Einfahranweisung, wirklich nur 500 km

Diskutiere Einfahranweisung, wirklich nur 500 km im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Da hast Du auf der einen Seite Recht, auf der anderen Seite ist es etwas komplizierter. Deinen (als Endverbraucher) Anspruch hast Du gegen den...
C-Treiber

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Gewährleisten tut nicht BMW sondern der Händler....
Da hast Du auf der einen Seite Recht, auf der anderen Seite ist es etwas komplizierter.

Deinen (als Endverbraucher) Anspruch hast Du gegen den Händler. Der diesen Anspruch an BMW durchreicht. BMW kann gegenüber dem Händler die Gewährleistung auf 12 Monate begrenzen, der Händler Dir gegenüber (als Endverbraucher) jedoch nicht. Zudem hast Du die Wahl, ob Du Dich an den Händler wendest oder an BMW, wobei BMW wiederum die direkte Gewährleistung ablehnen kann, wenn Du Dich nicht erst an den Händler wendest.:)

So richtig witzig wird es, wenn Du bei einer Niederlassung kaufst. Aber das ist akademisch.

Mit Ansprüchen solltest Du Dich immer an den wenden, bei dem gekauft hast.

Die Schuldrechtsreform von 2002 hat einen enorm verbesserten Verbraucherschutz gebracht, bei geringfügig (auch durch weitere Gesetze) verkomplizierten Rechtsfragen.

Um hier auch auf den berechtigten Einwurf von maxquer einzugehen, es ist schwierig anhand einer grundsätzlich mageren Datenlage eine Causalkette herzustellen und somit zumindest einen Augenscheinsbeweis zu führen. Der Händler gegen den man den Anspruch grundsätzlich erheben sollte, wird damit noch mehr Schwierigkeiten haben, als die Rechtsabteilung von BMW.

Unabhängig davon, wurde geschrieben, das sich BMW aus der Garantie verabschiedet, was insofern keine Geige spielt, als das Garantie eine freiwillige Zusatzleistung ist und währen der ersten 24 Monate ab Datum der Übergabe die Gewährleistung greift.
 
gsgerhard

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Hi Leute,

ich möchte euch darauf hinweisen, dass mir beim Abholen folgendes gesagt wurde. (Info des Händlers, nicht meine Weisheit...)

Im Fahrbetrieb werden von der BMW Elektronik, die Werte der Drehzahl und andere aufgezeichnet, um bei der 1.Inspektion(1000erService) kontrollieren zu können, ob der Fahrer sich lt. Betriebsanleitung auch daran gehalten hat.
Jedoch noch ein Nachsatz, vom Händler...
Wenn nur ganz kurz darüber gefahren wird, wird keiner was sagen, aber ich wurde darauf hingewiesen, wenn das Mopperl kontrolliert wird, dass dann BMW sich mit der Garantie verabschieden wird, und zwar mit sofortiger Wirkung, wenn man sich zu oft über den 5000U/min aufhielt bzw. gar nicht daran gehalten hat... .

Darum. Einfahren lt. Betriebsanleitung, denn ---die ist die Grundlage, wenn Ansprüche geltend gemacht werden sollen.

Bei einen einem Bike, dass >20t Eier teuer ist, würd ich mal sagen, wär es schon von Vorteil, sich daran zu halten.
Danach ist es dann eh möglich, sich mit Vernunft an die Drehzahlgrenze heranzutasten, wie es bereits gepostet wurde.

Bin jetzt auch über 500km runter, und bin zw. 3000 und max. 5000 U/min unterwegs und macht auch Spaß.

Bei meiner Z1000'SX musste ich bis zum 1000er Service max 4000U/min max. fahren, dass ist erst langweilig...

Freu mich schon, wenn das 1000er Service vorbei ist und ich dann auch mal mehr Drz. fahren kann.(z.B.Überholen auf Landstraße)
Bitte sei mir nicht böse, ich würde schnellstens den Hädler wechseln, denn ich denke dafür hast du zuviel Geld hingelegt, um dir solche Märchen erzählen lassen zu müssen. Das ist technisch und rechtlich totaler Schwachsinn. Wer weiß, was der dir noch alles für Bären aufbinden will. Wer so unterwegs ist, ist in meinen Augen absolut unseriös. Immer vorausgesetzt, der Händler bzw. einer seiner Mitarbeiter hat das tatsächlich gesagt.
 
maxquer

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Bitte sei mir nicht böse, ich würde schnellstens den Hädler wechseln, denn ich denke dafür hast du zuviel Geld hingelegt, um dir solche Märchen erzählen lassen zu müssen. Das ist technisch und rechtlich totaler Schwachsinn. Wer weiß, was der dir noch alles für Bären aufbinden will. Wer so unterwegs ist, ist in meinen Augen absolut unseriös. Immer vorausgesetzt, der Händler bzw. einer seiner Mitarbeiter hat das tatsächlich gesagt.
Interessanter Einwurf!

