Es wird immer von Einzeltätern gesprochen, aber man kan sich auch mal in diesem Forum umschauen. Es vergehen zB hier keine längeren Zeiträume in denen nicht nach "Soundverbesserungs", eigentlich "lautermach" Möglichkeiten gefragt wird, bzw ein diebezüglicher Thread gestartet wird, der hier eigentlich erfreulicherweise meist schnell "geblockt" wird.
Messungen im laufenden Verkehr sind natürlich möglich, sowas wird auf diversen Rennstrecken ständig gemacht. Ich nenne jetzt mal zwei. Vom Spreewaldring (da gab es mal ich glaube 8 Messpunkte, wie es jetzt aussieht weiß ich nicht) werden regelmäßig Leute rausgewunken und unter Hinweis auf das Hausrecht einfach nach Hause geschickt. Am Bilster Berg bekommt man einen Transponder, der zu den Messungen problemlos eine Fahrzeugzuordnung möglich macht.
Das Problem der Messungen im Verkehr sind die fehlenden rechtssicheren Referenzwerte zu den Einzelfahrzeugen, also was letztendlich erlaubt ist. Das ist bei den Kontrollen im Harz zB von den Polizisten, die dann halt nur Standgeräuschmessungen machen können, auch direkt angesprochen worden.
Ich vermute, der Hinweis auf 78 dB könnte sich auf eine allgemeine Definition zu ruhestörendendem Lärm beziehen. Messungen, die sich dann auf das BImSchG beziehen sollen, sind Aufgabe von diesbezüglichen Messingenieuren und nicht mit einzelnen Peakmessungen möglich, auch wenn ein Messgerät mit einen gültigen Eichstempel verwendet wird.