Geldbußen Schweiz

Diskutiere Geldbußen Schweiz im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Das ist unfair. Oettinger zählt nicht. Der soll angeblich das traurige Ergebnis irgendwelcher missglückter Klonexperimente sein (habe ich mal...
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Kuhjote

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Das ist unfair. Oettinger zählt nicht. Der soll angeblich das traurige Ergebnis irgendwelcher missglückter Klonexperimente sein (habe ich mal irgendwo gelesen). Ob's stimmt? Aber ich finde trotzdem: Der zählt nicht!:nerd:
 
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GSATraveler

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Das ist unfair. Oettinger zählt nicht. Der soll angeblich das traurige Ergebnis irgendwelcher missglückter Klonexperimente sein (habe ich mal irgendwo gelesen). Ob's stimmt? Aber ich finde trotzdem: Der zählt nicht!:nerd:
Schliessen wir einen Kompromiss: Ist ein Süddeutscher, also ca. halbehalbe, also ca. unentschieden.
 
Bonsai

Bonsai

GS-Flüsterer
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Sehr symphatisch der Redner in dem Beitrag über Bündner Fleisch !!

Öttinger dagegen war meiner Ansicht nach mehr als peinlich. ... Und wenn damals Stoiber Bundeskanzler geworden wäre, dann hätt ich mir einen holländischen Paß geholt ! :rolleyes:
 
Christian RA40XT

Christian RA40XT

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Sehr symphatisch der Redner in dem Beitrag über Bündner Fleisch !!

Öttinger dagegen war meiner Ansicht nach mehr als peinlich. ... Und wenn damals Stoiber Bundeskanzler geworden wäre, dann hätt ich mir einen holländischen Paß geholt ! :rolleyes:
Ja ich aber auch!


Aber Bündnerfleisch....mmmmmh ...löööcka
 
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LieberOnkel

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Ok, ist ein Tiefschlag, sogar für uns. Aber Ihr habt dafür Oettinger :p:

Der Oettinger. Der hat mal ernsthaft gefordert, Englisch sollte in Deutschland in absehbarer Zeit Hauptverkehrssprache werden und Deutsch zu einer reinen Freizeitsache werden, so wie ein Dialekt.

Und das von einem, der in London nicht mal ein Frühstücksei bestellen könnte. Bzw bestellen könnte er es schon, nur keiner wüßte dann, was er nun eigentlich wollte.
Denn eines ist klar: Egal was für eine Sprache der Mann da in dem Video redet. Englisch ist das nicht...

Und ob der Zustand dieses Mannes nun Folge genetischer Experimente ist oder ob er dauerhaft deutlich zuviel des gleichnamigen Gebräus verstoffwechselt hat, sei mal dahin gestellt.


Den Schweizer Lachsack finde ich eigentlich sehr sympathisch.
Kann man den nicht hier ins Forum lotsen? Würde die hiesige Schweizer Heimatfront ein wenig auflockern. ;)
 
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GSATraveler

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Folge genetischer Experimente
powered by Novartis, wissen wir schon lange. Wir lassen Feldversuche gerne im Ausland durchführen, scheint uns irgendwie sozialverträglicher. Für uns.

Auch unsere Politiker machen sich immer gerne mal wieder zum Affen. Eben deshalb... aber lassen wir das, Ihr braucht ja noch etwas Zeit. Und ein paar Affen mehr.

Heimatfront? Kennt unser Worschatz nicht. Doch noch ein Outing?
 
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LieberOnkel

Gast
Es war nicht im historischen Sinne gemeint. Insofern etwas schwer verständlich. Sagen wir lieber Phalanx zur verbalen Verteidigung der Schweiz und aller damit zusammenhängenden Eskapaden gegen ausländische Kritik.
Nur um irgendwelchen Unterstellungen vorzubeugen. ;)


Vielleicht sollte man sich besser bei einer Flasche Bier, notfalls auch Calanda, zusammenfinden.
Zur Völkerverständigung...
 
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Birk

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ne Susi V-Strom ;)
Ok, ist ein Tiefschlag, sogar für uns....
Röifu - das kannst du so pauschal nicht sagen: ich hab mich fast kaputt gelacht, als ich das Video das erste Mal gesehen hab
- vorallem, wenn man bedenkt, dass Merz sonst ein sehr ruhiger und zurückhaltender Politiker ist. Ist einfach so schön menschlich, wenn sich jemand auch, oder gerade in dieser Position vor lauter Lachen nicht mehr beherrschen kann...

