Beleuchtung Philips XP Moto H7 PH-XM-H7

Diskutiere Beleuchtung Philips XP Moto H7 PH-XM-H7 im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Diese Frage wurde schon ofter gestellt, ohne ein sachverständiges Antwort. Ich denke mal, am K1300GT gibt's die Xenonlampe als Option. Damit kann...
GSband

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Diese Frage wurde schon ofter gestellt, ohne ein sachverständiges Antwort.
Ich denke mal, am K1300GT gibt's die Xenonlampe als Option. Damit kann kein Polizist mir noch sagen, eine Xenonlampe am Krad ist nicht erlaubt. Wenn ich dann noch hinzufüge dass es mir um Sicherheit geht, muss der Polizist wohl ein sehr unangenehmer Mensch sein mir doch eine Busse zu verhängen, oder ? :o
Jedenfalls nehme ich das Risiko, denn ich falle mehr auf im Verkehr, und das ist mir wohl ein (einmaliges)Bussgeld wert.

Wie es mit der TÜV geht weiB ich aber nicht, gibt's hier noch nicht für Kräder... :rolleyes:

MfG,
GSband
 
Rollo-OL

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Was aber nichts an der Tatsache ändert das eine Xenonlichtquelle in einem nicht dafür hergestellten Lampengehäuse keine Bauartgenehmigung hat und damit zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt.
Versicherungsschutz also ggf. ebenso futsch.
 
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Smile

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H7

für D:

Einfach eine H7 Lampe mit E Prüfzeichen einbauen und schon gibt es keinen Ärger. Oft haben die "Billigheimer" gar kein Prüfzeichen oder es gibt nichts STVZO/FZV konformes.

Wer ein bischen lesen will:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_22a.php

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php
hier insbesondere der Absatz 10! So weit mir bekannt ist haben Motorräder mit Xenonlicht (Serie oder nachgerüstet) hierfür eine Außnahmegenehmigung. Diese wird vom Hersteller beantragt und ist in der Betriebserlaubnis erfasst oder extra bescheinigt. Insofern hat Rollo-Ol nicht ganz unrecht. Im Schadensfall wird hier wohl eher nicht der Rennleiter tätig, aber bestimmt der SV der Versicherung.
Denn ihr wisst doch: 1. Pflicht eines SB bei der Versicherung ist es zu prüfen wie die Versicherung um die Schadensregulierung herum kommt, bzw. wie sie möglichst wenig zahlen muss!





Gruß

ULF


P.S: ich habe bei einer Kradkontrolle noch nie bei einem Töfffahrer die Lampe ausbauen lassen und kontrolliert, oder mir die Konformietät bestätigen lassen:). Da würde bei uns keiner drauf kommen. Wir schauen zu 90% nach den "frisierten" Rollern und kassieren die ein.:D:eek::)
 
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RenegadePilot

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Diese Frage wurde schon ofter gestellt, ohne ein sachverständiges Antwort.
Ich denke mal, am K1300GT gibt's die Xenonlampe als Option. Damit kann kein Polizist mir noch sagen, eine Xenonlampe am Krad ist nicht erlaubt. Wenn ich dann noch hinzufüge dass es mir um Sicherheit geht, muss der Polizist wohl ein sehr unangenehmer Mensch sein mir doch eine Busse zu verhängen, oder ? :o
Jedenfalls nehme ich das Risiko, denn ich falle mehr auf im Verkehr, und das ist mir wohl ein (einmaliges)Bussgeld wert.

Wie es mit der TÜV geht weiB ich aber nicht, gibt's hier noch nicht für Kräder... :rolleyes:

MfG,
GSband
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Ja es ist ein Jammer, die K1300 ist aber auch das einzigste BMW-Modell, was optional mit Xenon-Scheinwerfern ausgetattet werden kann.

Nach StVZO wird hierfür eine Zulassung benötigt, die bei allen anderen Maschinen bis heute nicht vorliegt.

Hinzu kommt dass per Zulassungsdefinition der Scheinwerfer als eine Einheit mit dem Leuchtmittel zu sehen ist, so dass ein Nachrüsten von Xenon-HID-Brennern in den Freiflächenscheinwerfer der GS beispielsweise legal nicht möglich ist.

