Gebliztdings

Diskutiere Gebliztdings im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Für dich gibt es zwei Möglichkeiten, das Bußgeld wird dir zugestellt und du bist definitiv nicht gefahren und warum sollst du dir jetzt das Gehirn...
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nordmann1

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R1200GS
Für dich gibt es zwei Möglichkeiten, das Bußgeld wird dir zugestellt und du bist definitiv nicht gefahren und warum sollst du dir jetzt das Gehirn zermartern, wer es wohl gewesen sein soll. Das mit dem Fahrtenbuch ist ein Schmarrn, bei solchen Bagatellen wird kein Fahrtenbuch verhängt. Du fühlst dich ungerecht behandelt, warum sollst du dich jetzt ans Recht halten. Ich würde aus Prinzip nicht zahlen. Habe den Joker schon zweimal gezogen, allerdings über einen Zeitrahmen von 30 Jahren.

Selbst wenn sie mir ein Fahrtenbuch auferlegen würden, dann bin ich eben vor der Kontrolle grade mal 3000 km unterwegs gewesen. Und man kann ja jeden Monat mal irgend etwas eintragen. Fahrtenbücher werden nur verhängt, wenn einem unbelehrbaren Verkehrsrowdy nicht anders beizukommen ist, bevor ein Gericht die Sache in die Hand nimmt. Die Kommunen sind nicht vernetzt, also ein Bußgeld/Fahrtenbuch in NRW, taucht in BY nicht auf. Noch nicht. *grins*

Zweite Möglichkeit, du machst dich angstfrei und zahlst. Für mich gilt, Angst und Geld hatte ich noch nie.
 
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Q4me

Q4me

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ich finde es auch unverantwortlich, radfahrer zu überholen ...

Radfahrer überhole ich immer auf dem Radweg...da ist Samstags/Sonntags immer frei weil all die Presswurstleibchen mit ihrem Hightechrädern die Strasse blockieren!! ;-))

Scherz beiseite...steht da ein Schild hast Du es zu beachten
Wenn Du meinst es steht zu Unrecht dort, bestreite den Behördenweg bzw. klage dagegen!!
 
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nordmann1

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Wenn Du meinst es steht zu Unrecht dort, bestreite den Behördenweg bzw. klage dagegen!!
Hast noch mehr Vorschläge, sich mit Don Quijote Aktionen den Tag zu versauen?

Und wo ist der Unterschied zwischen Preßwurstleibchen bei den Radlern oder diesen fetten immer mehr werdenden Motorradfahrern, die in ihrer Kombi wie ein vollgesch..... Strumpf aussehen? Verhältnis Radler zu Motorradfahrer 1 : 50.
 
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GS-Ghost

GS-Ghost

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....................

Und wo ist der Unterschied zwischen Preßwurstleibchen bei den Radlern oder diesen fetten immer mehr werden Motorradfahren, die in ihrer Kombi wie ein vollgesch..... Strumpf aussehen?

Na, früher konnte man die noch an der Farbe unterscheiden, aber nachdem die Wahnwestenfraktion immer größer wird .......... :eekek:
 
Larsi

Larsi

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Na, früher konnte man die noch an der Farbe unterscheiden, aber nachdem die Wahnwestenfraktion immer größer wird .......... :eekek:
zumal die auch noch ähnlich schnell sind und alle helm tragen ...
 
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Bahnburner

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Ich freue mich immer, wieviel ich an den Blitzern gespart habe, die dort nicht gestanden haben wo ich langgefahren bin.
...das ist aber schon ein Bisserl wie beim Valentin der gesagt hat "ich freu mich wenn's regnet, weil wenn ich mich nicht freu regnet's auch", oder? :p
 
qhammer

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@r103 :prayy::prayy::prayy::vogel:
 
Canario

Canario

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CRF 1100 SD08
[...]Offensichtlich war das so einer der Gefahrenpunkte weil du ja Radfahrer überholt hast -> unverantwortliches Verhalten. [...]
Vielleicht war's auch umgekehrt und die Radfahrer haben einen auf Kehrmaschine gemacht.

