Polizei stellt Auspuff sicher und gibt ihn zur Vernichtung - ist dies rechtens?

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fralind

fralind

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Verschleiß
Mögliche Ursachen: Alterung, einem Sturz oder einer nicht nachweisbaren Manipulation
20 € und ein Mängelbericht


Vorsätzliche Manipulation
Mögliche Ursachen: Änderungen der Bauart oder der Austausch von Teilen
Nachweispflicht für die vorsätzliche Manipulation seitens der Behörden nur durch Beschlagnahme und erstellen eines Gutachtens, jedoch zwingend unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit
Ist eine Ordnungswidrigkeit


Urkundenfälschung
Mögliche Ursachen: Ändern der Prüfnummer oder anbringen einer Prüfnummer an einem anderen Schalldämpfer als der dafür geprüfte
Nachweispflicht seitens der Behörden
nur durch Beschlagnahme und erstellen eines Gutachtens
Das ist eine Straftat und es erfolgt ein Strafbefehl, wenn dieser anerkannt wurde:
Nicht Annerkennung und Verfahren (weil nachweislich so erworben z.B.) mit offenem Ausgang
In beiden Fällen erfolgt eine Entziehung der Sache und die Vernichtung













 
Werner-R80

Werner-R80

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Freundlichkeit den Beamten gegenüber ist bei solchen Aktionen sowieso immer das höchste Gebot. Ich kann auch meine Meinung vertreten, wenn es drauf ankommt, aber wenn ich angehalten werde, krieche ich der Polizei soweit in den H.intern, dass ich zum Hals wieder raus komme. Die haben in solchen Fällen einfach die besseren Karten.

Gruß,
maxquer
....... wie man in den Wald schreit

Wenn man freundlich und sachlich mit den Herren von der Rennleitung spricht und die nicht doof hinstellt, kann man nur noch etwas gewinnen.
Einfach zugeben das man schei_x_e gebaut hat und nicht die Story von der kranken Oma erzählen.
 
TuWiels

TuWiels

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Frosch in den Mixer, aufs Knöpfchen gedrückt, und aus grün wird rot.
Man kann aus dem Fall zig Einzelfälle machen, die alle je nach Gusto "richtig" bzw. "rechtmäßig" sind.

Das Mopped fällt auf, weil es laut ist. Auf den Anfangsverdacht erfolgt die Inaugenscheinnahme.
Es ist völlig egal, ob die Tröte zu laut war oder nur so aussah, und sogar, ob eine Messung ein zulässiges Ergebnis geliefert hat oder die Messbedingungen anfechtbar waren.
Die gefälschte Zulassungsnummer macht die Angelegenheit erst ernst.
Urkundenfälschung darf in einem Rechtssystem keine Bagatelle sein und ist eine Straftat (bis 5 Jahre oder Geldstrafe, ein Muss).
Allein Beweissicherungsgründe machen die Sicherstellung daher eigentlich unumgänglich.
Da ist ein Abmontieren sogar die mildere Maßnahme als das Einziehen des gesamten Moppeds.

Natürlich ist die sofortige Ankündigung des Schrottens fragwürdig.
Dass hierbei die Polizei entscheidet, dass das Teil auf dem Schrott landet, ist natürlich Quatsch.
Dass der Beamte aber das Schicksal des Bastelstücks treffend vorhersagen kann, hingegen nicht.
Wenn vor Ort ein gewisser Druck durch lärmende Motorräder aufgebaut wurde, wofür gezielte Kontrollen ein dezenter Hinweis sein können, ist die nachfolgende Anordnung durch Richter oder Staatsanwalt ziemlich wahrscheinlich, allein schon, weil die Thematik vertraut ist.
Fragt man als Ertappter den Beamten, was einem nun blüht, erhält man in der Regel ziemlich zutreffende Aussagen.