Und an dem Sachverhalt ändert sich leider auch nichts, selbst wenn das bei einer Kontrolle übersehen würde.


Gruss aus Köln

:)

.
 
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superhorsti

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BMW hat durch seine spezielle als einziger Kradhersteller die BE zum Betrieb von Xenon-Scheinwerfern und das ohne Reinigungsanlage und dynamische automatischer Leuchtweitenregulierung,
An alle anderen Krad`s ist der Umbau und auch die zusätzliche Ausrüstung ohne die geforderten Auflagen zu Gasentladungslampen weiterhin nicht zulässig!
(aus Forum Verkehrsportal.de)
 
IamI

IamI

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Was aber nichts an der Tatsache ändert das eine Xenonlichtquelle in einem nicht dafür hergestellten Lampengehäuse keine Bauartgenehmigung hat und damit zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt.
Versicherungsschutz also ggf. ebenso futsch.
Ser's,

damit der versicherungsschutz futsch ist, müsste - zumindest bei uns in A - nachgewiesen werden, dass die falsche Lampe ursächlich für den Unfall (bzw. dessen Auswirkungen) war.

Blendung als Grund warum man umgefahren wurde, käme dann schlecht, weil wenn es blendet dann sieht man das Ding auch!

Da dürfen sich dann die Sachverständigen streiten - und das kann dauern.

lG
Wolfgang
 
Qbold

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Ser's,

damit der versicherungsschutz futsch ist, müsste - zumindest bei uns in A - nachgewiesen werden, dass die falsche Lampe ursächlich für den Unfall (bzw. dessen Auswirkungen) war.

Blendung als Grund warum man umgefahren wurde, käme dann schlecht, weil wenn es blendet dann sieht man das Ding auch!

lG
Wolfgang
Leute, Leute,

wenn aufgrund der Blendwirkung die Geschwindigkeit des Moppeds nicht korrekt eingeschätzt werden konnte und es kommt zum Unfall:

Dann wurde der Beweis erbracht... :eek:

und als kleine Nebenwirkung fehlt mal wieder ein Motorradfahrer... und die Versicherung stellt sich quer.... und die Hinterbliebenen haben nix mehr zum Lachen... und der gegnerische Anwalt wird keine Möglichkeit auslassen, eine Mitschuld nachzuweisen... und das wird ihm beim Erlöschen der BE nicht schwer fallen... usw.

Nur weiter so mit dem Wettrüsten - wird schon nix passieren, man wird ja besser gesehen... :rolleyes:

Die gute Nachricht: über Amazon bin ich günstig und schnell an die Philipps HP Moto gekommen. Werde am WE "umrüsten".
 
C

casmi

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Hallo Allerseits,

interessantes Thema ist das hier! Nur leider alles relativ konfus. Kann da vielleicht mal einer die Fakten zusammenfassend beurteilen?

1.) Ist Xenon nun legal oder nicht (bezieht sich vor allem auf Versicherungsschutz)?

2.) Mit welcher Lampe wird man am besten gesehen?
Laut neustem Test mit der Philips XP Moto. Andere schwören hier auf orangenes Licht, also Philips Motovision.
Ich denke ja, dass es KEIN Nachteil ist, wenn eine sehr starke Lampe wie die XP Moto sich schlechter von einem Auto unterscheidet, denn für einen entgegenkommenden Autofahrer ist ein Auto die größere Gefahr als ein Motorradfahrer mit orangener Lampe. Würde "Verwechslungen" mit einem Auto bei Gebrauch der XP Moto also eher positiv sehen.

Gruß,

Casmi
 
Batzen

Batzen

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Egal wie, das bei allen nicht zugelassenen Bauteilen der Versicherungsschutz erlischt ist ein Irrglaube, es erlischt höchstens die Betreibserlaubnis! Der Rest wäre Wunschdenken der Versicherung und hängt - ob tatsächlich erlischt - bei einem event. Schaden von dessen Ursache ab.
Fakt ist, dass XENON Nachrüstung die Betr. erlaubnis killt, und event. auch das Lampengehäuse oder auch nicht.