Habe eben schon wieder einen Lachanfall gekriegt, als ich es sah - einfach zu lustig!!
 
Kuhjote

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Um noch einmal auf den Oettinger zurückzukommen, so einen muss eine richtige Demokratie aushalten können.
Gut, der wollte auch schon einmal das Motorradfahren auf öffentlichen Straßen verbieten und die deutsche Sprache abschaffen. Jedes andere Land hätte ihn vielleicht in eine therapeutische Einrichtung verbracht und dort mit Medikamenten versorgt.
:alien:

Wir hingegen haben ihn zunächst zum Ministerpräsidenten von BW und anschließend zum EU-Kommissar gemacht (jetzt nicht direkt gewählt, aber trotzdem dazu gemacht)
So etwas muss uns die Schweiz erst einmal nachmachen. Das ist nämlich echter demokratischer Humor. Da liegen wir immer noch ganz weit vorne ... mit unseren Politikern.
:victory:
 
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GSATraveler

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ich hab mich fast kaputt gelacht
Hey Sophie, alles klar im Feindesland? Sonst repatriieret Dich sicher die Rega sofort zurück an den Jurasüdfuss (medizinische Gründe gäbe es offensichtlich genügend:D)
Na ja, Merz wurde nicht gewählt, um den Komiker zu geben, staubtrockene Ratsversammlungen aufzulockern und das Fernsehvolk rund um den Globus zu erheitern. Auch nicht, um sich von Gadhaffi vorführen zu lassen und er hätte uns bei der Unternehmenssteuerrevision besser nicht angelogen. Einen wie ihn mag es alle 50 Jahre mal erleiden, bei zweien wird's dann schon systemkritisch. Da vergeht mir aube ds Lache, bei aller Toleranz.

Vielleicht sollte man sich besser bei einer Flasche Bier
Jederzeit, wobei ein Fläschchen oder ne Mass da kaum reichen werden - und was die Trinkfestigkeit betrifft, bitte nicht schon wieder nur grosse Worte...
 
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Birk

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ne Susi V-Strom ;)
Hey Sophie, alles klar im Feindesland? Sonst repatriieret Dich sicher die Rega sofort zurück an den Jurasüdfuss (medizinische Gründe gäbe es offensichtlich genügend:D).
hee, Röifu - du weisst, dass ich hier daheim bin, nicht nur hier wohne!! ;) Und mich mit der Rega zurückfliegen lassen würde ich nur im Falle eines medizinisches Notfalls.... möge der noch so klein sein... Bevor ich hier in ein KH gehe :cool: Ansonsten: alles bestens! Kein Feind weit und breit


Nun - seit ich nicht mehr in CH lebe, verfolge ich die politische Situation im Süden nur noch am Rande :facepalm:
 
chlöisu

chlöisu

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Q 09 Mü, und andere
Es war nicht im historischen Sinne gemeint. Insofern etwas schwer verständlich. Sagen wir lieber Phalanx zur verbalen Verteidigung der Schweiz und aller damit zusammenhängenden Eskapaden gegen ausländische Kritik.
Nur um irgendwelchen Unterstellungen vorzubeugen. ;)


Vielleicht sollte man sich besser bei einer Flasche Bier, notfalls auch Calanda, zusammenfinden.
Zur Völkerverständigung
...

Guten Abend
Vielen Dank, endlich kommt etwas Vernunft und Realpolitik in den Fred.
Über das Bier............ach was, nach dem Fünften wird das eher nebensächlich.
 
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GSATraveler

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endlich kommt etwas Vernunft und Realpolitik in den Fred.
Was keine Beleidigung schaffte, beim FREIBIER (frisch gezapft und spendiert aus dem Emmental, oder? Wollen mal nicht so sein, Bern hilft auch da mit Subventionen) hüpfen die Jungs nur so hinter'm Ofen hervor;) Das nenn ich mal völkerübergreifend.
 
