PayPal Gerichtsurteil

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MarinGS

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Der Bundesgerichtshof billigt eine Extra-Gebühr, wenn man Online-Bezahlen mit Paypal & Co bezahlt. Nun könnte es teurer werden.

Unternehmen dürfen von ihren Kunden für Online-Bezahlungen per Paypal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag (25.03.2012) entschieden. Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte seien zwar gesetzlich verboten. Hier werde aber Geld für die Einschaltung eines Dienstleisters verlangt, der noch zusätzliche Leistungen übernehme, beispielsweise die Prüfung der Bonität. (Az. I ZR 203/19)
 
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kh-office

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Der Bundesgerichtshof billigt eine Extra-Gebühr, wenn man Online-Bezahlen mit Paypal & Co bezahlt. Nun könnte es teurer werden.

Unternehmen dürfen von ihren Kunden für Online-Bezahlungen per Paypal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte seien zwar gesetzlich verboten. Hier werde aber Geld für die Einschaltung eines Dienstleisters verlangt, der noch zusätzliche Leistungen übernehme, beispielsweise die Prüfung der Bonität. (Az. I ZR 203/19)
Es gibt doch schon länger Onlinehändler die bei Zahlung mit PayPal eine extra Gebühr verlagen.....
Zwar wenige aber ich hatte da schon ein oder zwei.....
 
MarinGS

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Es gibt doch schon länger Onlinehändler die bei Zahlung mit PayPal eine extra Gebühr verlagen.....
Zwar wenige aber ich hatte da schon ein oder zwei.....
Nach dem BGH-Urteil steht es dem Händler frei, ob er die Gebühr direkt an den Kunden weiterreicht, der den Service nutzt. Paypal möchte nicht, dass das passiert, und hat Anfang 2018 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend geändert.

Der eine darf, der andere möchte nicht ... was soll jetzt gelten ?

Bundesgerichtshof
 
FlowRider

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Blöde Entscheidung, da hat die Verbraucherzentrale sich ein Ei gelegt.
 
FrankS

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Der eine darf, der andere möchte nicht ... was soll jetzt gelten ?
ganz einfach: Die Paypal- Gebühren werden nicht explizit 'per Kunde' weitergereicht sondern in den Preis der Ware mit eingerechnet. So zahlen alle Kunden einen kleinen Teil der PP Gebühren - genau wie sie auch alle anderen Kosten zahlen, die der Händler hat. Und das ist völlig normal, muss sich niemand drüber aufregen. So funktioniert 'Geschäft'
 
Klausmong

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Jeder kann sich überlegen, ob er bereit ist eine Kleinigkeit mehr zu zahlen, und dafür einen Käuferschutz hat.

Oder die Gebühr nicht zahlt, und auf den Käuferschutz verzichtet.
 
FrankS

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Soweit wollte ich nicht greifen sonst wird das ein Endlosthread.
Endlosthreads entstehen immer dann, wenn versucht wird, Haare in Suppen zu finden, wo keine sind. Und genau das ist hier der Fall. Ein Händler kalkuliert seine Preise unter Einbeziehung aller Kosten und da gehören die Kosten des Bezahlsystems eben mit dazu. Bei Kreditkartenzahlung ist eine Gebühr fällig, bei Barzahlung muss irgendjemand zur Bank fahren und bei PP ist eben eine Gebühr an PP fällig. Alles völlig normal und legitim.
 
MarinGS

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Bei Kreditkartenzahlung ist eine Gebühr fällig, bei Barzahlung muss irgendjemand zur Bank fahren und bei PP ist eben eine Gebühr an PP fällig. Alles völlig normal und legitim.
Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte sind gesetzlich verboten.

Laut Urteil.
 
Klausmong

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Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte sind gesetzlich verboten.

Laut Urteil.
Darum werden sie ja in die Preise einkalkuliert.

Bei vielen Geschäften zB normal, das man einen kleinen Rabatt aushandeln kann, wenn man bar zahlt.
 
FlowRider

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Ich glaube, es ging aber um den Aufschlag. Der wurde ja doch dann teilweise recht willkürlich gewählt, siehe Fluglinien usw.
 
MarinGS

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Ich glaube, es ging aber um den Aufschlag. Der wurde ja doch dann teilweise recht willkürlich gewählt, siehe Fluglinien usw.
Im vorliegenden Fall ging es um das Geschäftsgebaren von FlixBus.
Die haben aber wohl zwischenzeitlich das System sowieso außer Kraft gesetzt.

Mit der neuen Regelung kann also von einer allgemeinen Wiederaufnahme solcher Modelle gesprochen werden.
 
Ralsch

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Und deshalb will man mit Gewaltiger Anstrengung das Bargeld abschaffen!

MfG.
Ja, Bargeld ist bei den Onlinekäufen, um die es hier geht, die sicherste Methode. Am besten per Brief und vorab 😂
Und auf keinen Fall die Adresse dabei angeben wegen Datenschutz und damit die Lieferung nicht durch Merkels Schergen verfolgt werden kann....
Halt auch nicht vom Versender, aber was tut man nicht alles für ein kleines Bisschen Privatsphäre.
 
MarinGS

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Eins muss aber festgehalten werden

PayPal sagt deutlich

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Sie können mit PayPal gebührenfrei kaufen oder sonstige geschäftliche Transaktionen tätigen. Nur bei einer Währungsumrechnung berechnen wir eine Gebühr.
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... wenn der Händler klarlegt das er dem widerspricht und offen bekundet dafür Gebühren zu erheben - ja was ist dann?

Rückforderung von PayPal womöglich?
 
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Jeder kann sich überlegen, ob er bereit ist eine Kleinigkeit mehr zu zahlen, und dafür einen Käuferschutz hat.

Oder die Gebühr nicht zahlt, und auf den Käuferschutz verzichtet.
Notebooksbilliger.de hat sich seinerzeit von PayPal verabschiedet ... und man vermutet, um den PayPal-Käuferschutz zu umgehen.
 
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