Schwierig wird es natürlich, wenn es der Beamte in der "Kommunikation mit dem Kunden" an Fingerspitzengefühl mangeln lässt.
Wer mit entsprechendem Bankkonto keine Regeln für sich akzeptiert, den werden Tickets nicht beeindrucken, nach Hause laufen müssen aber sehr wohl. Das kann man als Schikane betrachten, in der Schweiz beispielsweise ist es Gesetz.
Und selbstverständlich geht eine Ansprache auch mal daneben.
Die Möglichkeit, das zu quittieren, hat man in jedem Fall, siehe den Harley-fahrenden Anwalt. (Ob der damit den Motorradfahrern einen Bärendienst erwiesen hat, steht dann wieder auf einem anderen Blatt. Dann gibt es anstelle von aggressiven Lärmkontrollen eben wieder mehr Motorräder auf Schildern mit rotem Rand auf der Straße zu sehen.)

Und, wie hier schon mehrfach anklang: Die Frage "dürfen die das überhaupt?" ist doch nur die andere Seite der Medaille von "durfte ich das?".
Nein, die dürfen das zwar nicht (nämlich die Tröte vernichten), aber daraus kann ich doch nicht ableiten, weiter damit durch die Gegend zu gondeln.
Das klingt zu sehr nach Ausrede und zuwenig nach "Scheiße, ich habs nicht gewusst, hätte es aber wissen müssen."

Selbst wenn die Polizei da Stuss erzählt hat, wurde ja im Ansatz ein Ziel erreicht: Nachdenklichkeit.
Also: Richtig gemacht. :daumen-hoch:
 
TuWiels

TuWiels

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Google:
§ 267 StGB Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
-----
Urkunde. Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung (= Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet ist (Beweisfunktion) und den Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion). Quelle: Rengier, StrafR BT II, 15. Auflage München 2014, § 32 Rdn. 1.
-----

Eingestanzte Nummern sind Urkunden, schließlich bilden sie die Grundlage dafür, dass die betreffenden Teile der ABE zugeordnet und somit für den Betrieb überhaupt zugelassen werden können.
 
S

Seidl

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Herr Seidl, Du kannst mich sehr gerne näher kennenlernen wenn Du mich weiterhin mit PN´s belästigst und beleidigst, sehr gerne.
Jetzt muß ich es öffentlich machen wei du keine PM zulässt. Du bist beleidigt? Wegen was? Wird man so empfindlich im Alter wenn man kein Gehör bekommt da man ja schon 50 Jahre Motorrad fährt und alles weis? Blöd gelaufen, gell? Und keine Besserung in Sicht. Dich näher kennenlernen? Nein danke. Nicht mal auf der Straße treffen möchte ich dich. Gott bewahre mich vor dir und deinesgleichen. Du Gscheitling.
 
ARWIS65

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Uih, jetzt wirds hier persönlich. Hätte ich ja auch vorher wissen müssen, dass solch eine Frage in diesem Forum hier, wieder komplett abtriftet. So wie es auch manchen Antworten und § verstanden habe, habe ich für mich entschieden, dass es wohl nicht rechtens ist, dass die Behörden den Auspuff vernichten dürfen. Vielleicht liege ich ja mit meiner Annahme auch falsch, ist mir aber jetzt auch egal. Ich bin hier jetzt raus aus diesem Thema. Schlagt Euch ruhig die Köpfe ein.....
 
qtreiber

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was hast du nach den ersten zwei Seiten aber spätestens ab Seite 5 bzw. wenn die Frage grundsätzlich beantwortet ist erwartet?

Dies betrifft nicht nur dieses Forum hier dass der Beitrag irgendwann abdriftet.
 
AmperTiger

AmperTiger

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Selbst wenn die Polizei da Stuss erzählt hat, wurde ja im Ansatz ein Ziel erreicht: Nachdenklichkeit.
Also: Richtig gemacht. :daumen-hoch:
sehe ich komplett anders. Mit solchen Äußerungen fürs Fernsehen wird die Gemeinde erst verunsichert hinsichtlich ihres Rechtsempfindens.
Der Beamte hat in dem Fall halt einfach eine unzutreffende "Vorhersage" gemacht. Kann passieren, ist menschlich.

da sich aber die Ausgangsfrage genau darauf bezog, ist die Frage rasch geklärt. Nein, die Anlage darf nicht vernichtet werden, sie bleibt im Eigentum des Fahrers und wird nach der Nachweispflicht wieder herausgegeben.

