Seltsam, höre ich da etwa in Ansätzen Neid aus den bisherigen Postings?
Scheint in Deutschland zu grassieren.....
Nur weil einige wenige einen Cayenne oder einen X7 fahren, der über 2,8 Tonnen wiegt, haben genügend Neider es doch tatsächlich geschafft, dass der Gesetzgeber gehandelt hat. Und natürlich wieder ohne alle Folgen einer Änderung zu bedenken.
Wenn einer Jahrelang studiert hat um Arzt zu werden und das gut macht, dann hat er auch das Recht, im Monat wesentlich mehr zu verdienen, als der, der zu blöd war, die Hauptschule zu beenden.
Und wenn jemand Schornsteinfeger gelernt hat, einiges Fachwissen anhäuft, möglichst unabhängig Neubauten und Umbauten als Sachverständiger betreut und für Feuerschutz sorgt und auch mal selbst auf dem Dach rumläuft.... warum soll der nicht dafür richtiges ehrlich verdientes Geld bekommen?
Übrigens, wenn ich es richtig gelesen habe, ist der Bezirksschutz durch feste Kehrbezirke entweder aufgehoben oder wird aufgehoben.
Dann ist aber auch der Hausbesitzer haftbar dafür, dass er bestimmungsgemäss Kehren lässt. Also selbst Termine merken, einen günstigen (EUweite Ausschreibung ?) Kaminkehrer bauftragen und bei der nächsten Überprüfung nachweisen, dass gekehrt worden ist. Wenn nicht wird das Bußgeld ein Mehrfaches des gesparten Betrages ausmachen.
Es ist wie mit dem TÜV. Der Halter ist verantworlich für die Einhaltung.
Ich zitiere:
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
A. Problem und Ziel
- Aufgrund der Vorgaben des Gemeinschaftsrechts müssen Änderungen des Schornsteinfegerrechts erfolgen. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass nicht gleichzeitig unvertretbare Einbußen an Betriebs- und Brandsicherheit, dem Umweltschutz, dem Ziel der Energieeinsparung oder dem Klimaschutz entstehen.
B. Lösung
- Die dem Gemeinschaftsrecht widersprechenden Vorschriften werden aufgehoben oder gemeinschaftsrechtskonform umgestaltet. Um sicherzustellen, dass keine unvertretbaren Einbußen an den genannten Gütern des Allgemeininteresses zu befürchten sind, werden Kehrbezirke beibehalten. Die oder der Bezirksbevollmächtigte übernimmt im Wesentlichen Kontrollaufgaben, die andernfalls durch eine staatliche Behörde wahrgenommen werden müssten. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig in weiten Teilen ihren Schornsteinfeger selbst aussuchen. Für die Bezirksschornsteinfegermeister nach altem Recht werden angemessene Übergangsregelungen getroffen.
§ 4 Nachweise(3) Die ausgefüllten Formblätter sind den Eigentümern zu übergeben oder in deren Auftrag direkt an die jeweiligen Bezirksbevollmächtigten oder Bezirksschornsteinfegermeister zu übermitteln.
Verantwortlich für die Übermittlung der Formblätter bleiben die Eigentümer. Die ausgefüllten Formblätter müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, bis zu dem die Schornsteinfegerarbeiten gemäß der Festsetzung im Feuerstättenbescheid spätestens durchzuführen waren, bei den Bezirksbevollmächtigten oder Bezirksschornsteinfegermeistern eingehen
Schlussbemerkung: ich kenne einen hmmmm Kaminkehrer-Großunternehmer aus einer Österreichischen Großstadt.... der hat ich weiß nicht wieviel Angestellte.... irgendwas um die 60 Laufburschen, die selbst alle nicht reich werden.
Dagegen sind die deutschen Bezirksschornsteinfegermeister arme Waisenknaben, die zwar halbwegs anständig leben können aber auch nicht für jedes "Taschengeld" empfänglich sind und dafür immer wieder ein Auge zudrücken.
genug freigekotzt, schönen Feiertag Euch allen