Gruß,
maxquer
 
gsgerhard

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Ich habe meinen Händler bei Abholung der LC mit genau dieser Meinung konfrontiert. Er meinte : Irrtum! Es geht vor allem um das Ventilspiel. Bei PKWs ist ein Einfahren im klassischen Sinn nicht mehr erforderlich, weil heutzutage alle PKWs sogenannte Hydrostössel besitzen. Da soll sich das Ventilspiel selbst regulieren. Bei Motorräder gibt es diese Konstruktion i.A. nicht. Außerdem drehen Motorradmotoren weit höher. Deshlab ist einfahren notwendig. Kurz über 5000/min zu drehen sei aber nicht das große Thema.


LG
Typ.
Welch ein Schwachsinn. Dass es heutzutage immer noch soviel Inkompetenz und Bauernfängerei gibt, macht mich zornig. Die Aussage stimmt hinten und vorne nicht. Mir fehlen da echt die Worte........

Edit meint: Heutzutage werden wieder in immer mehr Motoren Tassenstößel verwendet, aus unterschiedlichen Gründen, aber das hat beim besten Willen nichts mit dem Einfahen zu tun! wir schreiben das Jahr 2014 nicht 1914!!!
 
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Was ist denn daran aufwendig Drehzahl, Motortemperatur, Öldruck, Kilometerstand, Ansaugtemperatur und vielleicht noch 2, 3 andere Parameter übereinander zu legen? Verstehe ich jetzt nicht! Aus diesen Daten kannst Du fast alles, was Du für einen Garantieausschluß brauchst, herauslesen. Wie schon erwähnt, geht es nur um Grenzwertüberschreitungen, die ich in der Bedienungsanleitung als Hersteller direkt ausgenommen habe. Zum Tragen kommt dies doch auch nur, falls es einen Defekt gibt.

Gruß,
maxquer

PS.: Wenn in einer Bedienungsanleitung steht, dass eine Mikrowelle zum Trocknen von Pudeln ungeeignet ist und ich trotzdem einen Pudel hineinstecke zum Trocknen, habe ich doch auch keinen Anspruch auf Schadensersatz, oder?
Der zeitliche Faktor ist das Problem. Während der ersten 6 Monate muß der Hersteller beweisen, das es einen Zusammenhang gibt. Das bloße Behaupten der ist über 5000 Umdrehungen gefahren, deswegen lehnen wir die Gewährleistung ab, führt ziemlich sich zu dem Einwand, "Sie können als sicherstellen, dass das Problem nach der Einfahrkontrolle bei 1000km nicht aufgetreten wäre?" Der RA der dann "Ja" sagt hat den Prozess verloren, der der "Nein" sagt auch.

Das Problem ist die Beweisbarkeit. Den Beweis zu führen, hätte er sich daran gehalten, wäre es nicht passiert. Der Beweis ist nicht zu führen, denn das würde im Umkehrschluß bedeuten, da mußt die Einfahrkontrolle nach exakt 1000km machen, nicht nach 999km999m und nicht nach 1000km1m. Oder anders herum, bei exakt 1000km legst Du einen Schalter um und plötzlich darfst Du 7500U/min fahren und 240.

Erfahrungsgemäß abstrahieren Juristen ja alles bis zur Haarspalterei, aber so realitätsfern dürfte kein Richter sein.
 
monochrom

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...oh Gott, gibts wieder Tipps/Ausführungen vom Hobby-Rechtsreferenten?

Bei mir ist alles blau...
 
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Schlonz

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och, diese ganzen Daten sammelt meine Hyper, wenn ich das will, auf einem kleinen, mitgelieferten Stick, den ich dann per deren Programm am Rechner auswerten kann. Drehzahlen, Schaltdrehzahlen, Geschwindigkeiten, Rundenzeiten, keine Ahnung, was noch, habe ich mir noch nie angesehen
 
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Wenn der Fehlerspeicher Daten speichern kann, dann kann die LC auch andere Werte aufzeichnen.

Und wegen etwaigem Rechtlichem:

Ich führe jetzt seit über 4 Jahren einen Rechtsstreit mit einer Firma, die mir ein Neu-(Bestell-)Fahrzeug ausgeliefert hat, bei dem der Lack abblättert.

