Wie sieht es eigentlich mit der Gewährleistung aus, wenn das noch nicht angemeldete Motorrad "privat" weiterverkauft wird. Gilt da die original "BMW Gewährleistung" dann auch noch? Die Gewährleistung erhält ja der Erstkäufer. Kann/wird die auf den 2. Besitzer übertragen? BMW gibt ja keine Garantie. Bei BMW habe ich da keine Erfahrung, andere Hersteller geben ja Garantie auf Ihre Fzg. und die ist übertragbar - also kein Problem. Wenn nicht, dann sollte der Preis extrem "günstig" sein.
Die Gewährleistung hat ein Käufer gegenüber dem Verkäufer. Theoretisch hat der Käufer meiner HP mir gegenüber Gewährleistungsrechte, es sei denn ich schließe die Haftung gegenüber dem Käufer für Mängel aus. Dies kann ich in Grenzen als Verkäufer tun, wenn ich als Verbraucher verkaufe, also von privat.
Da ich jedenfalls selbst gegenüber meinem Freundlichen Gewährleistungsansprüche habe, trete ich diese bei meinem Verkauf der HP an denjenigen ab, der die HP kauft. Er bekommt meinen Rechnungsbeleg, mit dem er sich an meinen Freundlichen wenden kann, falls ein Mangel auftritt. Die Gewährleistungsrechte werden für die Sache gewährt und sind nicht ans Individuum gebunden.
Eine Garantie gibt BMW meines Wissens nicht mehr innerhalb der ersten 2 Jahre seit Erstzulassung. Nur mit Verjährung der Mängelgewährleistungsansprüche kann eine Garantie für die Folgejahre vereinbart werden - "Anschlussgarantie". Auch diese Folgegarantie ist übertragbar.
Ein räumliches Problem kann nur dann entstehen, wenn der Käufer meiner HP während der Gewährleistungszeit einen Mangel entdeckt, aber weit entfernt von meinem Freundlichen wohnt. Dann muss er gegebenenfalls die GS bei meinem Verkäufer vorstellen und zur Reparatur abgeben. Das kann ein großer Aufwand sein, wenn er mehrere hundert km entfernt lebt.
Ausnahme:
Motorrad wurde in einer BMW-Niederlassung gekauft. Dann ist BMW = Hersteller = Verkäufer. Dann gibt die BMW AG selbst 24 Monate Gewährleistung ab Erstzulassung. Dann kann der Käufer den Mangel in jeder Niederlassungsfiliale anzeigen und dort Reparatur verlangen.