Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

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KlausisGS76

KlausisGS76

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Oh doch eine solche Aussage ist mit Sicherheit von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Was wäre denn im umgekehrten Fall wenn ich sagen würde, daß man Menschen wie Gäfken resozialisieren muß um sie wieder Öffentlichkeitstauglich zu machen ?Das geht im Knast nur bedingt, also wieder frei lassen.

Das wäre dann auch eine Meinung.


Dies ist ein Thema ohne Ende. Die Todesstrafe ist mit Sicherheit nicht ausgereift und verhindert mit noch mehr Sicherheit keine Straftaten. Allerdings in Fällen wie diesem müßte sie sofort angewendet werden.
 
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Gast 7673

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und

Oh doch eine solche Aussage ist mit Sicherheit von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Was wäre denn im umgekehrten Fall wenn ich sagen würde, daß man Menschen wie Gäfken resozialisieren muß um sie wieder Öffentlichkeitstauglich zu machen ?Das geht im Knast nur bedingt, also wieder frei lassen.

Das wäre dann auch eine Meinung.


Dies ist ein Thema ohne Ende. Die Todesstrafe ist mit Sicherheit nicht ausgereift und verhindert mit noch mehr Sicherheit keine Straftaten. Allerdings in Fällen wie diesem müßte sie sofort angewendet werden.
Das wäre Unfug...

grüße,
Jürgen
die beiden Grund"parolen" waren noch mehr 'daneben' als die Stammtischparolen die hier teilweise fielen (verständlich bzw nachvollziehbar wg Ärger waren sie ja noch)...

Klare Tötungsparolen sind inakzeptabel....
 
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Geronimo

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Was denn für Grundparolen ?, verstehe ich nicht. Bitte um Aufklärung.
im Übrigen bezog sich meine Antwort nicht auf das gesamte Posting, soviel Zeit muss sein.

grüße,
Jürgen
 
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Schlonz

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mir kommt hier regelmäßig die Kotze hoch, ehrlich. Ich bin entsetzt
 
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Gast 7673

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Sorry

Was denn für Grundparolen ?, verstehe ich nicht. Bitte um Aufklärung.
im Übrigen bezog sich meine Antwort nicht auf das gesamte Posting, soviel Zeit muss sein.

grüße,
Jürgen
an Deinem Fred gab es nichts zu kritisieren, hast mich wohl falsch verstanden !

Mit Grundparolen waren die Volksverhetzenden Aufforderungen zur Tötung durch Erschießungskommandos. Solch eine Gesinnung ist keine Meinung.

DAS IST und BLEIBT strafbar und ist ganz sicher nicht von der Meinungsfreiheit als Grundrecht gedeckt.
Dein Kommentar sollte nur von mir bestätigt sein.. Der von Dir angesprochene Vergleich ist in der Tat Unfug.
 
Doro

Doro

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es nur als Ausfluss dieses Threads gesehen werden kann, ist eine Diskussion über Lynchjustiz wohl eher literarisch und über Todesstrafe so polarisierend wie nichts anderes.

Der eine oder andere hat sich hier sicher etwas stark ausgedrückt, letztlich aber wohl das gemeint was m.E. ALLE meinen :

G ist ein Mörder und archaisch betrachtet gilt : Aug um Aug...
Zivilisiert betrachtet gilt (je nach Zivilisation;))

Hängt ihn !
oder
Heilt ihn !

WAS letztlich richtig ist vermag ich nicht zu sagen. Der Schrat in mir will auch dass der Kerl mindestens für den Rest seines Lebens Torf sticht...
Aber der Homo Sapiens in mir ist gegen Todesstrafe.

Vielleicht ist es in diesem Zusammenhang provokativ oder deplatziert, aber EIN MENSCH hat m.E. immer verdient dass man ihm die Chance zur Erkenntnis gibt.
Wenn das nicht klappt, muss man die restlichen Menschen eben vor einem solchen Menschen schützen und ihm die menschliche Restwürde lassen.

Soll bedeuten : Die Polizei hat m.E. richtig(extensiv ausgelegt !!) gehandelt und G ist unbelehrbar und deshalb für den Rest seines Lebens unterzubringen.
Das könnte hier doch mal ein gutes Schlußwort sein.
 
sampleman

sampleman

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Mit Grundparolen waren die Volksverhetzenden Aufforderungen zur Tötung durch Erschießungskommandos. Solch eine Gesinnung ist keine Meinung.

DAS IST und BLEIBT strafbar und ist ganz sicher nicht von der Meinungsfreiheit als Grundrecht gedeckt.
Wiewohl ich dir in der Sache Recht gebe - ich mag auch keine Befürworter der Todesstrafe - halte ich deine rechtliche Bewertung der Forderung nach Einführung der Todesstrafe als Volksverhetzung für Nonsens.

Ich bin kein Anwalt. Bist du einer?

Ich glaube nach wie vor, dass die Dreistigkeit, mit der Gäfgen sich durch die Instanzen hangelt - und die Tatsache, dass die Gerichte da mitmachen - den Volkszorn anstachelt. Wäre es der Tod des Jungen allein, die Welt hätte das Arschloch schon längst vergessen.

