Versicherung für R 1250 GS

Diskutiere Versicherung für R 1250 GS im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Bei der GVV gibt es für Motorräder keine Neupreisentschädigung!
MarGS

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R 1250 GS
Bei der GVV gibt es für Motorräder keine Neupreisentschädigung!
 
GSToura

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Hi Sucks,

bis Du sicher das bei der GVV auch die Neupreisenschädigung bei Krädern gilt?
Ich hatte dies extra bei der HUK und GVV nachgefragt da im Vesicherungs Text immer von KFZ gesprochen wird. In dem Passus der Neuwertenschädigung wird plötzlich nur von PKW gesprochen....und dies hat man mir leider auch so bestätigt...gilt nicht beim Krad.
Nach meinem jetzigen Stand bietet das nur die Allianz (TopCover) und die DEVK. Bei der DEVK kann bin ich dann noch Herstellerfrei und meine Schutzkleidung ist auch noch versichert obwohl nicht von BMW....

VG
Andreas
 
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sucks

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Stimmt gerade nachgeschaut - allerdings ist beim Totalschaden oder falls meine Garage am Haus niederbrennen sollte die Neupreiserstattung mein geringstes Problem...

Ist aber richtig - ich muss dort morgen aber auch noch einmal anrufen
 
sucks

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Nein ist richtig - da steht immer nur KFZ - aber wie gesagt, zerlege ich das Bike total oder es brennt nieder, sind meine Koffer oder Jacke von Rukka das geringste alles Probleme...ich rufe da wie gesagt morgen noch mal an.
 
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GSToura

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...hier der Auszug aus dem entsprechenden Passus der GVV:


....A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
A.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.5.2.1.
Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
25.09.2018
A.2.5.1.2
A.2.5.1.3
A.2.5.1.4
Haben Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, zahlen wir bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen, Selbstfahrervermiet-Pkw und Campingfahrzeugen bzw. Wohnmobilen) den Neupreis nach A.2.5.1.8 unter folgenden Voraussetzungen:
• Innerhalb von 6 Monaten (BASIS-Tarif) oder 18 Monaten (CLASSIC-Tarif) nach Erstzulassung tritt ein
Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust des Pkw ein oder die erforderlichen Reparaturkosten betragen mindestens 80 % des Neupreises im ersten Jahr oder 70 % des Neupreises im zweiten Jahr und.....
 
sucks

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Danke für die Info, habe ich gerade auch noch einmal nachgesehen. Ich nehme morgen direkt Kontakt mit der Versicherung auf und dann sehen wir mal weiter.

.. schlimmstenfalls muss ich weiter suchen

Danke für eure Hilfe!




...hier der Auszug aus dem entsprechenden Passus der GVV:


....A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
A.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.5.2.1.
Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
25.09.2018
A.2.5.1.2
A.2.5.1.3
A.2.5.1.4
Haben Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, zahlen wir bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen, Selbstfahrervermiet-Pkw und Campingfahrzeugen bzw. Wohnmobilen) den Neupreis nach A.2.5.1.8 unter folgenden Voraussetzungen:
• Innerhalb von 6 Monaten (BASIS-Tarif) oder 18 Monaten (CLASSIC-Tarif) nach Erstzulassung tritt ein
Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust des Pkw ein oder die erforderlichen Reparaturkosten betragen mindestens 80 % des Neupreises im ersten Jahr oder 70 % des Neupreises im zweiten Jahr und.....



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MarGS

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Das Angebot von der GVV ist aber schon verlockend! Die Frage ist halt, ob man die Neupreisentschädigung, Koffer, Navigationsgerät (abnehmbar)... braucht oder das Risiko eingehen will. Die Leistungen aus dem Schutzbrief finde ich auch nicht so überragend! Werde aber meine neue,wenn sie im Dezember kommt, bei der GVV versichern! (BMW ist ja was den Preis angeht recht stabil, somit wird die Differenz zum Neupreis nicht so hoch sein😏)
LG
Markus
 
sucks

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So gerade mit der GVV telefoniert - die Entschädigung ist identisch zum PKW also keine andere Vorgehensweise.

Da ich Versicherungsvertretern grundsätzlich nichts glaube, bekomme ich via Fax vorab gleich eine Anschreiben welches dieses bestätigt.