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Christian S

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Hallo Allerseits,
ich hoffe, ich kann mich auch beteiligen, ohne dass ich alle Beiträge bis hierher durchgelesen habe.
Man kann ja sicher der Meinung sein, dass in Deutschland bzgl. Tempoverstößen eher milde Sanktionen gelten, zumindest im Verhältnis zum umliegenden Ausland.
Welche etwaig höheren Strafen nun optimal auf die Verkehrsteilnehmer einwirken, kann niemand genau sagen.
Sicher werden viele Tempoverstöße vorsätzlich begangen (20 km/h drüber kostet ja nicht viel... bei uns zumindest)
Aber jedem von uns dürfte es schon vielfach so gegangen sein, dass man mal etwas verbummelt hat (innerorts mit 90 auf dem Tacho kurz nach dem Ortsschild, außerorts den 70'er übersehen usw.).
Manche sitzen 5 Stunden am Tag im Auto, dann kann es einfach einmal passieren, etwas zu übersehen. Es ist auch in Ordnung, durch Strafen, die weh tun, alle möglichst dazu anzuhalten, sehr gut aufzupassen, niemand mag von einem Raser umgenietet werden.
Es bringt aber auch nichts, mit überharten Strafen Angst und Schrecken zu verbreiten.
Ja, ich wäre durchschnittlich deutlich langsamer unterwegs, wenn ich für 10 km/h zu schnell 2000.- € bezahlen müßte und für 20 km/h zu schnell 1 Monat ins Gefängnis muss. 5 Jahre Führerscheinentzug bei mehr als 0,5 Promille? Ok, das sind etwas übertriebene Beispiele, es geht um die Tendenz.
Zu einer freien Gesellschaft gehört nicht das Recht auf "rasen", aber doch eine gewisse Verhältnismäßigkeit bei den Sanktionen für Fehlverhalten. Dreht man die Schraube für die Strafen für fahrlässige Verkehrsdelikte bis zum Anschlag, passt es irgendwann nicht mehr.
Von mir aus könnte man Dinge schärfer bestrafen, bei denen man sich nicht täuschen kann, z.B. über 150 km/h auf einer kurvigen Landstraße. Aber überall dort, wo man mal pennen kann ( 130 im 80'er auf der Autobahn, 110 im 70'er auf der Landstraße, 86 am Ortsanfang, der nur zum Ortsanfang wird, weil man dort ein Ortsschild aufgestellt hat, die Häuser sind noch weit weg) sollte man es mit den Strafen nicht zu sehr übertreiben.

Die neuen regeln in Schweiz gelten wohl für folgende Bereiche:
Tempo 70 bei erlaubten 30 km/h, Tempo 100 bei erlaubten 50 km/h, Tempo 140 bei erlaubten 80 km/h oder 80 Stundenkilometer zu schnell auf Autobahnen.

Ok. da kann man sich nicht mehr getäuscht haben, das muss man dann in dem Moment genau so gewollt haben. Die Raserregeln in der Schweiz ab dem 01.01.2013 betreffen einen halbwegs normalen Menschen nicht.

Aus Norwegen kenne ich folgende Geschichte: Erlaubt innerorts 50, aber wg. Baustelle, die den Verkehr nicht wirklich beeinträchtigt auf 30 reduziert. Motorradfahrer übersieht das Schild und fährt 56 km/h... kostete fast 1000.- € (ich wars nicht), da wird es dann schon grenzwertig.
 
soaringguy

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Die Uhrzeit für ein Bierle wäre nicht schlecht. :) So eine Via Sicura regt sehr zum nachdenken und recherchieren an. Alle Ausländer tauschen beim Umzug in die Schweiz ihren Führerausweis in einen Schweizerischen um. Das ist übrigens der einzige Ausweis den, die Schweiz dringlich mit Jahresfrist umtauschen möchte. Nebenbei bemerkt: Am Pass, Personalausweis und beruflichen Abschlüssen besteht kein dringender Handlungsbedarf. :)

Kurzum: Den Deutschen Führerschein gibt es auf Wunsch wieder zurück. Dadurch ist man bei einer administrativen Massnahme der Schweiz zumindest noch ausserhalb der Schweiz auf nicht CH-immatrikulierten Fahrzeugen mobil. 4-12 Wochen geht so ein Fahrverbot zumeist, also aus der Not eine Tugend machen: Es ist eine gute Gelegenheit für einen ausgedehnten Mopedurlaub in Europa oder sonstwo in der Welt.

Die Auskunft anbei ist aktuell und keinen Tag alt:

Sehr geehrter Herr xxx,

sofern Sie keinen Wohnsitz (mehr) in Deutschland und auch in keinem anderen Staat der EU oder des EWR begründen, kann Ihnen jede Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland einen neuen deutschen Führerschein ausstellen.

Die Beantragung beim Landratsamt xxx müssen Sie persönlich vornehmen. Bringen Sie hierzu bitte ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass), ein biometrisches Lichtbild (entsprechend der geltenden deutschen Passverordnung), eine aktuelle Melde-/Wohnsitzbestätigung und eine Bestätigung der schweizerischen Behörden über den Einzug Ihres deutschen Führerscheins mit. Sollten Sie keine Bestätigung der schweizerischen Behörden über den Einzug des deutschen Führerscheins vorlegen können, müssen Sie eine Versicherung an Eides hierüber bei uns abgeben.