Grund: Irgendwo auf dem Weg vom Werk bis zu mir, wurde das Fahrzeug, aufgrund eines nicht näher definierbaren Schadens, nachlackert. Und zwar eindeutig unsachgemäss nachlackiert.

Was sich so einfach anhört, ist für uns ein reiner Nervenkrieg mit unfähigen Gutachtern, desinteressierten Richtern und einem Anwaltswechsel verbunden.

Damit will ich sagen: Recht haben und Recht bekommen, sind bei uns in Dtl 2 Paar Schuhe.

Klar kann man alles anfechten - ob es dann aber den Stress wert ist, ist die entscheidende Frage.

Lebenszeit kann man wertvoller nutzen.

In diesem Sinne: Fahrt euer Moped nach Anleitung ein, das schont das Moped und eure Nerven :)
 
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Schlonz

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Ich führe jetzt seit über 4 Jahren einen Rechtsstreit mit einer Firma, die mir ein Neu-(Bestell-)Fahrzeug ausgeliefert hat, bei dem der Lack abblättert.

Grund: Irgendwo auf dem Weg vom Werk bis zu mir, wurde das Fahrzeug, aufgrund eines nicht näher definierbaren Schadens, nachlackert. Und zwar eindeutig unsachgemäss nachlackiert.
ich habe mal irgendwo gelesen, das ca. 10% aller Neufahrzeuge an einzelnen Stellen nachlackiert sind, da beim Transport und der Lagerung was passiert ist. Als ich meinen touareg verkauft habe, kam ein Händler zur Besichtigung und ist mit seinem Lackdickenmessgerät ums Auto gepest. Die hintere rechte Tür hatte eine erheblich dickere Schichtdicke als der Rest des Autos. Ich hatte den Wagen neu gekauft, es gab nie eine Reparatur daran, zumindest keine, von der ich wusste
 
P

pilot31

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Hi Leute,

nun ich möchte alle denen, die die Einfahrprodezur nicht einhalten wollen oder können, nicht davon abhalten!

Macht es so, wie es euch beliebt, wir sind ja noch in einem freiem Europa.

Ihr könnt auch diverse Ölsorten reinkippen,vom 1. bis zum 6. Gang bis zum Begrenzer fahren, Stoppies, Wheelies machen.
Ihr müsst auch nicht den Motor warmfahren oder gar die Reifen, all das ist nicht von Belang.
Die Physik ist nur mal zeitweise für andere gültig... .

Ihr seid frei in euerer Handlungsweise.

Andere Fahrer und meine Wenigkeit halten sich daran, ob es nun "richtig" oder "falsch" oder auch nur ne Halbwahrheit in den Augen der Anderen ist.

Ich hatte bislang 5 Neumotorräder in meiner Karriere als KRAD Fahrer und bin immer gut gefahren.

Ob ich nun 5Nm mehr oder 10PS Spitzenleistung auf das ganze Drehzahlband mehr habe ist bei dieser Art der Maschine nicht wichtig für mich, da hätte ich mir ne eingefahrene Supersportmaschine gekauft und wurde auf der Rennstrecke fahren.
Diverse Internetseiten haben ja beschrieben, wie man auch auf andere Weise einen Motor einfahren kann. Ob das hiermit vergleichbar ist, Fragezeichen...

Wenn jemand meint, dass es ++nicht notwendig ist++, sich daran zu halten, die ersten 1000km nach Anweisung zu fahren, ist´s auch gut. Ich akzeptiers.

Bitte macht es, es ist euer KRAD.

Technisch werde ich mich an der Diskussion nicht beteiligen, da ich kein Konstrukteur bin und mittlerweile gelernt habe, dass ein Ing. oder Dipl.Ing. oder Dr. auch nicht alles wissen kann und deswegen glaube ich nicht gleich alles was einer sagt, nur weil er einen Titel hat.
Den Hausverstand lass ich mal aussenvor...

Falls es jemanden gibt, der meine Maschine nach seiner Art einfahren will, nun dann meldet euch bitte: ich habe erst 500km drauf... !

Bitte setzen wir dann einen Vertrag auf, der von Notar oder vom einen Anwalt als gültig erklärt wird.

Mit folgenden Punkten:

Als Beispiel:
Ich wär hier der Kunde, der Einfahrer und BMW AG müssen dann untenstehende Punkte zu 100% akzeptieren.

1.) ein Punkt, der mal zum Schmunzeln einladen soll... .