Sollte es so sein - ist alles für mich dann i.O.




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Zerber

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Ich habe mich auch mal mit dem GVV Angebot beschäftigt.

Folgendes konnte ich dabei in Erfahrung bringen.

Grundsätzlich ist in der Vollkasko Zubehör mit Versichert ausschließlich Handys und Navigationsgeräte, auch wenn diese über eine am Fahrzeug fest verbaute Halterung angebracht sind.

Es ist für eine Motorradversicherung nicht möglich den Zusatzbaustein "Rabattsicherung" auszuwählen. Nach Rücksprache mit
der GVV wurde mir das bestätigt.
Das heißt, wenn Du in der Haftpflicht und der Kasko z.Bsp. SF10 hast, wirst Du nach einem Schaden in der Haftpflicht auf SF1 und in der Kakso auf SF4 zurückgestuft. :(
Meine Frage, ob es eine Konstellation gibt dies zu verhindern wurde negativ beantwortet.
Also außer man erzeugt keinen Schaden. :rolleyes:

Fazit - billig und verlockend ja, bei den Leistungen und den Folgen eines Schadens der gemeldet wird, sollte man schon ganz genau hinschauen und vergleichen.
 
SU26

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VG
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Die DEVK versichert lt. ihrem Internetrechner keine Motorräder die mehr als 20000,-€ kosten mit Kasko
Uli
 
Seefahrer

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Die DEVK versichert lt. ihrem Internetrechner keine Motorräder die mehr als 20000,-€ kosten mit Kasko
Uli
Genau das ist aber auch der Knackpunkt bei der GVV. Dort ist in der Vollkasko ebenfalls max 20.000€ erlaubt.
 
Peti

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Toll.
Dann ist es ja leicht, günstiger als andere zu sein.
Vor Jahren hatte ich mal bei der HUK angefragt.
Da war Diebstahl in gewissen Ländern kategorisch ausgeschlossen.
 
eGSperte

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Ich beschäftige mich auch gerade mit der Suche nach einer Versicherung, leider sind viele nicht möglich oder furchtbar teuer.
Mir wäre es egal wenn die Versicherung den max. abgedeckten Betrag auf 20k deckeln würde, aber z.B. sagt die GVV, dass dies im Falle eines Falles nachgewiesen werden muss. Wie geht Ihr damit um? Nennt Ihr einfach den Wert 20k? Weil meine kostet mehr als das. Da bin ich Schisser, dass nachher nicht gezahlt wird.
 
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spyderl

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Läuft dann wohl auf einen Vertragsverstoß hinaus! Ich versteh das Problem hier nicht ganz, ein 22500€ Moped wollen und dann bei der Versicherung knausern wollen.
 
eGSperte

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Läuft dann wohl auf einen Vertragsverstoß hinaus! Ich versteh das Problem hier nicht ganz, ein 22500€ Moped wollen und dann bei der Versicherung knausern wollen.
Zum einen gebe ich Dir recht, aber die Unterschiede sind teilweise gewaltig.
Habe das damals mit meiner Panigale schon erlebt und habe lange suchen müssen um eine Versicherung zu finden die angemessen war. Und günstig war die nicht. Sehe es nur nicht ein horrende Summen zu zahlen.
 
Peti

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Und das im Jahre 2018/19.
Da kostet ja fast jeder Nicht-Japaner ü1000ccm mehr als 20.000.
Ergo: Versicherung meiden und alles, was man dort hat, kündigen.
 
Berniii

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Ich bin von den Konditionen der BMW eigenen Versicherung (Allianz) zufrieden. 380 Euro Jahresprämie für die Topcover, Vollkasko, kein Saisonkennzeichen, voller Kaufpreis eingetragen, die Bedingungen sind meiner Meinung nach ok und zerschredderte Klamotten, sofern sie von BMW sind, sind mitversichert. Finde ich fair und höre dann auch auf zu suchen, billiger geht natürlich immer...
Bezahle für meine 1290 Super Duke GT bei der HUK 24 annähernd das selbe, allerdings nur für Teilkasko. Vollkasko ist mit 1500 Euro mal gar nicht zu bezahlen.
 
Thema:

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