Hallo Thomas,
ich habe heute meinen Reifen für hinten bekommen (den vorderen hatte ich schon).
Nee Thomas - das ist kein Durcheinander!! Die Gesetzeslage ist eindeutig! Nur blicken da die wenigsten durch - die meisten haben sich nie richtig damit beschäftigt, mal irgendwo dieses und jenes aufgeschnappt und geben den Mix weiter!
Die Aussage auf der Homepage von BMW ist schon richtig. BMW würde einen Teufel tun, eine freie Reifenwahl zu proklamieren, wenn das rechtlich nicht korrekt wäre. Womit wir übrigens wieder bei der Produkthaftung wären... .
Diese Freigaben sind überflüssig wie ein Kropf... . Umgekehrt würde ein Schuh draus: Wenn ein Reifenhersteller einen Reifen anbieten würde, der nur den Betrieb bei bestimmten Typen entwickelt worden wäre (und diese Reifen auch so anbietet!), sieht das schon ganz anders aus... . Der Trail Attack ist aber ein Reifen für jedes Mopped... .
Du wirst die Contis dann wohl eher fahren als ich, da meine BW noch 3 mm haben. Spätestens Ende Mai kommen sie aber runter. Beim Single war der Unterschied zu den BW riesengroß, beim Twin wird er nicht mehr so groß sein. Faszinierend war jedenfalls, welche Sicherheit der Reifen vermittelt hat! Ich wünsche Dir viel Spaß damit!!
Eindeutig ist die Gesetzeslage nicht, höchstens deine Wunschvorstellung.
Und eine Aussage auf einer Internet Seite besitzt leider keine Rechtliche Relevanz und auch BMW könnte/kann sich hier irren.
Gegebenenfalls sogar ohne Gefahr da es hierfür sogar einen Haftungsausschluss gibt (Rechtlicher Hinweis:Trotzdem kann keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen übernommen werden).
Sofern du dich mit diesem Thema wirklich beschäftigt hast solltest du ja auch mehr als nur die Aussage einer Homepage haben.
Bei diesem sich Wiederholenden Thema konnte bisher ja leider nie einer einen Rechtsverbindlichen Beweis liefern und in sofern spricht einfach mehr dagegen als dafür.
Leider scheiterten bisher alle "Durchblicker" an dem Rechtsverbindlichen und lieferten recht bescheidene Beweise ab (aussage bei BMW, sagt meine Mutter, habe ich in der Bild Zeitung gelesen usw.).
Ich würde mich freuen über die Möglichkeit der freien reifen Wahl da meine Wunsch reifen leider keine Freigabe besitzen.
Und bitte keine Richtlinie der EWG, diese müssen nicht in Deutschland Rechtlichen bestand haben (kein Gesetz sondern nur eine Richtlinie) und werden/wurden hier oft leider auch falsch interpretiert oder gar falsch gelesen.
Hier zum Thema klare Rechtslage nur einmal ein Beitrag von der ADAC Internet Seite:
"Vorgeschriebene Reifen im „neuen“ Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
In den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I), die seit September 2005 ausgestellt
werden, erscheinen die vorgeschriebenen Reifendimensionen in der rechten Datenspalte unter
den Punkten 15.1. und 15.2. Auf mögliche Reifenfabrikatsbindungen wird in dem Feld 22 am unteren
Ende der Datenseite hingewiesen (siehe Bild 2). Üblicherweise werden hier nicht die zugelassenen
Reifenmodelle und –hersteller eingetragen, sondern es wird lediglich auf die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges verwiesen. Sind hier keine Eintragungen vorhanden, ist keine Reifenbindung gegeben.
Der Hinweis „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“ deutet darauf
hin, dass nicht jeder Reifen montiert werden darf, der den Dimensionsbezeichnungen in den Feldern
15.1. und 15.2. entspricht. In diesem Fall muss im Fahrerhandbuch, der Bedienungsanleitung
oder in einer möglichst aktuellen Unbedenklichkeitserklärung nach den zulässigen Reifentypen gesucht
werden. (
http://www.adac.de/_mm/pdf/Motorradreifen_Freigaben_683KB_29840.pdf)
Aber du wirst ja jetzt hoffentlich endlich Eindeutige und Nachzulesende Beweise liefern.
Am besten ein Beglaubigtes Rechtsverbindliches Schreiben (PDF) zum Mitführen gegen Ungläubige Polizisten und TÜV-Prüfer, eventuell hast du ja die Möglichkeiten dafür!
Schon eimal Danke für deine Mühe!