Canario
 
porschefunki

porschefunki

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R 1200 GS TÜ
Warst Du zu schnell? Geblitzt worden ?
Wie oft ist das Verhältnis zur Geschwindigkeitsübertretung und dann mal eben geblitzt werden?
Gering, oder? Sehe es sportlich, stehe dazu und zahl.

Wenn Du Dir Gedanken machst wie Du dagegen vorgehen kannst, gratuliere ich Dir von Herzen.
Du hast vermutlich sonst keine Probleme und viel Zeit....... !
Du kannst nur ein sehr glücklicher und zufriedener Mensch sein......

Gutes Gelingen, wie auch auch immer Du entscheidest!
Ich sage immer: "Nichts ist so schlecht, daß es nicht für irgendwas gut ist!"
 
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sorry aber ich finde die ganze Diskussion rundum daneben.

1. Weil es mich ärgert dass die geblitzt haben will ich nicht zahlen - Hallo?? Dann wander in ein Land aus in dem es keine Regeln gibt. Syrien ist da grad ein heisser Kandidat.

2. Dann kommt noch dazu das in der Eifel die Geschwindigkeitsbegrenzungen meistens schon ihren Sinn haben auch wenn sich dir das nicht auf Anhieb erschließt. Da gibt es z.B. sehr viele Kreuzungspunkte für Radfahrer und Fußgänger und wenn das nicht dann vielleicht Lärmschutz für die Anwohner!? Offensichtlich war das so einer der Gefahrenpunkte weil du ja Radfahrer überholt hast -> unverantwortliches Verhalten. Dafür ist 20€ eh viel zu wenig...

3. Und jetzt darüber Nachdenken wie ich die Polizei und evtl. die Gerichte mit so einem Sch... beschäftigen kann schlägt dem Fass den Boden aus. Jetzt kommt mir ja keiner mit Rechtsstaat daher. Der ist dazu da, dass ich mein Recht durchsetzen kann - nicht mein Fehlverhalten.
Oh, da scheint ja einer 100 pro korrekt zu sein.
Als ob in unserem schönen Land nur aus Sicherheitsgründen geblitzt würde - dass ich nicht lache.
Die Biker sind im Sommer die beste Einnahmequelle für Städte und Gemeinden von Flensburg bis Garmisch.
Und das wird auch gezielt ausgenutzt.
Nicht weil ich mich geärgert habe, sondern weil der Apparillo nicht in der Lage ist, ein brauchbares Foto zu machen, überlege ich von meinem Recht gebrauch zu machen.
Ich fahre seit dreissig jahren durch die Eifel und kenne viele Stellen, wo ein Blitzer durchaus angebracht ist.
Und dieser war ein Abzockblitzer!!!
Ich werde unser "Fehlverhalten " hier auch sicher nicht kleiner reden, aber Gesetz ist Gesetz und dazu gehört eben auch ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Ich weiß zwar nicht wie lange du schon Motorrad fährst, aber mit etwas Glück und einem Schuss Unaufmerksamkeit wirst du auch mal in den Genuß eines Fotos kommen.
 
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Gerlinde

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...das ist aber schon ein Bisserl wie beim Valentin der gesagt hat "ich freu mich wenn's regnet, weil wenn ich mich nicht freu regnet's auch", oder? :p
Dieser Vergleich oder auch der Vergleich mit Till Eulenspiegel, der sich schwitzend beim Hochfahren immer auf die Abfahrt gefreut hat und auch das Beste aus einer dummen Situation zu machen, ist etwas, was ich versuche, um mir das Leben leicht zu machen. Das hinterher zu hadern bringt mir nichts.
 
Canario

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[...]
1. Das Motorrad ist auf mich (Ehemann) angemeldet.
2.Das Bild des Fahrers ist so grottenschlecht, dass man nicht einmal genau erkennt, ob der Fahrer ein Mann oder eine Frau ist.
3.Auf dem Fragebogen wird dem Halter die Möglichtkeit zur Aussageverweigerung dargelegt, wenn er damit einen Verwandten oder Ehegatten belasten würde.