Die XP MOTO ist keine stärkere Lampe im Sinne der WATTZAHL, deren Lichtausbeute ist nur höher und heller.

Ich seh das so, je mehr ICH sehe, desto mehr sehen mich wahrscheinlich auch die anderen. Also kommt ran und rein was hell macht, zulässig oder nicht......;) ABER KEINE WARNWESTE ODER NEONHELM :p
 
C

casmi

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Egal wie, das bei allen nicht zugelassenen Bauteilen der Versicherungsschutz erlischt ist ein Irrglaube, es erlischt höchstens die Betreibserlaubnis! Der Rest wäre Wunschdenken der Versicherung und hängt - ob tatsächlich erlischt - bei einem event. Schaden von dessen Ursache ab.
Fakt ist, dass XENON Nachrüstung die Betr. erlaubnis killt, und event. auch das Lampengehäuse oder auch nicht.

Die XP MOTO ist keine stärkere Lampe im Sinne der WATTZAHL, deren Lichtausbeute ist nur höher und heller.

Ich seh das so, je mehr ICH sehe, desto mehr sehen mich wahrscheinlich auch die anderen. Also kommt ran und rein was hell macht, zulässig oder nicht......;) ABER KEINE WARNWESTE ODER NEONHELM :p

Das war eine gute Zusammenfassung! Ersterer Absatz klingt allerdings nach hohen Anwaltskosten, denn die Versicherung ist im Falle des Falles bei einer Argumentationskette der stärkere Gegenpart.....

Gruß,

Casmi
 
KlausisGS76

KlausisGS76

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1400er Intruder, Honda VFR nun R 1200 GS
Hallo Allerseits,

interessantes Thema ist das hier! Nur leider alles relativ konfus. Kann da vielleicht mal einer die Fakten zusammenfassend beurteilen?

1.) Ist Xenon nun legal oder nicht (bezieht sich vor allem auf Versicherungsschutz)?

2.) Mit welcher Lampe wird man am besten gesehen?
Laut neustem Test mit der Philips XP Moto. Andere schwören hier auf orangenes Licht, also Philips Motovision.
Ich denke ja, dass es KEIN Nachteil ist, wenn eine sehr starke Lampe wie die XP Moto sich schlechter von einem Auto unterscheidet, denn für einen entgegenkommenden Autofahrer ist ein Auto die größere Gefahr als ein Motorradfahrer mit orangener Lampe. Würde "Verwechslungen" mit einem Auto bei Gebrauch der XP Moto also eher positiv sehen.

Gruß,

Casmi
Xenon ist legal, auch beimMoped. Allerdings darfste dann nur noch auf DeinemGrundstück herumfahren...

Das folgende ist schon etwas älter

http://www.burning-out.de/news/news.shtml?Motorrad-Xenon-Seit-heute-ist-es-da-20071023123745
 
Rollo-OL

Rollo-OL

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Wenn ich mir den angehängten Test so durchlese ... kommt nur mir die Polo Halogen, obwohl mit 20% weniger Leuchtkraft lt. Test, am angenehmsten im Kontrast rüber ?:confused:
 
peter-k

peter-k

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Ich würde die in MOTORRAD News gezeigten Vergleichsbilder nicht überbewerten. Die sollen nur Form und Groesse der Ausleuchtung zeigen. Aber zu absoluter Helligkeit oder Kontrast kann man da keine Rueckschluesse ziehen. Dafür ist die Grafik zum Lichtkegel jedes Leuchtmittels in MOTOTORRAD wesentlich besser. Die gibt es aber nur in der Druckversion, nicht Online.
 
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Rollo-OL

Rollo-OL

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R1200GS 09/06 ohne BKV, nix A, MÜ oder TÜ
Ist klar.
Ich komme aus der Farbenbranche, da ist es dito.
Mir ging es mehr um praktische Erfahrungen der Member hier.

Ich bin Brillenträger.
Meiner Erfahrung nach ist es Nachts sehr angenehm mit Xenon (in der Dose) zu fahren.

EDITH : Mit Xenon und angenehm bezeichne ich den Kontrast durch die Farbtemperatur, ich möchte keine weitere Xenondiskussion im Mopped lostreten.
 
