Marco_GS
Themenstarter
Hallo zusammen,
also Sachverhalt wie folgt,
# Motorrad Anhänger TÜV Stempel is 08/23, heute Besuch zur HU aber leider nix neuer Stempel, aber halt Mängelbericht.
=> Auflaufbremse schwergängig, evtl. Bedarf neuer "Gaszylinder", Werkstatt & Ersatzteile eher unwahrscheinlich in 3-4
Tagen zu realisieren.
=> d.h. in Deutschland 4 Wochen Frist, alles i.O. soweit,
ABER,
am Montag 28.08. soll es mit dem Hänger in die Schweiz gehen, wird dort abgestellt und am Mo.04.09 wieder beladen und
heimgefahren.
Liebe Forumskollegen & hochgeehrte Schweizer
wie stellt sich hier nun der Sachverhalt dar, entsprechend den Schweizer "Strassenverkehrs- Ordnungs etc.." Regeln & Vorschriften?
Kann hier evtl. jemand Aussagen liefern, Erfahrungen oder sogar Regeln oder Paragraphen welche hier zur Anwendung kommen.
Interssiert sich die Schweizer Polizei für den dt. TÜV Stempel, bekomme ich dann evtl. ein Bußgeld und muß mich rumstreiten und
Mängelbericht einreichen um der Strafe zu entgehen, etc...
Kann die Sachlagerein gar nich einschätzen und wäre daher für Informationen dankbar
Frustrierte Grüße
Marco
also Sachverhalt wie folgt,
# Motorrad Anhänger TÜV Stempel is 08/23, heute Besuch zur HU aber leider nix neuer Stempel, aber halt Mängelbericht.
=> Auflaufbremse schwergängig, evtl. Bedarf neuer "Gaszylinder", Werkstatt & Ersatzteile eher unwahrscheinlich in 3-4
Tagen zu realisieren.
=> d.h. in Deutschland 4 Wochen Frist, alles i.O. soweit,
ABER,
am Montag 28.08. soll es mit dem Hänger in die Schweiz gehen, wird dort abgestellt und am Mo.04.09 wieder beladen und
heimgefahren.
Liebe Forumskollegen & hochgeehrte Schweizer
wie stellt sich hier nun der Sachverhalt dar, entsprechend den Schweizer "Strassenverkehrs- Ordnungs etc.." Regeln & Vorschriften?
Kann hier evtl. jemand Aussagen liefern, Erfahrungen oder sogar Regeln oder Paragraphen welche hier zur Anwendung kommen.
Interssiert sich die Schweizer Polizei für den dt. TÜV Stempel, bekomme ich dann evtl. ein Bußgeld und muß mich rumstreiten und
Mängelbericht einreichen um der Strafe zu entgehen, etc...
Kann die Sachlagerein gar nich einschätzen und wäre daher für Informationen dankbar
Frustrierte Grüße
Marco