Und solche Fälle gibt es immer wieder. Neulich bekam ich einen Fall zu lesen, darin ging es um Folgendes: Ein Mann will eine Digitalamera auf eBay versteigern und stellt ein entsprechendes Angebot ein. Es gehen Gebote ein, das höchste steht irgendwann bei 70 Euro. Dann beendet der Anbieter die Auktion mit der Begründung, er könne die kamera nicht verkaufen, weil sie ihm gestohlen wurde (was sich im Nachhinein auch als wahr herausstellt). Jetzt klagt der Höchstbietende, er fordert vom Anbieter die Auszahlung der Differenz zwischen seinem Gebot von 70 Euro und dem Marktwert der Kamera. Man fragt sich, wie der Kläger darauf kommt, ein solches Recht zu haben, schließlich ist ihm ja kein Schaden entstanden.

Schließlich ergeht ein Urteil: Der Verkäufer war berechtigt, die Auktion abzubrechen, dem Höchstbietenden steht keine Entschädigung zu. Dieses Urteil wird von BUNDESGERICHTSHOF gesprochen - das bedeutet, vorher haben sich schon DREI Instanzen mit dem Killefitt beschäftigt. Wie krass ist das denn?
 
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beak

Gast
die beiden Grund"parolen" waren noch mehr 'daneben' als die Stammtischparolen die hier teilweise fielen (verständlich bzw nachvollziehbar wg Ärger waren sie ja noch)...

Klare Tötungsparolen sind inakzeptabel....
Seh ich ganz genauso!

Bei solchen Äußerungen steht nur Rache im Vordergrund. Auch wenn man/frau es in manchen Fällen als ungerecht empfinden mag, das Grundgesetz muss für alle gelten!
 
AmperTiger

AmperTiger

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mir kommt hier regelmäßig die Kotze hoch, ehrlich. Ich bin entsetzt
und tust dir doch jeden Kommentar, der dir Übelkeit verursacht, an? Och komm, bitte, du glaubst doch nicht, dass du jemanden bekehrst, der hier übers Ziel hinausschießt.

ich bin mit Sample öfter mal nicht einer Meinung, aber ich finde seine Statements hier sehr gut als Diskussionsgrundlage geeignet.
Der gemeine Mörder G. hätte niemanden interessiert, wenn dieser sich nicht in seinem egozentrischen Wahn durch sämtliche Instanzen klagen würde.
Die moralische Verwerflichkeit ist nicht hoch genug anzusiedeln, wenn er auch viell. rein rechtlich Anspruch hat.

G. hat eine Entschädigung bekommen, die JEDEM in D per Gesetz zusteht, sie bewegt sich am unteren Rand was zuzuerkennen war und die Justiz hat angekündigt, dass er davon keinen Pfennig sieht. Das ist schon mal etwas, was meinem Rechtempfinden sehr gut tut.
Der gemeine Mörder G. ist nur mit seinen eigenen Waffen zu schlagen. Jede Mark, die er sich erstreitet, muß zur Tilgung seiner Schulden bei der Staatskasse herangezogen werden. Sollte er die Rechte an seiner Geschichte verkaufen, müßte das erhaltene Geld für die Entschädigung der Eltern des Jungen herangezogen werden.

Ich bin schon aus einem einzigen Grund gegen die Todesstrafe (ich bin da lernfähig):
ich gönne es dem gemeinen Mörder G. sein ganzes armseliges Leben in einer kleinen Zelle zu verbringen, mit dem übelsten Charakter zusammen gepfercht, den ich mir vorstellen kann: sich selbst.
Er sieht, wie sein Leben sinnlos vorüber streicht, Jahr um Jahr, Jahrzehnt für Jahrzehnt. Jeden Tag an seine abscheuliche Tat und sein Versagen als Mensch erinnert.
Und wenn nicht er selbst seinem armseligen Leben vorzeitig ein Ende setzt, dann werde ich mit Freuden meinen Obolus leisten, ihn noch lange durchzufüttern.

und wie Dirk schon treffend bemerkte. Je öfter der gemeine Mörder G. klagt, desto weiter verschlechtert sich seine Sozialprognose. Einsicht gleich Null. Reue gleich Null.
Damit keine Chance auf Vergünstigungen während der Haft.
Sicherungsverwahrung nach der Haft ist ihm sowieso gewiss.
 
AmperTiger

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Wie lange

so eine Haft tatsächlich dauern kann, sieht man an Klaus Gosmann, der in den 60er!! Jahren als Mittagsmörder von Nürnberg traurige Berühmtheit erlangte.
Der sitzt seit seiner Verurteilung 1967 wegen fünffachen Mordes ununterbrochen in Haft, also seit 44 Jahren!
Sein letzter Antrag auf vorzeitige Entlassung wurde 2010 abgelehnt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Klaus_Gosmann
 
Raubritter

Raubritter

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Ich bin kein Anwalt. Bist du einer?
er IST ! Sogar ein Rechts- Anwalt ......
Ob damit seine Aussagen mehr Gewicht bekommen, oder ob ihm deswegen mehr als ein Wutbürger Glauben schenkt und bereit ist, seine Ansicht von Recht und Gerechtigkeit - Sühne- Rache zu überdenken? Das ist heute nicht mehr üblich.
 
