rätselhafte Fahrgestellnummer

Diskutiere rätselhafte Fahrgestellnummer im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Sicher? Ich dachte immer die MFK wären nach dem 4. Jahr, danach nach weiteren 3 Jahren und dann alle 2 Jahre.
billy

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..das heisst bei uns Motorfahrzeugkontrolle (MFK) und man darf da alle 4 Jahre hin...
Sicher? Ich dachte immer die MFK wären nach dem 4. Jahr, danach nach weiteren 3 Jahren und dann alle 2 Jahre.
 
gerd_

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Hi
Nö, das was Du meinst ist der TÜV (genauer eine Prüforganisation mit Prüfbefähigung gemäss § xx und yy, also der "Hauptuntersuchung").
StVZO ist die StrassenVerkehrsZulassungsOrdnung in der geregelt ist welche Bedingungen ein Fahrzeug erfüllen muss um am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen zu können. Das Regelwerk gilt bei Neuzulassungen zu 99% EU-weit und, soweit mir bekannt erkennt es auch die Schweiz an. Dort gibt es allerdings ein paar eigene Vorschriften (z.B. für LKW) die in erster Linie der Masse an engen Bergstrassen geschuldet sind.
Nur weil's grad so schön ist:
Die StVO (StrassenVerkehrsOrdnung) regelt wie man sich im öffentlichen Strassenverkehr zu verhalten hat, also z.B. den zulässigen Gebrauch von Nebelscheinwerfern. Die StVOs der EU-Länder unterscheiden sich teilweise deutlich.
Bei uns in DE muss man ein Fahrzeug nur "sicher führen" können, in IT hat die Besatzung eines Moppeds nicht im Stehen zu fahren.
Hintergrund ist es, dass der Beifahrer im Stehen leichter mit einem Schrotgewehr "arbeiten" kann. Kein Witz sondern Anti-Mafia-Gesetz
gerd
 
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lederkombi

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Sicher? Ich dachte immer die MFK wären nach dem 4. Jahr, danach nach weiteren 3 Jahren und dann alle 2 Jahre.
Mein Fehler, es sind offiziell 5/3/2....

Hier findest Du die Zyklen: https://www.tcs.ch/de/kurse-fahrzeu...dion-product_carControll_accordion_goal_title

ABER: Die MFK ist eh immer überlastet und daher sind diese Prüfzyklen eher auf dem Papier. Meine RT geht jetzt, nach 9 Jahren zur zweiten Prüfung. Zudem kann man den Termin um max. 3 Monate schieben.
 
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lederkombi

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Nö, das was Du meinst ist der TÜV (genauer eine Prüforganisation mit Prüfbefähigung gemäss § xx und yy, also der "Hauptuntersuchung").
StVZO ist die StrassenVerkehrsZulassungsOrdnung in der geregelt ist welche Bedingungen ein Fahrzeug erfüllen muss um am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen zu können. Das Regelwerk gilt bei Neuzulassungen zu 99% EU-weit und, soweit mir bekannt erkennt es auch die Schweiz an. Dort gibt es allerdings ein paar eigene Vorschriften (z.B. für LKW) die in erster Linie der Masse an engen Bergstrassen geschuldet sind.
Nur weil's grad so schön ist:
Die StVO (StrassenVerkehrsOrdnung) regelt wie man sich im öffentlichen Strassenverkehr zu verhalten hat, also z.B. den zulässigen Gebrauch von Nebelscheinwerfern. Die StVOs der EU-Länder unterscheiden sich teilweise deutlich.
Bei uns in DE muss man ein Fahrzeug nur "sicher führen" können, in IT hat die Besatzung eines Moppeds nicht im Stehen zu fahren.
Hintergrund ist es, dass der Beifahrer im Stehen leichter mit einem Schrotgewehr "arbeiten" kann. Kein Witz sondern Anti-Mafia-Gesetz
gerd

Nö Gerd, da liegst Du jetzt komplett falsch. Ich kann Dir versicheren (Und da habe ich nun tatsächlich innerfamiliär die verlässlichere Quellen als Du), dass bei uns die MFK zuständig ist. Wir haben weder TÜV noch StVZO. Bei uns heisst das MFK, MFP und ASTRA.

MFK= Motorfahrzeugkontrolle. Diese vergibt die Nummernschilder und treibt die Verkehrssteuern ein.
MFP= Motorfahrzeugprüfstation. Diese prüft ob ein Fahrzeug den Anforderungen entspricht. MFP und MFK sind gegenseitig zwingend. Ohne MFP (=Prüfprotokoll) bekommt man keinen Fahrzeugausweis.
ASTRA = Bundesamt für Strassen. Dieses ist das Aufsichtsorgan und die Bundesbehörde für die Anforderungen.

Die MFK prüft ob ein Fahrzeug die gesetzlichen Auflagen erfüllt sind und diese sind AUSSCHLIESSLICH durch die Gesetze bzw. der dazugehörenden Verordnung hier bei uns definiert. Es werden jedoch diverse Besimmungen der EU übernommen, das stimmt, aber ohne entsprechende Grundlage der Bestimmung hast Du keine Chance.

Hier (unter 741.4 finden sich die Vorgaben betr. Ausrüstung der Fahrzeuge)
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/74.html, insbesondere achte auf Artikel 44.3

Wenn Du in der Schweiz mit einem deutschen Kennzeichen unterwegs bist, so gelten selbstverständlich die deutschen Anforderungen, und vice versa.

Hier findet man zudem die Liste mit zulässigen Umbauten:
https://asa.ch/wp-content/uploads/webshop/richtlinien/w_2b_D/index.html / https://asa.ch/online-bibliothek/richtlinien/

Bzw. als PDF: http://traffic.ch/media/filer_publi...5/w_2a_d.pdf&usg=AOvVaw0Ub93orvBe5z_FBKZeSsqb (für Autos)
und für Motorräder: http://mscbasel.ch/Site/Richtlinien2b.pdf&usg=AOvVaw3xJ0KV0y_OjsRpP0VKUvxd
 
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gerd_

gerd_

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Hi
Wie dem auch sei: Anscheinend habe ich den Bezug noch immer falsch gesetzt.
Dass in der Schweiz keine der deutschen Vorschriften gilt war und ist mir klar. Dass grobe weltweite Übereinkünfte bestehen ist auch klar und dass die Schweiz zwar kein EU-Mitglied ist aber wesentliche Zulassungsbestimmungen der EU anerkennt dürfte der Logik geschuldet sein weil viele Schweizer sonst zu Fuss gingen :-).
gerd
 
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