Hi
Massgeblich ist die maximale Lautstärke gemäss geltender ECE-Norm.
Schwieriger ist es wenn zwischenzeitlich die Norm verschärft wurde. Dann gilt für eine neue Zubehöranlage die aktuelle Norm. Anders wenn man eine neue Originalanlage (also ein gut "abgelagertes" neues(!!) Originalteil) einbaut. Dann gibt es eine Vergleichsmessung. Damit wird dokumentiert, dass ein Original wie es "damals" legal war heute eben so laut ist wie gemessen, und somit eigentlich unzulässig. Nachdem man aber niemanden zwingen kann sich extra ein derzeit legales Neuteil konstruieren zu lassen, gibt man den Überwachungsbehörden einen Vergleichswert.
Sprich: Zieht Dich eine mobile Verkehrskontrolle raus und meckert wegen zu laut, kannst Du sagen "vom TÜV eingetragener Vergleichswert des Originals, leiser geht es original nicht!"
Das interessiert z.B. Harleyfahrer mit Panhead. Von Geräuschdämpfung kann man bei den Dingern nicht reden aber 1940 war es wohl so.
Ausgelutschte gebrauchte, oder "verbesserte" Originale zählen übrigens nicht :-).
Heute ist die Gesetzeslage einfach: Behauptet ein Poli die Anlage sei zu laut und ist sie das auch noch nach seiner Messung, so ist erst mal Schicht. Und zwar egal welche Anlage da drauf ist! Ist sie original, so spielt das keine Rolle.
Interessant wird es nur in zwei Fällen:
Du hast die Vergleichmessung vom TÜV, dann muss die Poli-Messung zu diesem Wert passen.
Du hast die Originalanlage drauf. Egal, wenn sie zu laut ist besteht das Problem!
Dann kannst mit einer neuen Originalanlage antreten. Passt diese, dann ist es OK und Du kannst gegen Deinen Hersteller vorgehen sofern Du a) ein gutes Gewissen hast und b) die Gewährleistungszeit noch nicht vorbei ist. Andernfalls fällt die Originalanlage unter "Verschleissteile"!
Erst mal ist der Fahrer dran dafür zu sorgen, dass die Karre den Zulassungsbedingungen entspricht. Da geht's nicht drum welcher Auspuff dran ist, sondern nur um Messwerte. Solltest Du das Mopped nur geliehen haben bezahlst Du die Gebühr für "zu laut" und der Halter ist zuständig für den Rest.
Soweit die Theorie. Bis es so weit ist, muss die originale Tröte "richtig laut"sein. Praktisch helfen die Sheriffs dann sogar. Sie können z.B. sagen "Die Tüten dieses Modells sind immer zu laut". Dann hast du einen Ausgangspunkt beim "Verhandeln" mit dem (gewerblichen) Verkäufer.
Laut Aussage des Verkehrspoli meines Vertrauens ist das aber ein Fall unter Tausenden. Der Rest fällt nach seinem Reden unter "Verbesserung", "Soundtuning", "hab' ich nicht gewusst" (macht ja Nix, kostet dennoch"), und -ganz dumm- "ich hab' den dB-Killer im Tankrucksack" (kostet Zuschlag(!) weil Absicht) :-)
gerd