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RenegadePilot

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.

Natürlich können Produkttests in Magazinen immer nur einen Ausschnitt des Marktes erfassen.

Wirksame Prüfungen nach ECE R 37 - danach werden H7 Halogenlampen klassifiziert - setzen auch eine Mindestanzahl an geprüften Exemplaren je Hersteller voraus, um die Gleichmässigkeit der produzierten Serie zu beurteilen.

Demnach sind durch die zur Erreichung eines Xenoneffektes aufgebrachte Blautönungen um 20 % reduzierte Lichtleistungen beispielsweise eigentlich schon grenzwertig.

Zusammengefasst hier zur Orientierung die kürzlich schon einmal präsentierte Übersicht, die sich im Wesentlichen auf die Veröffenlichung einer Untersuchung des Lichttechnischen Instituts der Universität Karlsruhe durch das ZVEI stützt.

.

Angesichts der vielen unterschiedlichen Meinungen zur Wahl des Fabrikates mag nicht verwundern, dass eine Beschränkung auf die reine Lebensdauer nicht das entscheidende Kriterium für die Quälität moderner Halogen-Leuchtmittel sein kann.

Aus dem wenigen Material an verfügbarer Fachliteratur hierzu kann man herauskristallisieren, dass eigentlich nur einige wenige Hersteller konsequent die engen ECE-Vorgaben erfüllen.

Eine unabdingbare Voraussetzung für die blendfreie Präsision des Lichtbündels und damit auch die Einhaltung der Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten.

Im wesentlichen konzentrieren sich diese Anforderungen vor allen Dingen mit dem Focus auf die Gleichmässigkeit in der Serienproduktion beschränkt auf eine kleine Anzahl von Firmen, die auch unter den Erstausrüstern geführt werden und dies sind durchweg nur Osram, Philips und General Electric, wie einer der Vorredner übrigens schon richtig bemerkt hatte und auch hier ist der Markt leider nicht wirklich transparent inwiefern hochwertige Lampen überhaupt unter diversen Tochterlabeln geführt werden.

Welche Kriterien muss eine ECE-konforme H7 Lampe erfüllen ?

Sie muss einen Lichtstrom von mindestens 1350 Lumen liefern, darf dabei eine maximale Leistungsaufnahme von 58 Watt nicht überschreiten und muss als konstruktives Merkmal eine exakte Lage der Glühwendel aufweisen.
Ihre Geometrie also definiert deswegen im hohen Maße die Güte des effektiv den Scheinwerfer verlassenden Lichtes.

Viele der getesteten Alternativprodukte erfüllten bei der Überprüfung nicht die vorgenannten Eigenschaften
und sorgten überdurchschnittlich häufig für schwache Lichtleistung und erhöhte Streulichtwerte,
die beispielsweise bei Abblendlicht eine unscharfe Abgrenzung der Hell-Dunkel-Grenze nach oben bewirkten oder auch teilweise eine unerwünschte Blendung des Gegenverkehrs.

Warum haben auch sehr gute Hochleistungs-Markenprodukte eine reduzierte Lebensdauer ?

Hersteller werben ja häufig mit einer erhöhten Leistung von etwa 30 - 80 %, wobei man sich fragt, wie dies unter Einhaltung der strengen Limitierung der Leistungsaufnahme bei gleichzeitig vorgegebenem Grenzwert des Lichtstroms überhaupt möglich ist.

Trick ist hier die Konzentration der Leuchtdichte auf einen kleinen Teil der Glühwendel mit infolge der stärkeren Bündelung der Projektion naturgemäß vergrösserten Reichweite des Lichtkegels.

Nicht verschwiegen werden soll, dass die höhere punktuelle Belastung der Glühwendel wie zu erwarten einen nicht unwesentlich verkürzenden Einfluss auf die Lebensdauer der Lampe hat.

Was bringen die gerne verlangten blaustichigen H7-Varianten ?