Der, der das Krad einfährt, ist für etwaige Schäden (Motor, Getriebe, Antriebsstrang ,erhöhter Verschleiß, usw...) am Fahrzeug vollständig haftbar, weil ja das Verfahren von BMW lt. Betriebsanleitung abweicht.

2.)
Diejenige Person, die das Krad einfährt, muss einen Betrag (Kaufpreis des Fahrzeuges) in einem Treuhandkonto oder Ähnlichem hinterlegen, der dem Kunden ausbezahlt wird, wenn lt. Punkt 1 ein Schadensfall eintritt, wenn dieser nicht von BMW ersetzt wird oder kann.
Die BMW wird dann dem Einfahrer ++nach Auszahlung der Kaufsumme++ an ihn übergeben und kann sich dann weiter damit beschäftigen, wie immer er/sie auch will.

3.)
BMW muss zustimmen, dass diese Einfahrweise dokumentiert wird, um Datenwerte feststellen zu können, die dann die derzeitige, gültige Einfahrvorschrift unter Umständen dann auch ändert.

vielleicht gibt es noch ein paar Punkte, aber nach dem vielem Schmunzeln und herzhaften Lachen, sind mir nicht mehr eingefallen.

Kaufpreis meiner Maschine ohne Rabatt. 22850 Euro,-
Nach eingehender Prüfung melde ich mich beim Einfahrer, der den Zuschlag bekommt. *Grins*


Jetzt bin ich mal gespannt, wie oft ich in der Luft zerissen werde, wie oft ich falsch zitiert werde, und ob ich überhaupt noch ernst genommen werde.

Einen schönen Start in die neue Saison, werte BMW- Gemeinde!!
 
QVIENNA

QVIENNA

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lauter spezialisten hier.... die die drehzahl ohnehin nur auf der AB ausfahren... :-)
 
oerst

oerst

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In der Zeit, Die der Thread läuft, hätte ich die 500km drauf und die Inspektion schon gemacht.
 
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bundy

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Der zeitliche Faktor ist das Problem. Während der ersten 6 Monate muß der Hersteller beweisen, das es einen Zusammenhang gibt. Das bloße Behaupten der ist über 5000 Umdrehungen gefahren, deswegen lehnen wir die Gewährleistung ab, führt ziemlich sich zu dem Einwand, "Sie können als sicherstellen, dass das Problem nach der Einfahrkontrolle bei 1000km nicht aufgetreten wäre?" Der RA der dann "Ja" sagt hat den Prozess verloren, der der "Nein" sagt auch.

Das Problem ist die Beweisbarkeit. Den Beweis zu führen, hätte er sich daran gehalten, wäre es nicht passiert. Der Beweis ist nicht zu führen, denn das würde im Umkehrschluß bedeuten, da mußt die Einfahrkontrolle nach exakt 1000km machen, nicht nach 999km999m und nicht nach 1000km1m. Oder anders herum, bei exakt 1000km legst Du einen Schalter um und plötzlich darfst Du 7500U/min fahren und 240.

Erfahrungsgemäß abstrahieren Juristen ja alles bis zur Haarspalterei, aber so realitätsfern dürfte kein Richter sein.
Endlich mal jemand der das Thema vernünftig auf den Punkt gebracht hat u n d auch das Thema Gewährleistung richtig wiedergegeben hat. Ich frage mich weshalb hier von einigen immer noch von "Garantie" in Bezug auf BMW geschrieben wird.
Ich schreib`s jetzt langsam damit jeder mitlesen kann :throwball:: BMW gibt k e i n e Garantie, nu r die 2-jährige gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung!! C-Treiber hat das in seinen Beiträgen sauber definiert. ... und nun alle uff mich druff ... :p
 
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bundy

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Ohoh, die Gedanken sind frei ...neeeee, ich steh da überhaupt nicht drauf. Obwohl, wenn ich so überlege, bei meinem Sport kommt`s schon mal vor das einer auf mir draufliegt oder ich auf ihm ... :confused:
 
T

Typ

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Sei mir nicht bös, aber was Dein Händler dort sagt, ist nicht zutreffend. Die Ventile werden bei der Endmontage der Köpfe in ihren Sitz eingeschliffen. Ein neuer Motor hat demzufolge die volle Kompression. Und mit Hydrostösseln oder Schlepphebeln im Ventiltrieb (wie bei der GS verwendet) hat das Ganze nun rein gar nix zu tun.
Kardan

Bin kein Fachmann, doch ich glaube du sprichst vom Ventilsitz. Mein Händler sprach vom Ventilspiel. Es geht also jeweils um das andere Ende des Ventils.

LG Typ.
 
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