Und daher fragen wir uns , was denn passieren würde, wenn ich als Halter, bzw. Fahrer den Verstoß bestreiten und ansonsten von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen würde.
Nicht dass es mir um die 20 Euro geht.
Aber diese Blitze hat mich wirklich geärgert:banghead: und man spart halt wo man kann .
Nun, es wurden ja bisher schon zwei Fehler begangen. Warum sollte man jetzt
noch einen dritten Fehler begehen, indem man die Buße nicht zahlt?

Canario
 
sampleman

sampleman

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Ich hätte bei so was ein dummes Gefühl. Bei einem Strafzettel mit einer solch geringen Strafe gehe ich davon aus, dass die ganze Geschichte, nachdem du bezahlt hast, einfach restlos getilgt wird. Will meinen: Wenn es in einem Jahr dumm läuft und es geht um 40 km/h zu schnell und die machen deine Akte auf, dann ist die blütensauber. Wenn du dagegen jetzt aus der Geschichte einen Staatsakt mit Einsprüchen und Widersprüchen machst, glaube ich nicht, dass das an deiner Akte spurlos vorüber geht. Und das könnte den Entscheidungsspielraum, den ein Beamter beim Bearbeiten deines Falles hat, zu deinen Ungunsten verschieben. Das würde ich mir für 20 Euro nicht antun mögen.


Beste Grüße vom Sampleman und seinem Tatschpätt
 
SLK

SLK

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'n Abend,

das Nutzen des Zeugnisverweigerungsrechts darf dem Beschuldigten nicht negativ angelastet werden. Wenn Du also mitteilst, dass Du weißt, wer gefahren hat, Du aber vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machst, kann Dir deswegen kein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Außerdem gilt das Fahrtenbuch auch nicht für die Person, sondern für das betreffende Fahrzeug. Hier hilft es dann, das Fahrzeug auf eine andere Person, z.B. Ehegatte, nach kurzer Zeit umzumelden. Damit endet die Pflicht, das Fahrtenbuch zu führen.
 
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nordmann1

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das Nutzen des Zeugnisverweigerungsrechts darf dem Beschuldigten nicht negativ angelastet werden.
Außerdem gilt das Fahrtenbuch auch nicht für die Person, sondern für das betreffende Fahrzeug. Hier hilft es dann, das Fahrzeug auf eine andere Person, z.B. Ehegatte, nach kurzer Zeit umzumelden. Damit endet die Pflicht, das Fahrtenbuch zu führen.
Das würde die 20 € aber deutlich übersteigen, aber ich kann euch beruhigen, dafür gibt es kein Fahrtenbuch, selbst wenn weiter kleine OWI dazu kämen. Fahrtenbuchauflage gibt es nur bei wiederholten schweren Verstößen gegen die STVO. Hier sind doch reichlich Kfz-Halter unterwegs, wer kennt jemand, der ein Fahrtenbuch führen muss, ich kenne schon einmal keinen.

Und ich ermuntere geradezu jeden, gegen diese Bagatellen jedes Mittel auszuschöpfen, um gegen die Inflation des Abzockens aufzubegehren, auch wenn es nichts bringt. Denn jeder von uns weiß ganz genau, wo Verkehrskontrollen sinnvoll sind, aber genauso gut, wo nicht.

Edit
Auszug aus dem Gesetz:
Ein einmaliger und unwesentlicher Verstoß, der sich weder verkehrsgefährdend auswirkte noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt, rechtfertigt die Fahrtenbuchauflage daher nicht. (Quelle: BVerwG NJW 1979, 1054; 1995, 2866)
 
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qhammer

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@ nordmann-- das mit dem Fahrtenbuch ist eine Ermessensache des Bearbeiters und bedarf keiner schweren Verstöße gegen die STVO. Ich hatte den Spass schon 2 mal. Der Berliner Polizeipräsi ist da sehr schnell bei der Auflage und lässt danach sogar mind. 2 mal einen Uniformierten (meist den Kob) zur Kontrolle vorbei schauen.
 