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Gast 7673

Gast
Wer

mir nicht glaubt mag es bei Wiki tun http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung

oder den Gesetzestext nebst Kommentierung lesen... Edit: Möglicherweise gibt es auch Gegenmeinungen (das ist bei Juristen so)
Was bleibt sind jedenfalls zwei Posts die schlicht daneben sind.

Ich sag es nochmal in aller Deutlichkeit.

Wut und Unverständnis kann ich verstehen. Überzogene Reaktionen auf das Urteil auch noch.
Aber eindeutige Forderungen nach Tötung in Wege der Exekution nicht.

Die beiden Posts in dieser Richtung waren ohne weitere Kommentare und scheinen mir aus einer bestimmten politischen Richtung zu kommen. DAS/DIE mag ich eben nicht.
 
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ulixem

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Der Polizist hatte sich damals dazu entschlossen, um eventuell noch das Leben des Jungen zu retten.
Dafür gebührt ihm mein voller Respekt.
Im Knast gelten eigene Gesetze. Kindermörder aus Habgier werden dort viele neue Bekannte treffen.
 
sampleman

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so eine Haft tatsächlich dauern kann, sieht man an Klaus Gosmann, der in den 60er!! Jahren als Mittagsmörder von Nürnberg traurige Berühmtheit erlangte.
Der sitzt seit seiner Verurteilung 1967 wegen fünffachen Mordes ununterbrochen in Haft, also seit 44 Jahren!
Übrigens haben gerade die Norweger ein ziemliches Problem, bei dessen Bewältigung ich ihnen viel Kraft wünsche: Im norwegischen Rechtssystem ist eine lebenslange Freiheitsstrafe per se nicht vorgesehen, da der Akt, jemanden lebenslang einzusperren, in N. als ebenso unmenschlich gilt wie eine Hinrichtung. Die längstmögliche Strafe, die das norwegische Recht für normale Kapitalverbrechen vorsieht, beträgt 21 Jahre. Erst neulich ist der Anführer der norwegischen Ausgabe der "Manson Family" aus dem Knast gekommen, er hatte in den 80ern eine Spur des Terrors und der Verwüstung hinterlassen. Immerhin scheint der Typ geläutert zu sein, es gibt aber wohl auch schon wieder Fanatiker, die ihn zum Idol machen.

Und jetzt haben sie diesen Irren, der die Anschläge von Oslo verübt hat. Der ist jetzt Anfang 30. Gehen wir mal davon aus, dass U-Haft angerechnet wird, dann kommt er 2032 wieder raus, dann ist er Mitte 50. Und wie geht die norwegische Gesellschaft dann mit ihm um? Immerhin haben jetzt wohl schon Rechtsgelehrte vorgeschlagen, ihn wegen Völkermordes anzuklagen (weil er seine Opfer aus politisch-rassistischen Gründen umbrachte), das gäbe dann maximal 30 Jahre...

Eine Lösung? Ich haben keine.
 
philofax

philofax

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Übrigens haben gerade die Norweger ein ziemliches Problem, bei dessen Bewältigung ich ihnen viel Kraft wünsche: Im norwegischen Rechtssystem ist eine lebenslange Freiheitsstrafe per se nicht vorgesehen, da der Akt, jemanden lebenslang einzusperren, in N. als ebenso unmenschlich gilt wie eine Hinrichtung.
ach? aber das es dort wie in D, wo die meisten verurteilten nicht wesentlich
laenger als die mindestens abzusitzenden 15 jahre einsitzen, eine nachtraegliche
sicherungsverwahrung gibt, hast du nur mal so unterschlagen weil es ja so
noch dramatischer klingt oder?
 
sampleman

sampleman

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ach? aber das es dort wie in D, wo die meisten verurteilten nicht wesentlich
laenger als die mindestens abzusitzenden 15 jahre einsitzen, eine nachtraegliche
sicherungsverwahrung gibt, hast du nur mal so unterschlagen weil es ja so
noch dramatischer klingt oder?
Vielleicht solltest du deine blöden Unterstellungen einfach für dich behalten. Das wäre doch mal eine Maßnahme, oder?
 
philofax

philofax

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Vielleicht solltest du deine blöden Unterstellungen einfach für dich behalten. Das wäre doch mal eine Maßnahme, oder?
ooooh, verzeih, dass mir das Bloedzeitungsniveau Deine Beitrages nicht gefaellt ..

Es laesst die Sache so aussehen, als waere es bereits fix, dass der Hr. Breivik
in spaetestens 21 Jahren als freier Mann durch Oslo turnt und das ist so einfach
nicht wahr.
 
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