Die Beantragung können Sie zu folgenden Öffnungszeiten bei der Führerscheinstelle in xxx vornehmen.

Mo, Do, Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Mo 14:00 - 16:00 Uhr

Di 8:00 - 14:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:30 Uhr

Mi 14:00 - 17:30 Uhr


Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Grundlage ist folgendes Urteil:

Auszug:

In der Verwaltungsrechtssache wegen Aushändigung des deutschen Führerscheins hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg auf die mündliche Verhandlung am 23. April 1998 für Recht erkannt:

Der Bescheid des Landratsamtes Waldshut vom 13. März 1996 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums Freiburg vom 29. Juli 1996 wird aufgehoben. Der Beklagte - Landratsamt Waldshut - wird verurteilt, dem Kläger dessen deutschen Führerschein auszuhändigen.

…..

Die vom Beklagten als Voraussetzung für die Aushändigung des deutschen Führerscheins verlangte Vorlage des schweizerischen Fahrführerscheins bedarf als Eingriff in das Recht des Klägers, von seiner deutschen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, nach dem rechtsstaatlichen Vorbehalt des Gesetzes einer gesetzlichen Grundlage, die nicht vorliegt und die auch nicht durch eine analoge Anwendung des § 15 Abs. 4 Satz 6 StVZO ersetzt werden kann.

Wie auch der Beklagte inzwischen anerkennt, ist die deutsche Fahrerlaubnis des Klägers nicht dadurch erloschen, daß ihm auf ihrer Grundlage nach Schweizer Recht eine Schweizer Fahrerlaubnis erteilt und ein entsprechender Führerschein ausgehändigt wurde. Zwar sehen offenbar die schweizerischen Bestimmungen (entsprechend der in § 15 Abs. 4 Satz 1 StVZO enthaltenen Regelung des deutschen Rechts) vor, daß ein ausländischen Führerscheins nach der auf seiner Grundlage erfolgten Erteilung einer Schweizer Fahrerlaubnis (ein Vorgang, der vereinfachend, aber nicht unmißverständlich als "Umschreibung" oder "Umtausch" des Führerscheins bezeichnet wird) einzubehalten und an die ausstellende Behörde zurückzusenden ist. Das deutsche Recht enthält jedoch keine hieran anknüpfende Regelung, wonach eine deutsche Fahrerlaubnis erlöschen würde, wenn auf ihrer Grundlage eine ausländische Fahrererlaubnis erteilt wird. Eine derartige Regelung findet sich insbesondere nicht in der Vorschrift des § 15 Abs. 2 bis 4 StVZO, zumal dort nur die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer ausländischen geregelt ist (vgl. auch OVG Rh-Pf., Beschi.v. 11.5.1995, NJW 1995, S. 2180 = DÖV1995, S. 873).

….

http://www.ra-kotz.de/dt__fuehrerschein.htm
 
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GSATraveler

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Grundlage ist folgendes Urteil:
Alles kalter Kaffee. Deutsche oder andere Staatsangehörige, die ihren Führerausweis nicht in der Schweiz gemacht haben d.h. CH nicht die ausstellende Behörde war, behalten bei einem Entzug durch die schweizerische Behörde das Fahrrecht in jedem anderen Land ausser der CH, was umgekehrt natürlich auch gilt (Territioralitätsprinzip; Die Franzosen nehmen mir den Ausweis weg, ich fahre ausser in F überall). Das gilt für Dich übrigens auch für ein in der CH immatrikuliertes Fahrzeug, das Du weiterhin ab der CH-Grenze rund um die Welt bewegen darfst, ist doch die Fahrerlaubnis nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.
Du solltest Dir zu Deiner Beruhigung und sicher auch zur Beruhigung Deines persönlichen Umfelds, das Du wohl auch mit Deinen falschen Vorstellungen pesten wirst, mal 2 - 3 Stunden bei einem Anwalt einkaufen. Ich wäre Dir jedenfalls dankbar, dann bräuchte man hier nicht immer wieder bei Adam und Eva anzufangen, ist auf Dauer etwas bemühend.
 
soaringguy

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Quatsch: Kein Deutscher in der CH weiss das! Bisher wurden alle meine Anfragen abschlägig beantwortet. Erst mit Verweis auf das Urteil kam die freundliche Antwort. Also tue nicht so, als wüsstest Du es.

