungsfall: für immer; das Gesetz kann vorsehen, dass der Ausweis ausnahmsweise wieder erteilt werden kann, jedoch frühestens nach 10 Jahren.
Längerer Führerausweis-Entzug bei Rasern:
Art. 16c Abs. 2abis
Nach einer schweren Widerhandlung wird der (…) Führerausweis entzogen für mindestens zwei Jahre (…) Artikel 90 Absatz 2ter ist anwendbar (Raserdefinition)
Art. 16d Abs. 3
Der Ausweis wird für immer entzogen:
- Unverbesserlichen Personen
- Personen denen der Ausweis in den letzten fünf Jahren bereits einmal gestützt auf Artikel 16c Absatz 2 Buchstabe abis entzogen werden musste.
Wiedererteilung des Führerausweises für Raser erst nach positiver verkehrspsychologischer Beurteilung:
Die Wiedererteilung kann mit Auflagen verbunden sein.
Ausweisentzug und Wiedererteilung:
Art. 15d 1) Bestehen Zweifel an der Fahreignung einer Person, so wird diese
einer Fahreignungsuntersuchung unterzogen, namentlich bei:
(…)
c. Verkehrsregelverletzungen, die auf Rücksichtslosigkeit schliessen lassen;
Art. 17 Abs. 4
(…) Erfolgte der Entzug gestützt auf Artikel 16d Absatz 3 Buchstabe b kann der Ausweis frühestens nach zehn Jahren und nur aufgrund einer positiven verkehrspsychologischen Beurteilung wieder erteilt werden.
Art. 17a
Datenaufzeichnungsgeräte und Alkohol-Wegfahrsperren
Als Auflage bei Wiedererteilung des Führerscheins nach einem Raserdelikt werden Datenaufzeichnungsgeräte und Alkohol-Wegfahrsperren in Autos von wegen Raserei verurteilter Personen installiert.
http://www.raserinitiative.ch/initiative.html
Das hört sich sehr nach einer Verabredung zur bandenmäßigen Begehung von Verkehrsstraftaten an.Rudi, mach das nächste mal einen Umweg über Bern, ich zeig dir hier eine paar Ecken wo du die Stecker drauflassen kannst.
Und so bleiben deine Finger auch schön sauber.
Josef
@Ampertiger@Nordlicht
Ah Holger, mal wieder so deutlich immer eine Freude, deine Ausführungen zu lesen, auch wenn ich mal nicht mit dir einer Meinung sein sollte.
Ich bleibe der Schweiz seit Jahren fern, weiß garnicht mal genau warum, es ergibt sich einfach nicht. Auf dem Weg zum Gardasee liegt die Schweiz zu weit rechts, auf dem Weg nach Frankreich fast schon zu weit links.
Vielleicht wurde ich in der Jugend, so mit 20 abgeschreckt, als ich mich ein paarmal in die Schweiz wagte, nichtsahnend, dass man in bestimmten Kantonen der Schweiz damals einfach keine jungen abgebrannten Mopedfahrer leiden mochte. Wurde an drei Pensionen unfreundlich (weil nass) abgewiesen und hab dann in einem Gasthof einem unwirschen Wirt ein Abendessen abgekauft, dass nicht zu meinem damaligen Verdienst paßte. Das prägte.
Ist natürlich nur ne Momentaufnahme, aber die Italiener machten damals das Rennen, weil sie mich auch nass mochten, Espresso unschlagbar günstig war, die Mädels entgegen meinem sonst. Beuteschema dunkel und glutäugig.... und Pizza, ja die ging schon immer.
vielleicht sollte ich der Schweiz doch nochmal eine Chance geben, ich seh heute besser aus und hab auch einen marginal höheren Verdienst......
Lass es mich so erklären: Es gibt in der Schweiz Menschen mit unterschiedlichen Ansichten. Die werden dann bei bestimmten Fragen um ihre Meinung gebeten.Was ich nicht verstehe ist, warum die schweizer in deutschland ihren porsche ausblasen wollen - ist das nur weil es in D erlaubt ist kein rasen? komische ansichten.. entweder es IST rasen oder nicht.
ich würde eher sagen, dass die schweizer einige der schönsten strecken in den alpen überhaupt erst gebaut haben.Dieses streitbare Bergvolk (wobei es sind ja eher Völker) sitzt auf einigen der schönsten Strecken in den Alpen. War es vorher schon nervig mit den Regeln und dem Auftreten der Ordnungsbehörden, ist das seit Via Sicura nicht besser geworden.
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