Führung Fahrtenbuch

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bezetausoer

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Moin!
Mit meinem Auto ist jemand aus der Familie gefahren und wurde geblitzt, 21km/h ausserorts, 70km/h erlaubt
Während unseres Urlaubs kam das erste Anschreiben ( wg. Verkehrsordnungswidrigkeit) des Kreises das von unserem "Postbeauftragten" geöffnet wurde, daraufhin habe ich an die im Schreiben genannte emailadresse geschrieben mit der Bitte um Geduld (2,5 Wochen). Zuhause zurück habe ich den Schrieb umgehend zurückgesandt mit dem Hinweis (Aussageverweigerungsrecht).
Drei Tage später steht das Ordnungsamt vor der Haustür :bounce: wg. möglicher Fahrerfeststellung. Hinweis an die vorstellige Dame, wurde bereits schriftlich erledigt-> Aussage verweigert. Heute kam erneut ein Schreiben mit der Bitte um Nennung des Fahrers/Fahrerin.
In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass wenn keine näheren Angaben gemacht werden, ein Antrag auf Führung eines Fahrtenbuchs beim STVA gestellt wird.

Hat das schonmal jemand auferlegt bekommen wg. so einem Käse?

Info: Weder Halter (ich) noch mögliche Fahrer haben Punkte in Flensburg.

Es geht mir nicht ums bezahlen! ...aber das die so einen Aufriss machen versteh ich nicht, hätte gedacht ,dass ich das Knöllchen zahle und gut ist aber die scheinen sich festzubeißen ;-)
 
assindia

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Ja nu - was heißt in dem Zusammenhang "Käse".
Ich denke du hast den Anhörungsbogen zurückgesendet mit dem Hinweis auf Zeugnisverweigerungsrecht.
Also keinen Fahrer benannt, dem der Bußgeldbescheid zugesandt werden kann. Ergo kann nicht vollstrekt werden. Ergo sum - der "Täter" kann nicht ermittelt werden. Offene Strafsache - Fahndung - und dann Entscheidung wie weiter vorgegangen werden soll.
Ja ein Fahrtenbuch kann auferlegt werden. Inwieweit das gemacht wird ist wohl Ermessensspielraum und hängt vom Arbeitsanfall der Behörde ab.
 
schlork

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Es geht mir nicht ums bezahlen!
Dann zahle doch einfach und alles ist gut.

Ohne die ganze Geldmacherei mit den Blitzern verteidigen zu wollen, aber wenn sie nicht mit Fahrtenbuch drohen würden, würde jeder abstreiten oder die Aussage verweigern.
Die Ankündigung solltest du auch ernst nehmen, ausser du verkaufst das Auto in nächster Zeit, dann kann dir das Fahrtenbuch egal sein.
 
LeAllemand

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dass ich das Knöllchen zahle...
Das ist kein "Knöllchen" (ugs. für Verwarngeld) sondern ein Bußgeldverfahren, bei dem die Behörde versuchen muss, den Fahrzeugführer zu ermitteln.

Und nein, beim ersten mal wird allgemein kein Fahrtenbuch auferlegt. Ausnahmen gibt es aber immer.

Offene Strafsache
Keine Strafsache, sondern seit der großen Strafrechtsreform eine Ordnungswidrigkeit (früher hieß das Übertretung).
 
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kuhtreter

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Ein normaler Verwaltungsrechtlicher Vorgang. Jeder der sein Fzg. verleiht weiß in der Regel an wem. Wer ein sehr schlechtes Gedächtnis hat dem kann das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden.
Das "Amt" hat alles richtig gemacht.
 
Larsi

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Lewellyn

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Ich rate mal: Der Nachwuchs hat damit einen A-Verstoss produziert und es droht Verlängerung der Probezeit/Aufbauseminar?

Will man das verhindern, nimmt man selbst den Punkt und zieht die 128,50€ vom Taschengeld ab. Dazu gibt es Rasenmähpflicht bis zum Auszug. :wink:

Ein Fahrtenbuch möchtest Du nicht wirklich führen oder?
 
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kuhtreter

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Wobei ein Fahrtenbuch zu führen nichts außergewöhnliches ist. Das war vor Einfuhr der Fahrerkarte bei Berufskraftfahrern deren täglich Brot. Gibt Schlimmeres.
 
Larsi

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...
Will man das verhindern, nimmt man selbst den Punkt ...
Blöd nur, wenn der potentielle Punktenehmer ein bärtiger 50jähriger ist und auf dem gestochen scharfen Foto eine junge Dame in die Kamera lächelt. Zumindest dann, wenn die Halterfeststellung schon einen Ortstermin hatte ...
 
LaCy-boGSer

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Die schauen sich auch schon mal die Personalausweisfotos von Familienmitgliedern an ( bei der Stadt ) und kommen so auch schon mal an den richtigen Fahrer. Je nachdem wie beschäftigt die Damen und Herren in dem Bezirk sind wird das mehr oder weniger gründlich nachverfolgt.

Bei mir in der Familie schon geschehen als auch die Aussage verweigert wurde.
 