Eine kleine Bitte an Dich: Stimme niemals für den EWR und EU. :-) Im Übrigen: Solltest Du doch mal von einer administratriven Massnahme vom Statthalteramt betroffen sein: Wechsel kurz vor dem Jahreswechsel den Wohnsitz nach D, spare Steuern, lass deinen CH-Führerausweis in D umschreiben, mach Urlaub und danach gehste zurück in die CH.

Und behaupte nicht man könne mit einem Schweizer Wohnsitz ein CH-Fahrzeug ohne CH-Führerausweis führen. Der Versicherungsschutz erlischt sofort ohne gültigen CH-Ausweis. Ein Deutscher ohne CH-Wohnsitz (Ausnahme: Grenzgänger, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Auto überlässt & Autovermietung) darf aus zollrechtlichen Gründen kein CH-Fahrzeug führen. Was die wenigsten Eidgenossen wissen: Ohne einen Schweizer Hauptwohnsitz sind sie den Deutschen (EU-lern) zollrechtlich gleichgestellt! D.h. Schweizer Bürger mit Hauptwohnsitz in der EU darf zollrechtlich kein CH-Fahrzeug in der EU führen. Ausnahme: Es ist der Halter mit Wohnsitz in der CH an Bord. Tönt kompliziert? Gilt genauso andersherum. :-)

PFZ sein Dank! Auch Du hast einen doppelten Boden!
 
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sugus

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Und nun? Was macht ihr nun? Was habt ihr für Vorschläge um das "Problem" zu lösen? Wir hören euch Deutschen gerne zu und haben ein offenes Ohr zum Lernen. Helft uns doch bitte.

In Demut, Daniel
Bis jetzt habe ich immer noch keine Vorschläge zur Besserung unsererseits bzw. unserer Regierung erhalten. Warum wohl??

Quatsch: Kein Deutscher in der CH weiss das! Bisher wurden alle meine Anfragen abschlägig beantwortet. Erst mit Verweis auf das Urteil kam die freundliche Antwort. Also tue nicht so, als wüsstest Du es.

Eine kleine Bitte an Dich: Stimme niemals für den EWR und EU. :-) Im Übrigen: Solltest Du doch mal von einer administratriven Massnahme vom Statthalteramt betroffen sein: Wechsel kurz vor dem Jahreswechsel den Wohnsitz nach D, spare Steuern, lass deinen CH-Führerausweis in D umschreiben, mach Urlaub und danach gehste zurück in die CH.

Und behaupte nicht man könne ein CH-Fahrzeug ohne CH-Führerausweis führen. Der Versicherungsschutz erlischt sofort ohne gültigen CH-Ausweis. Ein Deutscher ohne CH-Wohnsitz (Ausnahme: Grenzgänger, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Auto überlässt & Autovermietung) darf aus zollrechtlichen Gründen kein CH-Fahrzeug führen.

PFZ sein Dank! Auch Du hast einen doppelten Boden!
Und weiter gehts....!
 
Osito

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Bis jetzt habe ich immer noch keine Vorschläge zur Besserung unsererseits bzw. unserer Regierung erhalten. Warum wohl??



Daniel, Du bist schon intensiv :facepalm:...

Wie kann man nur so penetrant kritikresistent sein und sich so auf seinen (schweizer) Schlipps getreten fuehlen, wenn Kritik an extremen neuen Strafmassnahmen (wo auch immer) angebracht wird?

Sich immer nur in seinem Nationalstolz angegriffen zu fuehlen ist nicht hilfreich.

Immer wenn man sich auf den Willen des Volkes beruft, sollte man seinen gesunden Menschenverstand nicht ausschalten.
Das sollte auch in der Schweiz gelten.
:gruppenknuddel:

Meiner Meinung nach geht dieser (schweizer) Strafmassnahmen-Katalog zu weit, was ich klar geschrieben habe.

Ich bin schockiert darueber, wie dumpf hier von mancher Seite diese Kritik als Beleidigung der schweizer Seele abgetan wird.

Vielleicht liegt eine Loesung darin, Kritik einfach mal zuzulassen.

Ich wuensche Dir Daniel, dass Du nicht eines Tages selbst Opfer dieser harten Strafen wirst.
Manche werden zu spaet erkennen, dass man sich beizeiten wehren muss!

Sonniger Gruss!
:sunsmile:











 
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Geldbußen Schweiz

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