Verschleiß
Mögliche Ursachen: Alterung, einem Sturz oder einer nicht nachweisbaren Manipulation
20 € und ein Mängelbericht
kommt in der Praxis so gut wie nie vor
Vorsätzliche Manipulation
Mögliche Ursachen: Änderungen der Bauart oder der Austausch von Teilen
Nachweispflicht für die vorsätzliche Manipulation seitens der Behörden nur durch Beschlagnahme und erstellen eines Gutachtens, jedoch zwingend unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit
Ist eine Ordnungswidrigkeit
genau ist ne Owi und ein Gutachten ist in den allermeisten Fällen entbehrlich, wenn der DB-Killer fehlt, ist die Sache klar.

Urkundenfälschung
Mögliche Ursachen: Ändern der Prüfnummer oder anbringen einer Prüfnummer an einem anderen Schalldämpfer als der dafür geprüfte
Nachweispflicht seitens der Behörden nur durch Beschlagnahme und erstellen eines Gutachtens
Das ist eine Straftat und es erfolgt ein Strafbefehl, wenn dieser anerkannt wurde:
Nicht Annerkennung und Verfahren (weil nachweislich so erworben z.B.) mit offenem Ausgang
In beiden Fällen erfolgt eine Entziehung der Sache und die Vernichtung
auch das kommt in der Praxis fast nie vor.
Eine Gutachtenerstellung ist nur dann notwendig, wenn nicht klar ist, was und wie manipuliert wurde. Ich als Besitzer der Anlage würde auf ein Gutachten (dass ich bezahlen muß) verzichten und die Manipulation zugeben, dann entfällt die Nachweispflicht und ich bekomme meine Anlage wieder.
 
AmperTiger

AmperTiger

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Egal welches Thema...es eskaliert immer!!
es eskaliert oft und man muß ja nicht jede Eskalation noch seitenweise diskutieren. Wenn der Rest der Mitdiskutierenden nicht drauf eingeht, ist es gleich wieder rum. Wie am Kinderspielplatz auch :)
 
Quhpilot

Quhpilot

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eine schwarze Quh,
Bernd, von Dir nehme ich Jede PN.

An den Herrn Seidl, Du beleidigst mich per PN. Das muss ich mir nicht gefallen lassen. Was Du von mir hälst kann man auch ohne Beleidigung ausdrücken. Ich sage hier ja auch nicht öffentlich wie ich über Dich denke, das wäre ja auch beleidigend, bzw. würde direkt zensiert werden und ich würde wieder mal eine Sperre kassieren. Und das Du hier öffentlich zugibst das ich PN´s von Dir nicht zulasse bestätigt nicht nur Deine Intelligenz.........es zeigt auch Deine Absichten, und feige bist Du auch noch. Schreib doch bitte hier öffentlich genau die Bezeichnungen rein die Du mir nur "Privat" geschickt hast. Oder fehlt dazu der Mut ? Glaube Du hast keine.....Ostereier....oder Ähnliches.....komm mach.....lass Deine gute Erziehung raus, gibt bestimmt viele, siehe @qtreiber, die wollen hier Schwung lesen.....komm....sei nicht so.......beleidige mich öffentlich.......bitte
 
Ralsch

Ralsch

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Vorher R1200GS, aktuell BMW S1000RR, Kawa Z1000SX, KTM 690 SM
es eskaliert oft und man muß ja nicht jede Eskalation noch seitenweise diskutieren.
Das ist jetzt wie bei uns in der Firma wenn jemand fälschlicherweise eine Mail an einen riesen Verteiler rausgehauen hat und dann immer ALLE an ALLE antworten dass man doch nicht an ALLE antworten soll :cool:

Ach ja - wurde das Thema jetzt eigentlich geklärt?
Und - kann ich die Frage noch einmal hören? :dance-smiley:

Bis dann,

Ralf
Also so gegen Schluss kam doch noch mal ein bisschen Fahrt in den Thread - finde ich.
 
S

Seidl

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Bernd, von Dir nehme ich Jede PN.