JUG

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... Mit meinem Auto ist jemand aus der Familie gefahren und wurde geblitzt, 21km/h ausserorts, 70km/h erlaubt ...
... also fast ein stehendes Verkerhrshindernis. Eine Gefährdung höchsten Grades.
Hoffentlich mit ausreichender Absicherung unterwegs.
:wink:

Wir haben in D Fahrerhaftung, nicht Halterhaftung.
Ohne Nennung des Fahrers wird das nix.
Sehe ich auch so.
Und Du (Themenstarter) wärst bestimmt nicht der Erste, der ein Fahrtenbuch führen müsste.
Aber Du hast ja die freie Auswahl: Fahrer nennen - oder Auflage erfüllen.
 
HarryS

HarryS

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Dazu gibt es Rasenmähpflicht bis zum Auszug. :wink:
Und wenn der Rasen gemäht ist, ich hätte noch ein paar Streuobstwiesen die ebenfalls gemäht werden müssen.

Balkenmäher
Vesper
Bier .....nach dem Mähen wird gestellt. :daumen-hoch:
 
Lewellyn

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Blöd nur, wenn der potentielle Punktenehmer ein bärtiger 50jähriger ist und auf dem gestochen scharfen Foto eine junge Dame in die Kamera lächelt. Zumindest dann, wenn die Halterfeststellung schon einen Ortstermin hatte ...
Ja, das verkompliziert die Lage in der Tat. Verstoss gegen die Fahrtenbuchführpflicht sind auch 100€. Und wenn die es genau nehmen, ist es sehr aufwändig, ein Fahrtenbuch korrekt zu führen.
Und wenn sie ösig sind, können Verstöße auch additiv gewertet werden. 5 Fahrten "vergessen", zack 500€.

Apps für Fahrtenbücher mit steuerlichem Hintergrund sind in der Regel nicht zugelassen. Vorher die verhängende Stelle fragen, ob man das elektronisch führen darf.
 
Zörnie

Zörnie

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Ja nu - was heißt in dem Zusammenhang "Käse".
Ich denke du hast den Anhörungsbogen zurückgesendet mit dem Hinweis auf Zeugnisverweigerungsrecht.
Also keinen Fahrer benannt, dem der Bußgeldbescheid zugesandt werden kann. Ergo kann nicht vollstrekt werden. Ergo sum - der "Täter" kann nicht ermittelt werden. Offene Strafsache - Fahndung - und dann Entscheidung wie weiter vorgegangen werden soll.
Ja ein Fahrtenbuch kann auferlegt werden. Inwieweit das gemacht wird ist wohl Ermessensspielraum und hängt vom Arbeitsanfall der Behörde ab.
Nun mal nicht de Reifenfolge durcheinanderbringen.
Wenn kein Fahrer festgestellt werden kann, dann gibt es keine offene Strafsache, keine Fahndung und auch keine Vollstreckung.
Vom Arbeitsanfall der Behörde sollte das Auferlegen des Führens eines Fahrtenbuchs jedoch nicht abhängen.
 
Zörnie

Zörnie

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Ein normaler Verwaltungsrechtlicher Vorgang. Jeder der sein Fzg. verleiht weiß in der Regel an wem. Wer ein sehr schlechtes Gedächtnis hat dem kann das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden.
Das "Amt" hat alles richtig gemacht.
Laut Rechtsprechung darf man übrigens bereits nach zwei Wochen vergessen haben, wer Fahrer des Fahrzeugs war.
 
Framic

Framic

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Bei Ummeldung des Fahrzeuges auf einen anderen Halter entfällt die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches... :wink:
 
Ralsch

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So ganz habe ich die Frage nicht verstanden.
Behörde fragt, wer den Bierdeckel übernimmt, du sagst: "Geh weg, sage ich dir nicht".
Und dann verstehst du nicht, dass eine "Maßnahme" auferlegt wird!?
Wie stellst du dir so unser Rechtssystem vor?
Umso unverständlicher, da du selbst schreibst, das keiner bei Euch einen Punkt hat - so what?
Genau dafür wird der ganze Spuk ja betrieben, könnte ja sein, dass dein (virtueller) 18 jähriger, drogenabhängiger Sohn schon das Konto voll hat und der Punkt ihm endlich das Kreuz brechen würde (Fahrerlaubnismäßig). Oder der 93 jährige Opa.
Dadurch, dass du einen "Meineid schwörst" und den Punkt sowie die Strafe übernimmst, macht das ganze nicht besser sondern aus der Ordnungswidrigkeit wirklich eine Straftat.
Und dann über ein Fahrtenbuch maulen....:eekek:
Btw: Ich würde in solchen Fällen, in denen so "freigiebig" mit Arbeitszeiten der Sachbearbeiter umgegangen wird, die Uhr mitlaufen lassen und für jede Extrarunde, die dafür gedreht werden muss, den entsprechenden Stundensatz auf den Bierdeckel schreiben.
 
Klausmong

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Wir haben in D Fahrerhaftung, nicht Halterhaftung.
Ohne Nennung des Fahrers wird das nix.
Stimmt, deswegen machen die das mit behördlich auferlegtem Fahrtenbuch.
Kenne ein paar Leute die das machen müßen.
Und wenn ich richtig informiert bin muss man das zu Beginn der Fahrt schon ausfüllen, und wenn eine Kontrolle darüber ist muss der Fahrer schon drinnenstehen
 
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