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nordmann1

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@ nordmann-- das mit dem Fahrtenbuch ist eine Ermessensache des Bearbeiters und bedarf keiner schweren Verstöße gegen die STVO. Ich hatte den Spass schon 2 mal. Der Berliner Polizeipräsi ist da sehr schnell bei der Auflage und lässt danach sogar mind. 2 mal einen Uniformierten (meist den Kob) zur Kontrolle vorbei schauen.
Wenn es nicht zu persönlich ist, kannst ja den Grund nennen. Und der Ermessensspielraum ist keine Behördenwillkür, im Moment gehen die Urteile davon aus, dass mindestens 3 Punkte fällig werden. Tendenz, nach neuer Punkte Regelung, 1 Punkt. Darunter ist bei OWI wie vom Themenstarter kein einziger Fall beschrieben.

Wie oben jemand geschrieben hat, ob es den Aufwand (Anhörungsbogen ausfüllen usw.) wert ist, muss jeder für sich selbst beurteilen.

Ich freue mich auf alle Fälle, dass ich als Motorradfahrer diesen Irrsinn mit den stationären Blitzern im Moment noch die lange Nase zeigen kann. Ich lasse mich nicht von irgendwelchen Spinnern bei einer Überschreitung von 6 km/h zB. auf einer vierspurig ausgebauten Straße einen Raser nennen und dann noch zum Dank dafür mit 20 € abkassieren. Das tut mir jetzt sehr leid, aber das war ich nicht und wenn ich es wüsste, sag's ich nicht, weil ich Familienmitglieder nicht denunzieren muss. Leider haben diese paradiesischen Zustände bald ein Ende.

Bei mir erschien vor langen Jahren auch mal der Sheriff und wollte wissen, wer alles Zugriff auf das Motorrad hat. Meine Antwort, das sind so viele, das kann ich gar nicht sagen, eigentlich jeder. Worauf ich ihm die Schlüssel vor die Nase hielt und ihn fragte, ob er mal fahren möchte. Hat er Gott sei Dank abgelehnt. *grins*

Zum guten Schluss, wenn ich richtig Mist gemacht habe, dann stehe ich dazu und trage die Konsequenzen.
 
m.a.r.t.i.n

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Also nur um keine Mißverständnisse zu vermeiden:
Fahre jetzt 30 Jahre Unfall - und Blitzfrei (mit dem Motorrad), bin kein Heitzer und will auch keinen Bürgerkrieg anzetteln.
Klar war es mein Fehler und wegen 20 Takken muß ich noch keine Insolvenz anmelden.
Ausserdem habe ich neben Gerichtsverfahren und Auseinandersetzungen mit örtlichen Behörden noch andere Hobbies.
Aber es ist doch auch nicht verboten mal nach seinen Rechten zu fragen.
Und das Vater Staat gerne abkassiert, wenn´s eben geht, sollte wohl unbestritten sein
Was meine Frage angeht gabs ja schon jede Menge Infos, für die ich mich bedanken möchte.
Wünsche allen ( auch den Fehlerlosen :nein:) eine blitz -und unfallfreie Fahrt.
 
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Zörnie

Zörnie

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Der Berliner Polizeipräsi ist da sehr schnell bei der Auflage und lässt danach sogar mind. 2 mal einen Uniformierten (meist den Kob) zur Kontrolle vorbei schauen.
Wenn die Polizei für solche Spielchen noch Zeit hat, kanns nicht so schlimm sein. Und zu den Zeiten, in denen ich zuhause bin, ist der "Abschnittsbevollmächtigte" (ABV) schon längst im Feierabend. Im Übrigen gilt auch für die Berliner Polizei die maßgebliche Rechtsprechung und sollte sie diese wider Erwarten außer Acht lassen, gibt es hier in der Stadt gute Fachanwälte, die sie daran erinnern können.
 
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