An den Herrn Seidl, Du beleidigst mich per PN. Das muss ich mir nicht gefallen lassen. Was Du von mir hälst kann man auch ohne Beleidigung ausdrücken. Ich sage hier ja auch nicht öffentlich wie ich über Dich denke, das wäre ja auch beleidigend, bzw. würde direkt zensiert werden und ich würde wieder mal eine Sperre kassieren. Und das Du hier öffentlich zugibst das ich PN´s von Dir nicht zulasse bestätigt nicht nur Deine Intelligenz.........es zeigt auch Deine Absichten, und feige bist Du auch noch. Schreib doch bitte hier öffentlich genau die Bezeichnungen rein die Du mir nur "Privat" geschickt hast. Oder fehlt dazu der Mut ? Glaube Du hast keine.....Ostereier....oder Ähnliches.....komm mach.....lass Deine gute Erziehung raus, gibt bestimmt viele, siehe @qtreiber, die wollen hier Schwung lesen.....komm....sei nicht so.......beleidige mich öffentlich.......bitte
Pfeife?
 
TuWiels

TuWiels

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16.01.2019
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284
sehe ich komplett anders. Mit solchen Äußerungen fürs Fernsehen wird die Gemeinde erst verunsichert hinsichtlich ihres Rechtsempfindens.
Der Beamte hat in dem Fall halt einfach eine unzutreffende "Vorhersage" gemacht. Kann passieren, ist menschlich.

da sich aber die Ausgangsfrage genau darauf bezog, ist die Frage rasch geklärt. Nein, die Anlage darf nicht vernichtet werden, sie bleibt im Eigentum des Fahrers und wird nach der Nachweispflicht wieder herausgegeben.


Eine Gutachtenerstellung ist nur dann notwendig, wenn nicht klar ist, was und wie manipuliert wurde. Ich als Besitzer der Anlage würde auf ein Gutachten (dass ich bezahlen muß) verzichten und die Manipulation zugeben, dann entfällt die Nachweispflicht und ich bekomme meine Anlage wieder.
Nun, hatte ich versucht, klar zu machen, dass sich so eine Frage immer kontrovers beantworten lässt.

Mein "Richtig gemacht" ist doppelbödig und provokant, danke sehr :o

Natürlich hat der Polizist zunächst mal Stuss erzählt. Er darf das nicht entscheiden.
Was er richtig gemacht hat (auch nach dem Empfinden vieler - was nicht wirklich Rechtsempfinden ist), ist, dass er eine Grenze aufgezeigt und versucht hat, zum Nachdenken anzuregen (ob das nun geeignet war...).
Rechtmäßig sieht es anders aus.

Nach etwas Nachdenken stimme ich dir da doch zu, er hätte seine Anlage wiederbekommen können.

Denn:
Damit die Anlage vernichtet werden darf, würde ich argumentieren, dass sie untrennbar mit der gefälschten Prüfnummer verbunden ist.
Platt argumentiert, würde ich den Vergleich zu Plagiaten anführen, die vom Zoll auch vernichtet und nicht zurückgegeben werden.
Wenn jetzt aber vom Staatsanwalt entschieden wird, nicht aufgrund von Urkundenfälschung zu ermitteln, dann bleibt die OWi und die Anlage kann nach Zahlung zurück.

Aber, nur weil die Entziehung wegen Urkundenfälschung in der Praxis fast nie vorkommt, heißt das nicht, dass sie nicht rechtmäßig sein kann.
Ein Richter wird i.d.R den Teufel tun und die Falschbeurkundung eines Bauteils, das außer Anwohner zu nerven nur geringen Schaden anrichtet, genau so behandeln wie für ein Bauteil, das zu einem Flugzeugabsturz führt.
Den Ermessensspielraum hat er aufgrund der Bedeutung, und sinnvoll ist das Auf-dem-Teppich-Bleiben für das Rechtsempfinden allemal.
Wenn sich allerdings die Meinung durchsetzt, dass sich ohne die Keule nichts ändert, dann häufen sich Fälle, bei denen Exempel statuiert werden.
Dann kommen Raser, die in der Innenstadt Unbeteiligte getötet haben, wegen Mordes vor Gericht.
 
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