Wegen der mittlerweile verbreiteten Xenon-Gasentladungslampen besteht verständlicherweise der Wunsch es diesen nachzutun. Ein vergebliches Unterfangen, weil das Sprektrum bzw. die Farbtemperatur von Halogenbirnen bei etwa 3000 Kelvin endet, während jene von Xenon bei rund 4500 K erst beginnt.
Nicht zu reden von der Lichtleistung, die beim gesetzeskonformen 35 Watt
Xenon-HID-Brenner Werte von über 3000 Lumen repräsentiert, während eine H7 davon höchstens 50% produzieren kann.
Die Bewerbung mancher Produkte mit Xenon-ähnlichen Leistungen sind also in der Regel ein leeres Versprechen und darüber kann die blosse dezente bläuliche Tönung letztendlich nicht hinwegtäuschen.

Technische Daten einer H7 nach ECE R37
: elektr. Eingangsleistung max 58 W ; ges. erzeugte Ausgangslichtmenge = Lichtstrom 1500 + - 500 lm


Perspektive

Mit der Xenon-Gasentladungstechnologie gelang erstmals der entscheidende Einstieg in eine der dem natürlichen Tageslicht entsprechenden Lichtqualität.
Die Entwicklung wird sich bei nochmals verbessertem Wirkungsgrad und wegen mehr Freiheiten in der Lichtgestaltung ihre Verbreitung fördernd bei modernen LED-Scheinwerfern fortsetzen.

Link : www.Licht.de



Gruss aus Köln

:)

.
 
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R1200GS 09/06 ohne BKV, nix A, MÜ oder TÜ
O.K., damit haben wir also das Wissenschaftliche abgehandelt.:D
Jetzt noch einmal den subjektiven Eindruck der GS Piloten und wir haben vielleicht einen Konsens.;)
 
IamI

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Ser's,

zusammenfassend also:

"Bei Dunkelheit sieht man weniger weit als bei Tageslicht, wo man weiter sicht"

liebe Grüße

Wolfgang
 
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RenegadePilot

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Ist klar.
Ich komme aus der Farbenbranche, da ist es dito.
Mir ging es mehr um praktische Erfahrungen der Member hier.

Ich bin Brillenträger.
Meiner Erfahrung nach ist es Nachts sehr angenehm mit Xenon (in der Dose) zu fahren.

EDITH : Mit Xenon und angenehm bezeichne ich den Kontrast durch die Farbtemperatur, ich möchte keine weitere Xenondiskussion im Mopped lostreten.
.

Die Berücksichtigung der subjektiven Eindrücke gerade bei Nachtfahrten hat ohne Frage ihre Berechtigung, denn sie vermittelt den für die Fahrsicherheit unverzichtbaren psychologischen Aspekt sich mit dem Gefühl einer gewissen Souveränität im Verkehr zu bewegen ohne jedoch gleichzeitig die Gefahr der Selbstüberschätzung aus den Augen zu verlieren.

Denn wie sooft lassen sich unsere Sinne überlisten indem beispielsweise
unbestritten ein Zusammenhang besteht zwischen kälterem Licht und seiner damit einhergehenden bloßen Empfindung größerer Helligkeit.

Einzig die kühle blaue Tönung vefehlt allerdings die Wirkung des breitbandiger angelegten und damit entscheidend besser ans Tageslicht adaptierten echten Xenonlichts.

Ähnliche Effekte kennt man aus der Akustik und konkret im Zusammenhang mit lauten Endschalldämpfern und dem damit suggerierten tiefen Klangspektrum.

Wer sich alleine auf Auge und Ohr verlässt übersieht leicht, dass die Industrie sich längst die Erkenntnisse um die Unzulänglichkeiten der Wahrnehmung zunutze macht ohne jedoch häufig bei den Produkten wenigstens einen reelen Gegenwert zu bieten.

Meine Schlussfolgerung ist daher sich bei der Wahl der passenden H7 Lampe und den beliebten Sonderausführungen auf die Produkte der Markenhersteller zu konzentrieren, weil sie die hierfür vorgesehenen Leistungsmerkmale der Lichtausbeute garantieren.

Mir scheint deswegen auch zumindest bei Tageslicht das rötlich gefärbte Licht der MotoVision unter dem Aspekt des Gesehenwerdens eine gute Alternative.



Gruss aus Köln


:)

.
 
Thema:

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