A Führerschein über 2 Jahre...!?

Diskutiere A Führerschein über 2 Jahre...!? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Das verstehe ich nicht, wie kommst du darauf? 4 Jahre Probezeit gibt es eigentlich nur bei der regulären Probezeit die beginnt mit dem...
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el3ment

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nach meiner Aussage würdest Du sogar besser da stehen weil es keine 4Jahre sind, aber egal...
Das verstehe ich nicht, wie kommst du darauf?

4 Jahre Probezeit gibt es eigentlich nur bei der regulären Probezeit die beginnt mit dem erstmaligen Erwerb eines Führerscheins.

Mir geht es aber hier um die 2 Jahre Beschränkungszeit des Führerscheins der Klasse A.
Und wer bitte hat den schon 4 Jahre diese Beschränkungszeit?


Falls Du Dich dadurch persönlich angegriffen fühlst tut es mir Leid und ich entschuldige mich dafür.
Was heisst persönlich angegriffen, ich fande die Aussage
Mir scheint dass Du eher einer bist, der sich auf so nen japanischen vollverkleideten Rennhobel schwingen willst um damit zu zeigen wie toll er fahren kann.
einfach nur überflüssig.
Trotzdem hört es sich so an, aus einem Deiner ersten Posts in diesem Fred wie wenn Du das in mehreren Foren gepostet hast. Deshalb die Frage!
Stimmt auch, ich habe noch in ein weiteres gepostet, da ich mir mehrere Ansichten und Meinungen einholen wollte. Denn ich glaube auch jetzt noch, dass der Beschluss nicht so ganz richtig ist.

Warum Du den Führerschein verloren hast, hast Du trotz mehrfacher Nachfrage, nicht nur von mir, immer noch nicht beantwortet. Immerhin muss man ja nicht ohne weiteres zur MPU. Und falls Du wirklich so nen Bock geschossen hast, wie mit Drogen oder Alkohol, dann musst Du Dich auch nicht wundern wenn Du dafür kein Verständnis bekommst sondern Kritik, die sich auch nicht immer ganz freundlich anhört.
Ich habe es nicht erwähnt weil es an der Grundfrage nichts ändert. Auasserdem bin ich nicht stolz darauf. Ich wurde sozusagen ausserhalb meiner Probezeit mit 0,5 Promille "erwischt". Leider wurde ich kurz vor Ablauf meiner Probezeit geblitzt und nach dieser Sache wurde dann meine Probezeit auf 4 Jahre verlängert und somit fällt auch die 0,5 Promille Fahrt in die Probezeit (quasi rückwirkend) und deswegen musste ich zur MPU.
 
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el3ment

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Ist noch nix entschieden, mein Anwalt ist sich sicher das wir im Recht sind und sagt, dass wir aufjedenfall klagen. Kann sich also noch ein Stück hinziehen. Hoffe, dass bis zum Frühjahr eine Entscheidung getroffen wird. Ich halte euch auf den laufenden.

Freue mich trotzdem nach wie vor über bekräftigende Argumente und Fakten die meine Sichtweise vertreten.
 
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el3ment

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Hallo Leute,

ich lass mal wieder was von mir hören....!
Gleich Vorweg: Es ist noch zu keiner Entscheidung gekommen!

Diese Woche habe ich erfahren wieso... es wurde ein Termin zur mündlichen Eröterung festgelegt, da sagte der Richter ganz offen, dass ihm der Sinn bzw. der Zweck meiner Klage lange nicht klar war. Erst vor kurzem ist Ihm dies Klar geworden. Er hat sich dafür entschuldigt und meinte es wäre schon früher zu einem Beschluss gekommen wenn er dies früher erkannt hätte....!
Ich dachte ich höre nicht richtig!

In 2 Wochen sind die neuen 2 Jahre schon vorbei, d.h. dann darf ich sowieso offen fahren. Bis dahin kommt es defintiiv nicht zu einer Entscheidung, somit ist die Sache für mich sowieso fast erledigt. Wenn ich die Klage weiterführen würde dann müsste das Verfahren "Zur Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellung trotz Erledigung" geprüft werden. Dies ist in meinem Fall wohl eher absurd.

D.h. bei derzeitiger Gesetzeslage beginnen ebenfalls die 2 Jahre Leistungsbeschränktes Fahren neu, selbst wenn man bereits offen fahren darf und einen aber vor dem 25 Lebensjahr der Führerschein entzogen wird...:eek: !!!

Beispiel:

  • Motorradführerschein mit 18 gemacht (A beschränkt)
  • Ab dem 20. Lebensjahr darf offen gefahren werden (A unbeschränkt)
  • Mit 22 Jahren wird einem der Führerschein entzogen
  • Mit 23 Jahren bekommt man einen Führerschein neu erteilt
  • dann hat man wieder 2 Jahre A beschränkt !!!! (obwohl man schon 2 Jahre offen fahren durfte)
Ist das nicht paradox?


Da ich einen Anwalt vom ADAC habe, will dieser schauen über den ADAC diese Problematik publik zu machen um so eine Gesetzesänderung anzutreiben.
Problem ist eben das meine Zeit abgelaufen ist und somit kann das Verfahren nicht normal weitergeführt werden, wie oben genannt..... (Deutschland und seine Gesetze)!

Also wenn auch jemand in dieser Situation steckt und hat eine Rechtsschutzversicherung - Bitte klage dagegen, sodass es endlich für diese Grauzone zu einer klaren Gesetzeslage kommt.

P.S.: Bei Bedarf kann ich dazu auch viele bekräftigende Fakten aus meinem Verfahren zusammentragen und zur Verfügung stellen.


In ca. 3 - 4 Wochen werde ich nochmal mit meinem Anwalt sprechen und dann entscheiden wie es weitergeht, da es aber leider nicht wirklich weitergehen kann, läuft es wohl auf eine Zurücknahme der Klage oder Ähnliches hinaus...:mad: !
 
Thema:

A Führerschein über 2 Jahre...!?

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